Selbst die Versandbestimmungen der diversen Kistenschubser :wink: enthalten einen Passus, dass die Verpackungen einen Fall aus 1m Höhe unbeschadet überstehen müssen, sonst nix Schadenersatz.
Selbst erlebt, Espressomaschine in der original Verpackung verschickt, Seitenteil eingebeult, reklamiert.
Man antwortete mir, dass ich die Maschine dort hinzuschicken habe, damit man einen Test machen könne, ob die Verpackung dieser Vorgabe entspricht.
Ich habe dann dankend abgelehnt, die Maschine noch ein paar weiteren Fallversuchen auszusetzen, Fazit Schaden selber getragen.