Betrugsmaschen bei GVT?

  • Ich habe zum ersten Mal ein paar Dinge bei GVT eingestellt und erhalte auch Anfragen von Kunden - allerdings anders, als ich es erwartet hätte.


    Einmal gibt es einen Interessenten aus GB, das Material soll aber innerhalb der EU versandt werden; ein anderes mal möchte jemand aus Frankreich direkt zuschlagen.


    Ich bin privat bei Kleinanzeigen schon einmal auf die Nase gefallen und daher etwas vorsichtig, daher meine Frage an euch:


    Sind euch bei dieser (oder einer ähnlichen Plattform) bestimmte Maschen bekannt, gibt es Punkte auf die besonders zu achten ist, gerade bei einem Verkauf ins (EU-)Ausland?

  • Ist wie bei jedem Geschäft, vor allem wenn es ohne pers. Kontakt abgewickelt wird.


    Im Allgemeinen merkt man nach 3-4 Mails, dass da etwas nicht stimmt. Wenn der Käufer rumdruckst, auf Fragen widersprüchlich antwortet, seltsame und unübliche Zahlungsmethoden vorschlägt, seltsame Adressen oder Firmierungen (kann man per Internet heute recht einfach nachprüfen) angibt.

    Auch der eMail Absender verrät manchmal einiges, vor allem wenn man sich den Header der eMail ansieht. Auch hier kann man den Absender prüfen (IP Adresse, WhoIs, Domänsuche).

    Im Bedarfsfall einfach dort mal anrufen.


    Grundsätzlich:

    Übergabe persönlich und Ware gegen Cash, das ist das sicherste.

    Bei Versandt Vorkasse oder zumindest eine Anzahlung in der Höhe, welche man verschmerzen kann, wenns schief geht.

    Treuhandkonto oder gewisse Bezahldienste wie Paypal nutzen.


    Bei Geschäften innerhalb der EU geht das noch alles. Bei Geschäften ausserhalb der EU Zollbestimmungen beachten. Da kann man sich auch sehr heftig die Finger verbrennen.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Hallo,


    geht halt wild zu in unserer Branche ... ;) .


    Um so wichtiger ist das man selber weiß was man da tut und die "Herrschaften ein zu norden" weiß !


    Also Kaufvertrag mit allen relevanten Daten und Absprachen muß zu Stande kommen.

    Niemals Ware ohne vorherige Bezahlung ober 'Cash auf den Tisch' bei Übergabe raus geben / verschicken. Bei Käufern außerhalb von Deutschland grundsätzlich auf Zahlungswege bestehen die vom Käufer nicht Rückgängig oder Anfechtbar sind. Sonnst ist die Ware nachher im 'Ausland' und das Geld wird aus irgend welchen behaupteten Gründen zurück gefordert und dann ist die Ware weg. Also nix PayPal oder Andere mit Käuferschutz akzeptieren dann ... als Verkäufer ist man so doch in einer guten Position ! Geht einer auf DEINE Bedingungen nicht ein ... 'näxten' Interessenten nehmen. ;)


    corn*Schotte

  • Ich habe schon öfter im Ausland (FR, NL, DE) Gebrauchtware gekauft. Das hat zum Glück immer gut geklappt. Einiges kam da auch wegen GVT ins Rollen. Natürlich ist da Glück dabei, dass die Ware am Ende dem entspricht, wie sie auch angepriesen wurde, bzw. dass das Angebot kein Betrugsversuch ist.


    Als Verkäufer ist imho das Risiko nicht so gross. Wenn das Geld per Überweisung auf deinem Konto ist, kann nicht mehr viel schief gehen.


    Bei mir gab es einmal einen Betrugsversuch, der sich in etwa so abspielte (exakte Zahlen weiss ich nicht mehr, spielen auch keine konkrete Rolle):


    Ich hatte eine PA in einer Auktion, bei der ich so 3000-5000 Franken als Verkaufsbetrag erwartet hatte. Jemand bot mit schliesslich 5000 an, ohne Fragen zu stellen, obwohl die PA kein verbreitetes Produkt war und man schon hätte etwas wissen wollen bei dem Betrag.

    Schliesslich kam ein Check per Post zu mir, mit einem Betrag von ca. 7500 Franken. Ich solle den Check bei der Bank einlösen und die 2500 Franken dem Kollegen mitgeben, der die Anlage holen komme. Dieser sei für den PA-Käufer noch unterwegs und müsse noch ein ersteigertes Motorrad bezahlen - deshalb die 2500.- zu viel.


    Ich googelte dann, weil an der Geschichte etwas faul schien und fand heraus, dass das eine gängige Betrugsmasche ist. Man löst den Check ein, übergibt die Ware und das Geld und später platzt der Check. Die Bank verlangt das Geld zurück. Man ist am Ende ohne Ware und ohne Geld da, bzw. hat sogar noch einen Betrag drauf bezahlt.


    Aber bei einer Banküberweisung ist das afaik nicht möglich.

    Der Ton macht die Musik.

  • Einige Verkäufe in D und CH haben problemlos geklappt, Vorkasse wurde für die geringen Summe problemlos akzeptiert. Beiderseitig ordentlich abgewickelt. Eine Anfrage aus GB die nicht gepasst hat (wollte alles nehmen, Adresse nach 10s unpassend gefunden) - man sollte das relativ schnell merken...

  • Das mit der Scheckmasche sollte allgemein bekannt sein.

    Am besten den Scheck direkt einlösen gegen Cash. Bei einem Kreditinstitut mit gutem Namen sollte das dann auch wasserdicht sein. Wusste nun auch nicht, dass das Kreditinstitut den Betrag vom Einlöser wieder zurückfordern kann/darf, nachdem der Scheck quasi verrechnet und eingelöst wurde. Ist das wirklich so? Gut, bei Instituten wie Western Union kann ich mir das sehr wohl vorstellen.

    Die Alarmglocken sollten immer voll angehen, wenn der Kunde einen höheren Betrag als vorgesehen anbietet. Evtl. tappt man da gar in eine Geldwäschefalle.


    Banküberweisung kann man im übrigen zurück buchen lassen.


    Ganz wichtig ist natürlich ein Kaufvertrag, wobei dieser bei Betrügern nicht mal das Papier wert ist.


    Eine weitere Masche, welche mir gerade einfällt ist wie folgt bestimmt auch schon so geschehen:

    Käufer kauft Artikel und bezahlt alles brav. Ware wird ordnungsgemäß nach Vorkasse geliefert, Kaufvertrag ist soweit vorhanden. Tracking des Paketes sagt Paket angekommen. Alles gut soweit.

    Nun erhält man den Artikel zurück, weil defekt. Geld wird zurück gefordert.


    Im Hintergrund wurde der gleiche Artikel geordert, welcher eben beim Kunden einen Defekt hat. Der intakte Artikel wird behalten, der Defekte eben als defekt zurück geschickt und das Geld zurück gefordert. So läßt sich ein Defekt auch "reparieren". Deswegen immer alles wasserdicht dokumentieren, also Fotos, Seriennummern, um damit das Original von einem gleichen Vertreter sein Art eindeutig zu unterscheiden.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Letzteres ist sicher, daher schloß ich auch darauf, dass eine Übweisung ebenso wieder zurück geholt werden kann. Macht allerdings Sinn, denn bei einer Überweisung bin ich ja der Akteur und sollte wissen wohin ich meine Kohle schicke. Giltet da nicht doch irgendeine Frist von wegen Fehlbuchung?

    Und wie ist das bei Schecks, wenn diese eingelöst wurden?

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Als Verkäufer ist imho das Risiko nicht so gross. Wenn das Geld per Überweisung auf deinem Konto ist, kann nicht mehr viel schief gehen

    Das stimmt so leider nicht. Gerne werden hier Dritte mit Fake-Angeboten in gleicher Höhe geködert, die das Geld dann überweisen. Bis der ganze Schmuh aufgefallen ist, hat der Betrüger die Ware und man darf sich mit einer anderen Person um das Geld streiten.

  • Das stimmt so leider nicht. Gerne werden hier Dritte mit Fake-Angeboten in gleicher Höhe geködert, die das Geld dann überweisen. Bis der ganze Schmuh aufgefallen ist, hat der Betrüger die Ware und man darf sich mit einer anderen Person um das Geld streiten.

    Meinst du das so, dass Person A eine Box für 500E verkauft. Person B meldet Interesse, bietet aber parallel dieselbe Box für 500E an Person C an, die dann die Summe unwissentlich an Person A überweist, während die Box von A nach B versandt wird. Am Ende sind A und C wütend aufeinander, während B sich mit der Box aus dem Staub macht?

    Der Ton macht die Musik.

  • Meinst du das so, dass Person A eine Box für 500E verkauft. Person B meldet Interesse, bietet aber parallel dieselbe Box für 500E an Person C an, die dann die Summe unwissentlich an Person A überweist, während die Box von A nach B versandt wird. Am Ende sind A und C wütend aufeinander, während B sich mit der Box aus dem Staub macht?

    Ja. Oder aus der Box wird ein Notebook.

  • angesichts einer Blitzüberweisung, die binnen 5 Minuten gut geschrieben wird und nicht zurück hofbar ist, würde ich heute nie cash bei größeren summen machen. kunde kann sich die wäre ansehen, macht eine Blitzüberweisung, während es Kaffee gibt und nimmt dann die wäre mit. das bei dem cash Falschgeld dabei ist, hätte ich keine lust drauf !!

    eine Blitzüberweisung kostet etwa 5e. das bin ich bei 1000e auch gerne bereit als Abschlag hin zu nehmen.

    PayPal geht nur dann, wenn es eine Überweisung an freunde ist. bei Zahlung als Geschäft, dann kann das geld zurück geholt werden !!

  • Dieser Aufkäufer aus GB hat etliche Inserate bei GVT drin. Allerdings auch nur mit Produktfotos.


    GVT bietet ja über Paylax ein PP ähnliches Zahlungsportal an. Da würde ich vorschlagen, man teilt sich die Kosten 50:50. Die Summe kann man eingeben & ist dann bei Summe x für die Zahlungsabwicklung


    Bzgl. anderer Verkäufer z. B aus Schweden habe ich hier die dt.-schwedische Handelskammer angefragt zu Zahlungsabwicklung. Dortige AB sind hier 1/10 GmbHs als Kapitalgesellschaft mit ca. 2400 € bzw. 1:11 mit 25.000 Schwedischen Kronen.


    Ein gewisses Mißtrauen ist sicherlich angebracht.


    Ein Verkäufer bei RN entpuppte sich auch als Betrüger. Die Adresse in Düsseldorf paßt nicht zur PLZ. Da ist nur eine Bäckereifiliale


    Dann hat er mich außerhalb der Plattform angeschrieben, er sei wieder in Spanien. Hat mir das Avatarpult für 3900 angeboten. Das Foto entpuppte sich lt. Foto 3 mit einem Schablonendruck als Pult einer österreichischen Fa. & hat auch diese Fotos benutzt


    Meine Frage zum Prod Datum sowie Serien Nr. hat der Verkäufer nicht beantwortet.


    Also Vorsicht auf beiden Seiten.


    Am besten nur über ein unwiderrufliches Dokumenten-Akkreditiv. Da haben beide Banken dann ein Zahlungsversprechen. Auf englisch dann: irrevocable Letter of Credit.


    Bricht das dann ab, weiß man, was man davon zu halten hat.


    Am besten Abholung & Barzahlung. Dann auch mit Einzahlung der Summe beim Geldautomaten (siehe hier auch mögl. Falschgeld)


    Tausch von vorgezählten Briefumschlägen & Ablenkung des Verkäufers. Dann waren statt 20.000 € nur 200 € drin. Die 20.000 € werden vorgezählt...


    Keine Schecks. Siehe hier Nigeria Connection. Schecks sind bei uns 14 Tage E. v. Eingang vorbehaltlich.


    Dann platzt der Scheck. Die Summendifferenz wegen angeblicher Shippingkosten soll dann von der zu hoch ausgestellten Summe dann per Western Union oder Moneygram am Postschalter übergeben werden. Leute legen im Ausland dann gefälschte Ausweise vor & holen das Geld bar ab.

  • Wenn jemand abholt, ist die blitzüberweisung ohne frage das einfachste und sicherste. Das Geld wird in weniger als 5 min gutgeschrieben. Wer so lange nicht warten kann, macht sich verdächtig

    Genau so habe ich kürzlich ein Auto verkauft. Der abholende Fahrer hat das Auto inspiziert, Lack gemessen, Papiere kontrolliert und Fotos von den Schäden gemacht und an den Händler geschickt.


    Der hat alles mit meiner Beschreibung abgeglichen und die Überweisung getätigt. % Minuten später hatte ich Geld auf dem Konto und der Fahrer das Auto und den Brief.


    Ich glaube besser, sicherer und einfacher geht es nicht.


    Bei mir ging es um knapp 30k, da will man kein Bargeld. Wirklich nicht!

  • Bei EU und über EU Grenzen hinaus muss du immer aufpassen! Im Zweifel musst du (bei EU) auch die Gültigkeit der ID-Nummer prüfen und diese Prüfung nachweisen. Das ist nicht so einfach alles, sonst brummt dir das Finanzamt nachher die Umsatzsteuer auf.


    Innerhalb Deutschlands siehe oben.