Ein weiteres Beispiel, wie man Traversen überlastet...

  • Ach wenn die Balance stimmt, kein Thema, nur Wind sollte jetzt nicht gerade aufkommen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "JoJo"

    Würde sagen, das man in gewisser Weiße unterscheiden sollte, um was für ein Art von Veranstaltung es sich handelt; speziell in Bezug auf die Größe...



    finde nicht das man da unterscheiden kann. denn verletzte personen sind verletzte personen egal ob auf der veranstaltung 50 oder 5000 personen sind!


    grobfahrlässig ist grobfahrlössig!

  • Da stimme ich dir voll und ganz überein, ich möchte die Verantwortung nicht übernehmen, wenn auf einer VA was passiert weil was nicht ordnungsgemäß aufgebaut war, und ich sehe auch ein das wir in der Vergangenheit ein zwei sachen gemacht haben die nicht vorschriftsgemäß waren, nur war das nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung, sondern auf privaten Geburtstagen oder Feiern. Da sehe ich schon einen Unterschied, aber Grundsätzlich habt Ihr recht...


    Möchte mich auch entschuldigen, das ich im Glashaus mit Steinen geworfen habe *g* Die Bilder sind wirklich nicht gerade Vorzeigematerial und mittlerweile habe ich/haben wir auch schon wieder dazugelernt und würden sowas nicht mehr machen! Dazu hat auch dieses Forum sehr viel beigetragen!


    Nur wenn man solche großen Veranstaltungen hat und womöglich noch relativ viel Geld bekommt, dann sollte man auch schauen, das alles amtlich ist! Wenn auch die Traverse oben nicht überlastet ist finde ich das das in dieser Größenordnung nicht akzeptabel ist und auch einfach schon schei... aussieht.

  • Hi Folks,


    ich meine nur ... Hut Ab.... Ihr sein echt spitze ... ich besuch euch dann im Krankenhaus .. ;)



    Grüße


    Face

    Bunt ist das Dasein - und Granatenstark ... Volle Kanne Hoschie

  • Nochmals zu den Traversen:
    Darf sich Truss tatsächlich so weit durchbiegen? Wenn ich das richtig sehe handelt es sich um 3-Punkt Truss ist das über die Distanz nicht schon fast grundsätzlich zu schwach?


    Und das mit den Lautsprechern? Ist sowas möglich, oder auch verboten?


    Ich hätte das Posting gleich so starten sollen, dann hätte ich nicht so viele Lohrbeeren geerntet *g* Ich hoffe Ihr gebt mir noch ne Chance? *g*

  • Zitat von "JoJo"

    Nochmals zu den Traversen:
    Darf sich Truss tatsächlich so weit durchbiegen? Wenn ich das richtig sehe handelt es sich um 3-Punkt Truss ist das über die Distanz nicht schon fast grundsätzlich zu schwach?


    Und das mit den Lautsprechern? Ist sowas möglich, oder auch verboten?


    Ich hätte das Posting gleich so starten sollen, dann hätte ich nicht so viele Lohrbeeren geerntet *g* Ich hoffe Ihr gebt mir noch ne Chance? *g*




    Nein! Die Spannweite ist eindeutig zu groß. Noch kritischer sind wohl die Lifte in Outdoorbetrieb. Ein leichtes Lüftchen und es gibt Foldingtruss.
    Bei solchen Bildern ist mir das Lachen schon längst vergangen. Man sollte eigentlich mal überlegen, bei sowas nen Strafantrag zu stellen. Immerhin besteht akute Gefahr für Leib und Leben.
    Meine Meinung



    Gruß



    Dirk

  • Hallo!
    Frage: Wieso ist es mit Liften gefährlicher als mit Ground-Support?
    Ich denke mir, eine Angriffsfläche für Wind bietet die Truss doch nicht (Planendach oder dergleichen).
    Mir ist klar, dass Groundsupport stabiler ist, aber wo sollte der Wind denn da greifen?
    Ich frage, weil es mir nicht klar ist...


    Danke,
    hermste

  • z.b wegen dem blauen Lappen in der Backtruss. Dazu kommt das der, sagen wir mal, Bodenbelag mit Sicherheit nicht in der Waage ist und ich mir vorstellen könnte, daß der Boden schwingt. Außerdem könnte ich das ganze System umschmeißen, wenn ich mal kräftig an nem Lift wackeln würde. Ich habe keine Ahnung, was das für Lifte sind, aber selbst wenn die ne BGV C1-Zulassung haben, müssen sie trotzdem gegen umfallen gesichert und abgesperrt werden. Davon kann ich auf dem Foto nix sehen.
    So wie das aussieht, muß man ja Angst haben, das die ganze Kacke zusammenfällt, wenn sich während der VA ein Vogel auf die Truss setzt.

  • Ich hab einen Grundsatz mit dem ich bisher immer sehr gut gefahren bin:
    Wenn ich etwas nicht weiß, es aber machen soll oder gerne darüber bescheid wüsste frage ich jemand der sich damit auskennt und lass es mir
    erklären. Das ist besser als selber probieren und nachher herscht Chaos
    oder es gibt nen Unfall.
    Manchmal finde ich dass es für einige Leute hier im Forum besser wäre wenn sie einfach den anderen etwas glauben würden und es nicht andauernd anzweifeln.


    Vorallem, erst nach etwas zu fragen, um dann eine Antwort zu bekommen und die Antwort dann anzufechten und das Gegenteil zu behaupten. Warum hast du denn dann gefragt!? Doch nur weil du
    gehoffst hast dass dir einer sagt dass es so ist wie du dir denkst und
    somit du im Recht wärst.


    Denkt mal drüber nach...

  • Zitat von "Kalottenschinder"

    Nein! Die Spannweite ist eindeutig zu groß. ...


    Wie groß ist denn die Spannweite?


    Ich würde sie auf 12m schätzen. (4 6er-Bars locker gehängt)


    Wenn ich mir jetzt die Belastungstabelle von Litec-Material anschaue, dann darf ich schon bei TX 25 10kg/m dranhängen, das wäre wohl noch im Rahmen. (120 kg für 4 6er-Bars, 2 Plastik-Boxen, ein wenig Klein-Geraffel und ein paar Leitungen)


    Wenn ich TD 30 hätte, wären es sogar 40 kg/m, da darf ich auf 12m (gut verteilt!) 480 kg hoch hängen.


    Je nach dem, welche Stative das nun genau sind, ist auch das noch zulässig.


    Zitat

    Bei solchen Bildern ist mir das Lachen schon längst vergangen. Man sollte eigentlich mal überlegen, bei sowas nen Strafantrag zu stellen. Immerhin besteht akute Gefahr für Leib und Leben.
    Meine Meinung


    Solange nichts konkret passiert ist, bringt das Strafrecht herzlich wenig. Wenn, dann müsste man zur Gefahrenabwehr das Ordnungsamt oder die Polizei losschicken.




    Aber mal folgendes Szenario: Da hat jemand sein Rigg bis "Oberkante Belastungstabelle" ausgereizt, irgendjemand ruft Freund & Helfer, und die verbieten wegen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Publikumseinlass (oder beenden sogar eine laufende Veranstaltung). Der Techniker weisst anschließend nach, dass alles im grünen Bereich war.


    Nun kommt der Veranstalter mit einer Schadensersatzklage.


    Und die Berufshaftpflicht stellt sich auf den Standpunkt, dass da kein Auftrag, kein Verdienst und somit keine berufliche Tätigkeit war...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"

    Aber mal folgendes Szenario: Da hat jemand sein Rigg bis "Oberkante Belastungstabelle" ausgereizt, irgendjemand ruft Freund & Helfer, und die verbieten wegen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Publikumseinlass (oder beenden sogar eine laufende Veranstaltung). Der Techniker weisst anschließend nach, dass alles im grünen Bereich war.


    Nun kommt der Veranstalter mit einer Schadensersatzklage.


    Und die Berufshaftpflicht stellt sich auf den Standpunkt, dass da kein Auftrag, kein Verdienst und somit keine berufliche Tätigkeit war...


    Das ein Anrufer für die Folgen haftet kann ich nicht glauben. Hast du ein Beispiel für solch einen Fall aus der Vergangenheit, oder einen passenden Gesetzestext.?
    Ich sehe das wie folgt:
    Die Kompetenz und Möglichkeit eine Veranstaltung abzusagen hat nur eine Aufsichtsbehörde (z.B. Ordnungsamt, Amt für Arbeitsschutz, untere Baubehörde, Polizei oder Feuerwehr) und keine Privatperson. Wenn eine Aufsichtsbehörde gerufen wird, dann prüft diese den Sachverhalt (ggf. unter hinzuziehen eines Sachverständigen), und entscheidet dann, ob durch eventuell gefundene Mängel die Veranstaltung nicht stattfinden darf. Somit liegt die Haftung bei der Aufsichtsbehörde, wenn die gefundenen Mängel durch den Veranstalter widerlegt werden können.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Aufsichtsbehörde nur durch den Anruf einer Privatperson, die behauptet, dass durch unsachgemäßes Arbeiten „Gefahr für Leib und Leben“ besteht, eine Veranstaltung absagt, ohne die Gefahr überprüft zu haben (wohl nur bei einer Bombendrohung sagen die zuerst ab, und prüfen dann). Dann müsste auch jede Baubehörde einen Baustopp veranlassen wenn jemand behauptet: da ist Pfusch am Bau. Die Jungs prüfen auch erst selber, bevor es einen Baustopp gibt. Vielleicht muss der Anrufer den Aufwand der herbeigerufenen Behörde bezahlen, wenn diese keine Mängel findet. Dann geschieht es dem Anrufer aber bestimmt recht, weil er selbst wohl kaum Sachkenntnis hatte.

    mfG


    Uwe

  • Zitat von "UweLam"

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Aufsichtsbehörde nur durch den Anruf einer Privatperson, die behauptet, dass durch unsachgemäßes Arbeiten „Gefahr für Leib und Leben“ besteht, eine Veranstaltung absagt, ohne die Gefahr überprüft zu haben


    Also ich kann mir da eine ziemliche Bandbreite von Reaktionen vorstellen.


    Nehmen wir an, es ruft da einer Samstag 16:00 Uhr auf der Polzeiwache in Kleinkleckersdorf an und behauptet, bei dieser oder jener Veranstaltung würde akute Gefahr für Leib und Leben des Publikums bestehen.


    Vermutlich würde jetzt erst mal ein Ordnungshüter die Baustelle selbst in Augenschein nehmen, sieht Traversen, die sich durchbiegen und einen Techniker, der behauptet, dass alles seine Richtigkeit hat.


    Auf der Baubehörde erreicht er Samstag keinen, selbst hat er nun auch keine Fachkenntnis, was soll er tun? Er könnte nun fragen, wer der Verantwortliche ist, dessen Personalien aufnehmen und die Sache damit auf sich beruhen lassen. Wenn etwas passiert, hat man den Schuldigen, aber natürlich auch den Vorwurf, dass dieses Unheil quasi "unter den Augen der Polizei" passiert ist.


    Vielleicht hat er schon mal davon gehört, dass es so etwas wie Befähigungszeignis und Bühnenmeister gibt, vielleicht lässt er sich durch einen Katalog beeindrucken, in dem etwas von TÜV der Traversen drinsteht.


    Jetzt hat der Techniker aber keinen Meister, ist nun nicht mal Fachkraft, und die Sache biegt sich wirklich deutlich durch. Vielleicht erinnert er sich nun an den Anrufer, und fragt da noch mal nach. Der ist nun Fachkraft, und gibt ihm vielleicht sogar schriftlich, dass die Spannweite eindeutig zu gross ist.


    Inzwischen haben wir 19:30 Uhr, und nun muss eine Entscheidung getroffen werden. Irgendwelche Kompormisse (Last rausnehmen, zusätzliche Stützen...) werden vom Veranstalter abgelehnt.


    Ich würde sagen, die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache gecancelt wird, beträgt 50%. Aber das ist meine ganz persönliche Vermutung.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • >>>>Wie groß ist denn die Spannweite?


    Ich würde sie auf 12m schätzen. (4 6er-Bars locker gehängt)


    Wenn ich mir jetzt die Belastungstabelle von Litec-Material anschaue, dann darf ich schon bei TX 25 10kg/m dranhängen, das wäre wohl noch im Rahmen. (120 kg für 4 6er-Bars, 2 Plastik-Boxen, ein wenig Klein-Geraffel und ein paar Leitungen)


    Wenn ich TD 30 hätte, wären es sogar 40 kg/m, da darf ich auf 12m (gut verteilt!) 480 kg hoch hängen.


    Je nach dem, welche Stative das nun genau sind, ist auch das noch zulässig.<<<<



    Hallo Admin,


    deine Berechnungen in allen Ehren, aber für mich ist die Durchbiegung über dem Limit. Es gibt von der Konstruktion noch Bilder bei Tageslicht. Das sieht noch ein bischen wilder aus. Da die Herstellerangaben in meinen Augen oft sehr " mutig " sind, bin ich zum Entschluß gekommen, eine Traverse nicht bis zum Limit zu belasten, d.h. immer noch ne Reserve zu lassen. Immerhin gibts ja noch dyn. Lasten.
    Zu den Liften möchte ich noch mal sagen, es ist mir nicht bekannt , daß
    Work, VMB, Major usw. für nen Outdoorbetrieb geeignet sind. Hier kann ich mich aber durchaus auch irren, da ich persönlich mit solchen Liften nicht arbeite. Den einzigen Outdoorlift, den ich kenne, ist der Genie ST. Und da besteht allein optisch doch ein kleiner Unterschied zu den o.g.





    >>>>Solange nichts konkret passiert ist, bringt das Strafrecht herzlich wenig. Wenn, dann müsste man zur Gefahrenabwehr das Ordnungsamt oder die Polizei losschicken.<<<<


    Ich wollte damit zum Audruck bringen, daß im Fall des Falles ( hier sogar wörtwörtlich ) die Verantwortlichen strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten haben. Und das ist dann mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt.



    >>>>Aber mal folgendes Szenario: Da hat jemand sein Rigg bis "Oberkante Belastungstabelle" ausgereizt, irgendjemand ruft Freund & Helfer, und die verbieten wegen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Publikumseinlass (oder beenden sogar eine laufende Veranstaltung). Der Techniker weisst anschließend nach, dass alles im grünen Bereich war.


    Nun kommt der Veranstalter mit einer Schadensersatzklage.


    Und die Berufshaftpflicht stellt sich auf den Standpunkt, dass da kein Auftrag, kein Verdienst und somit keine berufliche Tätigkeit war...<<<<



    Mir ist selbst klar, daß man ganz schnell der Depp bei so einer Geschichte
    sein kann. In diesem Beispiel ist es sogar vielleicht so, daß Auftraggeber und Ordnungsamt vom selben Verein sind.
    Was würdest du machen, wenn du zufällig auf so einer Veranstaltung bist?
    Augen zu und durch, umdrehen und nach Hause gehen oder dich hinsetzen
    und dir Veranstaltung ganz entspannt angucken?
    Ein anderer Aspekt ist auch noch, das den Kollegen, die ihre Arbeit sorgfältig und gewissenhaft durchführen, von solchen " Mitbewerbern" der Finger tief in den Popo gesteckt wird, denn man kommt ja auch so durch und kann Knallerpreise machen.


    Gruß


    Dirk

  • Es ist nicht besonders einfach, aus der Durchbiegung einer Traverse auf ihre Auslastung zu schließen, und zwar in beiden Richtungen:


    a) eine Traverse, die sich nicht sichtbar durchbiegt, kann kurz vor dem Brechen stehen,


    b) eine Traverse, die sich heftigst durchbiegt, kann noch lässig "im grünen Bereich" sein. Insbesondere dann, wenn die Verbinder ein wenig ausgenudelt sind, biegt sich die Traverse deutlich durch, ohne dass es besonderer Belastung bedarf.



    Aus Sicherheitsgründen ist es nie verkehrt, eine Traverse stets eine Nummer stärker zu dimensionieren. Aber wenn der Wettbewerber dies nicht tut, kann man ein Problem haben...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Ich sag da nicht viel dazu, aber die eingesetzte Truss ist ne Astralite oder ne Expotruss (Nachbau der Astralite) Sieht man ziemlich deutlich an der einen Seite, wo die Verbindung fotografiert wurde!


    Ich machen wir nie mehr als 6 Meter ohne Cornerbreak damit!


    das was ich da sehe sind bestimt 18 Meter aus 2 Meter Teilen.
    Alles mit Hülsen!


    :wink: Scheint ja recht stabil zu sein, das Material