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schleppende Zahlungsmoral der Auftraggeber , wie verhalten ?

  • nikita
  • 8. Dezember 2006 um 17:00
  • nikita
    Beiträge
    83
    • 8. Dezember 2006 um 17:00
    • #1

    Hallo !

    Ich denke wir sind nicht das einzige Unternehmen das mit der Zahlungsmoral der Kunden / Auftraggeber zu kämpfen hat.
    :twisted:

    Wie verhaltet ihr euch ?
    Was für Vereinbarungen trefft ihr im Vorfeld ?
    Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, wenn ihr eure Forderungen bzw. euer Recht durchsetzen wollt ?
    Hat die Gewährung von Skonto schon mal einen Auftraggeber zu frühzeitiger Zahlung veranlasst ?

    Ergänzende Frage:
    Welche Kosten darf ich denn dem zahlungsunwilligen Kunden nachträglich in Rechnung stellen ? Überziehungszinsen und / oder ..... ?

    Schreibt bitte alles was zu dem Thema einfällt.... Boin für jeden Input dankbar.... :cry:

    :idea: Ach so, bevor ich es vergesse: Die mit der schleppenden Zahlungsmoral verbundenen Liquiditätsengpässe .... Da gibt es jetzt eine neue Möglichkeit in Niedersachsen. Die neue Form des Niedersachsenkredites kann nun auch für die Deckung von wachtumsbedingten Liquiditätsbedarfes, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe eingesetzt werden. Mehr Infos findet man auf der Seite http://www.nbank.de Stand gestern (7.12.06) in der Zeitung.

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • tamaris-pa / mts
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    3
    • 8. Dezember 2006 um 18:30
    • #2

    Wenn der Kunde keine Kohle hat, kann man nichts machen, da bringt auch der Anwalt nichts mehr. Habe hier 4 Fälle liegen.

  • test
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    4
    • 8. Dezember 2006 um 19:32
    • #3

    bei industriellen kunden kann das mal locker ein halbes jahr dauern. da muß man die puste haben für so einen job oder sich eingestehen, das das ne nummer zu groß ist. bei privaten die man so nicht kennt, hilft nur zahlung bei lieferung. mahnbescheid kannst du da meist vergessen, da kein geld da ist.
    lass die finger von dem kredit. du läufst gefahr selber schnell in einer schuldenfalle zu sitzen. außerdem zahlst du sinnlose zinsen.
    ansonsten macht sowas den wert einer adressdatei aus. da sollten wenige faule eier dabei sein.
    ich komme hier prima mit einem 4 stelligen dispo aus. ich habe 4 leute auf der lohnliste stehen. das hat auch noch den vorteil, das ich nicht regelmäßig meine bwa vorlegen muß.
    im laufe der jahre sind die lieferanten auch zu 'zugeständnissen' bereit, wenn man immer seine verpflichtungen eingehalten hat.
    es ist halt der nachteil an dieser branche: der einstieg ist halt auch leider für 'pack' ganz einfach

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • maskapone
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    73
    • 8. Dezember 2006 um 20:01
    • #4

    Bei Neukunden oder Kunden wo ich weiss dass die bisschen langsamer sind mitm Zahlen: Vorkasse und gut.
    (Manchmal auch nur die Hälfte per Vorkasse damit der andere auch noch bisschen Spielraum hat)

    Baumi chicka WahWah

  • mucker
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    401
    • 8. Dezember 2006 um 20:14
    • #5

    "besser kein Kunde als ein schlechter(zahlungsunfähiger-unwilliger) Kunde"

    Gruß

    Mucker

    Ich kaufe und verkaufe nur "amtliches"

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 8. Dezember 2006 um 20:25
    • #6

    Wenn es nur um die "schleppende" Zahlungsmoral und nicht um Zahlungsausfälle geht, dann ist ja alles gut :)

    Hier mal ein paar Tipps und Argumente:

    Vorkasse: natürlich erst mal das sicherste, doch welche große Firma gibt einer kleinen Technikbude das Geld im vorhinein?
    Was manche gegen Zahlungsausfälle machen, praktizieren wir übrigens auch bei Behörden und große Firmenneukunden. Anfangs dachte ich, die rufen nie wieder an, aber von wegen :) Du glaubst nicht, wie schnell so eine Überweisung auch in einem Großkonzern getätigt werden kann, auch die ein oder anderen staatlichen Einrichtungen sind da auf einmal ganz flink, wenns sie was wollen....

    Lastschriftverfahren: Einfach dem Angebot ein Abbuchungsformular anhängen und das entweder als Zahlungsweise voraussetzen oder mit einer Portion Skonto versehen. Sehr angenehm. Man hat zwar etwas mehr Arbeit damit, aber im Vergleich zum Mahnungen schreiben relativiert sich das alles....

    Skonti: das ist immer so eine Sache: den einen interessierts (und die hätten das sicher auch pünktlich überwiesen), den anderen gar nicht.
    Frech finde ich dann immer diejenigen, die sich erstmal ewig Zeit lassen und dann auch noch Skonto abziehen. Auf den Hinweis den Rest noch zu begleichen antwortet dann keiner mehr. Und wegen ein paar Euros fängt man ja auch nicht das streiten an....

    Barzahlung vor Jobbeginn oder nach Jobende (bzw. bei Dryhire bei der Abholung): Vor allem bei Kleinbeträgen unter 100,- EUR und bei Privatkunden ist das bei uns Gang und Gäbe. Und das läuft eigentlich immer ganz reibungsfrei. Natürlich muss man das dem Kunden nochmal ein paar Tage vor der Veranstaltung sagen, sonst hat er das gerne mal "vergessen"...

    Rechnungen: Die meisten zahlen ja doch irgendwie pünktlich, aber die wenigen anderen machen dann die meiste Mühe.
    Hier haben wir relativ kurze Zahlungsziele (8 bis 20 Tage je nach Kunde) und sind so nach 4-6 Werktagen Zusatzfrist auch relativ schnell mit der Mahnung incl. Mahngebühr und Verzugszins dabei. Hier merken die Kunden schnell, daß wir es ernst meinen und die Überweisung kommt dann doch recht flott, meist dann mit dem Ursprungsbetrag (ohne Mahngebühr etc.).

    Jetzt keine übertriebene Angst zeigen, der Kunde könnte nie wieder kommen. Selbst die Mahnungsempfänger scheint das wohl kaum zu interessieren und bestellen beim nächsten mal wieder, als ob nichts gewesen wäre.

    Zitat von "test"

    bei industriellen kunden kann das mal locker ein halbes jahr dauern.


    ist mir noch nie passiert und das werde ich sicherlich auch nicht tolerieren. Wo kommen wir da hin??? Wenn einer einen Kredit haben will, dann soll er das mit seiner Bank ausmachen, nicht mit uns...

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  • attorney
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    • 10. Dezember 2006 um 17:20
    • #7

    Die Frage ist, wie ich mit meinem Mahnwesen umgehe. Folgende Strategien bieten sich:

    1. Rechnungen zeitnah erstellen, so lange die VA noch in naher, positiver Erinnerung ist. Rechnungen haben eine angemessene Zahlungsfrist, z.B. 14 Kalendertage.

    2. Mahnungen werden konsequent nach 28 Tagen (oder 21 Tagen) nach Rechnungsstellung versandt. Die Mahnung hat einen netten Ton, aber eine Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen. Unterschrieben wird die Mahnung nicht vom Chef, sondern von einer Buchhaltungskraft (das eröffnet bei Kunden, die wirklich die Zahlung vergessen haben, telefonischen Verhandlungsspielraum für den Chef - "aber klar Herr xy, kein Problem - wir versenden unsere Mahnungen automatisiert. Natürlich gebe ich Ihnen als gutem Kunden noch eine weitere Woche Zeit...").

    3. Die zweite Mahnung ist mit einer 7-Tages-Frist vom Chef unterschrieben und bereits deutlich gefasst.

    4. Es gibt eine "dritte Mahnung" mit 7-Tages-Frist und der unverhohlenen Androhung von anwaltlichen und gerichtlichen Schritten.

    5. Weitere Mahnungen erfolgen nicht - sonst wirkt das Ganze irgendwann unglaubwürdig.

    Bei der überwiegenden Anzahl der Kunden klappt das. Und bei denen, bei welchen nach der 3. Mahnung keine Kohle kommt, kann ich über den Anwalt des Vertrauens vor der Einleitung von "echten" Schritten
    - eine Anfrage beim Schuldnerregister
    - eine Anfrage über laufende Insolvenzverfahren
    machen und anschließend (wiederum zeitnah) einen gerichtlichen Mahnbescheid loslassen.

    Zumindest für größere Firmen bieten seriöse und größere Anwaltskanzleien einen guten und engstrukturierten Forderungsmanagement-Service an. Der Kunde schreibt 3 Mahnungen, den Rest macht der Anwalt. Die Kosten werden den Verfahrenskosten zugeschlagen. Sofern der Kunde also nicht die eV abgibt oder Insolvenz anmeldet, ist der Anwalt für den Auftraggeber kostenlos, aber nicht umsonst (Stichwort: Anwaltskosten als Verzugsschaden). Und im Gesamtüberblick ist auch bei einigen ausgefallenen Forderungen die dort durch die Firma zu tragende Gebühr des Anwalts noch recht günstig.

    Fazit: Höflich und seriös bleiben, aber nie den Zug aus der Sache 'rauslassen.

    Bernd Schiele
    (Rechtsanwalt mit kleiner Technikerseele und Eventrecht als Job & Hobby)
    Sofern ich in meinen Beiträgen zu rechtlichen Fragen Stellung nehme, handelt es sich um allgemeine Diskussion, NICHT um Rechtsberatung!

  • mringhoff
    Profi
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    • 11. Dezember 2006 um 09:12
    • #8
    Zitat von "attorney"


    1. Rechnungen zeitnah erstellen, so lange die VA noch in naher, positiver Erinnerung ist.

    sehr wichtig!

    Ich kenne Kollegen, von denen bekomme ich Rechnungen je nach Lust und Laune zwischen 3 Wochen und 2 Monaten, wenn sie mal wieder Zeit fürs Büro haben (oder das Konto besonders leer ist).

    Da braucht man sich nicht wundern, wenn auch die Zahlung entsprechend länger dauert.

    Und mal ganz pragmatisch gesehen: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" oder den "letzten beissen die Hunde"
    Sollte ein Kunde in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, dann wird er sicher die Rechnungen zuerst zahlen, die zuerst eingetroffen sind und die am meisten Stress machen (also folgende Mahnungen) und nicht, welcher Dienstleister vor Ort den besten Job gemacht hat...

    Selbst diejenigen, die keine Zahlungsprobleme haben, möchten ihr Projekt auch relativ zeitnah abschliessen bzw. wiederum mit ihren eigenen Kunden abrechnen. Wenn da jetzt eine Rechnung einen Monat später einflattert, dann denkt keiner mehr an die Veranstaltung von damals, man ist eher genervt "ach, den hatten wir ja auch noch..." und schieben die Rechnung mal auf den Stapel mit den "sonstigen Aufgaben"...

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  • marcoboy
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    • 12. Dezember 2006 um 16:35
    • #9

    das kenn ich aber auch von großen Vertrieben 2 bis 3 Monate gehen ins Land bis A: Die Rechnung da ist und noch eine Woche bis sich auf dem Konto was bewegt hat. Im so höher der Betrag um so länger dauert es.

    Manche brauchen wohl kein Geld :D

  • dienervt
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    608
    • 16. Dezember 2006 um 00:01
    • #10
    Zitat von "attorney"


    1. Rechnungen zeitnah erstellen, so lange die VA noch in naher, positiver Erinnerung ist. Rechnungen haben eine angemessene Zahlungsfrist, z.B. 14 Kalendertage.

    Ich lasse (wenn möglich) den Kunden auf der VA oder bei Materialrückgabe sofort die Rechnung unterschreiben.
    Das Inkasso ist dann einfacher, weil die Sache ja dann rechtlich glasklar
    und schwerlich noch Mängel mehr geltend gemacht werden können.
    ==> bessere Zahlungsmoral, da der Kunde sich dessen bewußt ist.

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

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