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Technikerverträge

  • Ham Audio
  • 6. Dezember 2005 um 22:54
  • Ham Audio
    Profi
    Beiträge
    49
    • 6. Dezember 2005 um 22:54
    • #1

    Hallo,
    hat jemand von den Verleihern schon einmal Technikerverträge abgeschlossen und hat vielleicht einen entsprechenden, rechtlich schon abgeklopften Text in der Schublade liegen?
    Mir geht`s hauptsächlich um das Verhindern von "fremde Karten verteilen" von freischaffenden nach dem Motto "das Gleiche für weniger Geld" und um verbindliche Regelungen bei eventuellen Schäden, etc.
    Auch das Umgehen des Verleihers und den Kunden direkt ansprechen müßte behandelt werden...
    Vielen Dank im Voraus
    Gruß, Heinrich Ameln

    Einmal editiert, zuletzt von Ham Audio (7. Dezember 2005 um 10:16)

  • vtsevent
    Beiträge
    39
    • 7. Dezember 2005 um 08:36
    • #2

    kurze Anmerkung dazu:

    Verträge mit Wettbewerbsschutz sind zwar theoretisch möglich, kosten aber rechtlich viel Geld.
    Der freie Techniker hat die Möglichkeit überall seine "Brötchen zu verdienen" und ist NICHT an eine Firma als Auftraggeber gebunden (rechtliche Grundlage - Scheinselbständigkeit - mind. 3 Auftraggeber pro Kalenderjahr ...). Wettbewerbsklauseln können nur in begründeten Ausnahmefällen eingearbeitet werden, der Unterzeichner ist aber für für die entstandenen Verdienstausfälle des Arbeitnehmers haftbar, d.h. im Klartext - er zahlt die Ausfälle. Ist ja nicht im Sinne der Sache.
    Die freien Techniker - um die soll es ja hier gehen - sollten die Loyalität gegenüber den Auftraggebern immer im Hinterkopf haben - sonst sind diese fehl am Platz. Machen einige nicht - ist bekannt - dann wird kurzerhand eine Trennung vereinbart - wer sich nicht an die Spielregeln hält fliegt sehr weit und sehr hoch. Viele Veranstalter akzeptieren die Argumentation und nehmen KEINE Karten an - verweisen auf den Vertragspartner. So soll es sein. Das gleiche trifft auf die jenigen zu, welche Künstler vermitteln - nebenbei - dafür existieren zwar Agenturen die auch leben müssen von der teilweise geringen Marge der Vermittlungen.
    Fazit: rechtlich ein ganz heißes Thema - begündet in der Fragestellung ja - aber in der Praxis nicht realisierbar. Ein Verfahren gewinnt immer (fast immer) der Arbeitnehmer (freie Techniker) der ja seine Arbeitskraft frei anbieten darf.

    danke und mfg

  • Ham Audio
    Profi
    Beiträge
    49
    • 7. Dezember 2005 um 10:19
    • #3

    vtsevent
    Wie kann ich mir dann sicher sein, dass wenn ich z. B. nur Techniker an einen anderen Verleiher vermittle, mich der Tech nicht das naechste Mal umgeht. Ich will ja nicht den Techniker an mich binden, sondern der Weg yu bestimmten Kunden soll ueber mich fuehren.
    Gibts denn da keine Vorlagen?
    Gruss, Ham

  • karel noon
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    1
    • 7. Dezember 2005 um 10:42
    • #4

    Also für mich als freien techniker ist die sache klar, bin ich als techniker einer firma dort, nehme ich mr von dieser firma kärtchen mit.
    Was dann geschieht, ist eine frage der loyalität, ich möchte ja im idealfall wieder für dich arbeiten, also benehme ich mich auch so, das es möglich ist.
    bedeutet: keine eigenen kärtchen, und immer der verweis auf die firma die mich an dem tag gebucht hat.
    stehe ich aber am pult für eine band, und habe mit dem rest der VA nichts zu tun gebe ich bei anfragen meine karte heraus.

    das problem was du beschreibst ergibt sich ja auch nur wenn der "freie" eigenes material hat das er loswerden möchte, oder r kann sehr günstig zumieten. Da ist infach eine gute auswahl bei deinen technikern gefragt,
    und komplett verhindern kann man so etwas wohl nie.
    Ich jedenfalls finde so etwas eine sauerei.

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

    Application Support Engineer - HK Audio

  • vtsevent
    Beiträge
    39
    • 7. Dezember 2005 um 13:45
    • #5

    Wie kann ich mir dann sicher sein, ...
    sprich mit deinen kunden - erkläre die situation im vorfeld und wenn der kunde mit den leistungen zufrieden war wird er die tatsachen berücksichtigen - klare worte sind immer der beste weg.
    der veranstalter will nicht immer den geringsten preis - er will (meistens) die beste lösung für sein problem. dies ist der einzig gangbare weg.
    wie *mediennutte* anmerkte "Ich jedenfalls finde so etwas eine sauerei." ist die einstellung bei den freien tech richtig. wenn die ersten "geflogen" sind spricht sich dies im allgemeinen schnell herum - wenn man selbst die offensive betreibt, d.h. allen den "flug" erklärt, warum und weshalb - verstehen die meisten und der freie tech hat einige auftraggeber weniger - enn wenn die loyalität nicht stimmt zum auftraggeber - wer setzt sich gern einen kuckuck ins nest!

    vertraglich sind div. dokumente im internet zu finden. vertrag über freie mitarbeit / mitarbeiter ... / agenturverträge ... - um nur einige stichpunkte zu nennen. nicht zum kopieren gedacht (jeder fall liegt anders und auch das copyright sollte beachtet werden) - aber um einen eigenen inhaltsfaden zu finden sind diese dok nicht schlecht. wird die wettbewerbsklausel trotdem im vertrag benannt ist dies sittenwiedrig einzustufen und kann ggf. im klagefall wie oben beschrieben zu den konsequenzen führen.

    danke und mfg

  • mischpultschorsch
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    • 7. Dezember 2005 um 14:40
    • #6

    Ich halte es wie "mediennutte" für einen sehr schlechten Stil, wenn ein gebuchter Freelancer Visitenkarten einer anderen Company oder von sich selbst verteilt. Deshalb habe ich möglichst immer Karten meines jeweiligen Auftraggebers im Koffer.
    Habe ich das ausnahmsweise mal nicht, gebe ich im Bedarfsfall vor Ort meine Karte heraus, schreibe aber darauf den Namen der Company, einen Ansprechpartner und dessen Durchwahl und weise den Interessenten auch nochmal mündlich darauf hin, daß die Karte von mir und nicht von der ausführenden Firma stammt.
    Sollte der Interessent dennoch bei mir anfragen, verweise ich auf die Company bzw. leite die Anfrage weiter. Soviel Fairness sollte man walten lassen bzw. erwarte ich im umgedrehten Fall auch.

  • treibsand
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    • 7. Dezember 2005 um 17:30
    • #7

    Als Freier muss ich auf jeden Fall dafür sorgen, daß möglichst viel "Rubel rollt".
    Das ist aber leider nicht der Fall, wenn ich einer anderen Company was wegschnappe und damit (kurzfristig) mehr Umsatz mache, dann aber nie wieder von der Company gebucht werde.

    Wenn ich mich aber zusammen mit dieser Company beim Kunden gut präsentieren kann, wird uns beiden wohl der nächste und übernächste Job sicher sein...

    Das sollte jedem Tech klar sein.

    Und soetwas sollte man (anstelle von Knebelverträgen) auch mit seinen Angestellten/Freelancern kurz besprechen. Auch ein gutes Arbeitsklima, in dem alles in Ruhe beredet werden kann, fördert eine gute Zusammenarbeit. :!:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • mringhoff
    Profi
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    • 7. Dezember 2005 um 22:38
    • #8

    Grundsätzlich stimmen o.g. Aussagen:

    1. Vertrauen/Loyalität ist die beste Basis. Folgeaufträge sollten wichtiger sein, als Ellenbogenmentalität.

    2. Wie will man das nachweisen, wenn ein Freelancer einen Kunden abwirbt? Bekommt man das noch mit? Eher nur selten...

    3. Nichtdestotrotz haben wir und auch ander Kollegen einen Passus "Verschwiegenheitspflicht" im Vertrag stehen. Die Durchsetzbarkeit (incl. der Vertragsstrafe) steht leider auf einen ganz andern Blatt. Aber wenn schon mal ein Vertrag aufgesetzt wird, darf das natürlich nicht fehlen. Es zeigt, daß es uns eine ernste Sache ist, wenn Kunden abgeworben werden und kein sportliches Kavaliersdelikt.

    Daher mal hier dieser Passus, für die, die das interessiert:

    § 4 Verschwiegenheitspflicht

    1. Der Subunternehmer verpflichtet sich, die ihm aufgrund seiner Mitarbeit zugänglich gemachten Unterlagen und Interna von FA. XY sowie deren Kunden vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.
    2. Dem Subunternehmer ist es untersagt, Daten und/oder Kontakte über Geschäftsbeziehungen von Fa XY zu entziehen und/oder für eigene Zwecke zu nutzen und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
    3. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen Absatz 1 bzw. 2 erwirkt der Subunternehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- EUR. Die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
    4. Der Subunternehmer ist im Namen von Fa XY unterwegs. Anfragen von potentiellen Kunden und Interessenten während der Tätigkeit für Fa XY werden an Fa XY weitergeleitet. Die Herausgabe von persönlichen Kontaktdaten des Subunternehmers ist diesem nicht gestattet. Dem Interessenten sind ausschließlich Prospektmaterialien oder Visitenkarten von Fa XY auszuhändigen. Im Gegenzug bemüht sich Fa XY im Auftragsfall den Subunternehmer bevorzugt zu engagieren.
    5. Verstößt der Subunternehmer gegen Absatz 4 erwirkt der Subunternehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Tagessatzes.
    6. Der Subunternehmer verpflichtet sich, bei Beendigung der Tätigkeiten oder des Vertrages sämtliche ihm zur Erfüllung des Vertrages zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen an Fa. XY herauszugeben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen.


    Also:
    wenn ein Freelancer auf einer unserer Veranstaltung eigene Kunden aquiriert, dann ist das für uns ein grober Vertrauensmissbrauch. Er wird beim nächsten Mal nicht mehr gebucht und in ganz extremen Fällen gibts dann auch keine Gage.

    Da es sich bei beiden Vertragspartner um Kaufleute handelt, können solche Vereinbarungen durchaus getroffen werden. Aber auch hier gelten die Regelungen des AGBG. Vorsicht also bei unüblichen Klauseln.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ADMIN
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    • 8. Dezember 2005 um 00:40
    • #9
    Zitat von "vtsevent"

    Verträge mit Wettbewerbsschutz sind zwar theoretisch möglich, kosten aber rechtlich viel Geld...

    Vorsicht: Es geht hier um Kundenschutz und nicht um Wettbewerbsverbote.


    Wettbewerbsverbote (darf während der Vertragslaufzeit und ggf. so und so lange danach nicht für Mitbewerber arbeiten oder als Wettbewerber auftreten) sind möglich, müssen meines Wissens jedoch eigens vergütet werden.

    Kundenschutzklauseln unterliegen dieser Einschränkung nicht, man handelt sich da auch keine Probleme wegen Scheinselbständigkeit ein.


    Am Rande: Fremde Vertragstexte zu kanibalisieren ist immer auch so 'ne Sache, aber bei den AGBs von vtb2b.de haben wir uns da nicht so... http://www.eqmakler.de/hilfe/ang_abg.html

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • bigbeatrobby
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    • 21. Dezember 2005 um 01:38
    • #10

    hallo heinrich,
    ich glaube nicht das man sowas abstellen kann, in meiner gegend gibt es subunternehmer die dafür bekannt sind an den jobs anderer rumzusägen
    und andere die dafür bekannt sind genau das nicht zu machen.
    wenn ich als subunternehmer für eine andere firma rausfahre ist bekannt das ich den kunden nicht mit visitenkarten belästige und mein personal hat ganz klare anweisungen genauso zu verfahren, diese methode bringt einem nach einiger zeit den ruf ``company des vertrauens`` ein und hat dazu geführt das fast jeder meiner kollegen aus der weiteren umgebung mich ohne sowas ansprechen zu müssen mal mit dem einen oder anderen job beauftragt- loyalität rechnet sich!!!
    mir ist es selber auch schon passiert das ich zwei meter vom kunden entfernt stand und mein sub gerade versucht hat den kunden abzuwerben,
    das war dann der letzte job den ich jemals mit ihm zusammen gemacht habe und dieses verhalten hat dem sub ne menge geld gekostet, denn ich hätte noch mehr aufträge für ihn gehabt.

    gruss robert lienemann
    BIG BEAT PA SERVICE OLDENBURG

  • guessi
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    • 21. Dezember 2005 um 15:41
    • #11

    Wenn ich als freier Techniker Visitenkarten einer anderen Firma verteile, um mit mir in Kontakt zu treten, kann genausogut der Status in Frage gestellt werden. Definitiv darf darauf nicht mein Name mit der Firma in Verbindung gebracht werden.

    bitte nicht falsch verstehen, bin kein Fan von Abwerbeprobleme der geschilderten Art!

  • Carm
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    • 21. Dezember 2005 um 20:59
    • #12

    vom vplt gibts einen mustervertrag für "einzelunternehmer im veranstaltungsgewerbe" und bevor mal wieder keiner googeln will...

    http://download.vplt.org/VPLT_Info_AGB_2003.pdf

  • hasenfuß
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    • 21. Dezember 2005 um 21:58
    • #13
    Zitat von "guessi"

    Wenn ich als freier Techniker Visitenkarten einer anderen Firma verteile, um mit mir in Kontakt zu treten, kann genausogut der Status in Frage gestellt werden. Definitiv darf darauf nicht mein Name mit der Firma in Verbindung gebracht werden.

    bitte nicht falsch verstehen, bin kein Fan von Abwerbeprobleme der geschilderten Art!


    yepp, den eigenen namen auf karten anderer
    firmen sollte man aus diesem grund tunlichst
    vermeiden.

    also wenn überhaupt dann "namenlose" karten
    der buchenden firma verteilen - da kann man
    ja seinen namen/nummer etc. draufkritzeln
    wenn´s um den persönlichen kontakt geht.
    oder werbungsfreie privatkarten, sowas
    soll´s ja auch geben... ; )

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Tobias Zw.
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    • 22. Dezember 2005 um 09:58
    • #14
    Zitat von "Carm"

    vom vplt gibts einen mustervertrag für "einzelunternehmer im veranstaltungsgewerbe" und bevor mal wieder keiner googeln will...

    http://download.vplt.org/VPLT_Info_AGB_2003.pdf

    Läßt sich von mir auf unterschiedlichen Rechnern um's Verplatzen nicht öffnen. Hat noch jemand ähnliche Probleme?

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • falcocgn
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    • 22. Dezember 2005 um 11:10
    • #15

    Hallo zusammen,

    so wie es aussieht, ist der Download nicht direkt ansteuerbar.

    Versucht es so: auf vplt.org > Recht und Regeln > dort auf "Muster Allgemeine Geschäftsbedingungen" klicken. Dann funktioniert es.

    Grüße,

    FalcoCGN

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Tobias Zw.
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    • 22. Dezember 2005 um 11:17
    • #16

    Hi Falco,

    so wie von Dir beschrieben geht's bei mir auch nicht - und auch die SRen kann ich nicht öffnen. Würdest Du die Freundlichkeit besitzen, mir die AGBen an meine e-mail-Adresse zu schicken? Meine Dankbarkeit würde Dir dafür ewig hinterherschleichen!
    :wink:
    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • nojunk
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    • 22. Dezember 2005 um 11:59
    • #17

    detto!
    danke
    info@nojunk.de

    cu
    klaus

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)

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