PA Tower - Gabellift - Meinungen/Erfahrungen! Line Array fliegen ohne Bühne mit Wings.

  • Ich war dann später auf der PLS bei Fantek und hab mit den Leuten dort gesprochen. Die haben überhaupt nicht verstanden warum der Tower in D nicht draußen stehen darf (klar...). In Spanien jedenfalls kein Problem und soweit ich mich erinnern konnte auch in der restlichen EU nicht wirklich ein Thema. (Stand 2017)

    Zitat von Fantek

    "The tower can be used outdoor if the wind speed is low and If it doesn’t put the installation in risk"

    Machen die Witze? Mit der Aussage hat sich Fantek (von Guil gibt bzw. gab es ähnliche Klopper) damals nachhaltig vom Markt für professionelle Geräte disqualifiziert. Genie war wenigstens so schlau die Lifte gar nicht erst für diesen Einsatz freizugeben.

    In diesem Bereich zählen nur nachweisbare Berechnungen, und die reichen dann entweder für den sicheren Betrieb auch bei Windstärken die auf jeden Fall zum VA-Abbruch führen oder eben nicht.

    Dass solche Konstrukte immer wieder von lokalen Behörden mangels und/oder wider besseren Wissens durchgewunken werden hilft dem Betreiber im Versicherungsfall bzw. im Extremfall vor Gericht gar nix.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Genie war wenigstens so schlau die Lifte gar nicht erst für diesen Einsatz freizugeben.

    Hm, naja:

    Die Ladung darf bei voraussichtlich starkem Wind
    nur angehoben sein, wenn die Maschine mit einem
    Halteseil ausreichend gesichert ist.

    Viele Hersteller schwurbeln da rum in den Manuals: VMB, Guil, etc


    Dass solche Konstrukte immer wieder von lokalen Behörden mangels und/oder wider besseren Wissens durchgewunken werden hilft dem Betreiber im Versicherungsfall bzw. im Extremfall vor Gericht gar nix.

    Auf eine juristische Diskussion will ich mich nicht einlassen, das mag alles so stimmen.


    Ist aber doch schön wenns zulässige Produkte für Deutschland gibt, HoF oder GlobalTruss, alle sehr ähnlich und preislich jetzt nicht wahnsinnig viel über den Liften.

  • Wie soll ich mir das vorstellen, das ein Hersteller pauschal bis Windstärke 5 oder 8 oder 50km/h freigeben kann, ohne zu wissen welche Gewichte und Windangriffsfläche die angehängten Objekte haben; das kann m.E. nur gehen, in dem er sich soweit bedeckt hält, das final das Risiko immer beim Betreiber liegt. Was ich auch verstehe, denn es spielen noch so viele andere Faktoren hinein.

    Gruß UweS.

  • Hübsch, ich frag mich nur wie ich zum Riggen die Dollys da drunterschieben soll...

    Da sind die "richtigen" Tiptower mit Traversenauslegern wieder im Vorteil:



    An die Stelle kommt dann der Ballasttank.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

    Einmal editiert, zuletzt von niggles ()

  • den Fantek etwas kleiner als VMB TL-A300 (den gibts auch noch zwei Nummer größer, was bei weniger Höhe und Gewicht sicherlich der Standsicherheit gut tut) betreibt eine befreundete Firma hier in D ab und an Outdoor mit 6-8 Schachteln 6"/8" Array auch ohne zusätzlichen Ballast, abgespannt ist nur das Array gegen Aufschaukel (was meistens auch schnell eher zum Problem wird, als die Windangriffsfläche selbst). Das Array oder Horntop hängt dann auch nicht im Motor sondern wird direkt angeschlagen und mithochgekurbelt.

    Das Konstrukt steht ziemlich fest - da wackelt "erstmal" so direkt nichts.


    Einen Standsicherheitsnachweiß dazu gibts beim Vertrieb (PanPRO) gegen Aufschlag dazu.

    (Darin sind auch zulässige Gewichte und Angrifffsflächen aufgeführt)


    Wie oben schon einmal erwähnt ist das was für Schönwetter - die "dazugehörige" Hängerbühne wackelt meist früher bedenklich im Wind, als das sich an den Liften etwas in Bewegung setzt.
    Dann wird die Veranstaltung ohnehin unterbrochen, die Dinger runtergekurbelt und die Plane an der Bühne gelöst BEVOR da was passiert.
    Dazu bieten sich kleine Windmesser an den Aufbauten zusätzlich an, auch wenn diese bei <5m nicht gefordert sind. Bis zu Windstärke 8 (ca. 20m/s ) kommt man selten - da ist vorher alles andere durch die Gegend geflogen, mal als Vergleich: "große Bäume werden bewegt, Zweige brechen von Bäumen, beim Gehen erhebliche Behinderung" - da findet nix mehr statt, bzw. sollte es nicht wenn da Menschen mit Verstand vor Ort sind.

  • Hübsch, ich frag mich nur wie ich zum Riggen die Dollys da drunterschieben soll...

    Die Querstreben auf den vorderen vorderen Auslegern liegen nur auf.

    Die kann man erst einmal weg lassen wenn man das LA rein hängt.

  • die Tatsache das diese windige Konstruktion von AdamHall seid 2013 nicht mehr vertrieben wird, ist ein untrügliches Zeichen, das das Ding einfach nur großer Mist war.


    alleine die Tatsache das der Schwerpunkt der einzuhängenden Last außerhalb bzw. auf der Kante der (winzigen) Standfläche liegt sollte einem Statisch zu denken geben. Du musst also nicht nur das gesamte Gewicht der Verkehrslast kontern, sondern auch noch die Windangriffskräfte (Worstcase Wind von Hinten) ausgleichen. Das ist eine große Menge Ballast....

  • Oder: Überall ist es leichter umzusetzen als in D ;)

    Schon mal in Süd- oder Osteuropa mit Behörden zu tun gehabt...? :cursing:


    In Deutschland muss halt wegen eines blöd formulierten Halbsatzes in der MBO die ganze Branche auf kleinen und mittleren Outdoorjobs mit unsinnigen 4,99m-Konstruktionen rum prokeln. Und eigentlich auch nur weil sich Vereine und Privatveranstalter gleich in die Hosen machen wenn "bloss wegen der Technik" jemand vom Amt vor Ort auftauchen muss.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • habu

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    also die im man sind jetzt auch nicht unglücklich, wenn sie nicht raus müssen. man also gewissermaßen das anmelden vergißt. da gibt es auch stall Order nicht einfach mal so aufzutauchen. die warten ab bis was passiert.

    das weiß ich aus berufener quelle vom Bauordnungsamt.

    Ajo und was willst du uns damit jetzt mitteilen? Eine Person aus einer Bauaufsichtsbehörde kann die Meinung vertreten, dass ihre Behörde das so handhabt - relevant ist das nicht.

    §76 Abs. 7 Satz 1 MBO sagt ganz klar, dass ausführungsgenehmigungspflichtige Bauten nur nach erfolgter Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde in Gebrauch genommen werden dürfen. §76 Abs. 7 Satz 2 MBO sagt, dass die Bauaufsichtsbehörde eine Gebrauchsabnahme vornehmen kann. Es liegt also in der Hand der Bauaufsichtsbehörde, ob sie jemanden "raus schicken".


    Zitat von MBO
    § 84 Ordnungswidrigkeiten

    (1) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    5. Fliegende Bauten ohne Ausführungsgenehmigung (§ 76 Abs. 2) in Gebrauch nimmt oder ohne Anzeige und Abnahme (§ 76 Abs. 7) in Gebrauch nimmt,
  • Ajo und was willst du uns damit jetzt mitteilen? Eine Person aus einer Bauaufsichtsbehörde kann die Meinung vertreten, dass ihre Behörde das so handhabt - relevant ist das nicht.

    §76 Abs. 7 Satz 1 MBO sagt ganz klar, dass ausführungsgenehmigungspflichtige Bauten nur nach erfolgter Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde in Gebrauch genommen werden dürfen. §76 Abs. 7 Satz 2 MBO sagt, dass die Bauaufsichtsbehörde eine Gebrauchsabnahme vornehmen kann. Es liegt also in der Hand der Bauaufsichtsbehörde, ob sie jemanden "raus schicken".

    In der Praxis bedeutet das leider dass das Einreichen des Genehmigungsantrags für die VA mit Erwähnung von ausführungsgenehmigungspflichtigen Bauten einen amtsinternen Prozess auslöst. Dann trotzdem keine Abnahme zu machen muss der zuständige Beamte auch begründen. Will er das wie viele nicht weil er die Materie mangels Fachkenntnis gar nicht umfassend beurteilen kann wird halt dem Kollegen der sich da am schlechtesten dagegen wehren kann die Abnahme aufgedrückt.

    Das Anzeigen "vergessen" oder den Genehmigungsantrag absichtlich schwammig formulieren wird insbesondere bei etwas grösseren Trailerbühnen und mobilen LED-Wänden gern gemacht; das weiss jeder der mal die Abnahmeeinträge im Baubuch von so was angeschaut hat...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Das Anzeigen "vergessen" oder den Genehmigungsantrag absichtlich schwammig formulieren wird insbesondere bei etwas grösseren Trailerbühnen und mobilen LED-Wänden gern gemacht; das weiss jeder der mal die Abnahmeeinträge im Baubuch von so was angeschaut hat...

    Auch schön sind z. B. Abnahmestempel auf den hinten mit eingehefteten Datenblättern von Seilspannern, da weiss man auch grob was für Kompetenzbingo bei den Behörden gespielt wird...

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    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • also bei der letzten abnahme eine 10*12 bühne war die erste ansage des beamten das wir das baubuch nicht mehr mitbringen sollten, da die ja extrem teuer sind. ansonsten war das mpt dach noch unten. allerdings alles fertig zum hochfahren.

    der typ war wirklich nett.

    er meinte noch, das ihn das baubuch eigentlich erst dann wirklich interessiert, wenn was passiert ist. das würde er dann einsammeln und prüfen.