Meine Frage bezieht sich auf Industrieelektrik.
Ich hatte die Hilfe eines Elektromeisters der (eventuell ? vermutlich ? ich weiß es nicht, bin aber stocksauer da nun schon div. "Vorfälle" dasind :twisted: ) mit seiner Aufgabe überfordert war und uns deswegen wieder verlassen hat, daher erfolgt grade eine Bestandsaufnahme / Prüfung der Situation...
Meine Frage1: Wann ist der Einbau eines RCD überhaupt zwingend vorgeschrieben ? (Festinstallation mit mehrfacher Unterverteilung)
Fakten: Es sind überhaupt garkeine RCD verbaut, nirgends, überhauptnicht. Und es gibt bei genügend Messabstand auch Spannung von PE1 nach PE2...
Meine Frage2:
Wann und wo ist es zulässig, eine Brücke N - PE zu setzen ?
Fakten: Es wurden Brücken N - PE direkt in den Anlagen (Verbrauchern) gefunden, gemessen in der zugehörigen UV (N abgetrennt und kabelseitig Durchgang zum PE gemessen)
Meine Frage3:
Ist Groundlift-Betrieb großer Maschinen / Anlagen zulässig wenn diese bauartbedingt über einen eigenen Netztrafo versorgt sind (gemeint ist jetzt Groundlift hinter dem Netztrafo) ?
Fakten: Es laufen mehrere Anlagen post Netztrafo Groundlift.
danke für kompetente Auskunft.
Ich bin derzeit darum bemüht erstmal die nötige Unterlage / Verteilplan zu erstellen und die gefundenen Zustände darin einzutragen (nein das hat er auchnicht gemacht ) um dann konkret Hilfe holen zu können, alles nicht so ganz einfach.
lG Manuela