Hallo liebes Forum,
ich möchte eine VA mit elektronischer Musik in einem Keller eines Vereinsgebäudes ausrichten. Ich selber bin auch Mitglied dieses Vereins und habe jetzt einige Fragen. Es sollen weniger als 200 Gäste kommen um die Versammlungsstättenverordnung zu umgehen.
Also es soll eine private Veranstaltung werden, bei der Alkohol verkauft werden soll und Maximal 199 Gäste anwesend sind. Die Tür zählt mit.
-Kann ich Eintritt von den Gästen verlangen?
-Ist es erlaubt Bier/Mischgetränke/Softfrinks zu einem Festpreis zu verkaufen?
-Ist es erlaubt von den Gästen eine Spende für die Getränke zu verlangen?
-Wie verhält es sich mit der GEMA?
Ich habe insbesondere grosse Kopfschmerzen wegen meiner haftbarkeit wenn Gäste zu Schaden kommen und wüsste gerne wie ich mich davor schütze. Gibt es sowas wie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
-Gast rutscht auf feuchter Treppe aus und bricht sich ein Bein oder schlimmer
-Gast trinkt zu viel Alkohol/Konsumiert zu viel Drogen Krankenwageneinsatz wird nötig
-Gast erleidet Gehörschäden wegen zu hoher Pegel
Ich freue mich sehr über Antworten.