Personenschaden durch Sturz von der Bühne

  • Zitat von "marce"

    um's Hellsehen.


    Ich dachte, wir unterhalten uns über die RSA95? :D

    Zitat

    In meinen Fall stand heute am Schild eine 3 stufige Barke.


    Weist die Bake auch in die richtige Richtung? Nicht, daß du morgen nochmal draufrennst.... :wink:

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  • Zitat von "hell&dunkel"

    Weist die Bake auch in die richtige Richtung?

    Das sollte mal genauer eruiert werden, vielleicht wurde sie auch zum Schutze einer großen Schüssel Kartoffelsalat aufgestellt...? ;)

    ...zunehmend Gefallen an Ignorieren-Funktionen findend.

  • Zitat von "audiobo"

    Das sollte mal genauer eruiert werden, vielleicht wurde sie auch zum Schutze einer großen Schüssel Kartoffelsalat aufgestellt...? ;)


    Aber nur wenn er OHNE Mayonaise ist.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Barken bringen immer Grumbeeresalat mit Mayo, schließlich soll er ja schmecken.
    Außer die Bake is ne große Jacht, dann passen auch die nicht schmeckenden Sorten drauf.


    Ohgott das war jetzt aber aus den ganz düsteren Forenzeiten :D

  • Schade das ein Tread, der durchaus interessanten Ansatz hat wieder ad absurdum geführt wird.


    Ich frag mich zu was wir in diesem Forum überhaupt noch diskutieren.
    Vielleicht sollten wir nur mehr belanglose Themen besprechen, schön oberflächlich.


    Und dazwischen wieder mal über Endstufen und Boxen aus China diskutieren und den 400 Fred aufmachen mit " wie nehme ich eine Bassdrum ab"

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  • Zitat von "klauston"

    Schade das ein Tread, der durchaus interessanten Ansatz hat wieder ad absurdum geführt wird.

    Klaus, ich kann dein Ansinnen zwar verstehen, aber solange hier keinerlei Hintergrundinfos kommen, ist das ganze doch nur heisse Luft.
    Letztendlich hat dieser Fall zwei Anwälte fast 1 1/2 Jahre beschäftigt. Der Kern des Artikels ist doch

    Zitat

    Zum Güte- und Verhandlungstermin am Donnerstag hatte Richterin Kathrin Maria Najork einen Vergleich mit einem Schmerzensgeld in Höhe von 5300 Euro vorgeschlagen: Es gebe Unsicherheiten zur Haftungsgrundlage. Das sei ein Risiko für die Klägerin.

    Hier ist letztendlich kein ein Urteil gefällt, also keiner der Streitparteien Recht gesprochen worden. Die Haftungsfrage ist sogar der Richterin zu heiss, sie wollte das offensichtlich garnicht verhandeln müssen.


    Das Einzige, was man IMHO hier als Schlußfolgerung gültig ist: Im Falle eines Unfalls kann der Errichter einer Bühne belangt werden UND die Versicherungen halten sich bei Haftungsfragen arg zurück. Mit anderen Worten - keine spannenden, neuen Erkenntnisse.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Unser Problem ist, daß wir nichts zu dem Fall wissen. In der Folge haben wir hier Spakulatius. Die lassen wir für Weihnachten.


    Meiner Rechtsauffassung nach ist der Erbauer der Bühne verantwortlich für die Einhaltung der Regeln der Technik. Auch wenn der Kunde (z.B. aus Kostengründen oder wegen der Optik) kein Geländer will. Der Kunde ist Laie.


    Die ganze Problematik könnte sich womöglich dadurch verbessern, daß technische Dienstleister die Qualifikation und das Wissen haben, über das sie für die sichere Ausführung ihres Gewerks verfügen sollten oder müssen.

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  • Nachdem wir hier nur spekulieren können und vermutlich niemand dabei war oder ein juristisches Studium vorweisen kann, spekulieren wir mal.


    1. Es gab eine Vergleich, warum? Dies ist beschrieben in dem Satz :"...Es gebe Unsicherheiten zur Haftungsfrage." In Verbindung zum weiteren Satz: "...Zudem sei ein Verfahren langwierig..." (Dieser Satz spielt auf das Lebensalter der Klägerin an)


    2. Unsicherheiten zur Haftungsfrage = Bühnenbauer oder Veranstalter oder Geschädigte


    3. "Eine solche Bühne ....... haben wir noch nie gehabt..." Diese Aussage kann auch bedeuten, dass die Geschädigte damit nicht umgehen konnte. Es steht auch die Frage im Raum was sie dort zu suchen hatte und wenn nicht erlaubt, wie ist sie dahin gekommen? Hat sie damit ihren Sturz selbst verursacht?


    4. Die Richterin warnte auch, dass der Sturz eine "Verkettung von unglücklichen Ereignissen" sein könnte. (Keine Haftung allseits)


    5. Aussage des Versicherungsanwalts "Flexible Rückwand da sonst Segel und die Bühne könne umkippen". Diese Aussage halte ich für kritisch, da es hierzu andere Möglichkeiten gibt und vor allem IMMER eine Absturzsicherung vorhanden sein muss.


    6. Der Bühnenbauer habe geliefert was bestellt wurde. Diese Aussage ist sogar mehr als kritisch. Es ist nach den Regeln der anerkannten Technik zu liefern und wenn der Veranstalter etwas anderes will, schließe ich die Gewähr schriftlich aus, indem ich ihn vorher darauf hinweise.


    Eine Allgefahrenabsicherung gibt es trotzdem nicht, da ich als Herstellers eines Gewerkes nicht weiß, was der Auftraggeber anschließend damit macht.


    Das war meine bescheidene kleine Meinung dazu.


    Gehts jetzt mit Kartoffelsalat weiter, denn so langsam kriege ich Hunger ;)


    Edit: Nochmals den Artikel gelesen :)
    Sie war/ist Ortsvorsteherin und von daher sicherlich erlaubterweise auf der Bühne gewesen.
    Es steht nirgendwo, ob da nicht doch Geländer angebracht waren und sie nur daneben getreten ist und dadurch gestürzt.
    Jetzt lese ich es nimmer, sonst komm ich nicht zu meinem Salat weil es immer mehr Raum für Spekulationen lässt ;)

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  • Klaus:


    Es ist richtig, dass es um ein interessantes Thema geht - leider finde auch ich die Grundlage zum darüber diskutieren eher ungünstig, da ein solch kurzer Zeitungartikel viele wichtige Einzelheiten nicht berücksichtigt oder u.U. gar falsch wiedergibt (ich persönlich traue der Präzision und Richtigkeit solch einer Berichterstattung gerade bei lokalen Blättern nur von 12 bis Mittag).


    Was ich bedenklich finde ist die Aussage "Wenn wir wirklich den Prozess führen, müsste der Veranstalter hier neben uns sitzen". Meiner Meinung nach gehört dieser da sowieso hin, da ihm generell die Verkehrssicherungspflicht der Veranstaltung obliegt und z.B. auch dafür verantwortlich ist dass nicht zu viele (vor allem wahrscheinlich nicht eingewiesene) Leute die Bühne betreten. Das gehört definitiv nicht zum Einsatzbereich des (reinen) Bühnenbauers.
    Der VA wiederum kann den Technikdienstleister in Verantwortung nehmen falls der geschludert hat (Geländer gespart, siehe "Stand der Technik"). Dann muss dieser nachweisen dass der VA die Bühne explizit und auf eigene Verantwortung GENAU SO haben wollte.


    Es ist doch das alte Problem des Billiganbieterbereiches - VA ohne Ahnung bucht Firma die es billig macht (weil auch oft ohne tatsächliche Ahnung von Stand der Technik und Gesetzgebung) und dann das Ordnungsamt vom Dorf dessen größtes Sicherheitsproblem normalerweise darin besteht die Kuhscheiße von der Straße fegen zu lassen bevor ein Auto deshalb ins Schleudern gerät, um es mal überspitzt auszudrücken.


    Und unabhängig davon was wir hier schreiben - es wird wieder passieren. Denn meist sind solche Menschen lernresistent oder lesen eh nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von audiobo ()

  • Zitat von "klauston"

    Schade das ein Tread, der durchaus interessanten Ansatz hat wieder ad absurdum geführt wird.


    hab ich mir auch schon gedacht.


    Es stimmt, wir wissen nicht viel über diesen "Fall". Aber man muss ja nicht immer einen konkreten Fall diskutieren. Ich fand das Thema im Allgemeinen durchaus interessant. (Haftungsfragen bei Bühnenunfällen). Hier gab es auch den ein oder anderen guten Beitrag.
    Nur weil der Presseartikel nicht mehr hergibt, müssen wir doch nicht den ganzen Thread in den Kartoffelsalat werfen. Alle, die vorher etwas fachliches beigetragen haben fühlen sich ja auch etwas veräppelt, wenn zum Schluss nur noch von Fischen, Ba(r)ken und Kartoffelsalat die Rede ist.

  • hmm ich weiß nicht. Solange es kein Urteil mit eindeutig formulierter Gesetzesgrundlage gibt ist das Ganze halbgares Wischiwaschi durch das sich in dieser Branche nichts verändern/verbessern wird. Und zu spekulieren was da genau wie war hilft auch nicht weiter - dann gehe ich lieber zu einem Hellseher, da bekomme ich wenigstens noch etwas Show für meine Zeit geboten.


    Da finde ich die bei uns wieder einmal aufkeimende Diskussion ob das Nichttragen eines Fahrradhelms zu einer Unfallteilschuld führt irgendwie spannender...

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  • Ist schon richtig, wir wissen nicht viel drüber.


    Um das ging es mir aber auch nicht.
    Sondern darum,. das eine anfangs doch vernünftige Diskussion vollkommen zerpflückt und lächerlich gemacht wird.
    Und das nicht zu knapp

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  • Nicht viel, das stimmt. Aber genügen denn die Informationen nicht, damit man sich eine Meinung bilden kann? Ich kann nicht nachvollziehen, dass hier ein Kollege, der offenkundigen Mist baut, so in Schutz genommen wird. Soweit ich das mitverfolgt habe, können folgende Informationen doch als gesichert gelten:


    1. Eine Bühne wurde beauftragt
    2. Eine Bühne ohne Geländer oder Absturzsicherung wurde geliefert / aufgebaut
    3. Eine Oma ist an der hinteren Szenenflächenkante abgestürzt und hat sich weh getan
    4. Die Oma musste repariert werden und hat geklagt
    5. Der für die Bühne Verantwortliche wurde zur Räson gebracht und musste Geld bezahlen


    Warum soll der Schluss, dass da gepfuscht wurde, unzulässig sein? Welche Informationen bräuchtet ihr denn noch dafür? Ob Oma sich beim Sturz eingepinkelt hat, oder was?

  • Schreib doch einfach folgendes:
    Meiner Rechtsauffassung nach ist der Erbauer der Bühne verantwortlich für die Einhaltung der Regeln der Technik.


    Das geht dem Dorfinstallateurmeister oder dem Dorfelektrikermeister genau so.

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  • Mal abgesehen davon das dein geschreibe vor Respektlosigkeit nur so strotz...


    Das sind alles nur Spekulationen auf juristischem Niveau der spanischen Inquisition.


    Die einzige Quelle für diesen Thread ist ein Zeitungsartikel, geschrieben von einer fachfremden Person mit ungeklärtem Status und Intention. Auf Grund dessen erlaube ich es mir normalerweise kaum mir auch nur eine Meinung zu bilden.


    Und Du erlaubst Dir einen Menschen auf so einer Basis vorzuverurteilen?


    ...

  • Hi
    Spekulationen hin oder her, ich finde man kann auch mal abstahieren: Was können wir tun, daß uns nicht gleiches passiert Natürlich Gländer hinten usw. aber das auch abnehmen lassen und dokumentieren per Foto etc. Das später nämlich jemand an der Bühne rumbaut kann schon vorkommen. Nur dann sollte der Erbauer aus dem Schneider sein.
    Der Gerüstbauer meines Vertrauens hängt nicht nur Schilder auf (Hände weg...) sondern macht Fotos und läßt sich diese auch abzeichnen. so alljährlich bei einem großen Sportevent als Tribünenbauer
    etc.


    Dieter