Die rechtliche Lage sieht m.E. ja wohl so aus: wenn der Hersteller der Lifte
nicht ausdrücklich den beschriebenen Einsatz gestattet nützt auch die
Anwesenheit eines VT Meisters oder eine alte vage Versammlungsstätten-
verordnung nix, wenn das Konstrukt umfällt. Derjenige, welcher den nicht
bestimmungsgemäßen Aufbau zu verantworten hat hält auch den Kopf
(und die Knete) hin!
Gruß
Dieter