SO jetzt ist mein Fehler behoben!
Nochmal:
Ein stromführender Kabeladapter von einer übergeordneten (= größerer Strom) Versorgungssteckverbindung zu einer untergeordneten (kleinerer Strom) Entnahmesteckverbindung ist, ohne integrierte Strombegrenzungseinrichtung, welche für die maximale Nennstromlast der Entnahmesteckverbindung bemessen ist,
Ist NICHT zulässig, da die technischen Sicherheitsstandards zur Leitungsschutz, und damit hauptsächlich zu Brandschutz, gem. DIN VDE 0100-Reihe nicht eingehalten werden!
Falls jemand sowohl meine persönliche also auch meine fachliche Eignung zur Einschätzung dieser Sachlage begründet wissen will, hier noch mein beruflicher Werdegang:
1. allgemeine Hochschulreife an einem naturwissenschaftichen Gymnasium
2. Beginn der selbstständigen Tätigkeit im Bereich Veranstaltungstechnik
3. Fachhochschulstudium zum Dipl.-Ing.(FH) der Elektrotechnik mit Abschluss der beiden Fachrichten Nachrichten-/Übertragungstechnik (damals eine Fachrichtung) und Energietechnik
4. parallel zum Studium studienbegleitende Tätigkeit in Elektrowerkstatt und IT eines Herstellers für Glasfaserkabel
5. Aufbaustudium auf der Rundfunktechnikerschule in Nürnberg
6. In der IT eines Versicherungsunternehmen in der Anwendungsarchitektur gearbeitet
7. technische Leitung in einem deutschen VT-Vertriebsunternehmen für CE, Entwicklung, QC und Service zuständig
8. Inzwischen nur noch selbstständig in Verleih und Durchführung von VTs tätig.