Bachelor Professional VS Meister auf Vollbühnen

  • Das Thema beschäftigt mich immer noch, vor allem weil ich heute ein Kennenlernen für einen zukünftigen Job haben werde...


    'Früher' war es ja so - stark vereinfacht ausgedrückt - daß auf jeder Vollbühne 2 Meister Anwesenheitspflicht hatten, ein Bühnenmeister und ein Beleuchtungsmeister.


    Jetzt wird der Bachelor Professional Veranstaltungstechnik ausgebildet und laut meinem Kenntnisstand gibt es da keine Spezialisierung mehr in die drei Bereiche Bühne/Beleuchtung/Halle.


    Wie macht man Das denn jetzt zukünftig auf Vollbühnen wo es keine Spezialisierung mehr gibt ? Braucht's da noch 2 Meister bzw Bachelor ? Muß sich jeder dann für einen Bereich (Bühne oder Beleuchtung) zuständig erklären oder bestimmt werden ? Kann's auch ein einzelner Bachelor übernehmen ?


    Klärt mich bitte auf...


    Danke

  • Jetzt wird der Bachelor Professional Veranstaltungstechnik ausgebildet und laut meinem Kenntnisstand gibt es da keine Spezialisierung mehr in die drei Bereiche Bühne/Beleuchtung/Halle.


    Wie macht man Das denn jetzt zukünftig auf Vollbühnen wo es keine Spezialisierung mehr gibt ? Braucht's da noch 2 Meister bzw Bachelor ? Muß sich jeder dann für einen Bereich (Bühne oder Beleuchtung) zuständig erklären oder bestimmt werden ? Kann's auch ein einzelner Bachelor übernehmen ?

    Diese Fragen sollten Dir die Instutionen welche die Ausbildung durchführen umfassend beantworten können. Insbesondere wenn sie sich dafür bezahlen lassen.

  • Die Qualifikation und die Rolle, die mit dieser Qualifikation ausgeübt wird, sind doch zwei Paar Schuhe.


    Wirf einen Blick auf die MVStättVO §40. Dort ist ganz klar die Anwesenheit von zwei VfVs gefordert, eine VfV Bühne und eine VfV Beleuchtung. $39 definiert, wer eine VfV ist:


    https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991


    Ich glaube, damit ist das Thema erschöpfend abgearbeitet.

  • Diese Fragen sollten Dir die Instutionen welche die Ausbildung durchführen umfassend beantworten können. Insbesondere wenn sie sich dafür bezahlen lassen.

    So leicht ist das leider nicht. Ich warte z.B. immernoch darauf, dass ich meinen Befähigungsnachweis zum Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bekomme. Die Prüfungen habe ich schon vor über einem Jahr absolviert und bestanden, aber in der VStättV steht halt noch lediglich der alte Meister. Mittlerweile haben die IHKs in Bayern auf mein Drängen vom Ministerium die Erlaubnis bekommen, auch schon die Zeugnisse auszustellen, der Prozess hat aber etwa 12 Monate gedauert. Und trotz aller Anträge habe ich heute noch nichts.


    Bei den Dozenten im Meisterkurs die auch teilweise an der Novelle des Meisters beteiligt waren (die Bezeichnung Bachelor Professional finde ich immernoch unpassend) war der Tenor "da muss der Gesetzgeber ran". Aus dem bayerischen Ministerium habe ich die Info, dass an der VStättV wohl aktuell gearbeitet wird, aber solche Prozesse langwierig sind und nicht vor 2025 mit einer Änderung gerechnet werden soll.


    Zur eigentlichen Frage: Besagte Dozenten meinten, der neue Meister ist wie der alte anzusehen. Also gleichzusetzen mit jeder der Spezialisierungen.

    Etwas mehr im Thema dürfte hier @FalcoZanini sein

  • Danke marian. Ich unterrichte in Leipzig die Meister. Erst nach altem, jetzt nach neuem Plan. Für mich findet die Spezialisierung über die Projektarbeit statt. Es hilft auch immer, sich die entsprechende Vorschrift GENAU durchzulesen... In der VStättV Bayern von 2018 steht in §40, Abs. 2

    "Auf- oder Abbau bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischer Einrichtungen von Großbühnen oder

    Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5000

    Besucherplätzen, wesentliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an diesen Einrichtungen und

    technische Proben müssen von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik geleitet und beaufsichtigt werden." Also dafür reicht einer.


    Weiter in Abs. 3:

    "Bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen von Veranstaltungen auf

    Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5000 Besucherplätzen müssen mindestens ein für die bühnen- oder studiotechnischen Einrichtungen sowie ein für die beleuchtungstechnischen Einrichtungen zuständiger Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik anwesend sein."


    Da steht nicht "Beleuchtungsmeister" oder so. Da steht "zuständiger für".


    Zum Thema "Zeugnis für VfV" frage ich mich wieso das extra erforderlich sein sollte. Wenn der entsprechende Prüfungsteil erfolgreich absolviert sein sollte, sollte es eine Urkunde darüber geben, dass der Prüfungsteil abgelegt wurde. Damit kann der Arbeitgeber/Unternehmer die Person zum VfV bestellen.

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