Bezahlung von Helfer...

  • Hallo zusammen,


    habe ein 3-tages Event vor mir. Jetzt habe ich schon mehrere (ungelernte) Helfer, die die Tage über als Springer, Hands, Helfer, Mann-für-alle-Fälle etc. angefordert.


    Wie kann ich möglichst einfach und unbürokratisch eine Barzahlung dieser "Helfertätigkeiten" abrechnen? Sie sollen ja für gute Arbeit auch gutes Geld bekommen...


    Jemand eine Idee? Gibt es eine Standard-Variante für diese Sache (Ist das erste Mal für mich).



    Grüße und DANK!
    Benjamin

  • Üblicherweise sind solche Leute selbständig, haben also ein Gewerbe und können eine normale Rechnung stellen.


    Falls es aber wirklich nur Bekannte sind oder Leute von der Strasse ohne Gewerbeschein, dann haben aber auch diese die Möglichkeit eine sog. Privat-Rechnung zu stellen. (Ohne ausgewiesene USt.) Wenn das in einem kleinen Rahmen bleibt, dann muss man auch kein Gewerbe anmelden. Die Einnahmen müssen natürlich trotzdem von diesen Leuten entsprechend in ihrer EKSt-Erklärung angegeben und somit versteuert werden.


    Kaufe Dir also einfach einen Quittungsblock aus dem Schreibwarenhandel und lasse den Helfern den Beleg jeweils vollständig ausfüllen und unterzeichnen, wenn die Geldübergabe stattfindet.

  • In Ö sind solche Honorarnoten üblich. Für dich als Arbeitgeber ist das einfach, die Helfer müssen sich um sämtliche Steuern/Freibeträge selber kümmern.
    Viel interessanter, gerade bei ungeschultem Personal, ist die Versicherung. Sind die Helfer unfallversichert? Ist dein Material und das deiner Kunden versichert wenn es durch einen Helfer ohne Dienstverhätnis zerstört wird?

  • Allgemeiner Einspruch!


    Ein Helfer, der weisungsgebundene Tätigkeiten ausübt ist NICHT selbständig und kann es auch niemals sein. Diese bisher in der Branche übliche und bequeme Praxis ist vorbei. Das Ende begann in Bayern. Ein dort über Jahre erfolgreicher und bekannter Vermittler wurde zweimal deswegen vor Gericht und in letzter Instanz wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zu drei Jahren Haft verurteilt. Mehrere Veranstalter wurden durchsucht ebenso wie ein natioonal operierendes Vermietunternehmen mit Filiale in München. Beide Veranstalterverbände IDKV und VDKD warnen ihre Mitglieder schon seit zwei Jahren vor Hand auf Gewerbeschein. Ich selber habe mit Kollegen schon zur Einführung der Gesetze zur Scheinselbständigkeit vor zwölf Jahren gewarnt.


    Seit Anfang des Jahres stellen verantwortungsbewusste Crewagenturen komplett auf Zeitarbeit um.


    Um auf die Frage zurückzukommen: Anstellung kurzfristig geringfügig, bzw. als 400€-Kraft. Infos dazu unter http://www.minijob-zentrale.de


    DAS ist die einzig saubere Lösung.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Danke erstmal für die Infos.


    Die Geschichte mit der privaten Rechnung der Leute (sind keine Selbstständigen, teilw. Leute, die mir vom Zeltbauer vermittelrt wurden...) hört sich ja ganz einfach an. Gibt es da einen Haken? Wie viel darf man denn dann verdienen? Ich denke das Maximum liegt bei einzelnen Leuten bei ca. 100€ für die ganze VA (kommt auf die Stunden an...)


    Gruß!

  • Zitat von "rossi2k"

    Danke erstmal für die Infos.


    Die Geschichte mit der privaten Rechnung der Leute (sind keine Selbstständigen, teilw. Leute, die mir vom Zeltbauer vermittelrt wurden...) hört sich ja ganz einfach an. Gibt es da einen Haken? Wie viel darf man denn dann verdienen? Ich denke das Maximum liegt bei einzelnen Leuten bei ca. 100€ für die ganze VA (kommt auf die Stunden an...)


    Gruß!


    Falco hat doch den Haken beschrieben.

  • Es kann doch aber nicht sein, dass man weil mir jemand für zwei Stunden hilft Kabel und Kisten zu schleppen, einen Mini-Job anzumelden... ? Ist das so gewünscht? Es handelt sich hier um Leute "von der Strasse" (ist nicht so gemeint, wie es klingt ;-)...


    ??? Wenn ich deren "Taschengeld" aufbessern möchte, weil sie mir geholfen haben ???


    Hat jemand noch andere Meinungen?


    Gruß
    Rossi

  • Doch, rossi2k, das kann so sein und das ist auch so. Zu der Privatrechnungslegende folgender Link: http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=30443&ccheck=1


    Warum meinen wir in unserer Branche eigentlich immer, alles anders machen zu müssen als sonstwo auf der Welt? Selbst zu Zeiten der Lohntüte und des Erntehelfers wurde jemand angestellt und offiziell entlohnt. Es sei denn, jemand hatte zuviel Schwarzgeld, das unter die Leute muss... Denke dran, Schwarzgeld dass Du ausgibst musst Du doppelt eingenommen haben...

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  • Es ist nicht gleich jeder, der eine einmalige Tätigkeit ausführt gleich ein Gewerbetreibender und nicht jeder Gewerbetreibender, der nach dem Willen seines Auftraggebers einen Dienst ausführt gleich ein Scheinselbständiger.


    Wer natürlich des öfteren bestimmte Tätigkeiten ausführt und hierfür Geld bekommt, muss ein Gewerbe anmelden, falls er kein Freiberufler. (Regelmässigkeit, selbständig, Gewinnerzielungsabsicht etc.)
    Die "private Quittung" gibt es per Definition so erstmal nicht, es ist eigentlich nur ein Beleg, daß eine Privatperson eine gewisse Geldsumme erhalten hat (z.B. beim Verkauf des privaten Autos, entgeltliche einmalige Nachbarschaftshilfe etc.).


    Sobald hier natürlich - wie im o.g. Beispiel - eine regelmässige Tätigkeit wird, ist man verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
    Diese "private Quittung" ist also keine Lösung auf Dauer, sondern nur für eine einmalige, nichtgewerbliche Tätigkeit. Und die Fragestellung mit dem 3-tägigen Event klang für mich jetzt so, daß dies eine einmalige Sache sein wird.
    Diese Einnahmen werden dann in den Sonstigen Einkünften versteuert. Nach §22 EStG Abs 3 gibt es hierfür sogar noch eine Steuerfreigrenze mit 256,- EUR


    Die Sache mit der Scheinselbständigkeit ist dann wieder eine andere Sache. Das weiter oben zitierte Beispiel von der Verurteilung der Handagentur kann man auch nicht für alle Selbständigen in unserer Branche heranziehen, die auf der Bühne mithelfen. Die Agentur hat "selbständige" Helfer weitervermittelt, hier gab die Agentur alle Bedingungen vor, angefangen von der Bezahlung über Stundenabrechnungen und letztendlich auch die Einsatzorte, zu denen man dann hingeschickt wurde.


    Ein Bühnenarbeiter kann und darf auch selbständig sein, wenn er eben nicht "weisungsgebunden" ist. Wer viele Aufträge von verschiedenen Auftraggebern hat, seinen Tagessatz/Stundenlohn etc. (nach den Marktgegebenheiten) selbst bestimmt und nach außen hin auch gewerblich auftritt (Werbung, Internetauftritt etc.), der gilt weniger als weisungsgebunden und somit nicht scheinselbständig.

  • Zitat von "rossi2k"

    Es kann doch aber nicht sein, dass man weil mir jemand für zwei Stunden hilft Kabel und Kisten zu schleppen, einen Mini-Job anzumelden...


    wenn derjenige das öfters macht (jetzt nicht nur Kabel und Kisten, sondern auch die erwähnte Tätigkeit beim Zeltbauer) und Geld dafür erhält, dann handelt er gewerblich und die Sache mit der "Privat-Quittung" geht nicht mehr. Auch das Taschengeld-Aufbessern hat seine Grenzen.
    Und da Du das ja offenbar weißt, daß der Helfer auch beim Zeltbauer arbeitet, wäre ich hier mal sehr vorsichtig, nicht daß Du wegen Beihilfe zur Schwarzarbeit dabei bist.

  • Wo liegt denn eigentlich genau das Problem einen 400€ Jobber anzumelden?
    Wir haben das gemacht und ich bin zufrieden, alles ist rechtens, der Steuerberater kümmert sich um die Lohnabrechnung und das rechtliche... Und wenn ich den 400€ Jobber nicht mehr brauche melde ich ihn ab.
    Bisher hat er aber durchgängig zu tun. :D


    Kann den anderen nur recht geben. Unsere Branche und die Nachbarn vom Gastrogewerbe meinen immer wieder das Aushilfen mit Bar auf Kralle ganz einfach abzurechnen sind. :D


    ps;
    Wenn es wirklich nur einmalig und ein einziger Helfer ist, schnapp dir einen etwas jüngeren Helfer und verbuch das als Praktikumsjob, das dürfte durchgehen. :D

  • Ich habe überhaupt kein Problem damit eine 400€-Kraft anzumelden! Das ist nur recht und "billig", wenn jeder seine Pflicht tut.


    Das Vorhaben ist zeitlich auf einen Job begrenzt! Es sind zwar mehrere Leute und das über teilw. zwei oder drei Tage, aber es muss doch möglich sein, solchen Leuten eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen, ohne gleich einen bürokratischen Akt davon machen zu müssen... ???



    Meine Frage also:


    Gibt es eine einfache Regelung, die es mir erlaubt (ohne eine Anmeldung) aus meinem Gewerbe heraus Helfer zu bezahlen? :?:



    DANKE & Gruß

  • mal unterstellt er macht es auf 400 Euro bzw. ab 1.1.2013 auf 450 Euro Basis mit seinen Helfern.
    Was ist mit den Randproblemen:


    - Arbeitsschutz: muss man der 450€-Kraft Sicherheitsschuhe und Handschuhe stellen?
    - Arbeitszeit: Was passiert nach 10,5 Stunden (mal unterstellt der Job dauert länger).
    - einmal unterstellt das Ding dauert drei Tage und man vereinbart besagte 450€ Aufwandsentschädigung als Minijob, am zweiten Tag kommt ein Attest vom Arzt, Person krank?


    Würde mich echt mal interessieren.


    VG,
    Volker

  • Für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber verantwortlich und muss die Sachen zur Verfügung stellen.
    Aber man muss ja auch keine Aushilfe einstellen die keine Ausrüstung hat.....
    Unsere Aushilfe hat eigene Schuhe gehabt, wir stellen nur Handschuhe usw, das ist nicht wirklich teuer.


    Arbeitszeit; Wir sind Arbeitgeber also halten wir uns auch an Arbeitszeiten.
    Ich selbst arbeite auch nicht länger wie 10 Stunden. Im Notfall drückt man halt ein Auge zu aber immer drann denken; Als Arbeitgeber trägt man Verantwortung.


    Person krank;
    Soweit ich weiß muss der Jobber erstmal 4 Wochen ununterbrochen arbeiten um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Da wir eine Aushilfe mit ungregelmäßigen Arbeitszeiten haben, und vorher nachfragen ob er Zeit hat, zahlen wir auch nicht im Krankheitsfall weil wir ihn für die Zeit dann auch nicht buchen. :D


    Ansonsten muss halt bis zu 6 Wochen der Lohn gezahlt werden, 70% da von könnte man sich wieder erstatten lassen....

  • Das mit der Verantwortung ist überhaupt kein Problem! Wenn ich jemanden als Minijobber einstellen würde, habe ich natürlich Verantwortung und bin für die PSA verantwortlich. Dann kann ich auch die Arbeiten so planen, dass der Kollege nicht länger als 10 Stunden arbeitet, aber das hilft mir überhaupt nicht beim aktuellen Problem:


    Wie bezahle ich ungelernte "ich helfe dir einfach mal ein paar Stunden" - Hands "von der Straße" auf legalem, und einfachem Wege???


    Das die Leute Handschuhe und beim Bedarf auch Sicherheitsschuhe bekommen ist kein Problem, kann man ja vorher klären, was benötigt wird. Aber was mache ich mit der Bezahlung???

  • Zitat von "rossi2k"

    Das mit der Verantwortung ist überhaupt kein Problem! Wenn ich jemanden als Minijobber einstellen würde, habe ich natürlich Verantwortung und bin für die PSA verantwortlich. Dann kann ich auch die Arbeiten so planen, dass der Kollege nicht länger als 10 Stunden arbeitet, aber das hilft mir überhaupt nicht beim aktuellen Problem:


    Wie bezahle ich ungelernte "ich helfe dir einfach mal ein paar Stunden" - Hands "von der Straße" auf legalem, und einfachem Wege???


    Das die Leute Handschuhe und beim Bedarf auch Sicherheitsschuhe bekommen ist kein Problem, kann man ja vorher klären, was benötigt wird. Aber was mache ich mit der Bezahlung???


    Also nochmal:
    - Gewerbeschein mit allen dazugehörigen Problematiken für beide Seiten
    - Anstellung (geringfügig, kurzzeitig) mit den dazugehörigen Abgaben


    Moralisch und volkswirtschaftlich fragwürdige Praktiken wie Praktikanten- und Auszubildendenmissbrauch, Schwarzarbeit oder kaufst-dein-nächstes-macbook-über-mich fallen raus.

  • Wir hatten halt mal Helfer die wirklich in diese Richtung ihr Berufsleben entwickeln wollten, über Fachkraft Veranstaltungstechnik bis Studio... Da konnte man das schon irgendo als Praktikum gelten lassen und als Bezahlung mal nen Mikro rüberwachsen lassen als Dankeschön.
    Aber das ist dann auch nicht mit Stundensätzen verbunden und bei uns definitiv keine gängige Praxis.....


    Ansonsten wie ich sagte, anmelden und gut ist.


    Man kann 400€ Jobber auch nachträglich anmelden.

  • Also lässt sich feststellen, das es keine einfache Regelung gibt... dann werd ich mich mal über diese Mini-Job-Geschichte informieren. Das ist definitiv auch notwendig, wenn die einzelnen Kollegen nur dieses ein Mal bei mir helfen, ist das richtig?

  • So würde ich es sehen, ja.


    Wenn du einen Steuerberater hast ist das recht simpel, der erledigt alles für uns und nimmt monatlich nur einen Umkostenbeitrag.
    Dann brauchst du nur den Lohn und die Sozialkosten überweisen.


    Wenn der Jobber länger nicht arbeitet solltest du trotzdem eine Stunde im Monat auszahlen, denn wenn der abgemeldet wird ist das auch mit Kosten verbunden.


    Nebenkosten liegen bei 34% rum...