Warnungsbrett

  • als ersatz sehe ich das auch nicht. nur warum muß ich, wenn ich berechtigt schlechte erfahrungen gemacht habe, auch andere in die scheiße greifen lassen? diese erfahrung kann man ja auch anderen ersparen.
    wenn ich hier angeprangert werde, dann steht es mir ja auch frei mich zu äußern und es zu wieder legen oder eine gegendarstellung zu schreiben. das war am pranger nicht möglich.
    insofern sind da doch gewisse unterschiede zu sehen

  • Zitat von "klauston"

    Wobei ich das Warnungsbrett gegen Betrüger und Materialunterschlagungen prinzipiell gut finde.


    Aber nicht als Druckmittel oder billiger Ersatz statt einem Anwalt.


    Sehe ich genauso.


    Gerade bei offenen Rechnungen sollte man zuerst seine unternehmerische Hausaufgaben machen:


    1.) ordentliche Rechnung stellen
    bei ausbleibender Zahlung:
    2.) kurzer Anruf oder E-Mail, ob die Rechnung angekommen ist
    3.) erste Mahnung zeitnah nach Fälligkeit
    4.) zweite Mahnung
    5.) dritte Mahnung
    6.) Mahnbescheid


    Gerade in Phase 2 bis 5 gehört ein Bemühen um einen persönlichen Kontakt immer dazu. Hier kann man dann abwägen, wie schnell die Folgephasen drankommen.
    Hier natürlich nicht wochenlang mit irgendwelchen Ausreden hinhalten lassen...


    Wer aber nach Phase 1) monatelang auf sein Geld wartet, ohne weiter zu mahnen, der sollte auch hier nicht einfach drauf losschreiben, sondern eben erst mal seinen Job machen...


    Ansonsten finde ich das Mahnungsbrett schon sinnvoll, neben den genannten Unterschlagern/Betrügern sollten natürlich auch die insolventen Kunden/Kollegen genannt werden. Hier passiert auch viel Schaden.


    Aber insolvent (oder kurz davor) ist man noch nicht, wenn man nicht gleich die gestellte Rechnung bezahlt.

  • Eine mögliche Lösung währe es wirklich die Warnungsthreads (quasi den Anfangspost) erst nach inhaltlicher Prüfung durch einen Moderator zuveröffentlichen, so kann der Moderator den u. U. zu Unrecht "Beschuldigten" über die Warnung informieren und die Warnung von Unsachlichkeiten und persönlichen Spitzfindigkeiten bereinigt werden. Der "Beschuldigte" hat außerdem die Chance die Sache zu klären, ohne dass es Öffentlich wird - es ist mehr als Einmal vorgekommen, dass der "Beschuldigte" nichts von der Warnung wusste und diese unberechtigt war. Negative Schlagzeilen verbreiten sich viel schneller und weiter, als sie mit einer Richtigstellung oder einem Entfernen der Warnung wieder neutralisiert werden könnten. Falls innerhalb einer Frist keine Reaktion vom "Beschuldigten" folgt, sollte die Warnung freigeschaltet werden.


    Klar bedeutet das mehr Aufwand für die Moderatoren und den Admin, aber in Deutschland ist jeder unschuldig, bis das Gegenteil belegt worden ist - das gilt auch im Cyber-Space.


    Grüße,
    Andreas

  • Zunächst einmal wer Unwarheiten verbreitet begeht eine Straftat, so bleibt jedem, der der Meinung ist hier "unschuldig" an den Pranger gestellt zu werden der Klageweg offen......


    Ich halte es nicht für machbar eine Sache zu prüfen, ggf, für einen Eintrag gerade zu stehen.


    Ich finde deses Board eine gelungene Plattform um Fehlverhalten von Unternhemen zu veröffentlichen.


    Auch wenn ich Crewdispo in FFM gar nicht kenne, und noch nie Geschäfte mit denen gemacht habe, so fällt mir als Außenstehender auf, dass hier mehrere Leute sich negativ geäußert haben und es nicht um einen einzelnen geht. Klar, dieser Eintrag wird für immer und Ewig in der WeltGOOGEL zu finden sein.


    Auch ich kenne Leute die quasie schon vor dem Job die Kohle haben wollen, weil wegen "irgendwasimmomentkeingeldunddringendbenötigttralala"


    unsere Geschäftspolitik sieht so aus, vorher wird mit dem Personal oder Personaldienstleister ein Entgeld ausgehandelt incl. der Zahlungsmodalitäten, ebenso auf der Seite unseres Kunden.....


    So behalen wir unser Personal immer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ebenso verlangen wir es von unseren Kunden, es gibt ggf. noch die 1. Mahnung, die 2.te kommt schon vom Anwalt incl. Gebühren.


    Sicher verärgert das so manche Kunden, und die buchen einen nicht mehr erneut, aber wie schon von einigen Kollegen angemerkt wir sind numal keine BANK sondern Dienstleister und wenn sich eineige uneren Dienst nicht leisten können, dann sollen sie doch woanders hingehen und unsere Konkurenz schädigen.


    Ich sage euch, so spart man sich eine Menge Ärger. Und mal eine Wochende zuHause kann auch ganz schön sein.


    Unterm Strich bleibt immer noch genug zum Leben.


    Und vielleicht wird hier Crewdispo zu unrecht an den Pranger gestellt.


    Ggf. hätte Crewdispo etwas sensibeler sein Personal aussuchen sollen, für als Unternehmer bedeutet es keinefalls Crewdispo nicht zu buchen.
    Ich mache das Geschäft schon über 25 Jahre und weiß, dass einige DAX orientierte Firmen aus dem Automobil oder sogar Bankenbereich sich mal eben 90-120 Tage Zahlungsziel einfach so heraus nehmen, incl. der Agentur und ausführenden Company kann mann nach einer HV auch schonmal ein halbes Jahr auf die Kohle warten.


    So lange es genug Deppen gibt die das mit sich machen lassen wird sich nichts daran ändern.


    Hier in den Warnungen gibt es immer noch hunderte Eintragungen die zu Recht und ggf. schon viel zu spät gemacht worden sind.


    Grüße
    Frank

    :thumbup:

    Keine Signatur

  • crewdispo ist ein schönes beispiel wie es laufen sollte: offensichtlich gab es da kommunikations probleme. wenn ich das richtig verstanden habe hat crew sich nicht bei den kreditoren gemeldet und sich nicht gekümmert. also wurde hier gemahnt. dann kam offensichtlich bewegung in die sache und nun ist alles gelöst. das ist so wie ich es als sinnvoll ansehe. immerhin weiß jetzt jeder wie es geht und das die fa letztlich dann doch bezahlt. das finde ich eine positive aussage !!

  • Zitat von "test"

    crewdispo ist ein schönes beispiel wie es laufen sollte: offensichtlich gab es da kommunikations probleme. wenn ich das richtig verstanden habe hat crew sich nicht bei den kreditoren gemeldet und sich nicht gekümmert. also wurde hier gemahnt. dann kam offensichtlich bewegung in die sache und nun ist alles gelöst. das ist so wie ich es als sinnvoll ansehe. immerhin weiß jetzt jeder wie es geht und das die fa letztlich dann doch bezahlt. das finde ich eine positive aussage !!


    Aber genau das ist es ja.


    Es wird hier über das Forum Druck angewendet, um Rechnungen bezahlt zu bekommen.


    Von einem Unternehmer ( was wir Techniker sind, ) würde ich da schon noch andere Vorgehensweisen erwarten können.



    Und genau da sehe ich die Gründe, warum so was auf einmal in Frontal21 steht.


    Warum sollte sich ein Unschuldig an den Pranger gestellter einen Anwalt nehmen um sich zu verteidigen???????????


    Wie gesagt, es gibt gute Beispiele ( zB wie Uli L. oder Div. Unterschlagungsbetrüger ) da ist das Warnungsbrett sinnvoll.


    Wenn es jedoch genutzt wird, um Druck auszuüben, und dabei Unschuldige an den Pranger gestellt werden, dann sollte man es meiner Meinung nach komplett entfernen.


    Denn dann ist der Sinn dahinter für mich verschwunden und es schadet mehr, als es nützt.


    Und vor Allem:
    Ich kann doch bitte mal von einem Techniker erwarten, das er seine eigenen Probleme selber löst :!::!::!::!::!:


    Wer das nicht kann, sollte über seinen Job eh nachdenken.
    Denn dann kann man davon ausgehen, das solche Leute bei Steuer und Sozialversicherung auch nix auf die Reihe kriegen

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  • Stichwort Hausaufgaben :wink:
    An dieser Stelle der Hinweis, dass es keinerlei Festlegungen gibt, dass vor dem gerichtlichen Mahnverfahren 3 Mahnungen zugestellt werden müssen. Die 3 notwendigen Mahnungen sind nicht mehr als ein Märchen!


    Wenn auf der Rechnung ein Zahlungsziel genannt wird, gerät der Empfänger sofort in Verzug, wenn das (angemessene) Zahlungsziel verstrichen ist, es bedarf keiner weiteren Mahnung. Ist kein Zahlungsziel angegeben, tritt der Verzug 30 Tage nach Zustellung ein. Das gerichtliche Mahnverfahren könnte am ersten Tag des Verzugs (d.h. nach dem Zahlungsziel der Rechnung) eingeleitet werden. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Sache.


    In keinem Fall muss man sich jedoch auf das Spiel mit Erinnerung, Mahnung 1-3, am besten noch mit irgendwelchen Mindestfristen, die irgendwer irgendwoher als sicherlich bindend zu kennen glaubt, einlassen, dass sich über Monate hinziehen wird. Wenn man das Gefühl hat, jemand will nicht zahlen, kann die schnelle Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides auch das nötige "Aufweckerchen" sein, die Forderung ernst zu nehmen...


    Gruß FF

  • Zitat von "klauston"

    Und vor Allem:
    Ich kann doch bitte mal von einem Techniker erwarten, das er seine eigenen Probleme selber löst. (...)
    Wer das nicht kann, sollte über seinen Job eh nachdenken.
    Denn dann kann man davon ausgehen, das solche Leute bei Steuer und Sozialversicherung auch nix auf die Reihe kriegen


    Wahre Worte!



    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Zitat von "FF"

    Wenn auf der Rechnung ein Zahlungsziel genannt wird, gerät der Empfänger sofort in Verzug, wenn das (angemessene) Zahlungsziel verstrichen ist, es bedarf keiner weiteren Mahnung


    das gilt übrigens nur unter Gewerbetreibenden...


    Die drei Mahnungen finde ich auch unter Geschäftsleuten durchaus o.k.
    Erstens hat es sich auch zwischen Geschäftsleuten so eingebürgert, zweitens ist es preiswerter, erst mal selber zu mahnen und dann erst die Gerichtskeule herauszuholen. In 90% der offenen Rechnungen wird dann schon bezahlt.


    Wenn man aber mitbekommen hat, daß es sich beim Schuldner um eine nicht mehr ganz einwandfreie Firma handelt und also Eile geboten ist, dann erst würde ich das gerichtliche Mahnverfahren sobald als möglich einleiten.


    Wie aber jemand seine offenen Forderungen eintreibt, bleibt jedem selbst überlassen, aber daß man dazu das Warnungsbrett missbraucht, finde ich nicht richtig.
    Das Brett heißt ja auch "Warnungen" und nicht "Druckmachen". Es sollen also Kollegen gewarnt werden und nicht Schuldner unter Druck gesetzt werden. Für letzteres gibt es das Mahnverfahren.


    Meiner Meinung nach sollte vor Schuldnern hier erst dann gewarnt werden, wenn der Mahnbescheid zugestellt wurde. Und selbst das ist noch nicht 100% in Ordnung, weil vielleicht auf noch offene Streitigkeiten zugrunde liegen, die evtl. vor Gericht erst geklärt werden müssen.
    Würde man aber auf einen Titel / Urteil warten, dürfte allerdings viel Zeit vergehen und die Wirkung einer Warnung an Kollegen wäre nicht mehr so groß....

  • Zitat von "ADMIN"


    2.) Das meiner Meinung nach eigentliche Problem: Es kann jeder hier schreiben. Die Adresse kann man sich ausdenken. Noch nicht mal der Namen muss stimmen.


    Das werden wir wohl früher oder später so umstellen, dass im Warnungen-Brett nur noch Verifizierte schreiben können.


    Besser früher als später, als "unbekannter" schreibt man doch gerne mal etwas unbedachtes...
    Und ein, zwei schwarze Schafe bringen dann das ganze Brett in Verruf.


    Dennoch ist das Pranger-Problem nicht dadurch gelöst, es schreiben ja auch bekannte Personen, die dadurch schneller ihr Geld sehen möchten. Insofern will man sich hier ja auch nicht verstecken...

  • wenn ich aber vor gericht ziehe, dann kostet es alle parteien sinnloses geld. außerdem zwingt es gewisse leute auch dazu, sich mal mit ihren schulden zu beschäftigen und verhindert, das sie so ohne weiteres neue machen können. das ist in gewisser weise auch besser für sie.
    wer hat denn hier bisher unschuldig am pranger gestanden? das dürften nicht mal 2 gewesen sein, behaupte ich mal.
    da crwedispo alles ins laufen gebracht hat und auch gesehen hat, das klare verhältnisse immer besser für alle sind, sehe ich das als ein absolutes positv beispiel. ich denke das das auch zu innerbetrieblichen verbesserungen bei denen geführt hat.
    da ich ihn persöhnlich kenne, hoffe ich auch mal das er sich jetzt an seine anderen dinge macht :)
    und nein bei mir hat er nichts offen

  • Ob unschuldig oder nicht, das kann man als Außenstehender gar nicht so beurteilen, aber hier gabs schon des öfteren diverse "Diskussionen" wegen Warnungen. Manche Warnungen stehen hier ja auch gar nicht mehr drinnen, weil sie eben unberechtigt waren oder zumindest eine noch nicht geklärte Streiterei.
    Ich kann mich gut an ein paar Sachen erinnern....


    Und ein Mahnverfahren ist übrigens ja noch nicht wirklich "vor Gericht ziehen". Ein Mahnverfahren geht einfach und ist preiswert. Und solange der Schuldner noch zahlungsfähig ist, ist es auch nicht mein Geld.


    Die Story, daß man kein gutes Geld hinter dem Schlechten her werfen soll, ist zwar richtig, aber dieser Spruch passt aber nicht immer auf jedes gerichtliche Mahnverfahren.


    Warum muss ich eine Forderung dann gleich ganz aufgeben, nur weil ich keine 30,- EUR mehr für die Gerichtsgebühren übrig habe?


    Höchstens, wenn ich eine juristische Person (GmbH etc.) habe, die in der Insolvenz steht und bei der abzusehen ist, daß nichts mehr zu holen ist, dann spare ich mir die Sache. Bei Privatpersonen weiß ich doch vorher nie, was noch geht. Der Titel ist 30 Jahre (!) gültig. Da sich die meisten dieser Helden oft auch strafbar gemacht haben, ist da eine Restschuldbefreiung nach 7 Jahren auch hinfällig... Und in 30 Jahren kann viel passieren...

  • Zitat von "test"

    wenn ich aber vor gericht ziehe, dann kostet es alle parteien sinnloses geld. außerdem zwingt es gewisse leute auch dazu, sich mal mit ihren schulden zu beschäftigen und verhindert, das sie so ohne weiteres neue machen können. das ist in gewisser weise auch besser für sie.


    Aber das ist so mit Unternehmern.


    Sonst sollte man den Job nicht machen, wenn das nicht klar ist.


    Im Regelfall weiß ich als Techniker, auf WAS und auf WEN ich mich einlasse.


    Und wenn ich das nicht weiß, und die Jobs ohne nachdenken annehme, dann hab ich was falsch gemacht.


    Ich würde auch mein Risiko minimieren, indem ich für eine mir noch unbekannte Bude erst mal vorsichtig agiere und die rechnung gar nicht zu hoch werden lasse.


    Vertrauen kann man sich auch erarbeiten.
    Dann passieren diese Dinge kaum.


    Eine Warnung vor wirklich Insolventen Firmen ist ja in Ordnung.


    Oder unter Firmen, wenns echt um Kohle geht.


    Aber woher sollen wir wissen, ob so manche Forderung, wo mgewarnt wird, auch wirklich berechtigt ist????

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  • darf ich vielleicht mal noch folgende, wie immer kätzerische Meinung in die Runde werfen:


    Das Warnungenbrett verursacht durch ebensolche Diskussionen wie diese und durch die Tatsache, dass bei Geld immer die Freundschaft aufhört und der Mensch sich auch immer ein bischen wichtiger nimmt, als nötig, einen Ton und eine Stimmung in diesem Forum, die uns meiner Meinung nach echt auf die Füße fällt.


    Egal, ob jemand jetzt nach Druck aus dem Warnungen-Brett (was ich für absolut feige und dumm halte) bezahlt hat, ich werde immer, wenn ein Post mit dem damit verknüpften Namen auftaucht diese Assoziation haben und immer sofort etwas unterstellen, wenn auch unterbewußt.


    Verstehe ich das richtig dass eigentlich alle einer ähnlichen Meinung sind:


    -> Warnungen-Brett ist gut, um vor schwarzen Schafen zu warnen
    -> Warnungen-Brett kann missbraucht werden z.Bsp. für:
    ---> Druck auf Debitoren ausüben, weit vor den Möglichkeiten, die jedem Unternehmer zur Verfügung stehen.
    ---> Unberechtigte Vorwürfe jeder Art. Thema "Rufmord".
    ---> Unsachgemäße Darstellung der Tatsachen.
    ---> Persönliche Rache.
    -> Es ist mit vertretbarem Aufwand für die Moderatoren nicht zu realisieren, die Warnungen zu prüfen.


    Was sollte also die Konsequenz dieser Erkenntnisse sein, oder gibt es überhaupt eine?


    Ich persönlich wäre dafür, Warnungen erst ab dem rechtskräftigen Titel, sprich zwei Wochen nach widerspruchsloser Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids zuzulassen. Den hat man, wenn man konsequentes Forderungsmanagement betreibt, nach ca. 2 1/2 bis 3 Monaten nach Fälligkeit. Alternativ erst nach einem Urteil aus einer Verhandlung nach Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid.
    Ich finde das nicht zu spät, da ein Schuldner, der gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einlegt, schon ganz schön bekloppt sein müsste, wenn die Forderung berechtigt ist und man somit davon ausgehen kann, dass im Falle einer Verhandlung die Richtigkeit der Forderung angezweifelt werden kann und das wiederum hätte dann nix im Warnungen-Brett zu suchen.


    oder?

  • Zitat von "mringhoff"

    Höchstens, wenn ich eine juristische Person (GmbH etc.) habe, die in der Insolvenz steht und bei der abzusehen ist, daß nichts mehr zu holen ist, dann spare ich mir die Sache. Bei Privatpersonen weiß ich doch vorher nie, was noch geht. Der Titel ist 30 Jahre (!) gültig. Da sich die meisten dieser Helden oft auch strafbar gemacht haben, ist da eine Restschuldbefreiung nach 7 Jahren auch hinfällig... Und in 30 Jahren kann viel passieren...


    Selbst einen Geschäftsführer einer GMBH kann man durchaus in die Pflicht nehmen bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz ( zumindest in Ö, denke aber, das dies in D auch geht )


    Dann haftet der wieder 30 Jahre.



    Das mit dem Guten Geld Schlechtem hinterherwerfen:


    Nur weil viele dies nicht tun, weil es mühsam ist, versuchern ja erst einige, mit diesem Trick zu arbeiten.
    Und siehe, es funktioniert.


    Würde das niemand tun, und es wird nur teuer, dann wäre das auch schnell erledigt.

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  • Das ist schon richtig das dein titel denn du hast ,30 Jahre gültig ist aber was ist wenn die Person in privatinsolvenz geht??? Dann kannst du dir denn titel an die wand tapezieren kann ich dir ein lied von singen. Konnte die letzten 2 titel wegwerfen.... warum weil es heute so einfach ist


    und was ist wenn er durch ist ( durch die Privatinsolvenz ) und fängt von vorne an schulden zumachen??
    Frage: willst du der erste sein weil dich keiner gewarnt hat??


    oder jemand umzieht dahin wo ihn keiner kennt???
    und er macht dar weiter???


    Ich finde das das warnen jedem selbst überlassen werden sollte wenn er es dann auch belegen kann! wieso nicht


    das sowas wegen 5 € oder 50€ natürlich übertrieben ist ist vielleicht ein anderes Thema


    Ich finde darüberhinaus das nur geprüfte Personen das Warnbrett beschreiben dürfen sollten.



    schönes Wochenende wünsch ich euch

  • wenn jemand zum Admin sein Perso schickt steht da eine Adresse drauf die ist ausschlag gebend


    wer perso hinterlegt der darf Schreiben meine meinung..


    wenn er umzieht und das nicht ändert dann hat man aber immer noch die '' früher gemeldete Adresse ''


    und von wem es ein perso gibt, denn kann man auch im extremfalle ran ziehen.....


    wer Einspruch einlegt soll es tun wenn er geprüftes mitglied ist.


  • So, da sind wir genau da:


    Wieso schafft man es, 2 Titel hintereinander in den Wind zu schießen???
    Wie wär es, auch als kaufmann etwas Sorgfalt walten zu lassen.


    Es gibt auch Schuldner bzw Auskunftsdateien.
    Solche Kunden liegen im Regelfall schon auf Listen.


    gegen einen geringen Betrag kann man als Unternehmer auch solche Auskünfte einholen.


    generell hat sich der Gesetzgeber etwas gedacht, warum er gewisse Gesetze auch genau so macht, wie sie sind.


    Auch das Mittel der Privatinsolvenz ist ein gutes Mittel.


    Es ermöglicht Personen, wieder ins normale Berufsleben zurückkehren zu können und nicht dem Sozialstaat auf der tasche zu liegen bzw in die Schattenwirtschaft abzugleiten.


    Wer dann allerdings wieder mit Schuldenmachen anfängt, muß sich auch in der Regel Betrugsvorwürfe gefallen lassen.


    Weiters gilt in unserer Demokratie mal die Unschuldsvermutung und auch das ist mal gar nicht so schlecht.
    Das war auch schon mal anders.


    Das warnen sollte jedem selbst überlassen werden, wenn man es belegen kann????


    Ach so??
    Was zählt denn als belegen??
    Ich würde vorschlagen, auch hier Beweise, die ein Gericht zweifelsfrei überzeugen würden.


    Und da wird es oft schon eng.


    Ich finde inzwischen, das eben genau die Frontal21 Berichte gar nicht mal so unbegründet waren, wenn ich mir mal so ansehe, wer das nun so nutzt.
    LEIDER :roll:

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  • Zitat von "klauston"


    So, da sind wir genau da:


    Wieso schafft man es, 2 Titel hintereinander in den Wind zu schießen???
    Wie wär es, auch als kaufmann etwas Sorgfalt walten zu lassen.


    Es gibt auch Schuldner bzw Auskunftsdateien.
    Solche Kunden liegen im Regelfall schon auf Listen.


    Dazu muss der faule Kunde allerdings erst einmal in einer solchen stehen.
    Zum Einen zieht sich das, bis er in der steht, zum Anderen gibt es ja auch Kandidaten, die entweder auf die Schnelle mit genügend krimineller Energie abzocken, was abzuzocken geht oder eben bisher nicht insolvent waren oder im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes stehen.


    Zitat

    gegen einen geringen Betrag kann man als Unternehmer auch solche Auskünfte einholen.


    In Deutschland wäre die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis kostenlos, oder Insolvenzbekanntmachungen.de listet die auch kostenlos auf.

    Zitat

    Wer dann allerdings wieder mit Schuldenmachen anfängt, muß sich auch in der Regel Betrugsvorwürfe gefallen lassen.


    Die Frage bleibt aber, was passiert mit denen, die das zum 1. Mal gezielt machen? Die haben nach außen eine saubere Weste.

    Zitat

    Was zählt denn als belegen??
    Ich würde vorschlagen, auch hier Beweise, die ein Gericht zweifelsfrei überzeugen würden.


    Das wären ja wohl fruchtlose Pfändungsprotokolle? Die gibt es aber -wie oben erwähnt- erst nach langen Verfahren. In dieser Zeit gibt es genug Möglichkeiten für den "engagierten" Betrüger, weiteren Schaden anzurichten.


    Oder wolltest Du bei jeder Anfrage erst einmal die einschlägigen Datenbanken abrufen und nur -so der gute Mann dort *noch nicht* drin steht- Material ausgeben oder den Job übernehmen, wenn er eine weiße Weste hat? Was machst Du dann, wenn sich die ganze Sache im Nachhinein als Flop, Betrug, Unterschlagung, Pleite usw. rausstellt?


    Nicht warnen, weil es noch keine gerichtsverwertbaren Belege gibt, denn Deine Anzeige wird bestimmt noch ein paar Wochen dauern, bis sie "gerichtsverwertbar" wäre?


    Oder warnst Du dann doch eher die Kollegen, das ein "soundso" unterwegs ist, sich Equipment/Personal/Dienstleistung leiht und nicht zahlt?


    Zitat

    Ich finde inzwischen, das eben genau die Frontal21 Berichte gar nicht mal so unbegründet waren, wenn ich mir mal so ansehe, wer das nun so nutzt.
    LEIDER :roll:

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?