Bezahlung von Helfer...

  • Der Zoll kommt mittlerweile regelmäßig in Bayern vorbei und wurde auch schon in anderen Bundesländern gesichtet. Unsere Branche ist jetzt dran. Nach dem Przess gegen den Kollegen aus Bayern wurde ausreichend Adressenmaterial gesichert. Das führte auch zu den Durchsuchungen bei Technikern nd Hands in süddeutschland vor einem Jahr und daran anschließend zu der Durchsuchung in der Münchener Filiale eines bundesweit operierenden Unternehmens. Von dort aus wurde am selben Tag die Durchsuchung in der Zentrale organisiert...


    Vor vier Jahren traf es schon EPS, die mal eben fast eine Million € überwesien durften mit der klaren Ansage an den Geschäftsführer, dass er im Wiederholungsfall (weisungsgebundene Tätigkeiten auf Gewerbe bei den Hands) in den Bau geht. Seit Anfang diesen Jahres wird die Welt der professionellen Helfer auf den Kopf gestellt, mit weitreichenden Folgen für die gesamte Branche.

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  • Zitat von "MRspeaker"

    Ist auch richtig so.


    Wir haben hier in der Umgebung irgendwelche GBR Disco Teams die bauen mal eben mit 8 Helfern für nen Kasten Bier auf und ab....
    Und dann wundern sich alle das man an den Jobs nichts mehr verdient. g*


    Sehe ich genauso - jetzt das aber: In meinem Fall sind es Helfer, die nur einmalig und auch nur in diesem einen Fall für mich arbeiten und das auch nur teilw. drei Tage. Der Aufwand für dieses eine Mal ist natürlich schon da (Registrieren, Anmelden, ...).


    Generell ist es auf jeden Fall so wie du sagtst, aber Taschengeld verdienen ohne bürokratische Hürden, sollte trotzdem irgendwie möglich sein - für den Arbeitnehmer und auch den Arbeitgeber. Würde ich die Kollegen mehrere Wochen, oder mehrfach im Jahr beschäftigen, wäre dieser "Aufwand" selbstverständlich gerechtfertigt. Soo viel Aufwand ist das jetzt auch nicht, aber es macht halt Arbeit.


    Bleibt die Frage, ob man für solche Kleinjobs nicht einen Kompromiss anstreben sollte. Eine Tagespauschale für ungelernte Helfer, die man per einseitigem Formular und gleichzeitiger Überweisung des Betrags innerhalb von 15min anmelden kann.... fände ich super!

  • Das wird bei uns bisher immer so gehandelt das es 5€ die Stunde gibt oder eben holst du mir Helf ich dir. Ab wann ist es denn Schwarzarbeit ??

  • Warum soll "helf ich dir hilfst du mir" keine Schwarzarbeit sein?



    Ich poste mal Wikepedia;
    Im „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit wie folgt definiert:


    „Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen:


    unter Verstoß gegen Steuerrecht,
    unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht,
    unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern und/oder
    ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe/Handwerk ausgeübt wird."
    Dabei werden die Verträge in der Regel mündlich abgeschlossen und das Entgelt bar gezahlt. Schätzungen über den Anteil von Schwarzarbeit am gesamten Bruttoinlandsprodukt (BIP) in westeuropäischen Volkswirtschaften schwanken zwischen 0,5 % und 20 %.


    Schwarzarbeit ist ein Teil der Schattenwirtschaft, in den Medien werden beide Begriffe aber oft synonym verwendet.


    Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind.
    --------------------------------------------------


    Gerade der letzte Satz bietet vielleicht kurzzeitig die Möglichkeit, Hin und wieder den Bruder/Cousin/Opa zu beschäftigen. Also vielleicht eine Lösung, aber das mögen dann rechtlich bewanderte klären.

  • Hallo zusammen,


    der Papierkrieg für die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist echt überschaubar.
    Und einen Steuerberater brauchts für Minijobber/Kurzfristige langfristig auch nicht unbedingt, wobei bei Kurzfristigen mehr zu beachten ist. (max Beschäftigungszeit im Jahr bei allen AG)


    Ihr beantragt eine Betriebsnummer bei der Bundesanstalt für Arbeit, ist ein einmaliger Aufwand und dauert ein Paar Tage , dann ist die da.
    Dann ladet das Kostenfreie SV.net runter und kannst die Pappenheimer einfach an und abmelden und die SV-Meldungen abgeben.


    Dann braucht Dir dein Steuerberater nur noch mitteilen, welche Zahl wohin kommt (bei 400eur noch einfacher da Netto = Brutto) und Du darfst nicht vergessen der Knappschaft Bahn/See (bei der ist die Minijobzentrale) Ihren Anteil zu überweisen.
    Wenn nix läuft gibst Du halt 1x im Monat ne Nullmeldung ab.
    Fertig.


    Im Prinzip keine wahnsinnige Hürde, wenn Du das 3-4 Mal gemacht hat weist Du wie der Hase läuft, hast ein ruhiges Gewissen und alles richtig gemacht.
    Das ganze macht auch gern dein Steuerberater für Dich, der lässt es sich dann halt (für den Aufwand gut) bezahlen.


    Das ärgerlichste was Dir passieren kann ist, wenn irgendeine Nase noch woanders jobbt/gejobbt hat oder Arbeitslos gemeldet ist und Fragebögen von Minijobzentrale oder Arbeitsamt kommen.


    Just my 2 cent


    Beste Grüße
    Claus

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  • Zitat von "MRspeaker"

    Wir haben in unserem Arbeitsvertrag stehen, dass der Arbeitnehmer angeben muss wenn er noch wo anders arbeitet, arbeitslos ist oder sich etwas an diesen Verhältnissen ändert....


    Extremst wichtig, gerade bei kurzzeitig beschäftigten Minijobbern! Und eben nicht nur, dass das so im Arbeitsvertrag steht, sondern auch dass es kontrolliert wird.
    Es ist kein Problem mehrere Minijobs zu machen - allerdings fallen dann ja auch ggf. Sozialabgaben an, die der Arbeitgeber zu entrichten hat. Wenn es dumm kommt, zahlt also der Arbeitgeber nachträglich nochmal drauf, weil eine Hilfskraft ininnerhalb eines Monats bei mehreren Arbeitsstellen mehr verdient hat.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Zitat von "treibsand"


    Extremst wichtig, gerade bei kurzzeitig beschäftigten Minijobbern! Und eben nicht nur, dass das so im Arbeitsvertrag steht, sondern auch dass es kontrolliert wird.
    Es ist kein Problem mehrere Minijobs zu machen - allerdings fallen dann ja auch ggf. Sozialabgaben an, die der Arbeitgeber zu entrichten hat. Wenn es dumm kommt, zahlt also der Arbeitgeber nachträglich nochmal drauf, weil eine Hilfskraft ininnerhalb eines Monats bei mehreren Arbeitsstellen mehr verdient hat.


    Das ist nicht das einzigste.
    Ich lese hier immer nur das Thema der Bezahlung. Hat sich mal jemand die Mühe gemacht im Arbeitszeitgesetz nachzulesen wie lange man arbeiten darf?
    Wenn ich hier richtig gelesen habe, haben diese temporären Helfer auch noch nen Vollzeitjob?
    Wenn ja, empfehle ich hier mal zu schmökern: http://www.arbeitsrecht-ratgeb…bwicklung/content_06.html

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Auch wenns nicht direkt zu dem Thema geht würde es mich doch mal interessieren wie streng das Thema denn gehandhabt wird. Oder wo der Übergang liegt.


    Zitat von "falcocgn"

    Allgemeiner Einspruch!


    Ein Helfer, der weisungsgebundene Tätigkeiten ausübt ist NICHT selbständig und kann es auch niemals sein. Diese bisher in der Branche übliche und bequeme Praxis ist vorbei.


    Ich bin Fachkraft f. Vt und nehme eine Job der hauptsächlich aus Auf-und Abbau und Standby während der Veranstaltung besteht. Logischerweise bekomme ich Weisungen in mündlicher oder schriftlicher Form (Rigging-, Licht- und Strompläne) wie das ganze auszusehen hat.


    Kann das eine selbstständige Tätigkeit sein? Wo ist die Abgrenzung zur Hand, die es ja quasi ähnlich tut. Muss ich selbstsändige Entscheidungen treffen wie ich etwas mache um die Selbstständigkeit zu gewährleisten.


    Grade Falcos Meinung hierzu würde mich interessieren, da Du ja hier durchaus "im Thema" bist.


    Danke schonmal im Voraus und Viele Grüße

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • Du mein Güte :shock: Was ist denn mit den ganzen 15 - 18-jährigen, die für ein Trink/Taschengeld auf den Baustellen arbeiten? (50 Euro pro Baustelle oder so). Da diese ja noch nicht steuerpflichtig sind: Muss das dann Mami oder Papi versteuern?

  • Kinder sind auch steuerpflichtig. Sie dürfen zwar nur nach den Vorgaben des Jugendschutzes arbeiten, aber das entbindet nicht von der Steuerpflicht. Gerade Kinder reicher Eltern können beispielsweise schon Einkünfte aus Kapitalvermögen haben etc.

  • @ daniel heide:


    vielen Dank für die Anregung. Ich kann nur über die gesetzlichen Rgelungen und die Praxis berichten. Generell ist es vollkommen egal, welchen Titel oder Qualifikation jemand hat. Entscheidend ist die zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Im Fall einer weisungsgebundenen Tätigkeit also eben das "Kiste von A nach B und Kabel von X nach Y". Der oft herangezogene Vergleich mit Bau- oder Ausbaugewerken zählt auch nicht. Die sind normalerweise in die Handwerksrolle eingetragen und unterliegen oft einem Meisterzwang. Ein Elektromeister muss z.B. wenn er einen Betrieb aufmachen möchte, erstmal das Abo der VDE- und DIN-Normen nachweisen. Das kostet schon einige x-tausend pro Jahr.


    Ein anderes Indiz für eine eher abhängige Beschäftigung ist, ob die Tätigkeit angestellt oder nicht-angestellt ausgeübt werden kann. Als FK warst Du angestellt. Jetzt bist Du FK mit Gewerbeschein. Wo ist die selbstänige Komponente, wenn Du von anderen verfasste Pläne umsetzt? Oder Du bist ein gern und regelmäßig von ein und derselben Firma gebuchter Mitarbeiter. Wie selbständig kann es sein, wenn du viele Monate im Jahr von denen gebucht wirst?


    Mittlerweile verstehe ich auch dieses Festhalten an dem freie-Mitarbeiter-Modell nicht mehr wirklich. Hier in Deutschland verhalten sich viele VT-Betriebe so, als würde das Ende des Betriebs schon feststehen und deshalb werden Arbeitsverträge gescheut, wie der Teufel das Weihwasser? Ein Angestellter ist auch nicht viel teurer als ein Freier, bzw. der Freie verdient auch nicht mehr als der Angestellte. 11 Euro plus MwSt sind eben nicht 11 Euro in der Tasche. Das sind bestenfalls 5 Euro!

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  • Zitat von "falcocgn"


    Mittlerweile verstehe ich auch dieses Festhalten an dem freie-Mitarbeiter-Modell nicht mehr wirklich. Hier in Deutschland verhalten sich viele VT-Betriebe so, als würde das Ende des Betriebs schon feststehen und deshalb werden Arbeitsverträge gescheut, wie der Teufel das Weihwasser?


    Ich glaube, man muss hier etwas unterscheiden. Es gibt ja manche Betriebe, die bestehen z.B. aus 3 Festangestellten und ca. 20 "festen" Freien. Hier sehe ich das ebenso wie Du. Bei so einem Verhältnis macht es sicher Sinn, den ein paar weitere feste Stellen für Angestellte zu schaffen. Allein der althergebrachte Begriff der "festen Freien" beinhaltet ja schon fast die Scheinselbständigkeit.


    Dann gibt es aber auch zahlreiche Ein- oder Zweimann-Firmen, die mit der "Normalbesetzung" im Alltagsgeschäft gut hinkommen und für saisonale Spitzen und diversen größeren Jobs einfach ein paar freie Techniker hinzubuchen. Anders würde sich das dann gar nicht lohnen.



    Zitat von "falcocgn"

    Ein anderes Indiz für eine eher abhängige Beschäftigung ist, ob die Tätigkeit angestellt oder nicht-angestellt ausgeübt werden kann. Als FK warst Du angestellt. Jetzt bist Du FK mit Gewerbeschein. Wo ist die selbstänige Komponente, wenn Du von anderen verfasste Pläne umsetzt? Oder Du bist ein gern und regelmäßig von ein und derselben Firma gebuchter Mitarbeiter. Wie selbständig kann es sein, wenn du viele Monate im Jahr von denen gebucht wirst?


    vor dem Hintergrund des sog. "festen Freien" ist das klar, hier gibt es eine Scheinselbständigkeit.
    Ist der Selbständige nun nur noch selten mit dieser Firma auf Job und hat noch viele weitere Auftraggeber sowie diese Firma noch viele andere Jobs mit eigenen/anderen Leuten, dann würde ich hier keine Scheinselbständigkeit mehr sehen.


    Der Sinn der Scheinselbständigkeitsregelung vom Gesetzgeber war ja, daß Leute, die eigentlich angestellt waren nun auf dem Papier ein Gewerbe hatten und trotzdem weiterhin bei dem gleichen Arbeitgeber das gleiche getan haben, vor solchen Machenschaften zu schützen (Arbeitslosigkeit/Altersarmut etc.). Später gab es hierfür eine konkrete Liste, welche Kriterien für Scheinselbständigkeit gesprochen haben (mehr als 80% Umsatz mit einer Firma und anderes). Diese Kriterien konnten mit einigen Tricks oft umgangen werden, nun hat der Gesetzgeber ein "Wischiwaschi-Kriterium" eingeführt, der die Scheinselbständigkeit besser greifen soll. Mit der sog. Weisungsgebundenheit soll diese Abgrenzung nun besser funktionieren.
    Meiner Meinung nach wurde hier die Entscheidung, wer selbständig und wer scheinselbständig ist wieder einmal auf die Justiz übertragen.


    Über diese Weisungsgebundenheit gibt es momentan viele Interpretationen und noch wenige Urteile. Im Prinzip ist ja jeder Auftragnehmer "weisungsgebunden", hier stellt sich nur die Frage wie stark. Ein Elektrohandwerker bekommt vom Architekten/Bauherren genaue Pläne, wo er welche Leitungen und Steckdosen zu verlegen hat. Hier steht außer Frage, der gute Mann hat einen Betrieb und ist selbständig. Würde der Elektriker nur noch für den einen Architekten arbeiten, sieht es schon anders aus. Hier wird die Weisungsgebundenheit nicht nur auf die handwerkliche Tätigkeit, sondern eben auch auf das gewerbliche Handeln übertragen. Wenn ein einziger "Auftraggeber" den gewerblichen Ablauf bestimmen kann, handelt der Handwerker weisungsgebunden.


    Also Selbständigkeit ist nach wie vor möglich, man muss nur genauer reflektieren, was mann wie oft für wen tut. Insgesamt ist das ja keine schlechte Regelung, denn von einem oder wenigen Auftraggebern ist man immer gefährlich abhängig, auch als Nichtscheinselbständiger (Unternehmen mit Angestellten etc.).

  • Zitat von "mringhoff"

    Dann gibt es aber auch zahlreiche Ein- oder Zweimann-Firmen, die mit der "Normalbesetzung" im Alltagsgeschäft gut hinkommen und für saisonale Spitzen und diversen größeren Jobs einfach ein paar freie Techniker hinzubuchen. Anders würde sich das dann gar nicht lohnen.


    Ja, genau um diese Art Beschäftigung geht es... gibt es da Erfahrungen oder Regelungen die legal anzuwenden sind, ohne eine Anmeldung...?

  • Zitat von "rossi2k"

    Ja, genau um diese Art Beschäftigung geht es... gibt es da Erfahrungen oder Regelungen die legal anzuwenden sind, ohne eine Anmeldung...?


    Also wir haben diverse freie Mitarbeiter, die in Spitzenzeiten gebucht werden. Mal mehr mal weniger. Diese Techniker sind selbständig, haben natürlich auch noch jede Menge andere Auftraggeber oder sogar selbst einen kleinen Verleih. Jeder tritt nach außen offen als Firma auf, hat eine eigene Website und mehr.
    Wir selbst haben ein Auge darauf, daß keiner von denen zu einem "festen" Freien bei uns wird, also wechseln immer wieder mal durch. Was aber auch schon aufgrund des Terminkalenders mancher Techniker notwendig ist.


    Das praktizieren wir und andere Kollegen schon seit Jahren so, der Steuerberater sieht hier kein Problem darin und wir hatten schon zweimal eine Betriebsprüfung ohne Beanstandungen. Einmal wollte der Prüfer die Rechnungen eines freien Mitarbeiters sehen, auch da gabs keine Einwände.

  • Zitat von "falcocgn"

    @ daniel heide:


    vielen Dank für die Anregung. Ich kann nur über die gesetzlichen Rgelungen und die Praxis berichten. Generell ist es vollkommen egal, welchen Titel oder Qualifikation jemand hat. Entscheidend ist die zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Im Fall einer weisungsgebundenen Tätigkeit also eben das "Kiste von A nach B und Kabel von X nach Y".


    Ein anderes Indiz für eine eher abhängige Beschäftigung ist, ob die Tätigkeit angestellt oder nicht-angestellt ausgeübt werden kann. Als FK warst Du angestellt. Jetzt bist Du FK mit Gewerbeschein. Wo ist die selbstänige Komponente, wenn Du von anderen verfasste Pläne umsetzt? Oder Du bist ein gern und regelmäßig von ein und derselben Firma gebuchter Mitarbeiter. Wie selbständig kann es sein, wenn du viele Monate im Jahr von denen gebucht wirst?


    Also ist eigentlich die logische Konsequenz, dass man als selbstständiger Techniker nur noch arbeiten kann wenn man irgendeine selbstständige Leistung erbringt. Lichtgestaltung, Ton mischen, Rigging planen, Technische oder Projektleitung etc., wobei ich ja sogar hierbei theoretisch strikte Vorgaben haben kann.
    Wird bei Scheinselbstständigkeit eigentlich nur der Beschäftigende oder auch der Beschäftigte bestraft.


    Gruß

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
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  • Zitat von "rossi2k Ausgangspost"

    Jetzt habe ich schon mehrere (ungelernte) Helfer, die die Tage über als Springer, Hands, Helfer, Mann-für-alle-Fälle etc. angefordert.
    Wie kann ich möglichst einfach und unbürokratisch eine Barzahlung dieser "Helfertätigkeiten" abrechnen?

    Ich hatte den Ausgangspost so verstanden, das hier eben keine freien Techniker mit eigenem Gewerbe am gemeint sind.
    "ungelernte Helfer" mit "unbürokratischer Barzahlung" sind eher selten Selbstständig mit Gewerbeschein, denn letztere können eine Rechnung stellen.


    Zitat von "rossi2k vor 3 Posts"

    Ja, genau um diese Art Beschäftigung geht es... gibt es da Erfahrungen oder Regelungen die legal anzuwenden sind, ohne eine Anmeldung...?

    Das schließt sich also so aus.


    Gemeint sind ausdrücklich selbstständige Techniker mit eigener Firma.
    Dort wiederum ist die Abrechnung problemlos möglich, da eine ordentliche Rechnung gestellt und bezahlt wird.

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