Hallo Leute,
es wurde ja schon öfters über Lautstärken und so diskutiert, ich möchte hier jedoch einen besonderen Fall besprechen, der mir seit Jahren einfach gegen den Strich geht.
Bei uns im Landkreis Weilheim-Schongau wird eine hausgemachte Verordnung durchgezogen, die in Stichpunkten wie folgt aussieht:
- 95 dB A bewertet dürfen im Stundenmittel AM LAUTESTEN zugänglichen Punkt für das Publikum nicht überschritten werden
- Messverfahren ähnlich wie bei der europäischen 99 dB Variante aber eben bezogen auf eine Stunde Messzeitraum.
- das ganze gilt nur für elektrisch verstärkte Musik
- das soll die Besucher schützen
- Zuwiderhandlung wird drakonisch bestraft. Veranstalter zahlen immer wieder selbst bei Besucherzahlen von nur 30 Personen 4-stellige Strafen. "Mehrfachtäter" werden auch bei Überschreitung um nur 1 dB gnadenlos bestraft.
Die ganze Normierung kam aus meiner Sicht aus völlig schwachsinnigen Überlegungen einer eingesetzten "Fachkommission" (z.B. Stadtträte, Gesundheitsbeauftrage des Arbeitsschutzes...) zustande.
Ich behaupte:
- eine Livebandveranstaltung in kleinen Clubs ist damit je nach Musikrichtung undurchführbar oder mit einem Aufwand, der nicht mehr bezahlt werden kann (z.B. Verglasung der Band)
- Veranstalter reagieren bereits und veranstalten einfach nichts mehr --> Kultursterben
Ich möchte:
- Wissen, was Ihr davon haltet (vielleicht bin ja nur ich zu dumm, das alles als gut und recht zu sehen)
- Wissen, ob man dagegen gerichtlich vorgehen kann und WIE GENAU, hier wären also durchaus Juristen gefragt (Jurist also Hobbytontechniker oder Tontechniker als Hobbyjurist)?
Meine Gedankenansätze:
- Gesetze müssen zumutbar und angemessen sein, ich behaupte, daß ist diese Regelung nicht
- Die Regelung verstößt gegen die Gleichberechtigung, da es nur für elektrisch verstärkte Musik gilt und somit jede Blaskapelle fröhlich lauter spielen darf. Dadurch werden insbesondere Spieler von Instrumenten, die ausschließlich elektrisch verstärkt hörbar sind, gegenüber akustischen Spielern diskriminiert.
- die Freiheitsrechte der Zuhörer werden eingeschränkt, da Ihnen das Hören der ("zu lauten") Livemusik verboten wird. Bitte daran denken, daß viele Musikrichtungen per Definition zu laut sind! Somit besteht keine freie Entscheidung mehr für den willigen Hörer.
Das ganze ist sehr komplex, deswegen meine Stichpunktsprache, damit das mal alles übersichtlich bleibt.
Viele Grüße
Tobias Kammerer
(für alte Forumshasen: "Dipl. dingsda oder so")