Internetseite mit realen Unfällen und deren rechtliche Folge

  • Guten Abend,


    wir alle haben mit beratungsresistenten Veranstaltern zu tun ... zumindest wenn es um Sicherheit geht.


    Für mich stellt sich die Situation so dar:


    1. Wir (als Sachkundige) sehen die Gefährdung für Mitarbeiter und Publikum.


    2. Der Veranstalter (als Techniklaie) kann diese Gefährdung nicht sehen - aber er sieht seine Kasse. Nun gelingt es in einigen Fällen den Veranstalter dahin zu bringen, dass er sich die Gefahr wirklich vorstellen kann, also Abstand von seiner Meinung "das hat doch immer gehalten" nimmt.


    3. Was fehlt ist, dass der Veranstalter / Betreiber begreift, welche Konsequenz sein handeln haben kann. In 99,9% der Fälle ist der Veranstalter / Betreiber fest überzeugt, dass es für Ihn persönlich keine Konsequenz gibt ... denn "erstmal passiert ja nichts" und zweitens "ist dann die Technikfirma schuld".


    Der Flyer der AG Veranstaltungssicherheit ist gut - ich schätze ihn.


    Meiner Meinung nach müßte es ein ergänzendes Dokument oder eine Internetseite geben, auf welcher reale Beispiele aufgeführt werden wo eine Veranstalter nach einem Unfall wirklich Probleme bekam (Geldstrafen, Haft, etc.). Ich könnte mir dies tabellatisch vorstellen: Datum, Unfall (was ist passiert), Gerichtsverhandlung ja / nein, Strafe.


    Wir sollten unsere Zeit in ein solches Projekt stecken und nicht immer und immer wieder nur intern diskutieren (was die Meinung des Veranstalters nicht verändert). Die Seite sollte firmenneutral sein ... vielleicht hier im PA-Forum? Dann verweißt man seine Kunden darauf "Schauen sie doch mal unter http://www.xy was anderen Veranstaltern schon alles bei dem Verzicht auf Fachpersonal / Sicherheitsmaßnahmen passiert ist".


    Wer könnte sich dies vorstellen? Wie könnten wir vorgehen?

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Das große Problem dürfte bei derartigen Seiten sein, das die Darstellung "zeitnaher" Unfälle -also Fälle der letzten Zeit- wohl nicht veröffentlicht werden dürften, da es sich dabei um schwebende Verfahren handeln wird.


    Bis es zu einem Urteil und/oder einer Versicherungsleistung kommt, vergehen ja gerne Jahre und selbst bei lange abgeschlossenen Fällen könnte es rechtlich problematisch werden, da der Betreiber der Seiten sich bei jedem einzelnem Fall vorab vom Schädiger und/oder Geschädigtem die Genehmigung zur Veröffentlichung einholen muss. Es könnte ja schließlich beim betreffenden Fall einen Vergleich gegeben haben, über den Stillschweigen vereinbart wurde.


    Wobei ich eher generell nicht daran glaube, das solche Seiten eine wirkliche Warnfunktion erfüllen werden, selbst Bilder vom letzten "Schlachtfest" auf der Landstraße bremsen die Raser höchstens sehr kurzzeitig aus.


    Prinzipiell wäre es eventuell überlegenswert, sich eine gewisse Rechtssicherheit zu verschaffen, ob Fälle von Missachtung der geltenden Vorschriften in Sachen Veranstaltungstechnik anzeigepflichtig seitens -auch privat- anwesender Fachkräfte sein könnten, d.h. die betreffenden Ämter diesen Anzeigen sehr zeitnah vor Ort nachgehen müssten. Wobei hierbei die Frage bliebe, wäre der privat anwesende VA Techniker dann auch in eine Haftung zu nehmen wäre, würde er seiner Anzeigepflicht nicht nachgehen.


    Wäre interessant zu wissen, ob ein Polizist in seiner Freizeit in irgendeiner Weise bei ähnlich gelagerten Fällen in Regreß zu nehmen wäre, oder ob ein Polizist in seiner Freizeit eben in keinster Weise polizeiliche Aufgaben zu erfüllen hätte.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Vielleicht kann man einen Grad der Verallgemeinerung wählen, der rechtlich unproblematisch ist.


    z.B. 2002 wurde ein Veranstalter für 6 Monate eingesperrt, nachdem auf seiner Veranstaltung eine Traverse durch unsachgemäße Befestigung heruntergefallen ist und zwei Personen verletzt hat (als Beispiel frei erfunden)


    Es geht mir nicht um Details aus dem Proessverfahren, sondern nur darum den Veranstaltern zu zeigen, dass es in der Realität tatsächlich


    a) Unfälle gibt (entgegen "es ist noch nie was passiert)


    b) sich daraus Konsequenzen für den Veranstalter ergeben haben (entgegen "mir kann da nichts passieren").


    Dafür brauchen wir eigentlich keine Details.


    Zu dem Rest Deines Beitrages: Bei uns in der Stadt kannst Du offensichtliche und gravierende Mängel melden - es interessiert überhaupt keinen. Eine Anzeigepflicht hätte also keinen Nutzen.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • An dieser Stelle darf ich mal eine Analogie aus einem anderen Lebensbereich hernehmen. In meiner Ausbildung zum Fachübungsleiter Klettersport habe ich folgendes lernen müssen:


    Wenn ich ein Unglück kommen sehe, mich jedoch entscheide, nicht zu handeln, erfülle ich den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach §323c StGB, belegt mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldbuße.


    Wenn ich selbst zu erkennen gebe, dass ich im betreffenden Fachgebiet kompetent bin, verschärft sich das ganze möglicherweise, ich komme in die Garantenstellung. Vereinfacht formuliert bedeutet dies, dass ein anderer sich darauf verlassen kann, dass ich ihn warne und anleite, ich garantiere für ihn. Dies tut bspw ein Ausbilder gegenüber einem Lehrling, aber auch ein VT gegenüber dem Veranstalter oder der Veranstalter gegenüber dem Gast.


    Diese Garantenstellung erlaubt, im Unglücksfall einen Erfolgsdelikt durch [unechte] Unterlassung herzuleiten. Grundlage hierfür ist §13 StGB.
    Dies erlaubt eine Verurteilung nach §229 bzw §222 StGB, also fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung. Entspricht einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bzw einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


    Fazit: Für das hier diskutierte gibt es einen gesetztlichen Rahmen, der alle handelnden miot eindeutigen Sanktionen belegt. Wer als Gast einer Veranstaltung eine konkrete Gefährdungslage erkennt, aber nicht handelt, ist mit Strafe bedroht. Wer selbst in verantwortlicher Position ist, dem drohen je nach Fall noch viel schärfere Strafen.


    Brauchts da wirklich noch die Nennung von konkreten Beispielen? Dann gehts hier lang. Oder aus diesem Forum hier.

    Einmal editiert, zuletzt von jörg lenz ()

  • Grundvoraussetzung ist da erst mal, dass da genügend "Masse" zusammenkommt. Schon daran sehe ich das scheitern, weil die Betroffenen üblicherweise viel dafür tun, dass das eben nicht veröffentlicht wird. Wer schon mal versucht hat, einer Staatsanwaltschaft Informationen (gerne auch anonymisiert) aus den Rippen zu leiern, der dürfte ahnen, wovon in spreche...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • was noch schön wäre, wären die konsequenzen die den jeweiligen leuten enstanden sind. es sind eine menge unfälle, aber leider steht da nie, das der betreiber zu 10jahren zuchthaus veruteilt wurde oder so :D
    leider ist es in meinen augen so zu lesen, das den leuten nichts weiter an strafe drohte. also wird es schon nicht so schlimm gekommen sein.
    ein klassiker ist ja der abgestürzte rigger, sowie der motor

  • Man darf aber nicht vergessen das teilweise auch die Behörden richtig dicke mit im Boot sitzen. Wenn man manchmal sieht unter welchen Vorraussetzungen Veranstaltungen genehmigt werden...
    Teilweise sind es sogar Räumlichkeiten die der Stadt selbst gehören oder von öffendlicher Hand geführte Prestige-Objekte wie Theater oder Mehrzweckhallen die ansich in einem sehr schlechten Zustand sind und von Leuten technisch betreut werden die noch einen Monat vorher das Laub im Stadtpark zusammengekehrt haben.
    Diese Verabstaltungsstätten werden aber künstlich am Leben erhalten auch wenn das Geld für notwendige Investitionen fehlt. Also geht man mit schlechten Beispiel vorran, denn:
    "wenn es unsere Stadthalle nicht gäbe wäre hier ja garnix mehr los und außerdem sichern wir dadurch drei Arbeitsplätze"


    Und was die fuschende Privatwirtschaft und gewissenlose Veranstalter angeht:
    Es gibt die rechtlichen Grundlagen, es gibt den Stand der Technik aber es fehlen die -richtigen- behördlichen Kontrollen. Hier gilt es nachzubessern, denn Schreckensnachrichten und Bilder von eingestützten Bühnen interressieren einen richtig profitorientierten Veranstalter nicht die Bohne.


    Erst wenn der zum dritten Mal 5000,-EUR Ordnungsstrafe bezahlt hat - ohne das es zu einem Unfall kam - ändert sich vielleicht etwas und hat ggf. auch eine abschreckende Wirkung für den Wettbewerb. Ansonsten kommt beim Betrachten derartiger Bilder doch nur der Kommentar "Bei uns ist noch nie was runtergekommen und ich mach das schon ne ganze Weile"


  • Ich kann da nur ein Beispiel nennen:
    In unseren Wirkungskreis hanben wir leider sehr oft mit Zeltverleihern zu tun denen es vollkommen egal ist wie die Hütte aussieht geschweige denn den Anforderungen gemäß "Fliegendenbauten" entspricht.


    Viel schlimmer ist es, das die örtliche Behörde eine Genehmigung mit Auflagen und § zu § was alles gewährleistet und beachtet werden muss zur Aufstellung erteilt und die Bauaufsichtsbehöre des Kreiese die Abnahme übernimmt und sich für nichts interessiert und diese Dinge nicht überprüft. :evil:


    Auf nachfragen von uns bei der zuständigen Fachbereichsleitung ob die sich mal das Zelt etwas genauer anschauen würden bevor sie als "AUFSICHTSBEHÖRDE" Ihren Stempel bei der Abnahme ins Baubuch setzen kam die Aussage : "Da haben wir keine Zeit für und dass ist Sache von Vertrauen und dies handhaben wir schon seit 20 Jahren so".


    Dann kommt es wie es kommen muss : Bei einer Veranstaltung bricht der Zeltboden unter der Last des TL-Liftes zusammen. Wenn man mal davon absieht, dass die Band ( hat selbst aufgebaut mit angemieteten Material ) nicht einwandfrei gearbeitet hat und die Tatsache nimmt das der Boden der ja eine min. Tragkraft haben sollte nicht mal annähernd in die Richtung der Belastungsgrenze gekommen ist und dieser einfach wegbricht ist die Frage für mich wer hat das zu Kontrollieren eigentlich die Fachkraft die durch VstättVO gefordert wird, es ist ja eine Versammlungsstätte.


    Sieht man in diesem Fall mal davon ab, dass in der Regel bei solchen Veranstaltungen ein Meister wenn nicht sogar zwei zugegen sein müssten wäre es schön wenn zumindest jemand da wäre der für diese Themen sensibilisiert wäre und ein wenig darauf achtet was da so Aufgebaut und hingestellt wird und dass fängt schon bei der Abnahme an.


    Fazit war in diesem Fall: Wenn dann mal was passiert dann wird alles schnell Tot geschwiegen obwohl es beim umstürzen verletzte gab wurden die Sachen weggeräumt und das Fest ging weiter man muss ja Geld verdienen war die Aussage des Betreibers.


    Also was will man hier mit einer Homepage mit Bildern von allem was schief gehen kann zur Sensibilisierung der Veranstalter. Wir können nur mit unserem Know How die Leute überzeugen und mit unseren Leistungen. Durch solch eine Homepage erlangt keiner von uns mehr Umsatz oder Aufträge und letztendlich läuft es doch wiedermal auf das Thema hinaus.

    Sicher muss es Sein / Laut und Schön können andere.


    Stage - Service Veranstaltungstechnik


    Gottesacker 38

    50181 Bedburg


    Telefon : 0172 / 2506032
    info (at) stage-service.net.

  • Zitat von "mapemo"

    ... eigentlich die Fachkraft die durch VstättVO gefordert wird, es ist ja eine Versammlungsstätte.


    Sieht man in diesem Fall mal davon ab, dass in der Regel bei solchen Veranstaltungen ein Meister wenn nicht sogar zwei zugegen sein müssten ...


    In einem anderen Thread habe ich eben gelesen, dass der Trend zum Zweitbuch geht. In diesem Fall möchte ich mal (Vorsicht: Eigenwerbung) das Folgende empfehlen:


    http://www.paforum.de/buecher/buecher_mvstaettv.html#siv


    Da könnte man beispielsweise nachlesen, dass die VStättVO nicht zum Anwendungsbereich von fliegenden Bauten gehört, wann mindestens eine Fachkraft anwesend sein muss und wann die zwei Meister gefordert werden. Daneben lernt man dann auch, dass es neben der VSTättVO noch andere Regelungswerke gibt, beispielsweise die BetrSichV.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Ich finde diese Idee gar nicht verkehrt, eine Homepage mit warnenden Beispielen zu füllen.
    Viele Veranstalter, gerade aus der semiprofessionellen Ecke und dem klassischen Partybusiness sind nur mit "learning by doing" groß geworden.
    Ein Link auf diese Homepage würde vielleicht manche senibilisieren.
    Die Homepage kann ja weiterführende Links zu den wichtigesten Verbänden und Institutionen enthalten, wo dann ein interessierter Leser auch die dazugehörigen Vorschriften nachlesen kann


    Zitat von "schallereignissortierer"

    Das große Problem dürfte bei derartigen Seiten sein, das die Darstellung "zeitnaher" Unfälle -also Fälle der letzten Zeit- wohl nicht veröffentlicht werden dürften, da es sich dabei um schwebende Verfahren handeln wird.


    Das sehe ich eher weniger. Wenn etwas öffentlich passiert, dann ist es auch von öffentlichem Interesse. Die Medien schreiben ja auch darüber.
    Vielleicht darf man ja auch den ein oder anderen Artikel / bzw. Foto mit freundlicher Genehmigung - mit Hinweis auf die nichtkommerzielle Funktion der Homepage - veröffentlichen.



    Denkbar in diesem Rahmen wäre auch eine Art Checkliste, wie ein VT-Laie durch genaues Hinsehen einen guten VT-Dienstleister erkennen kann z.B.:
    - werden Elektrogeräte / Kabel etc. regelmässig geprüft und mit dem Prüfsigel gem. BGV A3 versehen?
    - tragen die Mitarbeiter bei Rigging-Tätigkeiten auch ordnungsgemässe Schutzausrüstungen?
    - befinden sich Dellen oder Knicke in den Traversen?
    usw.
    (immer schön mit Beispielfotos unterlegt)


    Den besagten Flyer "Veranstaltungssicherheit" könnte man dort auch integrieren.
    Gerade in Zeiten, wo die Angebote fast nur noch per E-Mail rausgehen, ist es doch ein Leichtes, den Link auf diese Homepage mit anzufügen. Ich kann mir vorstellen, daß dies auch zur Kompetenzsteigerung des Anbieters beim Kunden führen kann...

  • Ich würde mich, so fern aus dieser "Sicherheitshomepage" etwas werden sollte, gerne dafür bereitstellen, die Seiten zu erstellen. Bin beruflich damit vertraut und kann auch diverse Codesprachen. Müsste somit keine Wünsche offen lassen, egal ob im Bezug auf Grafik oder Programming.


    Allerdings meine ich, dass es eine Webseite mit Verlinkungen und Hinweisen auf Sicherheitsrelevante Dinge in der VT Branche bereits gibt, wenn mir auch gerade deren Domain entfallen ist.

  • ... bissel abseits vom Thema, doch stetiges Zeugnis der Sicherheit auf Rädern auf/vom Weg zum Arbeitsplatz:
    Hab zufällig gerade dieses Video gefunden. :shock:


    http://media.photobucket.com/v…page/video2/3wheeling.flv
    http://s0006.photobucket.com/albums/0006/pbhomepage/video2/?action=view&current=3wheeling.flv


    Keine Ahnung in welchem Land das aufgenommen ist, aber sichtbar aus einem 9-Sitzer Bus mit Schiebetür heraus.
    Sprache versteh ich auch nicht.
    Wenn solche Idioten drann schuld sind, daß ich in Mitleidenschaft gezogen werde (Unfall), dann ... :twisted:



    Sicher bin ich mir nur in dem Punkt, daß man gar nicht so viele externe Gefahrenquellen ausschließen kann,
    wie durch das Handeln Anderer (nicht am Job Beteiligter) entstehen.
    Bei meinen bisherigen Aufgaben in dem Bereich war der Weg merklich risiko-reicher,
    als das Ziel (Ausführung des Jobs).

  • Ich denke das es in irgendwo in Frankreich ist, so wie ich die Sprache verstanden habe :"Arrêt"


    Ich trau den Franzosen sowas zu, bei dem Fahrstil den die drauf haben.
    "Solange das Auto irgendwie fährt ist alles ok"

  • Ich denke nicht das solche Bilder auch nur irgendwas bewegen, erstmal muss der betreffende die Seite in den Weiten des WWW finden, dass muss er sie für interesannt halten und ist trotzdem noch nicht sichergestellt, ob er überhaupt drüber nachdenkt.


    Auf Zigarettenpackungen steht auch drauf das rauchen tötlich ist und jeder Raucher weiß das, trotzdem hört aus diesem Grund kaum jemand auf zu rauchen.


  • solche Versuche sehe ich ja immer mit einer gewissen Skepsis...


    Ich möchte hier keineswegs Misstände unter den Teppich kehren oder verharmlosen, glaube aber
    dass man hier mehr trügerische Sicherheit schafft als tatsächlich Fehlerquellen beseitigt.



    Was nützt beispielsweise der perfekt eingekleidete Rigger/Lichttechniker, der sich im Bracing einklinkt statt im Hauptgurt.
    Wenn er abstürzt fällt er nicht nur runter, sondern beschädigt dabei auch noch die Traverse und schwächt sie im ungünstigsten Fall so stark,
    dass sie knickt/bricht und komplett abstürzt. Da ist der Rigger mit seinem Sportklettergurt und der Rundschlinge wesentlich sicherer,
    der sich im Dachträger über sich angehängt hat und aufrecht über die Traverse läuft statt darauf herumzurutschen.
    (wobei wieder potentiell Stecker rausgezogen werden, die dann von einem evtl. ungeübten Lichttechniker wieder gesucht werden müssen,
    was das Gefahrenpotential nochmal erhöht...)


    Oder was hilft der tollste Prüfaufkleber auf einer 5x4mm²-Leitung, die mit 63A Garnituren bestückt und bis zur Kotzgrenze belastet ist.


    Gerne auch genommen sind die besten Sicherheitsschuhe und Helme, die ja beispielsweise bei immer mehr "professionellen"
    (oder ausbeuterischen???) Handagenturen Vertragsbestandteil sind. Dass ich die russisch, jugoslawisch, polnisch oder sonstwas sprechenden Jungs
    aber in Ermangelung deutscher oder englischer Sprachkenntnisse nicht auf irgendwelche Gefahren hinweisen kann,
    steht auf einem anderen Blatt.
    Da arbeitet in meinen Augen ein erfahrener Rigger am Boden ohne Helm wesentlich sicherer, da er z.B. weiß wo die Kollegen im Dach gerade unterwegs sind,
    welche Gefahren zu erwarten sind, und dass man evtl. am Boden Personen aus einem Gefahrenbereich mal kurz wegschicken muss.


    Ebenso kann ein verbeultes Traversenstück an der richtigen Stelle verbaut
    noch safe sein, während ein anderes
    mit einem unentdeckten Haarriss an gleicher Stelle versagen würde...





    Wie gesagt ich will hier keine Misstände verharmlosen, aber das erinnert mich stark an die arabische Welt,
    wo sich oftmals hinter einer perfekten Fassade grobe Misstände herrschen.
    So z.B. Fensterscheiben aus ungetempertem Glas, die sich unter Hitzespannungen geborsten plötzlich 20 Stockwerke Richtung Erdmittelpunkt bewegen etc...

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    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10