Neuerscheinung DIN 15905-5

  • Zur Information: Die Neufassung von DIN 15905-5 ist erschienen.


    (Veranstaltungstechnik - Tontechnik - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik)


    Kann beim DIN (http://www.din.de) bestellt werden, die Preisgestaltung folgt auch hier der Tradition des Hauses...


    Am Rande: Zur PLS 2008 wird wohl der Kommentar dazu erscheinen, in dem wird der Normtext vollständig abgedruckt sein. Voraussichtlich wird der Kommentar bei 48,- Euro liegen.


    Weitere Infos demnächst unter http://www.din15905.de

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • es wäre sicher sinnvoll, die wichtigsten fakten aus der DIN zu veröffentlichen.
    denn ich kann mir kaum vorstellen, das sie sonst eine grosse verbreitung finden wird... und das ist doch eigentlich sinn und zweck des anliegens?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Also ich möchte nochmal darauf Hinweisen und diese Meldung gab es ja schon öfters: Auf allerhand Normen und Vorschriften kann man bei Bibliotheken von Unis und FH als - studentischer - Betrachter Einsicht nehmen.
    Und solange die Kosten für eine Norm noch unter 410 EUR kann man den Aufwand dafür auch gleich ansetzten. :wink:


    Und wenn man seinen Verkehrsicherungspflichten nachkommen will, ist der Leidensdruck sich diese "Vorschrift" zu beschaffen doch recht gross, so denke ich zumindest.


    Ich hoffe das war jetzt nicht zu sehr OT...

  • Das mit den Unis kann ich nur unterstreichen, wir haben bei uns aus dem Uninetz sogar direkten zugang zum downloaden der pdf dateien mit komfortabler Suchmaske. Da lobe ich mir doch einmal meinen Arbeitgeber!

  • Ehrlich gesagt empfinde ich es als Frechheit eine Deutsche Industrie Norm zu führen, nach der man sich, auch als nebengewerblicher Unternehmer halten soll, die angeblich den Stand der aktuellen Technik wiederspiegelt, die man dann aber nur für Unsummen von Geld einsehen kann. Fakt in diesem Fall! Ich zahle ersteinmal 57,40 Euro dafür das ich überhaut weis auf was ich achten muß und was meine Vorgaben zur Einhaltung sind. Dann muß ich wohl zwangsweise 2380.- Euro an den Admin bzw. dBmess investieren um eine entsprechende Möglichkeit und Schulung zu haben um der Norm entsprechend zu messen. Das Laptop dafür muß ich ebenfalls noch bluten. Ich habe also runde 3000.- Euro Ausgaben um mich gegen den evtl. Fall ab zu sichern das irgendjemand meint, er hätte bei einer von uns durchgeführten Veranstaltungen einen Gehörschaden erlitten. Und es reicht definitiv aus wenn er das meint und ein Arzt ja dazu sagt, der Generalverdacht das alle Veranstaltungstechniker zu laut arbeiten ist ja schon von Fachleuten die sich gerne daran bereichern wollen erhoben worden. Einen definitiven, 100% wissenschaftlich belegten Nachweis für einen Tinitus gibt es meines Wissens nicht so das es einfach ausreicht wenn morgen ein Tunichtgut zum Doktor läuft und sich das bescheinigen läßt. Ich hoffe das die Versicherungen ebensoschnell wie die Geldmacher auf diesen Zug aufspringen, den in der Masse geklagt mit den entsprechenden finanziellen Möglichkeiten und dem entscheidenden fachlichen Gutachterpotenziel denke ich könnte sich die rechtliche Sachlage doch schnell ändern. Denn oft reicht ein billiges Rechenexsempel um nachzuweisen das es unmöglich war die betreffende Person in soweit zu schädigen das diese ohne Vorerkrankung einen Schaden davon getragen hat.


    Beispiel: Meine Toplautsprecher haben einen dB max. von 131dB in 1m Abstand, die Parameter zur Schallpegelabsenkung je Verdoppelung der Entfernung sind im allgemeinen bekannt. In unseren Fall z.b. sind die Lautsprecher immer mindestens 2m von der nächsten, von Zuhören ereichbaren, Abhörposition entfernt. bedeutet schon einmal ca. - 6 bis -12 dB Absenkung. Wir reden also von max. 125 - 119 dB an der lautesten Stelle. Ich für meinen Teil kann sagen, so laut war ich noch nie, da Gain bevor Feedback oder das eigene, gesunde Ohr weitaus vorher schon einen Riegel gesetzt haben. Mein Ohr kann ich leider nur durch eine permanente Messung, die zwar meist von mehreren Personen gleichzeitig überwacht wir belegen, die sicher auch nicht auf das dB genau ist, aber meißt können drei Personen zeitgleich bestätigen welcher Pegel zu welcher Zeit gefahren wurde.


    Und wenn ich dann die Ausschlüsse der Regelung anschaue, die für Kleinveranstaltungen gelten muß ich einfach lachen, genau dort wo der meißte Bockmist abläuft, genau dort gelten die Ausnahmen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

    2 Mal editiert, zuletzt von Kracky ()

  • Um das noch einmal zu fragen:


    Wie sieht das eigentlich mit "mechanisch" -klassisches Orchester- erzeugtem Lärm aus, dessen Verursacher face to face mit den Zuschauern in den ersten Reihen sitzen? Da geht es bei der ein oder anderen Oper ja gerne mal zur Sache.


    Oder bei einem (Theater) Musical mit Orchester + üblicher Sänger Verstärkung:


    Orchester spielt in bestimmten (dramatischen)Passagen innerhalb von 30 Minuten viel forte, d.h. um die Sänger über das im Graben sitzende Orchester zu bringen, müsste man den -unter Auflagen wie Gehörschutz bereit halten, WARNLAMPEN :roll: usw.- zulässigen Pegel eventuell überschreiten.


    Das hieße doch, in Zukunft dürften solche Passagen nur noch mit einem der DIN entsprechenden Pegel gefahren werden und die Sänger blieben damit höchstwahrscheinlich schlecht bis garnicht verständlich. Wobei aber der eigentliche "Lärmverursacher" doch das Orchester wäre, dessen unverstärkter Pegel selber schon die erlaubten dBs überschreitet. Dessen Schallemission wird aber von der neuen DIN nicht erfasst?


    Das könnte spaßig werden, wenn an die Besucher einer klassischen Musiktheater Aufführung Gehörschutzmittel ausgegeben werden müssten.


    P.S. Warum die "download" Version der umfangreichen :roll: DIN Norm ~ 63 Euro kostet, wohingegen die Druckversion "nur" 57 Euro kostet, erschließt sich mir nicht.


    EDIT ADMIN: Bild entfernt. Sorry, aber ich möchte den Humor der Rechtsabteilung des Beuth-Verlags eigentlich nicht austesten...

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Zitat von "Kracky"

    Ehrlich gesagt empfinde ich es als Frechheit ... die man dann aber nur für Unsummen von Geld einsehen kann.


    Bei der Preisgestaltung kann man durchaus der Meinung sein, dass der Begriff "Frechheit" angebracht ist.


    Den bezahlt man aber nur, wenn man die Norm kaufen möchte. Einsehen kann man die kostenlos, beispielsweise bei der Normauslegestelle im Deustchen Institut für Normung.


    Zitat

    Dann muß ich wohl zwangsweise 2380.- Euro an den Admin bzw. dBmess investieren um eine entsprechende Möglichkeit und Schulung zu haben um der Norm entsprechend zu messen.


    Als es gibt dann schon noch Mitbewerber...


    Ansonsten: Wir sind hier beim Thema "Verkehrssicherungspflicht", das ist Sache der Veranstalter und der Betreiber. Und wenn die Dich mit einer Messung beauftragen, wer hindert Dich daran, dafür kostendeckende Preise zu nehmen?


    Zitat

    um mich gegen den evtl. Fall ab zu sichern das irgendjemand meint, er hätte bei einer von uns durchgeführten Veranstaltungen einen Gehörschaden erlitten.


    Ja, ein gewisses Missbrauchsrisiko ist gegeben. Aber solange die Verkehrssicherungspflicht beim Veranstalter liegt, würde ich das ganz gelassen sehen... 8)


    Zitat

    Wir reden also von max. 125 - 119 dB an der lautesten Stelle.


    Aber Lmax und nicht Leq.


    Zitat

    Und wenn ich dann die Ausschlüsse der Reglung anschaue, die für Kleinveranstaltungen gelten muß ich einfach lachen, genau dort wo der meißte Bockmißt abläuft, genau dort gelten die Ausnahmen.


    Welche Ausnahmen denn?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Dazu muss man noch nicht mal in die Klassik gehn.
    Stellt euch nur mal die unzähligen Club und Kneipengigs vor, wo der Trommler auf Snare und Becken eindrischt oder der Trompeter der Soulband dem Zuhörer in der ersten Reihe direkt ins Ohr hupt.
    Dort kann man auch in den allermeisten Fällen nix fliegen und mit den Lautsprechern auf Hochständern kommt man in den ersten Reihen ganz fix in nen Bereich wo man die Grenzwerte überschreietet.
    Und wie beweist man, dass der Hörschaden vom Naturinstrument und nicht von der PA kommt?
    Das Fingerpfeiffen des Idioten, der IMMER hinter mir steht mal noch ganz aussen vor gelassen....

    Einmal editiert, zuletzt von thieloliver ()

  • Zitat von "schallereignissortierer"

    Wie sieht das eigentlich mit "mechanisch" -klassisches Orchester- erzeugtem Lärm aus, dessen Verursacher face to face mit den Zuschauern in den ersten Reihen sitzen? Da geht es bei der ein oder anderen Oper ja gerne mal zur Sache.


    Ist nicht Anwendungsbereich dieses Norm.


    Zitat

    Oder bei einem (Theater) Musical mit Orchester + üblicher Sänger Verstärkung:


    Orchester spielt in bestimmten (dramatischen)Passagen innerhalb von 30 Minuten viel forte, d.h. um die Sänger über das im Graben sitzende Orchester zu bringen, müsste man den -unter Auflagen wie Gehörschutz bereit halten, WARNLAMPEN :roll: usw.- zulässigen Pegel eventuell überschreiten.


    Im Musical ist das Orchester üblicherweise elektronisch abgenommen. Musical ist aber fast immer völlig unproblematisch, man muss dort meistens noch nicht mal Gehörschutz zur Verfügung stellen.


    Ausnahme ist die Blue Man Group, aber auch da ist man unter 99dB (aber meist über 95 dB und hat somit Gehörschutz zur Verfügung zu stellen). Und die BG schaut dann auch schon, was der FOH-Mischer für eine Wochendosis erhält.


    Warnlampen für's Publikum sind in der Norm nicht vorgesehen. Das war im Entwurf missverständlich formuliert, aber in der Norm ist's klar.


    Zitat

    P.S. Warum die "download" Version der umfangreichen :roll: DIN Norm ~ 63 Euro kostet, wohingegen die Druckversion "nur" 57 Euro kostet, erschließt sich mir nicht.


    Mir auch nicht. Noch kurioser: Das Kommentar wird den kompletten Normtext enthalten und nur 48,- Euro kosten...

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  • Zitat von "thieloliver"

    Und wie beweist man, dass der Hörschaden vom Naturinstrument und nicht von der PA kommt?


    Gar nicht.


    Man beweisst per Messprotokoll einer normgerechten Messung, dass man seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Danach gibt's keine Beweislastumkehr mehr, und dann ist das das Problem des Geschädigten.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"


    Im Musical ist das Orchester üblicherweise elektronisch abgenommen. Musical ist aber fast immer völlig unproblematisch, man muss dort meistens noch nicht mal Gehörschutz zur Verfügung stellen.


    Hier bei uns spielt das Orchester auch bei den Musicals aus dem Graben ohne Abnahme -außer Keyboards etc.- direkt vor den Zuschauern. Die lassen sich also nicht leiser "drehen".


    Naja, soll der TL mal die Norm samt Kommentar bestellen.


    Schon wegen der Pflicht?, entsprechende Messergebnisse bereit halten zu müssen, läuft es ja auf die Anschaffung entsprechenden Equipments raus.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Auch wenn man an einer Uni nicht mehr als Student durchgeht sind viele Unibüchereien auch zugelassene Normenauslagestellen. Dort kann _jeder_ Besucher einsicht in die Normen nehmen. Man muss also weder Studentnoch son st irgen ein Uni-Mitarbeiter sein.
    Das einzge was man nur als Mitarbeiter oder Student darf ist das speichern oder drucken der Normentexte.
    Das abschreiben wird dir aber keiner verbieten! :lol:
    Ausserdem sind die ca 60 <euro ja auch nicht die große Summe für einen professionellen VTler oder einen Veranstalter. Die Kosten für das normgerechte messen und die Arbeitszeit für die Dokumentation sind da schon andere Größenordnungen.

  • Zitat von &quot;ADMIN&quot;

    Bei der Preisgestaltung kann man durchaus der Meinung sein, dass der Begriff "Frechheit" angebracht ist.


    Den bezahlt man aber nur, wenn man die Norm kaufen möchte. Einsehen kann man die kostenlos, beispielsweise bei der Normauslegestelle im Deustchen Institut für Normung.


    Das magst du ja in Berlin haben, ich wüßte nicht wo auch nur annähernd in meiner Umgebung eine solche Stelle sein soll.


    Zitat von &quot;ADMIN&quot;

    Als es gibt dann schon noch Mitbewerber...


    Ansonsten: Wir sind hier beim Thema "Verkehrssicherungspflicht", das ist Sache der Veranstalter und der Betreiber. Und wenn die Dich mit einer Messung beauftragen, wer hindert Dich daran, dafür kostendeckende Preise zu nehmen?


    Eindeutig hindert mich der Wettbewerb daran dieses kosten ein zu fordern, den es gibt so schon genug Mitbewerber die mit entsprechend günstigem Auftretten present sind und sollange der Veranstalter einen dummen findet der ihm mit dem 99.- Euro Pegelmesser garantiert das alles ok ist, wird mir niemand die Kosten einer Messung bezahlen.


    Zitat von &quot;ADMIN&quot;

    Ja, ein gewisses Missbrauchsrisiko ist gegeben. Aber solange die Verkehrssicherungspflicht beim Veranstalter liegt, würde ich das ganz gelassen sehen... 8)


    Dieser ist auch nicht dumm und wird immer probieren das auf seinen Erfüllungsgehilfen ab zu schieben und wenn ich es dann nicht mache, macht es ein anderer.


    Zitat von &quot;ADMIN&quot;

    Aber Lmax und nicht Leq.


    Richtig, aber daraus ergibt sich dann zwangsweiße der Leq bei dem man aber immer davon ausgeht das der Besucher auch die komplette Zeit sich an genau diesem Punkt aufhält was in der Realität wohl nie so sein wird.


    Zitat von &quot;ADMIN&quot;

    Welche Ausnahmen denn?


    Nach meinem letzten Wissensstand sollte es doch für Bagatellveranstaltungen einen Ausschluß geben da hier die Verhältnissmäßigkeit nicht gegeben ist. Aber wie gesagt, ich komm da langsam eh nicht mehr mit bei dieser Norm.


    Wie hier schon erwähnt wurde ist es für mich absolut nicht nachzuvolziehen warum diese Norm nur auf elektonisch verstärkte Musik ausgelegt wurde, es wäre genausogut angebracht diese allgemeiner zu halten um auch unverstärkte Musik mit ein zu beziehen. Wäre mal gespannt wieviele Musikvereinfeste ins Wasser fallen würden ob der zusätzlichen Unkosten für eine Wochenendmessung eines Fachmanns. Stelle ich mir lustig vor.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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    78598 Königsheim

  • Zitat von &quot;Kracky&quot;

    Richtig, aber daraus ergibt sich dann zwangsweiße der Leq bei dem man aber immer davon ausgeht das der Besucher auch die komplette Zeit sich an genau diesem Punkt aufhält was in der Realität wohl nie so sein wird.



    Nein. Aber wenn ich verhindern will, dass ein Zuschauer die maximale Dosis überschreitet, dann muss ich diesen "Extremfall" behandeln. Wäre es dir lieber, wenn es eine Regelung wie "Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich Personen max. 15min. am lautesten Ort der Veranstaltung aufhalten können" gäbe? Ist wohl eher schwierig...

    Gruß,
    Christoph Holdinghausen

  • "Achtung, Achtung. Bitte schauen sie auf ihre in die Eintrittskarte integrierten Lärmdosimeter. Sollten sich diese rot verfärben, gehen sie bitte von den Boxen weg in die rot gekennzeichneten Lärmschutzbereiche. Vielen Dank."

    Zitat


    Dann hat er zwar statt "Verwertung von Veranstaltungstechnik" anstelle von Vermietung geschrieben, aber egal...

  • Sicher ist es sinnvoll den Extremfall an zu nehmen, auch wenn das nichts mit der Realität zu tun hat, ich jedoch bin immernoch der Beführworter von einfachen Lösungen die auch jeder Mitarbeiter des Ordnungsamts oder der Polizei in kürze an Ort und Stelle ausführen kann. Hier wäre also eine kurze Messung mit Prognose für mich weitaus sinnvoller aber damit läßt sich kein Geld verdienen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


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    André Ruhnau
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  • Zitat von &quot;Thorsten Glombik&quot;

    "Achtung, Achtung. Bitte schauen sie auf ihre in die Eintrittskarte integrierten Lärmdosimeter. Sollten sich diese rot verfärben, gehen sie bitte von den Boxen weg in die rot gekennzeichneten Lärmschutzbereiche. Vielen Dank."


    Du wirst lachen, wenn es ein solches gäbe und dieses amtlich anerkannt wäre könnte man damit reich werden! Und wenn es nur zur Signalisierung am lautesten für Zuschauer ereichbaren Ort aufgestellt werden würde mit großer erklärenden Infotafel damit keiner Sagen kann er wäre nicht über die Folgen aufgeklärt worden und er konnte nicht selbst feststellen ob es zu laut war.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


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  • Zitat von &quot;Kracky&quot;

    Du wirst lachen, wenn es ein solches gäbe und dieses amtlich anerkannt wäre könnte man damit reich werden!


    Vielleicht hat die nächste Generation IPhone das ja mit eingebaut :D

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • es gab vor jahren schon mal ein Nokia-handy, das einen pegelmesser eingebaut hatte. ein sehr grobes schätzeisen zwar, aber immerhin...


    was mir bei der norm wirklich nicht in den sinn geht ist die tatsache, das offenbar nur die lautsprecherwiedergabe reglementiert werden soll!?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang