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V-NISSG - Neue Anforderungen an Schallpegelmessungen (CH)

  • audiobo
  • 15. Mai 2018 um 20:13
  • audiobo
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    • 15. Mai 2018 um 20:13
    • #1

    Einige haben es vermutlich bereits mitbekommen:

    In der Schweiz werkelt das BAG (Bundesamt für Gesundheit) seit einiger Zeit an einem neuen Regelwerk namens V-NISSG (Verordnung zum Bundesgesetz über die nichtionisierende Strahlung und Schall), welches die SLV (Schall- und Laserverordnung) ablösen soll.

    https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/th…icht/nissg.html


    https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/se…hall-laser.html

    Neu soll nun eine Aufzeichnungspflicht ab 93dBALeq eingeführt werden (vorher 96dBALeq), sowie die Anforderung an die Messgeräte erhöht, welche dann zwingend eichfähige Geräte der Klasse 1 zu sein haben. Was, nachdem in den letzten Jahren (teils auf Empfehlung vom Amt) viele Betreiber in Klasse 2 - Geräte investiert haben, einen nicht unerheblichen Kostenfaktor für Kulturstätten etc. bedeutet. Sowie einige weitere Details...

    Wen es genauer interessiert, findet z.B. auf der Website des geschätzten Kollegen Markus Zehner mehr Details zur Entwicklung dieser undurchsichtigen Vernehmlassung oder auf der Seite der ffton - dort findet sich auch ein Dokument (.docx) zum herunterladen, mit dem man sich an dem Prozedere konstruktiv beteiligen kann.

    http://ffton.ch/stellungnahme-v-nissg/

    Und jetzt Feuer frei...

  • wora
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    • 16. Mai 2018 um 01:03
    • #2

    den beitrag von Markus habe ich schon vor einem monat mit verwunderung gelesen.

    für mich riecht das nach massiver lobbyarbeit seitens der hesteller solch hochwertigen und teuren equipments... für kleinere kulturbetriebe ist das wirklich ein harter finanzieller brocken!

    als ob durch einen möglichen messfehler von einem dB mehr (bei Klasse II) das gehör schneller kaputt gehen würde... also echt, Klasse II genügt doch völlig!

    aber wenn die behörden die messung dann wirklich bis auf die letzte konsequenz durchsetzen möchten, dann sollen sie bitte einfach das entsprechend qualifizierte personal bereitstellen! das bringt viel mehr als möglichst teure messgeräte!

    und diese dienstleistung dann bitte zu kosten, die für die allgemeinheit (für die sie ja arbeiten) tragbar sind.

    odda?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

    3 Mal editiert, zuletzt von wora (16. Mai 2018 um 01:10)

  • audiobo
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    • 16. Mai 2018 um 07:16
    • #3

    Diesbezüglich recht interessant gestalten sich im übrigen folgende Dokumente, welche erst kürzlich (16.04.2018, nachdem Markus per offiziellem Schreiben Einsicht in die Dokumente gefordert hat) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden:

    https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dok…ragen_SLV_d.pdf

    https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dok…taltungen_d.pdf

    Man achte dabei auf das Erstellungsdatum!!

    Einmal editiert, zuletzt von audiobo (16. Mai 2018 um 07:22)

  • nasi
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    • 16. Mai 2018 um 13:01
    • #4

    Oh krass. Danke audiobo für den Hinweis. Das ging an mir echt vorüber.

    Wenn das so umgesetzt wird, darf ich also alle unsere Konzerte anmelden und aufzeichnen (Klassikkonzertsaal mit >80% unverstärkter Musik) und auch den Privatmietern für Hochzeiten, Geburtstage, etc. noch eine Pauschale dafür auf's Auge drücken. Toll! Die werden sich freuen. Nicht.

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

  • monithor
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    • 16. Mai 2018 um 13:19
    • #5

    ich finde es erstaunlich, wie wider besseren wissens sachen durchgezogen werden...

    regulierungswahn! und hier können wir es nicht mal der eu in die schuhe schieben.

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • zegi
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    • 16. Mai 2018 um 15:15
    • #6
    Zitat von nasi

    und auch den Privatmietern für Hochzeiten, Geburtstage, etc. noch eine Pauschale dafür auf's Auge drücken.

    Steht das so? Ich hätte die entsprechende Passage nicht gesehen.

    Wie man das z.B. an der Fasnacht handhaben will, dass man das Publikum vor Hörschädigungen warnen will und dann noch allen Stöpsel verteilen will, ist mir auch ein Rätsel.

    Immerhin bleibt man bis 93dB noch von der Aufzeichnung verschont. Es soll wohl einfach die Hürde für lautere Veranstaltungen erhöht werden. Das resulitert dann wieder darin, dass es für seriöse Anbieter aufwändiger wird, und die Unseriösen noch mehr mit dem Preis drücken können.

    Das Dokument zu den Messungen ist auch lustig - die Aussage könnte man so zusammenfassen, dass die verdeckten Messungen kaum bis wenig Aussagekraft haben.

    Der Ton macht die Musik.

  • nasi
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    • 16. Mai 2018 um 15:40
    • #7
    Zitat von zegi

    Steht das so? Ich hätte die entsprechende Passage nicht gesehen.

    Zumindest in der Stellungnahme von der ffton, gleich am Anfang von Seite 2 - "Privatfeiern (z.B. Hochzeiten)". Die Verordnung selbst muss ich noch studieren.

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

  • niggles
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    • 17. Mai 2018 um 11:53
    • #8

    Da stellen sich auch mir ein paar Fragen..

    - Zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht ab 96db (LAeq) lt. alter SLV gab und gibt es schon ziemlich lange die Standardlösung Cesva RS-60. Wird der jetzt nicht mehr anerkannt?

    - Warum müssen die Schweizer Behörden jetzt unbedingt noch mal eine neue Norm in Eigenregie bauen anstatt einfach die DIN 15905-5 sinngemäss zu übernehmen?

    Den pseudopädagogischen Unfug zum Thema "versteckte Schallpegelmessung" habe ich jetzt mal beschlossen zu ignorieren. Was hat so was eigentlich in Normen zu suchen?

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • zegi
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    • 17. Mai 2018 um 12:17
    • #9

    nasi: dort habe ich es auch gesehen. Mir fehlt allerdings noch der Bezug zur Verordnung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass private Veranstaltungen betroffen sein werden - wie auch - sonst müsste auch der "Power-HIFI" Freak zu Hause Aufzeichnungen machen.

    Aber wenn man die Sache auf die Spitze treibt, müsste man ja auch an jedem Rennen, wo ein Startschuss fällt, aufzeichnen, denn der Startschuss wird definitiv die 96dB überschreiten.

    Der Ton macht die Musik.

  • wora
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    • 17. Mai 2018 um 13:15
    • #10
    Zitat von zegi

    Aber wenn man die Sache auf die Spitze treibt, müsste man ja auch an jedem Rennen, wo ein Startschuss fällt, aufzeichnen, denn der Startschuss wird definitiv die 96dB überschreiten.

    da ist es wie beim thema lärm duch bahn- und flugverkehr: da dieses schallereignis zur messdauer nur relativ kurz ist, wird es den LAeq-wert sehr wahrscheinlich einhalten.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • nasi
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    • 17. Mai 2018 um 17:20
    • #11
    Zitat von zegi

    dort habe ich es auch gesehen. Mir fehlt allerdings noch der Bezug zur Verordnung

    Jo, bin grad selbst am Verordnung durchlesen und dahingehend unsicher, was als "Veranstaltung" zu werten ist. Mit dem Schweizer Recht kenne ich mich da an der Stelle leider nicht ausreichend aus. Ich weiss aber, dass unser Gastro-Chef auch für Privatfeste, die länger als bis 2 Uhr dauern, eine Anmeldung einreichen/Bewilligung einholen muss. Von daher denke ich, muss eine "Veranstaltung" keinen kommerziellen Charakter haben. Aber ich werde dem mal noch weiter auf den Grund gehen (nicht mehr heute jedoch...).

    Mir ist aber auch aufgefallen, dass der konkrete Hinweis auf Klasse 1 fehlt - im Gegenteil steht in der Erläuterung sogar: "Dabei müssen alle Schallpegelaufzeichnungen mit einem Schallpegelmessgerät der Genauigkeitsklasse 1 oder 2 gemäss der Verordnung des EJPD vom 24. September 201013 über die Messmittel über die Schallmessung gemacht werden." (Seite 23)

    In der Verordnung des EJPD ist bisher nur die SLV aufgeführt (mit Klasse 2)...

    Lediglich ist die Unterscheidung von Messgeräten zwischen Veranstalter und prüfende Behörde weggefallen.

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

  • audiobo
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    • 17. Mai 2018 um 18:31
    • #12

    Jep, jede Menge Ungereimtheiten, das macht es ja so spannend <X:

    Zitat von Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall

    Art. 19 Ermittlung der Schallpegel und Kontrollmessungen durch Kantone

    ...

    Das Messgerät muss geeicht sein und kalibriert werden.

    ...


    Markus hat das ja über einen längeren Zeitraum beobachtet und ganz gut (und vor allem verständlich) aufgearbeitet:

    http://www.zehner.ch/lab/slv.html

  • 4Art
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    • 17. Mai 2018 um 19:17
    • #13

    Kann hier mal gepostet werden, welche Klasse 1 Geräte inkl. Datenlogger auf dem Markt sind? Die Verkraftbarkeitsschwelle liegt wogl so bei 4000 Euronen. Offensichtlich kommen wir Schweizer in Zukunft nicht darum herum, hier irgendwann zu investieren...

    Einmal editiert, zuletzt von 4Art (17. Mai 2018 um 19:24)

  • wora
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    • 17. Mai 2018 um 20:45
    • #14
    Zitat von 4Art

    Kann hier mal gepostet werden, welche Klasse 1 Geräte inkl. Datenlogger auf dem Markt sind?

    ... schau doch beispielsweise mal nach Liechtenstein... ;)

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • 4Art
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    • 17. Mai 2018 um 22:35
    • #15

    XL2 - langweilig.

    Gibts da nix anderes?

  • wora
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    • 17. Mai 2018 um 23:55
    • #16
    Zitat von 4Art

    XL2 - langweilig.

    langweilig?

    also ich finde dieses system mittlerweile ganz schön durchdacht und auch umfangreich.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • paranoize
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    • 18. Mai 2018 um 03:26
    • #17
    Zitat von 4Art

    XL2 - langweilig.

    Gibts da nix anderes?

    Wenig in der Preisklasse. Noch dazu ist der XL2 auf unsere Branche ganz gut zugeschnitten.

    Ansonsten gibt's an Schallpegelmessern die üblichen Verdächtigen von B&K, Norsonic, das Sinus Soundbook, LarsonDavis, Svantek etc.

    Keines davon bietet - soweit ich weiß - für uns praktische Nebenfunktionen wie das Messen von Delayzeiten, THD, Polarität etc.

    Außerdem sind die meisten Geräte der obengenannten Hersteller empfindlich teurer als ein XL2. Ich halte den XL2 prinzipiell auch für ein sehr gelungenes Gerät.

  • nasi
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    • 18. Mai 2018 um 11:19
    • #18
    Zitat von 4Art

    Kann hier mal gepostet werden, welche Klasse 1 Geräte inkl. Datenlogger auf dem Markt sind?

    Auf der bereits verlinkten Seite von Markus Zehner gibt es ganz unten eine Liste mit ihm bekannten Geräten:

    Zitat

    Hersteller/CH-Importeure mit eichfähigen Geräten (Schweizer Bauartzulassung), welche in allen Punkten die neuen Bestimmungen erfüllen (alle Angaben laut Informationen Hersteller/Importeuren):

    • Brüel&Kjaer

      Messgerät: 2250-L-S mit Messdatenprotokollierung BZ-7133

      Kalibrator: 4231
    • CESVA

      LF010 (unmittelbar vor Markteinführung/Bauartzulassung)

      Kalibratoren: CB006 (Klasse 1), CB004 (Klasse 2)
    • Larson Davis

      Messgeräte: 831 (Klasse 1), LxT (Klasse 1 und 2 Versionen), 706RC (Klasse 2)

      Kalibrator: CAL200 (Klasse 1)
    • Norsonic

      Messgeräte: Nor140, Nor150, Nor131 (alle Klasse 1)

      Kalibrator: Nor1256, Nor1251 (beide Klasse 1)
    • NTI Audio

      Messgerät: XL2-TA

      Kalibrator: NTI Präzisionskalibrator
    Alles anzeigen

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

    Einmal editiert, zuletzt von nasi (24. Mai 2018 um 09:42)

  • TomyN
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    • 24. Mai 2018 um 07:20
    • #19
    Zitat von niggles

    Da stellen sich auch mir ein paar Fragen..

    .......

    Den pseudopädagogischen Unfug zum Thema "versteckte Schallpegelmessung" habe ich jetzt mal beschlossen zu ignorieren. Was hat so was eigentlich in Normen zu suchen?

    Naja, in der Schweiz versucht man halt die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Und dass eine Veranstaltung, bei der eine offizielle Überwachungsmessung erkennbar durchgeführt wird, zu laut ist, sollte eigentlich sehr selten vorkommen. Daher der (von der Überwacherseite her) verständliche Wunsch nach einer 'verdeckten Ermittlung' der realen Schalldosis.
    Das mit der Eichung ist natürlich ein Problem, wobei in der Schweiz die Worte manchmal eine etwas andere Bedeutung haben als im übrigen deutschen Sprachraum :-).

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
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  • nasi
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    • 24. Mai 2018 um 08:52
    • #20
    Zitat von TomyN

    Daher der (von der Überwacherseite her) verständliche Wunsch nach einer 'verdeckten Ermittlung' der realen Schalldosis.

    Da stimme ich dir zu. Aber dann sollen die Überwacher doch bitte auch so realistisch sein und von Anfang an (öffentlich) eingestehen, dass das nur eine Schätzung sein kann. Und ein Messmikrofon "in der Tasche" eine ganz blöde Idee ist.

    Zitat von TomyN

    Das mit der Eichung ist natürlich ein Problem, wobei in der Schweiz die Worte manchmal eine etwas andere Bedeutung haben als im übrigen deutschen Sprachraum :-).

    Das ist oftmals nicht falsch, in dem Falle bedeutet es aber wohl das selbe.

    Zitat aus der "Verordnung des EJPD über Messmittel für die Schallmessung" (941.210.1):

    Zitat

    Art. 6

    Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit

    1

    Messmittel für die Schallmessung müssen alle zwei Jahre nach Anhang 7 Ziffer 1

    der Messmittelverordnung durch das METAS oder eine ermächtigte Eichstelle

    nachgeeicht werden.

    2

    Vor jeder Verwendung müssen Schallpegelmesser nach Anhang 7 Ziffer 6 der

    Messmittelverordnung mit einem geeichten Kalibrator kalibriert werden, welcher

    mindestens den Anforderungen der korrespondierenden Genauigkeitsklasse genügt

    Alles anzeigen

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

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