32A auf 16A Adapter

  • SO jetzt ist mein Fehler behoben!


    Nochmal:


    Ein stromführender Kabeladapter von einer übergeordneten (= größerer Strom) Versorgungssteckverbindung zu einer untergeordneten (kleinerer Strom) Entnahmesteckverbindung ist, ohne integrierte Strombegrenzungseinrichtung, welche für die maximale Nennstromlast der Entnahmesteckverbindung bemessen ist,


    Ist NICHT zulässig, da die technischen Sicherheitsstandards zur Leitungsschutz, und damit hauptsächlich zu Brandschutz, gem. DIN VDE 0100-Reihe nicht eingehalten werden!


    Falls jemand sowohl meine persönliche also auch meine fachliche Eignung zur Einschätzung dieser Sachlage begründet wissen will, hier noch mein beruflicher Werdegang:


    1. allgemeine Hochschulreife an einem naturwissenschaftichen Gymnasium
    2. Beginn der selbstständigen Tätigkeit im Bereich Veranstaltungstechnik
    3. Fachhochschulstudium zum Dipl.-Ing.(FH) der Elektrotechnik mit Abschluss der beiden Fachrichten Nachrichten-/Übertragungstechnik (damals eine Fachrichtung) und Energietechnik
    4. parallel zum Studium studienbegleitende Tätigkeit in Elektrowerkstatt und IT eines Herstellers für Glasfaserkabel
    5. Aufbaustudium auf der Rundfunktechnikerschule in Nürnberg
    6. In der IT eines Versicherungsunternehmen in der Anwendungsarchitektur gearbeitet
    7. technische Leitung in einem deutschen VT-Vertriebsunternehmen für CE, Entwicklung, QC und Service zuständig
    8. Inzwischen nur noch selbstständig in Verleih und Durchführung von VTs tätig.

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

  • Was ist eigentlich so schwer daran, an eine 32er Zuleitung eine "Adaption" mit Sicherungsautomaten einzusetzen um auf 16A zu kommen?


    Tut das jemandem weh? Macht das den Strom schlechter? Ist das ein im Gesamtbild wirklich ernstzunehmender Kostenfaktor?


    Und wenn ich solche Lösungen packe kommt halt eine kleine 32A-Stromstation mit, die liegen ja sowieso rum und warten auf Einsätze.


    Mal so aus der Praxis...


    M.E. helfen Grundsatzdiskussionen hier nicht sehr, eher schaden sie, weil solche schlampigen Lösungen womöglich noch bei unbedarften Anwendern Gehör finden und sich dann festsetzt: "So richtig verboten ist das ja gar nicht". Das halte ich für extrem gefährlich.


    32A -> 16A ohne Absicherung ist pfui-bäh und gut. Ob und warum das jetzt verboten ist oder nicht ist mir egal.

  • Beffel: In weiten Teilen sind wir uns ja einig, wie siehst Du bzw. dein VDEler denn dann z.B. die haufenweise angebotenen Verlängerungsleitungen mit 32A-CEE-Armaturen und 2,5mm² Querschnitt..?
    Laut Herstellerschreiben entsprechen diese Leitungen allen Produktnormen und es reicht aus, einen Hinweis auf der Verpackung (!) anzubringen, dass diese Leitungen eben nur bis 20A oder 25A benutzt werden dürfen...


    Bitte versteht mich nicht falsch - ich bin absoluter Gegner unsicherer Elektroanlagen und zu kleiner Querschnitte, aber wären derartige Dinge "verboten", warum dürfen sie dann gehandelt werden und an Laien verkauft werden..?
    Denn gerade die Laien setzten derartige Dinge mit dem Argument ein "habe ich im Fachhandel gekauft, kann also nicht faslch sein, oder..?".


    Letztendlich hilft wohl nur ständige Aufklärung, um Missstände zu beseitigen, dennoch halte ich diese verallgemeinernden Aussagen fachlich für faslch.


    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • @ starstage:


    Ich armer Wicht konnte mir halt nur ein Studium an der heimatlichen FH leisten. :x
    Aber dafür konnte ich mein eigenes Geschäft aufbauen, nebenher noch Erfahrungen und Geld bei zwei großen, ortsansässigen Unternehmen sammeln (ein gewisser weltweit tätiger Elektrotechnik-Konzern und eine wohl bekannte Versicherung!)
    Und welche FH hat einem damals schon die Möglichkeit geboten im Zuge des Studiums solche Wahlpflichtfächer wie Ausbildereignungprüfung, Fachkundenachweis für Arbeiten an Mittel- und Hochspannungsnetzen, Strahlenschutzbeauftragter (AKWs waren damals noch ein zukunftsträchtiger Energiezweig!) ab zu legen und nebenher noch viel praktische Erfahrungen in den Bereichen E-Installation und Datenverarbeitungstechnik zu sammeln.


    @ buzz:
    Nur weil einige "findige" Hersteller in der Auslegung der VDEs versiert sind, heißt das nicht das es deshalb Ok ist! Außerdem müssen wir alle damit leben, dass Fehler gemacht werden, oder hast Du schon immer Alles richtig gemacht?
    Bitte jetzt nicht persönlich nehmen. Ich meine wir sollten auch mal die eigenen Fehler sehen. Außerdem ist es wohl klar, dass die meisten wohl kaum die richtigen Verlegearten kennen, geschweige denn Sie richtig anwenden!

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

  • Zitat von "simonstpauli"

    Was ist eigentlich so schwer daran, an eine 32er Zuleitung eine "Adaption" mit Sicherungsautomaten einzusetzen um auf 16A zu kommen?
    Tut das jemandem weh? Macht das den Strom schlechter? Ist das ein im Gesamtbild wirklich ernstzunehmender Kostenfaktor?
    Und wenn ich solche Lösungen packe kommt halt eine kleine 32A-Stromstation mit, die liegen ja sowieso rum und warten auf Einsätze.


    Sehe ich ähnlich, wir haben zu Hauf 32->16CEE mit Feinsicherungen, die kosten auch nicht viel mehr als die "Adapter mit Kabel". Und wenn ich mal 200m 63A-Kabel ziehen muss wegen Spannungsfall für nen 16er, dann sollte auch ne 63er-Verteilung mit drin sein, auch wenn ich sie eigentlich nicht bräuchte.


  • Ich gehe in den Baumarkt, kaufe einen Schukostecker, eine Schukokupplung und 5m Lautsprecherkabel oder gar Klingeldraht. Daheim verbinde ich die 3 Teile miteinander und mein Deckenfluter leuchtet (tag-)hell. Es gibt niemanden der mich daran hindert das Material zu kaufen, zusammenzubauen und anschließend zu benutzen. Wenn ich beim Anfassen der Lampe dann tot umfalle bin ich auch noch selbst schuld!!!


    Versteht ihr wo das eigentliche Problem liegt?


    Es helfen keine Beteuerungen, dass ich mit dem Adapter aufpasse, dass nur 16A drüberfließen - das funktioniert nicht wirklich.
    In meiner Ausbildung habe ich gelernt, dass Sicherungen vor Steckdosen reine Leitungsschutzsicherungen sind - Punkt und Aus.
    Ich kann mit einer geeigneten Leitungsstärke den 32A-Anschluss verlängern und in einer 16A-Kupplung enden lassen, aber das angeschlossene Gerät hat eine Anschlussleitung mit 16A-Stecker, die nur für 16A-Nennstrom ausgelegt ist und diese Leitung und nichts anderes wird mit der vorgeschalteten Sicherung für den Fehlerfall (Kurzschluss, Erdschluss und was weiß ich noch mit einem Stromfluss von mehr als 16A) abgesichert. Wenn das eigentliche Gerät einen Fehlerfall hat, dann ist dafür die Gerätesicherung zuständig, die wesentlich sensibler reagiert.


    Sämtliche Rechtfertigungsversuche zu derartigen Adaptern sind für die Katz'. Solange sich zwischen 32A-Stecker und 16A-Kupplung kein 16A-Leitungsschutzautomat befindet, ist der Adapter Pfusch.


    Gruß Günter


    Edith meint, da war ein Wort zuviel

  • Diese Diskussion wird niemals enden, da immer wieder neue Menschen wieder die gleichen Fehler machen werden. Ich will jetzt ganz ehrlich sein! Auch ich habe früher gedankenlos solche Adapter benutzt! Aber irgendwann im Zuge von Ausbildung und Erfahrung habe ich einen Reifeprozess durchgemacht und meinen Fehler eingesehen und es fortan besser gemacht.
    Mich sorgen eigentlich hauptsächlich die Uneinsichtigen und Diejenigen die Ihre Zeit damit verplempern nach Ausnahmen zu forschen und Beispiele suchen, warum meine Begründung nicht stimmen kann und dabei Birnen mit Äpfeln vergleichen. Sie begreifen nämlich das eigentliche Problem nicht:


    Strom kann töten!


    Es geht nicht darum findiger oder besser zu sein.


    Es geht einfach darum Menschenleben zu schützen!


    Da interessiert es dann nicht mehr ob der Sound gut war oder das Licht stimmte oder ein paar Euro gespart wurden.


    Und zu dem Thema "Im Baumarkt kann ich kaufen ....." Nur weil viele es unbewusst falsch machen und nix passiert, wird es noch lange nicht richtig! Oder würde einer von Euch das Überfahren der Kreuzung bei Rotlicht als richtig ansehen, nur weil es schon zigmal gutgegangen ist?

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

  • Beffel, du sprichst ja die Wahrheit. Aber darum geht es hier gar nicht. Günni hat schon Recht - es ist doch so einfach, zu pfuschen. Jeder Baumarkt hat das Zeug, und ein Küchenmesser und ein alter Schraubenzieher von der Kirmes ist auch in jedem Haushalt. Damit hat man doch alles, um Strippen zu basteln. Keiner kontrolliert's, niemanden interessiert's. Da machst du nix dran... das einzige, was wir als Erfahrene bzw. Unterwiesene machen können, ist immer wieder aufzupassen, zu appellieren, nicht selbst zu basteln etc. Das ist natürlich ein Kampf gegen Windmühlen, klar. Aber was soll sich ändern? Nichts wird sich ändern. Wenn wir durch unseren Einsatz allerdings nur einen Stromunfall verhindern, der vielleicht ein Menschenleben rettet, dann war's das doch die Sache wert.

  • Nur um eines mal klarzustellen:
    Verboten heisst: Herstellung, Vertrieb, Verwendung bei Strafe GRUNDSÄTZLICH nicht erlaubt
    Nicht zulässig heisst: Herstellung, Vertrieb sind ohne weiteres erlaubt, nur die Anwendung in einigen Fällen (zB. "25A Stecker laut Hersteller" auf 32A stecken) ist nicht gestattet, wird jedoch nicht grundsätzlich bestraft, sondern im Schadensfalle als fahrlässig / grob fahrlässig bezeichnet und zieht zunächsteinmal nur zivilrechtliche Konsequenzen nach sich (Schadensersatz u.d.Gl.). Im Falle eines Personenschadens ggF. auch strafrechtliche Konsequenzen.

  • Mal abgesehen davon, dass die Diskussion auf einem Dreher in der Fragestellung gründet...


    Auch ich habe noch nie ein Verbot gefunden.


    Ein 32A auf 16A TexasAdapter kommt für mich nur dann zum Einsatz,
    wenn ich an einer geprüften Unterverteilung in den vorgeschalteten Neozedblock
    des CEE Abgangs eigenhändig 16A Passringe eingesetzt habe.
    (10A bei langen Wegen oder Leitungshäufung)


    Für Fachfremde gibt es nur eine Lösung: eine ordentliche kleine mobile Verteilung mit
    LS Schaltern. Kostet nicht die Welt, und hat jede seriöse VA Bude am Lager.


    Gruß Ulf

    Im Wesen der Musik liegt es, Freude zu machen... Aristoteles

  • Es gibt für ALLE nur eine! Lösung.


    Solche Adapter sind V E R B O T E N !!!!


    Ist das so schwer?
    Ist Menschenverstand nicht ausreichend?


    Nichts berechtigt so einen Adapter - Nichts!


    Holger Klintworth


    Elektromeister

  • HKL:
    Und genau für diese Aussage hätte ich gerne einen Beleg in der VDE oder dgl. Ich persönlich finde die definition von Frankenlicht zutreffend, aber wenn Du einen Beleg hast, immer her damit.
    Und Beffel: Ohne Dir oder Deinem VDEler die Fachkenntnis absprechen zu wollen, nur als kleine Anmerkung: Ich habe schon zwei Gutachten zweier Gutachter in der Hand gehabt, die sich gegenseitig zu 100% widersprochen haben. Daher bitte ich auch diesebezüglich um den Wortlaut der Richtlinie, nach der die Herstellung, der Vertrieb, der Besitz und die Nutzung eines solchen Adapters verboten ist!


    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Hallo Stromer,


    Beffel schrieb:

    Zitat

    Das Produkt muss so konstruiert sein, dass eine offensichtlich gefährliche Fehlhandhabung, auch durch einen Laien ausgeschlossen ist.


    Klingt gut, aber mehrphasige CEE-Stecker gehören nicht in Laienhände. Selbst bei korrekter Dimensionierung von Leitungen, Steckern und Absicherungen können gefährliche Situationen entstehen (man denke nur an das nichtvollständige Einstecken, Trennen unter Last, gefährliche Verlegung, Eindringen von Feuchtigkeit etc.)


    Ich will "den Adapter" nicht rechtfertigen, bitte nicht falsch verstehen.


    Mir war nur o.g. Satz aufgestoßen, weil ein Laie aus Unwissenheit den Umkehrschluß bilden könnte: wenn alle Komponenten den Vorschriften entsprechen, ist eine Fehlhandhabung, auch durch Laien ausgeschlossen.
    DEM IST NICHT SO!!
    [Ironie]Aber wir sind doch alle Experten, manche von uns haben sogar schon das Bügeleisen von Mami repariert...[/Ironie]
    Deswegen wird dieser Thread und diese Problematik auch immer wieder hochkochen.


    Gruß
    Elektrikus

    Wer amtliche Signaturen nachmacht oder verfälscht,
    oder nachgemachte oder verfälschte amtliche Signaturen in den Umlauf bringt
    wird mit Ohringer nicht unter 2 Jobs pro Woche bestraft.

  • Hallo Alle zusammen!


    Damit jetzt mal definitiv über die VDE-Grundlagen gesprochen wird, habe ich die DIN VDE 0100 mal wieder durchgeackert und gebe hier einige direkte Auszüge wieder. Zuvor sei noch gesagt, dass alle Teile der DIN VDE 0100 berücksichtigt werden müssen und etliche Teile schon von der CENELEC als ENs und teilweise sogar schon als IEC umgesetzt wurden!


    Nun zum Thema zurück:


    DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000V - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Steckvorrichtungen, Schalter und Installationsgeräte Teil 550 Abschnitt 4 Steckvorrichtungen:


    (Den genauen Wortlaut des Eingangshinweises in der Norm, dass diese Angaben zusammen mit den anderen Teilen und allen angeschlossenen elektrischen Betriebsmittel gilt, spare ich mir, in der Hoffnung, dass dies jedem klar ist!)



    Zitat: (DIN VDE 0100 - 550 4.1)
    ".... Der Überstromschutz von Stromkreisen mit Steckdosen muß nicht nur auf die zulässige Belastung der Leitungen, sondern auch auf den Nennstrom der angeschlossenen Steckdosen abgestimmt werden, d.h. auf den niedrigeren der beiden Werte."


    Damit wäre schonmal klar: Betrieb eines 16A CEE-Kragensteckverbinders (nach DIN 49462 Teile 1-3) an einer 32A CEE-Kragensteckdose mit 32A-Absicherung ist nicht zulässig!


    Nun zu dem Punkt Adaptierung und Absicherung auf der Versorgungsseite:


    Zitat: (DIN VDE 0100 - 550 4.1 und 4.3)
    "... Als Drehstrom-Steckvorrichtungen dürfen nur Steckvorrichtungen nach DIN VDE 0623 verwendet werden...."
    "... Für Steckvorrichtungen auf Baustellen und für ortsveränderliche Verteilersysteme gilt DIN VDE 0100 Teil 704."



    Zitat: (DIN VDE 704) (da dürft Ihr aber mal langsam selber suchen!)
    "... Steckvorrichtungen dürfen nur gemäß Ihrer maximalen Nennbelastbarkeit eingesetzt werden. .....Versehentliche Überlastung von Kragensteckverbindungen durch Adaptierung oder Fehlanschluss müssen Installationsseitig ausgeschlossen sein...."


    Es gibt auch noch genügend Lesestoff zum Thema Leitungsschutz und entsprechender Querschnitt und Verlegearten und ....


    Allerdings denke ich, andere können auch in den VDEs lesen, Oder? :wink:


    Sollten jetzt immer noch welche Unklarheiten bestehen, dann schlage ich vor,


    http://www.beuth.de ==> dort kann man Normen kaufen!


    Es gibt da auch ein paar Taschenbücher, gerade für uns VT-ler interessant!


    Edith sagt:
    Mist so auf dem Laptop zu klimmpern!

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

  • Das heisst doch aber, dass wenn irgendwo in der Kette eine 16A Dose verbaut ist die Absicherung auch mit 16A erfolgen muss.


    Zitat

    Zitat: (DIN VDE 0100 - 550 4.1)
    ".... Der Überstromschutz von Stromkreisen mit Steckdosen muß nicht nur auf die zulässige Belastung der Leitungen, sondern auch auf den Nennstrom der angeschlossenen Steckdosen abgestimmt werden, d.h. auf den niedrigeren der beiden Werte."


    Wenn ich also im Sicherungskasten eine 16A Sicherung habe an die eine 32A Dose angeschlossen ist kann ich den Adapter verwenden.


    Zitat

    Damit wäre schonmal klar: Betrieb eines 16A CEE-Kragensteckverbinders (nach DIN 49462 Teile 1-3) an einer 32A CEE-Kragensteckdose mit 32A-Absicherung ist nicht zulässig!


    Doch, wenn diese Kragensteckdose nachweislich nur mit 16A abgesichert ist. Es ist nun mal nicht so, dass Steckdosen immer nur mit dem Nennwert abgesichert werden. Ich kenne auch viele Schukodosen die nur mit 13A oder 10A abgesichert sind, das ist zulässig.
    Weiterhin ist auch ein Kaltgerätekabel zulässig. Auf der einen Seite ist ein Schuko-Stecker (16A zugelassen) auf der anderen Seite ein Kaltgeräte-Anschluss (10A) in keinem meiner Kaltgerätekabel (obwohl nur 0,75 mm²) sind weiter Absicherungen vorgesehen. Diese wären nach Deiner Argumentation ja dann auch verboten!


    Was anderes lese ich aus den von Dir zitierten Normen nicht heraus. Da steht nichts davon, dass dieser Adapter verboten ist.

  • Zitat von "Schrumpeln"

    Das heisst doch aber, dass wenn irgendwo in der Kette eine 16A Dose verbaut ist die Absicherung auch mit 16A erfolgen muss.



    Wenn ich also im Sicherungskasten eine 16A Sicherung habe an die eine 32A Dose angeschlossen ist kann ich den Adapter verwenden.


    Das ist so falsch, es heißt, das die Leitung mit keiner größeren Sicherung als 16A abgesichert werden darf (siehe weiter unten), kleiner ist möglich.


    Zitat

    Doch, wenn diese Kragensteckdose nachweislich nur mit 16A abgesichert ist.




    Und was passiert, wenn jemand in diese 32A-Steckdose (die mit 16A abgesichert ist) ein Gerät steckt, das 32A zieht???
    Kannst du in jedem Fall garantieren, dass dieser Fall nicht eintritt?


    Zitat

    Es ist nun mal nicht so, dass Steckdosen immer nur mit dem Nennwert abgesichert werden. Ich kenne auch viele Schukodosen die nur mit 13A oder 10A abgesichert sind, das ist zulässig.
    Weiterhin ist auch ein Kaltgerätekabel zulässig. Auf der einen Seite ist ein Schuko-Stecker (16A zugelassen) auf der anderen Seite ein Kaltgeräte-Anschluss (10A) in keinem meiner Kaltgerätekabel (obwohl nur 0,75 mm²) sind weiter Absicherungen vorgesehen. Diese wären nach Deiner Argumentation ja dann auch verboten!


    Was anderes lese ich aus den von Dir zitierten Normen nicht heraus. Da steht nichts davon, dass dieser Adapter verboten ist.


    Und hier fängt einer an verschiedene Sachen durcheinander zu bringen:
    Eine Absicherung von 1,5mm2-Steckdosenkreisen mit 13,5A bzw. 10A erfolgt dann, wenn auf Grund der Verlegung der Leitung bis zur Steckdose nicht der max. mögliche Strom möglich ist (Bündelverlegung in Hohlräumen z.B.), das hat nichts mit den angeschlossenen Kaltgeräteleitungen zu tun.
    Kaltgeräteleitungen sind auf die angeschlossene Gerätegruppe speziell abgstimmte Leitungen. Da gibt es keine Stromaufnahmen mit mehr als 10A. Und bei Kurzschlüssen in der Kaltgeräteleitung fließt genug Strom, damit die vorgeschaltete Steckdosensicherung anspricht.



    Gruß Günter

  • Ich würde erstmal jedem raten, bis zum Ende genau zu lesen! Da steht auch die Vorgabe, dass eine unbeabsichtigte Fehlhandhabung baulich verhindert werden muss! Das geht mit einem ungesicherten Steckdapter nicht.
    Die Steckverbinder sind inzwischen weltweit genormt, dass diese durch nicht speziell unterwiesene Fachkräfte benutzt werden dürfen! D.h. es ist möglich, dass ein unwissender den Adapter auf eine andere 32-Dose steckt und dann?


    Da wir gerade dabei sind hier noch ein paar nette Hinweise:


    1. aus DIN VDE 0108 Versammlungsstätten Teil 2:


    Zitat: (5.2.5.3)
    "....Die Stromkreise der Bühnenbeleuchtung sind mit Leitungsschutzschalter nach DIN VDE 0641, jedoch mit unverzögerter Auslösung beim 5-10fachen Nennstrom zu schützen....."


    Zitat: (5.2.5.4)
    "....Für Filmvorführ-, Bild- und Tonwiedergabegeräte sind zur Versorgung eigene Stromkreise ab dem letzten Unterverteiler vorzusehen...."


    Zitat: (5.2.5.6)
    "....Bei vorübergehenden Einbauten in Versammlungsstätten müssen alle Stromkreise eines jeden in sich geschlossenen Anlagenteils, ....., durch einen gemeinsamen Lastschalter geschaltet werde können....."


    Zitat: (5.2.6.4)
    "....Als nicht festverlegte Leitungen müssen Gummischlauchleitungen 05RR nach DIN VDE 0282 Teil 804 oder 07RN nach DIN DE 0282 Teil 810, Theaterleitungen ........ verwendet werden."


    Zitat: (5.2.6.5)
    "....Als Zuleitung für beweglich aufgehängte Bühnenleuchten dürfen nur Theaterleitungen NTSK nach DIN VDE 0250 Teil 802 oder Gummischlauchleitungen 07RN nach DIN VDE 0282 Teil 810 oder Leitungen gleichwertiger Bauart verwendet werden."


    Zitat: (5.2.7.5)
    "....Die Querschnitte der Anschlußleitungen und die Steckvorrichtungen für ortsveränderliche Bühnenbeleuchtungseinrichtungen sind nach dem Nennstrom der größten Überstromschutzeinrichtung.... zu bemessen.

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

  • Zitat

    Und was passiert, wenn jemand in diese 32A-Steckdose (die mit 16A abgesichert ist) ein Gerät steckt, das 32A zieht???
    Kannst du in jedem Fall garantieren, dass dieser Fall nicht eintritt?


    Was ist daran so ungewöhnlich?
    Ich stecke meinen Dimmer der 12 x 10 A hat auch schon mal auf einen 16er CEE, solange ich nicht fullon mache ist das auch problemlos möglich. Wenn jemand also ein stärkeres Gerät als die Absicherung ist anschließt löst nach einer gewissen Zeit, die von der Charakteristik des Leitungsschutzschalters abhängt die Sicherung aus. Das ist doch ganz üblich.


    Das kann dir mit den CShukos ganz genauso passieren, wenn sie aufgrund der Verlegeart nur mit 13 oder 10A abgesichert sind, dann kann auch jemand der das der Steckdose von aussen so nicht ansieht ein Gerät snschliessen, dass 16 A zieht. Dann löst der Leitungsschutzschater auch aus. Oder es schliesst jemand zwei geräte an zwei steckdosen an die an der gleichen Sicherung hängen, oder oder oder. Dazu sind die Leitungsschutzschalter ja da.


    Das Beispiel mit der Kaltgeräteanschlussleitung war auf den Adapter bezogen, denn im grunde genommen sind das sogar zwei sachen die nicht erlaubt sind. Erstens steckt man eine nur für 10A ausgelegte Leitung an eine Steckdose die bis zu 16A abgesichert sein kann und of auch ist und der Leitungsschutzschalter spricht erst ab 16A an und nichtchon ab 10A. Zweitens schliest man an eine Steckvorrichtung mit unklarer Phasenlage eine Leitung mit definierter Phasenlage an, dass meines wissens so auch nicht vorgesehen ist.


    Ich bin immer noch nicht so ganz überzeugt von Eurer Argumentation.