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Einstieg in Kleinunternehmen. Wie ist es mit DGUV Prüfung, Versicherung usw... Was ist zu beachten?

  • Maximilian.03
  • 20. Oktober 2024 um 12:08
  • Online
    julian-k
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    • 21. Oktober 2024 um 17:55
    • #21
    Zitat von Maximilian.03

    - gibt es einen Anhaltspunkt, was die Kosten für die DGUV Prüfung +/- pro Gerät kosten?

    10€ bis 20€ je Gerät ... je nach beauftragtem Unternehmen und Menge. Gibt aber auch Billigheimer welche für 5€ das Gerät "prüfen".

    Warum gründet eigentlich niemand einen Hobby Prüfservice weil er so viel Spaß daran hat und kein Geld verdienen möchte ... 🤔

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • deep-house
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    • 22. Oktober 2024 um 10:25
    • #22

    ganz allgemein, auch wenn es den Treadstarter nicht betrifft:

    bitte aufpassen bei GmbH Gründungen. Wird bei der Gesellschaftsform ein Firmensitz gewählt, der in einem Privateigentum eines Gesellschafters liegt, also auf einer Privatadresse, dann geht das Objekt automatischen in das Anlagevermögen der GmbH über. Das ist bestimmt nicht beabsichtigt; das schlummert solange die GmbH existiert, interessant wird das wenn die GmbH später aufgelöst wird, dann ist das eine Betriebsaufspaltung und aus dem Wert des Objektes errechnet das Finanzamt einen saftigen Steueranteil, weil es wieder in Privatbesitz übergeht.

    Mitunter ist es besser bei einem Nachbarn einen Briefkasten aufzuhängen / anzumieten.

    Ich bin da kein Spezialist, daher unbedingt den Steuerberater fragen.

    Gruß UweS.

  • Online
    Christian S.
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    • 22. Oktober 2024 um 11:54
    • #23
    Zitat von julian knödler

    Warum gründet eigentlich niemand einen Hobby Prüfservice weil er so viel Spaß daran hat und kein Geld verdienen möchte ... 🤔

    Das weiß jeder der diese Prüfung macht! ^^

    Auf die rhetorische Frage trotzdem eine These:

    Selten stellt sich der befriedigende Punkt von "oh da ist ja ein Fehler den ich nur durch diese Prüfung herausgefunden haben, wie spannend und interessant" ein.

    Denn eine ordentliche Sichtprüfung hilft vorab die gewollt niedrigen Durchfallraten zu erreichen, zu große Ableitströme an den falschen Stellen frustieren auch nur, ebenso irgendwelche niederohmigen Grenzwerte für große Querschnitte die erst nach dem zweiten stecken oder Test erreicht werden können und wo man sich fragt: Das ist ja cool dieses Kabel ggf. nicht zu verbauen.. Aber am Ende interessiert mich doch die finale Messung beim Aufbau der Schleifen für mein Schutzziel eigentlich viel mehr.

    Und ganz ehrlich die Messung auf der Produktion bei der Errichtung sind wirklich viel spannender und manchmal überraschender!

    Wobei mit Befähigung und Messgerät mal eben ein paar Dinge für Freunde, Musiker, Vereine oder so checken kann man ruhig mal machen. Da bin ich froh, wenn jemand etwas für das Thema sensibilisiert ist oder mein verantworteter Bühnenbereich okay ist. Und dann versteht vielleicht auch jeder Mal, was an Aufwand dazu gehört, in Mietkosten noch so steckt und bei der schnellen Überlegung (kaufe ich mir selber in billig statt zu mieten) übersehen wird...

    Nichts für Ungut, wir haben ein gutes Niveau eben aufgrund der Prüfungen. Auf der einen Seite leidig bis selbst bei gutem Willen kaum durchführbar (wenn wir Outdoorkabel als rauen Baustellenbetrieb in 3 Monatsintervalle eingruppieren), auf der anderen Seite wünscht sich jeder der versucht danach zu arbeiten, dass die Mitbewerber das auch brav tun und nicht nur Etiketten kleben...

  • siwi
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    • 22. Oktober 2024 um 17:16
    • #24

    deep-house bist du dir sicher mit der Aussage?

    Grundsätzlich ist die GmbH eine eigene juristische Person.

    Wenn natürlich Räume gratis überlassen werden, dann schaut das anders aus:

    Der Steuertipp: Privaträume betrieblich nutzen
    Häufig überlassen Eigentümer einer GmbH ihrer Gesellschaft Räume im Privat-Haus oder in der Wohnung. Das kann negative steuerliche Folgen haben.
    www.faz.net
  • Volker
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    • 22. Oktober 2024 um 20:36
    • #25

    Die steuerliche Betriebsaufspaltung ist eigentlich kein Thema für ein pa Forum und was oben steht stimmt auch nur bedingt. Entweder ist hier mal ein fachkundiger User mit 3 Buchstaben gnädig oder man fragt mal seinen Steuerberater nach eine sinnvollen Gestaltung.

  • stb
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    • 22. Oktober 2024 um 23:14
    • #26

    Na dann---ähm... schon den Eingangspost aufmerksam gelesen? Es geht hier wohl eher um einen "Hobby-Betrieb". Wenn ich den Kollegen richtig verstanden habe (siehe letzter Beitrag des Starters), würden ja auch eventuell erwirtschaftete Einnahmen sofort wieder reinvestiert. Ertragsteuerlich dürfte das wohl auf Liebhaberei hinauslaufen. Umsatzsteuer, wie schon gesagt, könnte das Ganze erstmal als Kleinunternehmen (§19 Abs.1 UStG) laufen, zumal die "Start-Ausstattung" ja schon vorhanden ist und somit der Vorsteuerabzug hierfür eh schon mal nicht mehr infrage kommt.

    Ja, es ist richtig, dass da qua legem eine GbR entsteht/ entstanden ist. Der Vorschlag das auf 3 Einzelunternehmen zu verteilen, ist schon deshalb klug, weil dann die oben genannten "Vorteile" quasi 3 Mal zur Anwendung kämen.

    Über GmbHs oder gar AGs brauchen wir wohl in diesem Zusammenhang eher nicht nachzudenken. Und diese UGs sind m.M.n. eh Bullshit. Damit braucht man doch nicht ernsthaft am Geschäftsleben teilnehmen... aber das führt hier zu weit.

    Dem Rat, sich einen örtlichen Kollegen/ Steuerberater zu suchen, kann ich nur beipflichten. Wobei das im Moment nicht ganz so einfach ist.... Fachkräftemangel usw.

    Wie Volker schon sagte, ist das Tema "Betriebsaufspaltung" genauso wenig für das PA-Forum geeignet, wie der "Haas-Effekt" beim deutschen Steuerberater-Tag. :)

    In diesem Sinne,

    Gute Nacht John-Boy!

  • siwi
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    • 22. Oktober 2024 um 23:19
    • #27

    Ich sehe als Problematik einzig die Haftung.

    Wir haben bei uns einen Verein, der nebenher Material vermietet.

    Vereinsziel ist gemeinnützig und die Vermietung ist eine Randerscheinung, wenn wir das Zeug nicht selbst brauchen.

    Damit decken wir aber laufenden Kosten (Lager) und teilweise Investitionen.

    Eventuell ist das ein Lösungsansatz.

  • Online
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    • 23. Oktober 2024 um 00:28
    • #28

    Drei Einzelunternehmen müssen aber auch drei Betriebshaftpflichten, drei Materialversicherungen, drei ..., ..., ... abschließen.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

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  • test
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    • 23. Oktober 2024 um 00:38
    • #29

    macht es nciht so kompliziert. die wollen ihre gbr machen, sie sollten festlegen, was passiert wenn jemand aufhören will und dann spaß haben.

    http://www.crystal-hannover.de
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    • 23. Oktober 2024 um 08:28
    • #30

    Aber als Verein ist man deshalb noch nicht aus den anderen Vorgaben raus... Elektroprüfungen gelten für viele Vereine (und wettem, dass >95% das weder wissen noch machen).

    Man verlagert das Haftungsthema und kritische Finanzamtfragen höchstens auf Unwissende im Vorstand. Die Trennung zwischen ideelem und wirtschaftlichen Teil ist auch zu beachten, auch wenn man bei ein paar Talern zunächst unter dem Radar bleiben mag.

    Ich glaube ein Verein (mit Satzung, ggf. Gemeinnützigkeit, Notar bei Änderungen, Pflicht zu Versammlungen, etc.) ist nicht unbedingt schlanker. Da holt man das ganze Vereinsrecht mit rein, auch wenn da vielleicht weniger hingeguckt wird.

  • dB_Dirk
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    • 8. November 2024 um 13:02
    • #31

    Hallo Maximilian,

    durch Zufall bin ich auf dein Beitrag gestoßen und habe ihn mit Freude gelesen. Denn in genau der gleichen Situation steckte/stecke ich auch. Einziger Unterschied ist, dass ich alleine bin.

    Mein Inventar umfasst lediglich verschiedene kleinere Aktiv-PA Komplettanlagen sowie Licht-Sets und kleinere andere Sachen. Was ich als Hobby für verschiedene Freunde und Bekannte machte, dachte ich könnte ich doch auch in unserer Kleinstadt für jedermann anbieten und so vielleicht noch den ein oder anderen € verdienen.

    Mittlerweile habe ich letzten Monat ein Kleingewerbe angemeldet.

    Du bist in jedem Fall verpflichtet, dich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. In unserem Fall wäre das die BGHW. Das ist für mich kostenlos, wie es bei euch mit 3 Personen ist, weiß ich leider nicht. Aber die Leute dort am Telefon waren sehr hilfsbereit....

    Eine Versicherung der Geräte kam für mich nicht in Frage, da die Höhe der Kosten in keiner Relation zu meinen erwarteten Einnahmen stand. Falls wirklich mal wider Erwarten etwas kaputt gehen sollte, so würde ich dieses Risiko tragen müssen. Hält sich ja im Rahmen. Ich lasse mir jedenfalls bei jeder Vermietung den Personalausweis zeigen, für den Fall der Fälle.

    Worüber ich mir lange Gedanken gemacht habe und immernoch mache, ist eine Versicherung zum Schutz vor Schaden Dritter. Bsp. eine Musikanlage fängt Flammen und die ganze Scheune brennt nieder. Hier habe ich aber bislang niemanden gefunden, der mir dies in meinem kleinen Rahmen versichert. Falls du hier etwas hast, kannst du es auch gerne ins Forum schreiben.

    Ansonsten wegen der DGUV würde ich an deiner Stelle einfach mal verschiedene Firmen anfragen. Bei mir gibt es leider nur eine Firma im Umkreis, die das anbietet. (Wie gesagt, ich wohne auf dem Dorf, unser gesamter Landkreis hat ca. 60.000 Einwohner)

  • test
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    • 8. November 2024 um 13:28
    • #32

    du brauchst in jedem falle eine Betriebshaftpflicht !!

    ist nicht verpflichtend, aber sehr ratsam !

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  • maccaldres
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    • 8. November 2024 um 14:13
    • #33

    reine Betriebshaftpflicht gibts zB beim VDMV für schmales Geld.

    Prüfungen die die Betriebs-&Arbeitssicherheit betreffen sind obligatorisch, es ist am Ende egal ob du ein Kleingewerbe oder "echtes" Gewerbe betreibst. Wenn jemand verletzt wird und du kannst nicht nachweisen, das du alles dir menschenmögliche getan hast um den Vorfall zu verhindern, dann bist du dran.

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  • HenrySalayne
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    • 8. November 2024 um 14:29
    • #34
    Zitat von maccaldres

    Wenn jemand verletzt wird und du kannst nicht nachweisen, das du alles dir menschenmögliche getan hast um den Vorfall zu verhindern, dann bist du dran.

    Nein. Es gibt ein akzeptiertes Restrisiko und das liegt definitiv über "alles menschenmögliche tun". Man muss also nicht alles menschenmögliche tun, sondern nur dafür sorgen, dass man alle Risiken durch normative Vorgaben (z. B. durch bestimmungsgemäße Verwendung, Grenzwerte, Prüffristen, Vorschriften, Regeln) und durch Gefährdungsbeurteilungen ausreichend minimiert.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • maccaldres
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    • 8. November 2024 um 14:53
    • #35
    Zitat von HenrySalayne

    Nein. Es gibt ein akzeptiertes Restrisiko und das liegt definitiv über "alles menschenmögliche tun". Man muss also nicht alles menschenmögliche tun, sondern nur dafür sorgen, dass man alle Risiken durch normative Vorgaben (z. B. durch bestimmungsgemäße Verwendung, Grenzwerte, Prüffristen, Vorschriften, Regeln) und durch Gefährdungsbeurteilungen ausreichend minimiert.

    Ja gut, das hast du recht. Wie "hoch" dieses akzeptierte Restrisiko ist, werde ich hier aber mit keinem HKS diskutieren . Ich denke, es ist klar worauf ich hinaus wollte.

    Meister für Veranstaltungstechnik

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    Christian S.
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    • 9. November 2024 um 16:07
    • #36
    Zitat von dB_Dirk

    Du bist in jedem Fall verpflichtet, dich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. In unserem Fall wäre das die BGHW.

    Mag sein, dass mein Stand nicht mehr aktuell ist - aber ohne Mitarbeitende fällt das m.E. in den Bereich der freiwilligen Unternehmerversicherung und die ist auch nicht kostenlos (wo man doch auch Leistungen bezieht) oder meinst Du ein bloßes Anzeigen der Tätigkeit?

    Die Zuordnung der BG alleine ist bei VT nicht einheitlich (wobei viele bei VBG odet BGETEM landen, aber eben nicht alle) und wird es nach Prüfung durch diese zugeordnet, abhängig von Schwerpunkten und Anteilen und ggf. auch weiteren gewerblichen Tätigkeiten.

  • atschi
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    • 31. Januar 2025 um 11:29
    • #37

    Gude in die Runde,

    vielleicht mögt ihr mir einen kleinen Einblick in eure Finanzen geben: Ich habe mir gerade ein Angebot von der VDMV für die Betriebshaftpflicht Veranstaltungstechniker erstellen lassen. Mindestbeitrag 153,53€ inkl. Steuer jährlich (ohne Selbstbeteiligung).
    Irgendwo habe ich gelesen, dass diese Versicherung 2022 mal bei 52€ lag.
    Was zahlt ihr denn so? Passt das Angebot heutzutage?

    LG

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    • 31. Januar 2025 um 11:54
    • #38

    Das war wohl der Corona Rabatt

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    • 31. Januar 2025 um 12:34
    • #39

    Das dürfte schon eher günstig sein. Was kostet eine Arbeitsstunde und was will man da viel unterbieten. Nimm die 2-3 gänigen Anbieter und vergleiche einfach aktuelle Angebote. Für unter hundert Euro würde ich nix erwarten, mittlere dreistellige Beträge dürften meistens eher der Fall sein.

    Wichtiger ist, ob die Leistungen stimmen. Denn sobald Material im Spiel ist, reichen die einfachen Haftpflichtsachen oft nicht mehr.

  • test
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    • 31. Januar 2025 um 12:44
    • #40

    du solltest vor allem drauf achten, das zugemietes material mitversichert ist. das kann der teuerste teil sein. Personenschäden sollten nicht begrenzt sein!!

    Rentenzahlung kann ganz schnell teuer sein.

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