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Körperverletzungsanzeige wegen zu hoher Lautstärke?!?

  • Arieba
  • 1. Juli 2003 um 16:36
  • djtechno
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    1.255
    • 3. Juli 2003 um 18:14
    • #61

    das mit den trillerpfeifen kenne ich, hatten auf einem schulausflug mal wettpfeifen gem8, wer am lautesten ist, die folgenden 3 studnen danach warn wir erstmal weitgehend, danach hat sichd as eghör wiede rerholt...

    Hobby-D.J.(nicht kommerziell),Audio-Einstufung:Fortgeschrittener
    (Sorry wegen der Tippfehler)
    << Mach ma' Leisa,Minelli >>

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    • 3. Juli 2003 um 18:23
    • #62

    Zum Thema Meßgeräte:

    Ein geeichtes Schallpegelmessgerät für Leq kostet ab 2000,- Euro aufwärts, der Kalibrator etwa 1000,- Euro und die alle zwei Jahre fällige Eichung roundabout 1000,- Euro.

    Mit der Erstausstattung seid Ihr also mit etwa 4000,- Euro aufwärts dabei.

    VORSICHT: Mit solchen Geräten kann man noch keine Messungen nach DIN 15905 Teil 5 machen. (Das Problem: Mikrofonposition weicht vom maßgebliche Imissionsstandort ab, also müssen oktavgemittelte Korrekturwerte ermittelt und dann mit der Messung laufend verrechnet werden.)

    Schon mal so als kleine Vorankündigung: Demnächst werde ich so etwas als externer Dienstleister anbieten.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Oliver
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    • 3. Juli 2003 um 19:09
    • #63

    Also wenn als Mittelwert über die gesamte VA dauer nur 99dB herrschen dürfen lässt man die Party einfach seeehr früh starten und zwar ohne Musik und dann kann man ja ruhig ordentlich Gas geben. :wink:


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • Acid_Burnzzz
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    • 3. Juli 2003 um 19:23
    • #64

    Ja, könnte man das ganze getanze an den Boxen nicht irgendwie als "Selbtverstümmelung" bzw. "Selbtmordversuch" laufen lassen?

    Mein irgendwo, spielt ja die gewisse "Lebenserfahrung" noch ne rolle. Ich kann ja auch net zum Burger King gehen und mir die Wampe vollfressen bis ich mit so einem Bauchweh im Krankenhaus lieg, dass ich mein alles is zu spät! Da wird man mit Schmerzensgeld auch net durchkommen, da man eigentlich selbst schuld ist, wenn man zu viel ist.

    Das könnte man doch etz auf das beispiel hier im Topic übertragen, dass man normalerweise wissen müsste wann genug für einen ist!

    ABER: Die kiddis warn ja zugedröhnt bis obenhin, dann wäre die erste frage, warn die über 18 ? wenn net, evtl. veranstalter mit alk. an Jugendliche bzw. die aufsichtspersonen ??

    Also irgendow gibt das für mich keinen Sinn, wenn da jemand angezeigt wird... aber wenn das wircklich passiert, dann werde ich mir die kante geben und mich im Burger King zufressen bis es nicht mehr geht und dann schmerzensgeld verlagen, denn mir hat ja niemand gesagt, dass ich nicht mehr als 5 Big King XXL essen kann (bzw. länger als 10 min unmittelbar vor den boxen stehen darf) ....

    Das war meine Meinung aus Nürnberg ....

    Gruss
    Acid

  • tthorsten
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    • 3. Juli 2003 um 22:07
    • #65

    ich selbst benutze von Radio shack einen Digitalen pegelmesser

    aber eher um mich selbst. unterkontrolle u halten bzw. bei ungünstigen FOH plätzen eine kontrolle über die lautstärke zu haben.

    Daten loggen kann das HIFISch Schallpegel messgerät - das gerät kann mehr wie SPL messen und kann als aufzeichnungs grät mit einem PC verwendet werden

    kostet so 400 euro rum.

    insofern der VA ein problem hat, dann kann er das frauen hofer institutu oder sonstige akustik mess labore bemühen kommt billiger wie kaufen.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • tthorsten
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    • 3. Juli 2003 um 22:12
    • #66

    ach ja noch was wird der Verkäufer eines Ferraie etwa gehängt, wenn sein KUnde damit in ein strassenCafe rast ???

    ne also was soll das was geht es uns an ???


    wir verkaufen ne dienstleistung lautes PA

    der verursacher ist in dem falle der DJ davon sollten mal ein paar hängen dann hätte mann die probleme nicht und die arroganten jungs würden sich mal an der nase packen ob es wirklich immer so laut sein muss. .

    Lautsprecherentwicklung nach mass
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  • DJ-JAJA
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    • 3. Juli 2003 um 22:33
    • #67

    Als DJ mit Gehör, geb ich dem Tthorsten voll Recht!

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
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  • TomyN
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    • 3. Juli 2003 um 23:03
    • #68

    Ja, im Prinzip schon. Nur wie sieht es mit uns aus, wenn wir an den Reglern stehen??????

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
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  • DJ-JAJA
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    • 4. Juli 2003 um 00:28
    • #69

    Ja sags! Wie siehts aus? Ich verstehe Dein Posting nicht? :-?

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    • 4. Juli 2003 um 01:39
    • #70
    Zitat von &quot;Oliver&quot;

    Also wenn als Mittelwert über die gesamte VA dauer nur 99dB herrschen dürfen lässt man die Party einfach seeehr früh starten und zwar ohne Musik und dann kann man ja ruhig ordentlich Gas geben. :wink:

    99 dB(A) Leq bei einer Bezugsdauer von zwei Stunden!

    Im Prinzip ist die Sache eine Dosis von 15,9 mWh/m², näheres dazu unter folgendem Link: http://www.veranstalterforum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=11

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Arieba
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    • 4. Juli 2003 um 09:58
    • #71

    Habe gestern mit nem tinitus-spezialisten geredet. Der sagt, eigntlcih ist wurscht wie viel db. Ab einem gewissen pegel (130 db) sind die versicherungen und co. der meinung, es ist zu laut, darunter mehr oder weniger verhandlungssache...

    130 db hatten wir aber bestimmt nicht.

    die 100 db und co geschichten würden nur greiffen, wenn man dieser belastung täglich (arbeitsplatz) ausgesetzt ist. Die DIN regelt das also nur für eine dauernde Belastung am Arbeitsplatz, was mit konzerten nix zu tun hat. Bei seinen bisherigen gutachten durfte man nur nicht die schallmauer von 130 db überschreiten. Darüber wars egal ob 131, 150 oder 200 db waren, dann war immer Schmerzensgeld angesagt...

    Ein Pfiff mit Fingern hat übrigens bis zu 138 db, ein Schrei ins Ohr mit Trichterhand auch. Ein Böller aus Polen und Co bzw starenschreck hat deutlich über 140 db, wirkdauer 350 ms.

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

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    • 4. Juli 2003 um 12:49
    • #72
    Zitat von &quot;Arieba&quot;

    die 100 db und co geschichten würden nur greiffen, wenn man dieser belastung täglich (arbeitsplatz) ausgesetzt ist. Die DIN regelt das also nur für eine dauernde Belastung am Arbeitsplatz, was mit konzerten nix zu tun hat.

    Da kennt sich der Kollege wohl nicht besonders detailliert mit dieser Problematik aus...

    Die DIN 15905 Teil 5 dient ausdrücklich dem Schutz des Publikums in Theatern und Mehrzweckhallen. In der Begründung der Grenzwerte wird ausdrücklich festgestellt, diese könnten nur deshalb höher sein als die Berufsgenossenschaftswerte, weil die Betroffenen ja nicht täglich....

    Für die Arbeitsplatzwerte gelten Werte der Berufsgenossenschaft, nicht der DIN-Normen. Die legen dort nur die Messverfahren und solche Sachen fest. (Zur Ergänzung: Die Sache mit der Nachbarschaft wird in der TA Lärm geregelt.)

    Die 99 dB sind ein A-bewerteter Leq. Die einzelnen Peaks können da durchaus 20 bis 30 dB höher liegen.

    Am Rande: Die Bundesärztekammer hat sich hinter diese DIN-Norm und ihre Grenzwerte gestellt, und es gibt auch Ärzte, welche diese Grenzwerte für zu lasch halten und 95 dB fordern. (In der Schweiz gelten, wenn ich mich recht erinnere, 96 dB).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Arieba
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    • 4. Juli 2003 um 12:57
    • #73

    ...naja, ich habe nicht nachgeguckt, welche DIN ihr meint, er meinte auf jeden fall, dass es eigentlich alles humbuk sei, da selbst bei unverstärktem orchester über 130 db erreicht werden (die Pauke!) und die musiker deswegen jetzt wohl gehörschutz tragen müssen...

    Er ist übrigens einer der Führenden in der Tinnitus-Forschung (eigentlich mit einem oder mit 2 "N"?) in Deutschland...

    Ich will ja nichts schön reden, tinnitus und schwerhörigkeit sind keine leichten schäden, aber wir haben da ja keinen böller reingeworfen der plötzlich explodiert ist und die lautstärke war ab 12 Uhr exakt gleich laut den ganzen abend über, da merkt man doch selbst, wann gut ist...

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

  • test
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    • 4. Juli 2003 um 19:54
    • #74

    mit meinen krankenkassenbeiträgen bezahle ich aber nicht deine tinnitus-opfer !!! :D

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Acid_Burnzzz
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    • 5. Juli 2003 um 01:08
    • #75
    Zitat von &quot;test&quot;

    mit meinen krankenkassenbeiträgen bezahle ich aber nicht deine tinnitus-opfer !!! :D

    lool

  • Arieba
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    • 5. Juli 2003 um 03:01
    • #76

    ...ich hoffe aber das da die betriebshaftpflicht greift....

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

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    • 5. Juli 2003 um 15:34
    • #77
    Zitat von &quot;Arieba&quot;

    ...ich hoffe aber das da die betriebshaftpflicht greift....

    Erst einmal sind solche Schäden ja Sache des Veranstalters. Der wird aber mit seiner Versicherung wohl ein Problem haben. Nach Auskunft von Heinemann & Henkel (Versicherungsmakler in Berlin, die sich auf solche Sachen spezialisiert haben), schliesst die (oder nur ihre?) Veranstalterhaftpflicht Schäden durch zu hohe Lautstärke explizit aus.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Swemers
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    • 6. Juli 2003 um 12:26
    • #78

    Hi,

    Zitat

    War zu laut, drei leute liegen im krankenhaus

    Zitat

    Erst immer das gemecker es wäre zu leise, macht man's mal richtig, heulen die jungs und mädels gelich. mein gott, wie blöd kann man sein?


    Sorry, aber mit so einer einstellung gehörst du wirklich angezeigt, und dir sollte verboten werden noch mal hinter eine PA zu gehen. Wenn es deine Anlage ist, bist du jawohl verantwortlich was damit gemacht wird (wenn evt. nicht gesetzlich so zumindest doch Moralich), und wenn du nicht genug Fachliche kompetenz besitzt diese Gefahrenlos zu bedienen, dann solltest du denn Job/das Hobby an den Nagel hängen. Ein "ubneholfener Normalbürger" :wink: kann nämlich noch lange nicht die Lautstärke einschätzen, und sagen ob er schaden davonträgt oder nicht.

    Nachtrag:
    Ups, hab nur die ersten beiden seiten des Threads gesehen, aber trotzdem

    Zitat

    für die Lautstärke ist der Veranstalter und der DJ verantwortlich nicht du.

    Aber die beiden haben doch nicht die ahnung von der Materie wie du sie hast. Du solltest wissen was deine Anlage kann, und das sie gefährlich ist. Ich selber komme nicht aus dem PA-Bereich, aber würde doch niemals eine Anlage (ab einer gewissen grösse) unbeausichtigt in fremde hände geben. Da find ich den vergleich zu einer Waffe nicht fehl am Platz. Ich habe auch schon auf einer VA welche ich mit Strom versorgt habe den Strom abgestellt weil das "möchtegern Disco-team" meinte Laut ist geil, und das war mehr bestimmt schon schädigend.

    mfg
    Swemers

  • Arieba
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    766
    • 6. Juli 2003 um 13:30
    • #79

    Die Zitate sind aber etwas aus dem kontext gegriffen. So habe ich das nicht gesagt und mit sicherheit nicht gemeint.

    Du warst vermutlich noch nie auf einer Techno-VA. Da gibt es immer zwei gruppen. Gruppe 1: Augen so groß wie Billiard-Kugeln, geweitete Pupille, mit sicherheit dehydriert und direkt vor der Box den ganzen abend tanzend. Absperrung ist egal bzw wird zur seite geschoben. noch besser auf das Stack von hinten hochgeklettert und kopf rein ins horn.

    Gruppe 2: "Normalos". halten brav Sicherheitsabstand von mindestens 6 Metern zum Stack ein. Erstens wegen Gruppe 1 und zweitens weils da angenehm laut ist.

    ich spreche hier von gruppe 1, die's unbedingt wissen wollen und auf teufel komm raus den kopf ins horn stecken.

    Wenn jemand ahnung haben muss von der maximalen Lautstärke, dann der VA. er bestellt bei mir die Anlage und weiss, dass diese laut ist. War ja nicht das erste mal, dass diese anlage in dieser konfiguratuion aufgebaut wurde. 2 Wochen zuvor gabs keine Probleme...
    Ich habe da keine Waffen aufgestellt sondern normale lautsprecher, wie sie jeder mittlere bis größere Verleiher im lager hat.
    Eigentlich wundert mich das eh ein wenig, ich habe schon deutlich lautere Anlagen gehört, selbst in der schweiz und da ist nix passiert...

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

  • tthorsten
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    17.024
    • 6. Juli 2003 um 13:41
    • #80

    mal ne dumme Frage hat der Veranstalter die Rechnung schon beglichen ???

    evtl ist er ja pleite.

    und alles andere ist nur vorwand.


    wie gesagt der Ferrarie verkäufer haftet auch nicht wenn der Fahrer desselben in ein strassen cafe rast.

    hier in erster line der Halter des fahrzeugs in desem falle der Veranstalter

    der Fahrer ist erstmal aus dem schneider was den schaden am frahzeug an geht

    für die personen schäden muss er selber haften.


    ich würde mich mit dem opfer treffen und fragen was das soll.

    am besten mit Veranstalter und allen an einem runden tisch.

    wenn es den leuten wichtig ist , dann werden si ekommen wenn nicht

    dann am arschlecken lassen.

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