Ich hätte da gerne mal ein Problem
Ich bin Gewerbetreibender und verkaufe meine Arbeitszeit. Gewerbe ist angemeldet mit "Bedienung und Beratung von/zu Licht- und Tontechnischen Anlagen".
Nun hatte ich vermehrt den Fall, dass ich im Ausland tätig war. Gebucht wurde ich immer von Firmen mit Sitz in Deutschland.
Meine Steuerberaterin meint, ich müsse für Auslandseinsätze Rechnungen ohne MwSt. stellen, und das unabhängig davon, ob die Firma, die die Rechnung bezahlt nun deutsch ist, oder nicht. Auf der Rechnung soll ich vermerken, wo ich meine Leistung erbracht habe, also das entsprechende Land angeben.
Allerdings melden sich nun meine Auftraggeber, dass ihnen diese Vorgehensweise völlig neu sei. Sie bezahlen meine Rechnungen, aber sind der Meinung, dass ich da noch Probleme mit dem Finanzamt bekommen werde.
Ich habe nun selbst das Umsatzsteuergesetz gewälzt und daraus gehen für mich 2 Dinge hervor:
1.) im §1 ganz oben zu lesen: Sonstige Leistungen sind nur im Inland Umsatzsteuerpflichtig
2.) irgendwo im §3: meine Art von Leistung wird nicht am Sitz meines Unternehmens erbracht, sondern dort, wo ich tatsächlich arbeite
Damit ist für mich klar: In Deutschland muss ich schon mal keine Umsatzsteuer zahlen.
Richtig?
Eine Theorie von einem Kollegen:
Ich müsste in dem Land, in dem ich arbeite Umsatzsteuer bezahlen und dem deutschen Finanzamt dies nachweisen.
Holla! Das wäre aber kompliziert.
Was meint Ihr dazu?
Grüße
Felix