Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

  • In der Frankfurter Rundschau v.22.5., sagt Friedrich Joussen, Chef von Vodafone Deutschland, daß Mitte 2011 flächendeckend eine Bandbreite von 3 Mb/s zur Verfügung stehen soll. Jetzt ist mir auch schlagartig klar, daß keiner der Beteiligten bis 2016 mit der Inbetriebnahme ihres neuen Spielzeugs warten werden... die stehen ja schliesslich untereinander im Wettbwerb und wer als erstes sein Netz am Laufen hat, hat auch die ersten Kunden! Erinnert mich ein wenig an den GSM Netzaufbau in den neuen Bundesländern vor zwanzig Jahren und der damals damit einergehenden Goldgräberstimmung im Bereich Mobilfunk.
    Ich könnte wetten, daß T-Mobile und VF sich ja 100% sicher sein konnten, daß sie bei der Frequenzvergabe nicht leer ausgehen werden und jetzt schon Hardware für die Netzwerweiterung und vielleicht sogar das eine oder andere G4 Endgerät bereits im Regal liegen haben und jetzt gerade in diesem Moment die ersten Anzeigen und Trailer für die Satürne und Mediamärkte dieser Welt kreiert werden.

    Lämpchen glimmt - Schaltung stimmt!
    Techniker rot - Schaltung tot!

  • Zitat von "wora"

    ah so, mit musical und rundfunk hatte ich bisher eher selten zu tun. danke für die info. dann ist es also möglicherweise doch nicht so rosig um die "neuen" frequenzbereiche bestellt.


    In den Ballungsgebieten sicher nicht, da ist dieses Spektrum bereits nahezu voll. Im Grunde haben alle großen Bedarfsträger auch zwischen 710 und 790 lizensiert, diese Zuteilungen fallen ja nicht einfach weg.
    Andererseits wird man gerade in Ballungsgebieten im allgemein zugeteilten Bereich noch relativ lange Frequenzen finden.


    Im ländlichen Bereich wird es schnell eng werden können, die Netzbetreiber wollen schließlich schnell das auf der Auktion ausgegebene Geld wieder einspielen:
    http://www.o2online.de/handys/…uenzauktion-lte-netz-auf/

  • Gut, dann stelle ich jetzt mal eine ganz banale Frage zu eben diesem Excel Dokument. Welchen Erfolg kann ich mir als Kleinstverleiher versprechen wenn ich meine vier sterbenden Strecken über eben dieses Formular melde? Ist es wirklich den Aufwand wert sich dem an zu nehmen?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Die Frage scheint berechtigt. Aber hier ist es genau wie mit den Einzelzuteilungen; da ist der direkte Nutzen für den Einzelnen ja auch nicht direkt ersichtlich.


    Als die digitale Dividende ins Gespräch kam, hat die BNetzA schlicht behauptet, es gäbe in Deutschland lediglich 50.000 Drahtlosstrecken. Der APWPT hielt dagegen und vermutete es wären 700.000 - nur beweisen ließ sich das nicht so ohne Weiteres. Schließlich wurden durch die Allgemeinzuteilung kaum noch Strecken registriert.


    Wenn es nun um Fragen der Entschädigung geht, ist es für die Branche äußerst hilfreich, schon mal verlässliche Zahlen zu haben, mit denen man argumentieren kann.

  • Zitat von "Volker Holtmeyer"

    Die Frage scheint berechtigt. Aber hier ist es genau wie mit den Einzelzuteilungen; da ist der direkte Nutzen für den Einzelnen ja auch nicht direkt ersichtlich.


    Als die digitale Dividende ins Gespräch kam, hat die BNetzA schlicht behauptet, es gäbe in Deutschland lediglich 50.000 Drahtlosstrecken. Der APWPT hielt dagegen und vermutete es wären 700.000 - nur beweisen ließ sich das nicht so ohne Weiteres. Schließlich wurden durch die Allgemeinzuteilung kaum noch Strecken registriert.


    Wenn es nun um Fragen der Entschädigung geht, ist es für die Branche äußerst hilfreich, schon mal verlässliche Zahlen zu haben, mit denen man argumentieren kann.


    Aus dieser Antwort lese ich jetzt erraus du empfindest es also als sinnvoll wenn wirklich jeder, ob nun Garagenverleiher oder aber auch Pro seine Sterbenden Strecken dort meldet um dem APWPT entsprechende Zahlen zu liefern damit die Bundesnetzagentur auch reagiert und entsprechend entschädigt.
    Was mir noch nicht so klar ist, kann mit solch einer Entschädigung überhaupt gerechnet werden oder läuft es auf das hinnaus das dann irgendwann ein paar große Geld bekommen und der Rest geht leer aus?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Wer ziemlich sicher mit einem finanziellen Ausgleich rechenen darf sind öffentliche Einrichtungen. Wer ziemlich sicher nicht mit einer Entschädigung rechnen darf sind so genannte nicht professionelle Nutzer (wobei ich es mir noch spannend vorstelle, wie der Pfarrer oder die Aerobiktrainerin eingestuft werden).


    Ob ein Vermieter groß oder klein ist sollte keine Rolle spielen - hauptsache professionell. Die einzige Abstufung die ich mir noch vorstellen könnte ist, genau wie bei der Frequenzzuteilung, ob man direkt an der Rundfunkproduktion beteiligt ist oder nicht.

  • Ich habe mir vor 3 Jahren in den USA eine EV Re2 Funkstrecke gekauft. Die sendet im A-Band von 648-676MHz. Das wäre ja dann ein Bereich der nicht von den neuen Frequenzzuteilungen betroffen ist. Oder sehe ich das falsch? Die könnte ich doch dann auch nach 2015 noch weiternutzen.

  • Zitat von "hypomann"

    Ich habe mir vor 3 Jahren in den USA eine EV Re2 Funkstrecke gekauft. Die sendet im A-Band von 648-676MHz. Das wäre ja dann ein Bereich der nicht von den neuen Frequenzzuteilungen betroffen ist. Oder sehe ich das falsch? Die könnte ich doch dann auch nach 2015 noch weiternutzen.


    Es gilt für Dich die Laufzeit Deiner Zuteilung. Im Prinzip ändert sich in diesem Frequenzbereich nichts.

  • Wer hat eigentlich schon mal einen Messonkel auf einer Veranstaltung in Aktion gesehen?
    Wie muss ich mir das vorstellen, lauern die draußen vor der konspirativ mit Minileistungsfunkmikrofonsender sendenden( natürlich unangemeldeten) Veranstaltung im Bus mit der dicken Peilantenne auffem Dach, um dann mit Kugelschreiber und Anzeigeformular beim Mischpulthansel mit der Beschwerdeanzeige aufzutauchen?
    Was gibt es für die konspirative Vocalsendung für Strafe - 1 Jahr Zuchthaus, psychologische Nachschulung zum Zweck der unterwürfigen Gebührenüberweisung, Geldstrafe und Berufsverbot?
    Wie hoch fällt die Kelle der Staatsmacht aus?

  • Hallo Rockline,


    ja die stehen draußen mit dem Bus mit einer dicken Antenne drauf oder kommen unangemeldet mit Vollmacht auf eine Veranstaltung um sich mal Deine Genehmigungen zeigen zu lassen. Die Strafen haben sich immer wieder mal geändert. Grundsätzlich war es aber in etwa so:
    - Geldbuse pro betriebener Strecke
    - Beschlagnahmung von Anlagen, die generell in D nicht betreibbar sind
    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • und woher weißt Du das? Selbst erlebt oder von Erzählungen?


    Kenne solche Erlebnisse nur von Kollegen: Die hatten wohl jemand mal auf einer Messe angetroffen, der einfach mal durch die Hallen durch gegangen ist und kontrolliert hat. Allerdings ist das schon noch in den Zeiten vor der Allgemeinzuteilung gewesen....


    Man sprach damals von "empfindlichen" Strafen. Aber was man darunter verstehen soll und ob das nicht nur Sprüche von Behörden und/oder Kollegen waren, weiß ich nicht....


    Wir hatten selbst damals nie die Bekanntschaft mit einem Kontrolleur machen müssen.

  • Hallo,


    weiß ich noch aus Zeiten vor der Allgemeinzuteilung. Ich bekam auch immer wieder mal "Preislisten" für die Strafen zugeschickt. Bei größeren Anlagen war das schon sehr teuer, da jede einzelne illegale Frequenz abgerechnet wurde (und wohl auch immer noch wird). So weit ich mich erinnern kann, war die Strafe pro Gerät noch unter 1000,- Euro. Aber jetzt muß ich echt sagen, daß ich da auch voll daneben liegen könnte, weil es mich in der Regel nicht wirklich interessiert. Meine Anlagen sind legal.


    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • ich hatte, ebenfalls in zeiten vor der allgemeinzuteilung, mal eine begegnung mit den jungs vom amt:
    wir hatten sie gerufen, weil auf unseren angemeldeten frequenzen andere teilnehmer funkten (cebit)
    die reaktion:
    "benutzen sie halt andere frequenzen, da können wir jetzt auch nichts machen..."

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Hallo zusammen,


    um noch nochmal auf die Frequenzbereiche zurückzukommen:


    Es gibt Anbieter, die Geräte für den ursprünglich amerikanischen Markt nun auch in Deutschland anbieten (Frequenzbereich 650-680MHz). Dieser Bereich ist ja jetzt für stationäre Anwendungen freigegeben.


    Folgendes Szenario:


    Ich habe Funkstrecken im Bereich von 790-820MHz. Diese brauche ich (jetzt und bis Ende 2015) nicht anzumelden und kann sie auch überallhin vermieten.
    Ab ca. 2012 ist mit Störungen zu rechnen, wenn die Geräte in das "Funk-DSL-Ausbaugebiet" komme. In Stadtzentren ist das eher unwahrscheinlich.
    Ab 2016 kann ich sie weiterverwenden, muss sie aber anmelden.


    Richtig?


    Desweiteren kaufe ich mir jetzt Geräte im Bereich von 650-680 (weil sie z.B. ganz preiswert angeboten werden).
    Diese kann ich der von mir betreuten "Festinstallation" (Kirchgemeinde) benutzen. Folgendes muss ich aber beachten:
    Vor der Benutzung muss ich die Strecken anmelden (Kosten: 130EUR einmalig für alles) und muss die jährliche Sendernutzungsgebühr (ca. 10EUR pro Sendestrecke) bezahlen. Vermieten darf ich diese Geräte nicht, da sie ja nicht in den dafür vorgesehenen Frequenzbändern arbeiten.


    Auch richtig?


    Ich bitte um Korrektur, falls ich irgendwo falsch liege.


    Gruß Günter


  • Sorry aber die Kommaregelung scheint erfüllt denn für m ich liest der Text sich flüssig.........
    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?