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Beleuchtung Stuhlreihen Aula

  • skyworker
  • 27. Februar 2024 um 12:34
  • skyworker
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    • 27. Februar 2024 um 12:34
    • #1

    Also...

    Städtische Schulaula, feste Bestuhlung für 400 Personen.

    Seit gefühlten 98 Jahren ist die Beleuchtung am Anfang und Ende der Stuhlreihen defekt

    Musss die? Muss die nicht?

    Unabhängig von der Diskussion um die SBauVo in schulischen Einrichtungen.

    THX

    Kein Applaus für Scheiße!

  • skyworker 27. Februar 2024 um 12:34

    Hat den Titel des Themas von „Beleuchtung Stuhlreihen Auls“ zu „Beleuchtung Stuhlreihen Aula“ geändert.
  • Marian Humann
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    • 27. Februar 2024 um 14:05
    • #2

    Stuhlreihen fest verbaut?
    Ansonsten ist entscheidend, was im Brandschutzkonzept steht. In "meiner" Versammlungsstätte gibt es Reihen mit mehr Sitzplätzen, als in der bayerischen VStättV zulässig wären und Rettungswege mit deutlich unter 1,20m und über 30m Laufweg und keine Angabe zulässiger Personenzahlen für die kleineren Veranstaltungsräume im 2. Stock.. Das ist aber durch das genehmigte Brandschutzkonzept gedeckelt (das hochprofessionell in Comic Sans MS geschrieben wurde)

  • skyworker
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    • 27. Februar 2024 um 15:30
    • #3

    Stuhlreihen fest verbaut. Der klassische 70er Jahre Klappsitz mit Armlehnen.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Sebastian Giese
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    • 28. Februar 2024 um 05:59
    • #4

    Stufenbeleuchtung muss, siehe §15 MVstättVO.

    Unabhängig davon sagt doch eigentlich der gesunde Menschenverstand: wenn beim Bau der Aula damals jemand es für notwendig befand, dass die Stufen beleuchtet werden, dann sollte man doch heute zum selben Schluss kommen.

  • treibsand
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    • 28. Februar 2024 um 09:04
    • #5
    Zitat von Sebastian Giese

    Stufenbeleuchtung muss, siehe §15 MVstättVO.

    Unabhängig davon sagt doch eigentlich der gesunde Menschenverstand: wenn beim Bau der Aula damals jemand es für notwendig befand, dass die Stufen beleuchtet werden, dann sollte man doch heute zum selben Schluss kommen.

    Das sagt nun aber garnix über die Beleuchtung der Stuhlreihen aus... frech*

    Nach einem halben Jahrhundert dürfte es u.U. auch schwer nachzuvollziehen sein, welches Konzept der Beleuchtung in diesem Fall zu Grunde liegt und ob es bauliche Änderungen, Nachrüstungen gab. Vermutlich dürfte es ja auch (in Naher Zukunft) Probleme mit Leuchtmitteln geben.

    Ist denn ein Austausch angedacht, oder stolpertest du 'nur so' darüber?!?

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • skyworker
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    • 28. Februar 2024 um 09:41
    • #6
    Zitat von treibsand

    und ob es bauliche Änderungen, Nachrüstungen gab

    Es gab ausschließlich gepflegte Vernachlässigung durch einen extrem arbeitsscheuen Hausmeister, der seine Aufgabe in der effektiven Verhinderung von Arbeit und Engagement sieht. Also eigentlich so wie überall

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Fux
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    • 28. Februar 2024 um 11:22
    • #7

    Was spräche gegen einen Austausch der defekten Leuchtmittel? Kosten oder evtl. Zugänglichkeit?

    Sind die von der Fassung her etwas spezielles, was es so nicht mehr gibt?

    Viele Grüße,
    Fux

  • skyworker
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    • 28. Februar 2024 um 12:07
    • #8

    Der Hausmeister ist einfach ein unfassbar fauler Mensch! Sonst steht dem nichts entgegen.

    Es wird einfach alles verhindert, was eventuell Aufwand bedeuten könnte.

    Sowas torpediert natürlich jedwedes Engagement oder jeden Enthusiasmus von Seiten der Schüler UND Lehrer...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Fux
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    • 28. Februar 2024 um 12:58
    • #9

    Abgesehen von irgendwelchen Vorschriften, Verordnungen etc. würde ich erst mit dem Hausmeister drüber sprechen, wenn nicht eh schon geschehen.

    Wenn da nichts weitergeht, dann halt mal das Gespräche eine Stufe über dem Hausmeister suchen.

    Möglicherweise sind die dann ganz froh, dass das Jemandem aufgefallen ist, der sich evtl. sogar drum kümmern würde, und dann kann man das nach Rücksprache und gegen Unkostenerstattung ja auch mal selbst austauschen.

    Ich würde es nicht davon abhängig machen, ob ich dafür eigentlich verantwortlich bin, oder jemand anderes, sondern davon wie sehr es mich stört.

    Wenn es mich wirklich stört, kümmere ich mich darum. Stört es mich doch nicht so arg, dann vergesse ich es wieder, ansonsten gibt das nur Magengeschwüre.

    Viele Grüße,
    Fux

  • skyworker
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    • 28. Februar 2024 um 14:13
    • #10

    Zum Hintergrund: besagte Aula wurde jetzt 1,5 Jahre lang durch externe Betriebe "ertüchtigt", nachdem auf dem Papier "Einsturzgefahr" bestand. In der Zeit wurde mit Hilfe das Fördervereins auch ein bisschen in die VT investiert - und ganz egal was da nun passiert, der Castellan verhindert auf breiter Front, was zu verhindern ist. Anstatt sich um Basics wie die Reihenbeleuchtung zu kümmern, werden Floorpaars an den Säulen des Saals bemängelt, künstliche Probleme erschaffen und so weiter. Würde ich jetzt tatsächlich die Lampen erneuern, gäbe es von seiner Seite ganz sicher auch ein Argument dagegen.

    Insgesamt also sehr unbefriedigend, zumal die Kids gerade ganz heftig für ihre neue Aula brennen und jetzt halt auch unbedingt was machen möchten...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • falcocgn
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    • 28. Februar 2024 um 17:30
    • #11

    Die Unwilligkeit des hausmeisters kannst Du doch gegen ihn verwenden. Sein Argument ist sicher "war schon immer so". Da könnt eDein Argument sein, dass die Leuchten bereits damals so vorgesehen waren und daher natürlich in Stand zu halten sind.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • skyworker
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    • 28. Februar 2024 um 18:07
    • #12
    Zitat von falcocgn

    daher natürlich in Stand zu halten sind.

    Ich würde dieses "weiche Argument" gerne mit einem Paragraphen untermauern, daher meine Frage.

    Tatsächlich finde ich die einschlägigen Passage da etwas unklar und war der Hoffnung, jemand könnte mir da auf die Spur helfen.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • HenrySalayne
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    • 28. Februar 2024 um 18:56
    • #13

    Hängt die Sruhlreihenbeleuchtung denn mit auf der Sicherheitsbeleuchtung oder ist das ein lustiges Gimmick?

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • Insomnia
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    • 28. Februar 2024 um 21:05
    • #14

    Wenn der Hausmeister denn so unwillig ist, warum gehst du nicht über die höhere Instanz, sprich Rektor oder Stadt/Schulamt?

    Dort mal (schriftlich) auf die potentielle Gefährdung und die einfache Möglichkeit der Abstellung hinweisen, am besten noch aufzeigen was passieren könnte incl.

    Haftungshinweis :saint:

    So in einem Nebensatz noch erwähnen dass Du den Hausmeister bereits darauf hingewiesen hast, der die Gefährdung aber nicht ernst nimmt.

    So macht man sich zwar den Hausmeister nicht zum Freund, aber ich denke das möchtest du auch nicht :P ^^

  • ThoSchu
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    • 28. Februar 2024 um 21:25
    • #15

    Vielleicht hat der "Hausmeister" ja auch gar keine Befugnis ein Leuchtmittel zu wechseln.

    Bestätigung nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
    publikationen.dguv.de

    und "mauert" deshalb.

  • T-event
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    • 28. Februar 2024 um 21:53
    • #16
    Zitat von skyworker

    Würde ich jetzt tatsächlich die Lampen erneuern, gäbe es von seiner Seite ganz sicher auch ein Argument dagegen.

    wenn das kostendeckend und technisch für dich darstellbar ist - und von allen außer dem Hausmeister - gewollt ist, würde ich das "einfach machen".

    Der wird es wohl nicht rückgängig machen und alle haben Ruhe.

    _____________________________________________________________________________

    Das ist nicht die richtige Art und Weise wie es laufen sollte, aber so ähnlich habe ich das auch schonmal machen "müssen" - damit es überhaupt weiterging, und jetzt erinnert sich niemand mehr.

    _____________________________________________________________________________

    Andere Frage: warum stört dich das so akut ?

    (Wenn sie sicherheitstechnisch nicht nötig sind, und nur "nett" aussehen, dann ist es zwar schade und co, aber es steht der Nutzung ja nicht im Wege)

    Das es seitens des Hausmeisters nicht die feine Art ist, steht außer Frage :)

  • skyworker
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    • 28. Februar 2024 um 23:26
    • #17

    Ich konkretisiere: gibt es eine Vorschrift in den geltenden Gesetzestexten / Verordnungen, nach der diese Stuhlreihenbeleuchtung vorhanden sein muss und funktionieren muss?

    Ich denke, wir haben jetzt alle zwischenmenschlichen Zusammenhänge erörtert - was mich aber, wie schon erwähnt, nicht weiterbringt.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Marian Humann
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    • 29. Februar 2024 um 06:13
    • #18
    Zitat von HenrySalayne

    Hängt die Sruhlreihenbeleuchtung denn mit auf der Sicherheitsbeleuchtung oder ist das ein lustiges Gimmick?

    Dann würde die Sicherheitsbeleuchtung ja seit Jahren Fehler erzeugen, was bei der notwendigen Wartung über die Jahre sicher schon aufgefallen wäre.

  • Michel
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    • 29. Februar 2024 um 08:42
    • #19
    Zitat von Marian Humann

    Dann würde die Sicherheitsbeleuchtung ja seit Jahren Fehler erzeugen, was bei der notwendigen Wartung über die Jahre sicher schon aufgefallen wäre.

    OT:

    Ich hab mal, kurz, bei einer Firma gearbeitet welche solche jährlichem Wartungen an sicherheitstechnischen Anlagen durchgeführt haben. Ich hatte Kollegen welche dem Hausmeister aus dem Beispiel sehr wesensverwand waren. Die "Wartung" bestand aus Kippe rauchen, RedBull trinken, Aufkleber drauf machen. So Details wie Beleuchtung von Sitzreihen wären da niemals aufgefallen.

    Ich hab nach ein paar Monaten gekündigt.

  • falcocgn
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    • 29. Februar 2024 um 08:47
    • #20

    Es wird wahrscheinlich Bestandteil der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE 0108 sein/gewesen sein. Das wirst Du aber nur verbindlich herausbekommen, wenn Du alte Genehmigungsunterlagen findest. Du könntest auch die Brandschutzdienststelle und die Bauaufsicht fragen.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

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