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Beschädigungen an Traversen

  • ERICH
  • 28. Juni 2017 um 09:44
  • ERICH
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    • 28. Juni 2017 um 09:44
    • #1

    Hallo alle zusammen,

    ich habe hier 2Stück F34 Traversen - 3m lang.

    Diese waren verliehen und kamen leider beide mit Beschädigungen zurück.

    Eine scheint angeeckt zu sein - da ist eine recht tiefe Delle drin.

    In der anderen ist ein recht scharfkantiges Loch - vermutlich ist sie auf einen spitzen Stein gefallen.


    Was haltet ihr davon? Ich hätte bedenken die beiden Traversen weiterhin einzusetzen und würde sie ausmustern.

    viele Grüße


    Robert

    Einmal editiert, zuletzt von ERICH (28. Juni 2017 um 10:00) aus folgendem Grund: Reschtschraiffähler gorrigierd

  • chris216
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    • 28. Juni 2017 um 09:47
    • #2

    Weg damit!

    Gruß,
    Christoph Holdinghausen

  • treibsand
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    • 28. Juni 2017 um 09:54
    • #3

    F34 mit Loch? Aus wievielen Metern Höhe ist die auf nen Stein gefallen??? 8|

    Die sind beide für den "Normalbetrieb" ablegereif!

    Vielleicht noch irgendwo in Festinstallation nutzbar, wo man die auftretenden Kräfte abschätzen kann - aber definitiv nicht dort, wo man mit Herstellerangaben kalkuliert.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • hell&dunkel
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    • 28. Juni 2017 um 09:54
    • #4

    Die sind ablegereif - weg damit.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • rubicon
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    • 28. Juni 2017 um 09:56
    • #5

    Das Loch sieht aus wie von einem extrem fest geklemmten C Haken (mit Zange).

    Die beiden Traversen geht nur mehr um stehend z. B. einen Moving Head aufzunehmen.

    Für "echte" Trussaufgaben nicht mehr verwenden.

    Einmal editiert, zuletzt von rubicon (28. Juni 2017 um 10:04)

  • falcocgn
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    • 28. Juni 2017 um 09:57
    • #6

    Ablegen, Rechnung an Kunden, neue kaufen.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • ERICH
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    • 28. Juni 2017 um 09:58
    • #7

    Das Loch geht nicht ganz durch - ist aber tiefer, als die Materialstärke.

    Das verdrängte Material hat sich nach innen gewölbt.

    Im ersten Moment sieht es aus, als hätte jemand versucht einen Nagel reinzuschlagen.

  • yamaha4711
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    • 28. Juni 2017 um 10:26
    • #8

    Das grenzt an Mutwilligkeit. Wer eine Truss so behandelt sollte ebenso behandelt werden.

    Ich hoffe du stellst das dem Mieter voll in Rechnung, denn die Truss kannst du wegwerfen.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • ERICH
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    • 28. Juni 2017 um 10:35
    • #9

    Mutwillen möchte ich nicht unterstellen.

    Bei Abholung und Rückgabe war man wirklich vorsichtig - gute Ladungssicherung, alles kam sauber und ordentlich zurück.

    Bis auf die beiden Traversenteile (insgesamt waren es noch einige Meter mehr, die verliehen waren).

    Ich vermute, das es Aufbauhelfer gab, die nicht vom Fach wahren und mit allem sagen wir mal sorglos umgegangen sind.

    Er hat mich sogar selbst auf die Schäden hingewiesen und möchte die Sache regeln.

    Ich wollte nur sichergehen, das die Teile auch wirklich hinüber sind und ich nichts ungerechtfertigt in Rechnung stelle.

  • secluded
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    • 28. Juni 2017 um 12:09
    • #10

    Ausmustern und dem Kunden vorhalten.

    ...würde die maximal noch liegend verwenden, um irgendwas dran festzumachen;

    oder als Deko stellen und 'n Trusslicht rein.

    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • madmax
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    • 28. Juni 2017 um 13:55
    • #11

    Was sagt der Kunde denn; wie das passiert ist?

    Für mich sieht das eher nach Transportschaden aus bzw. es ist was schweres draufgefallen. Vielleicht die Ecke eines Bütecs bei dem mit Loch. Oder die Laderampen-Ecke.

    Nimm' mal einen alten Haken mit abgefallenem Plättchen und versuche; dem Truss solche Dinger beizubiegen. (ist eh weitestgehend Aluschrott) Selbst mit Zange müßte man da mächtig drücken...

    Oder schlage kräftig mit dem Hammer drauf. Das ist zäher, als es scheint.

    Never stop a running System

  • HenrySalayne
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    • 28. Juni 2017 um 17:05
    • #12

    Als Schrott würde ich das nicht bezeichnen. Zwar ist diese Traverse per Definition ablegereif; es spricht allerdings nichts dagegen, diese Traverse noch an Punkten einzusetzen, an denen sie kaum belastet wird. Man sollte sie nur eindeutig kennzeichnen und nur noch selbst verwenden (also nicht mehr vermieten).

    Zitat von http://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/guv-i_8634.pdf

    a) Reduzierung des Querschnitts durch Verschleiß (Hauptgurte und Verbindungsstreben/Diagonalstreben),
    b) Reduzierung der Schweißnahtdicke durch Verschleiß,
    c) plastische Verformung der Profile,
    d) Löcher in den Profilen,
    e) fehlende Profile oder Verbindungsstreben/Diagonalstreben,
    f) Verschiebung des Trägerprofils (Traverse passt nicht mehr zu anderer Traverse),
    g) gebrochene Schweißnähte,
    h) unsachgemäße Reparatur,
    i) Korrosion an der Profilkonstruktion.

    Alles anzeigen

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • zegi
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    • 28. Juni 2017 um 17:40
    • #13

    wenn man derart schrottreife Traversen im Lager stehen hat, riskiert man, dass in der Hitze des Gefechts genau eine solche Traverse an einer kritischen Stelle verbaut wird. Deshalb sollte imho diese Traverse mindestens so modifiziert werden, dass sie nicht mehr verbaut werden kann. Absägen der Konusverbinder?

    Wie schon gesagt, gibt es schon noch Anwendungen für so ein Teil. Aber eben nur noch liegend oder so...

    Der Ton macht die Musik.

  • Tom Wantler
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    • 28. Juni 2017 um 21:55
    • #14

    Ich kenne solche Schäden nur von Kunden die meinen die Truss ohne Stapelleisten in den Transporter direkt auf dem Boden zu verfrachten und mit aller Kraft den Spanngurt darüber fest ziehen. Die aufretenden Impulse beim Fahren machen dann ihr übriges.

    Ich würde die Truss an deiner Stelle behalten und für Sonderstücke aufheben. Evtl. kannst du mal die 16 Konusverbinder und Rohre zum verschweißen für ein Sonderteil benötigen. Da gibt es übrigens eine ganz nette Firma in Leipzig die dir das inklusive Zertifikat herstellen kann ;)

    Oder man macht die Truss einfach kürzer. Ob der Preis für das Verschweißen beim Fachmann dann gerechtfertigt ist kann ich dir jedoch nicht sagen :)

  • skyper
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    • 29. Juni 2017 um 00:01
    • #15

    Bin voll bei zegi - nicht mehr in Griffweite lassen, das birgt mehr Risiko als Nutzen.

    Dem Kunden verkaufen, der macht einen Haftpflichtschaden draus und alles ist erledigt. Für ein paar hundert Euro Materialwert die Gesundheit anderer oder das eigene Material riskieren - no way!

    Kürzen wird mit dem Fachwerk nicht klappen.

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • krzysztof schwierz
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    • 29. Juni 2017 um 09:54
    • #16

    Hmmm... solche "Kunden" behandel wahrscheinlich auch die ausgeliehenen Boxen und andere Technik nicht viel besser - arme Verleiher... :(

  • billbo
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    • 29. Juni 2017 um 21:43
    • #17

    U.a. deshalb verleiht man so was auch nicht. Sondern vermietet es, zu angemessenem Preis und (auch) haftungsrechtlich hinreichend genau festgelegten Bedingungen. ;)

    Wobei gerade in diesem Fall sowohl Vermieter als auch Kunde doch ganz offensichtlich kompetent und honorig miteinander umgehen – gelegentliche 'Materialunfälle' und Beschädigungen sind im Vermiet-, Baustellen- und Transportgewerbe nun mal an der Tagesordnung und kaum zu vermeiden.

    Mit freundlichem Gruß

    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

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