Legal? Illegal? Grauzone? Waves Ilok und andere Plugins

  • Hallo Ihr anderen Tonler,


    ich mache dazu aus Aktuellem anlass mal einen thread auf, evtl. hat ja jemand einen Rechtsexperten an der hand, oder kann
    aus der eigenen erfahrung was sagen.


    Es geht um das benutzen von Ilok Plugins ohne den Dongle.


    warum? ich habe ja ein SAC system, und mir jetzt bei der Promo Aktion einige Waves Plugins gekauft, und möchte diese auch nutzen.


    nur geht das mit einer SAC remote nur dann wenn das Plugin auf beiden rechnern istaliert ist, also muß ich zwei Iloks mit lizenz haben, und das obwohl ich technisch gesehen für Audiobearbeitung nur ein Plugin nutze, das andere steuet ja nur, ähnlich wie die fernsteuerung über Teamviewer oder ähnliches.


    außerdem hätte ich Live immer Angst den Ilok zu verlieren, was ich aber noch in kauf nehmen würde.


    Die lösung ist tehcnisch einfach, ich besorge mir in den grauen weiten des netzes eine version meiner plugins die ohne dongle läuft, und instaliere ich diese
    auf beide rechner.
    Aber mache ich mich damit strafbar? voraussetzung wäre mal ich habe immer den dongle zumindest in der tasche evtl. mit dem kaufbeleg dabei?


    schwierig schwierig..... oder doch nicht?

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr


    Application Support Engineer - HK Audio

  • als Rechtstip würde ich mal die Lizenzbedingungen zu Rate ziehen.
    Dort steht u.U. ob du die Plugins z.B. auf mehren Systemen zeitgleich installieren darfst.
    Bei einiger Software ist das so - aber du darfst dann u.U. jedoch nur ein System gleichzeitig nutzen!


    Das "gefühlte Recht" sagt mir: du hast die Software gekauft. Dann darfst du sie auch benutzen - egal ob "Tricks" dafür notwendig sind oder nicht.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Die Plug-Ins müssen auf beiden Rechnern laufen? ´Das ist ja unpraktisch. (mal völlig wertfrei, das Problem sollten andere ja auch haben)


    Alleine schon den Kopierschutz zu umgehen ist in den meisten Fällen nicht legal. Was sagen denn die Lizenzbedingungen / der / die Hersteller, wie viele Instanzen der Plug-Ins laufen dürfen?

  • Ist meiner Auffassung nach illegal.


    Analog dazu hatte ich mir mal Gedanken darüber gemacht, ob ich die mp3 eines Songs, den ich als LP gekauft habe, aus dem Netz herunterladen darf. Ein auf Urheberrechte spezialisierter Anwalt sagte mir, dass zwischen dem Erwerb der LP und dem Herunterladen der mp3 keine Beziehung bestünde, also das eine ein rechtmäßiger, das andere ein unrechtmäßiger Erwerb wäre.


    Hört sich logisch an, lässt sich ggf. auch auf die vorliegende Situation übertragen.


    LG

  • freeze: hört sich logisch an. Aber ob du den Song herunterlädst oder von deiner eigenen CD bzw. LP digitalisierst macht vom Ergebnis ja keinen Unterschied. Soweit ich weiss, war bei den Filesharing Börsen auch nicht das Herunterladen das strafrechtliche Problem, sondern das gleichzeitig zur Verfügungstellen von Inhalten.


    Hier ist noch ein Aspekt:


    Zitat von "http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz"

    Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). ...


    Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme. Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie.

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  • Schwieriges Thema, weil der moralische Aspekt stets unterschwellig mitschwingt und "Moral" auch immer subjektiv ist. Persönlich
    sehe ich es so, dass der ehrliche Kunde deutlich benachteiligt ist, besonders mit dem iLok Dongle. Fakt ist, dass Plugins in der Regel für den Studiobetrieb
    gedacht sind, und sich in Punkto Diebstahlschutz bei Livekonzerten nicht wirklich jemand Gedanken gemacht hat. Die Plugins auf meinem ILok haben einen Wert im oberen vierstelligen Bereich, daher würde ich diesen niemals mit auf eine Live Baustelle nehmen. Das heißt, ich kann einige Plugins Live einfach nicht einsetzten, obwohl ich sie gekauft habe. Der Software Pirat ist hier deutlich im Vorteil.
    Und um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Ich kenne einige Kollegen, die ebenfalls ihren ILok zu Hause lassen und live auf gecrackten Versionen arbeiten...ja, das ist Grauzone/illegal, aber ich kann es zumindest menschlich "verstehen". Die Industrie ist hier nach einer sinnvollen Lösung gefragt. Ich bin jedenfalls froh, jetzt nur noch am SAC Host mischen zu brauchen und noch alte Wave Bundles aus der Pre-iLok Zeit zu haben. Aber wo will man da die Grenze ziehen? Ist es schon illegal, wenn ich eine SAC Lizens besitzte und mir auf meinem Backup Rechner ebenfalls SAC aufspiele?
    Bob Lentini hat darauf geantwortet. "Wenn Du mit einem M7 arbeitest und einen zweites als Backup haben willst, dann musst Du auch ein zweites M7 kaufen".


    LG
    WW


    PS: Mittlerweile gibt es Gott sei Dank viele Freeware oder günstige Plugins, so dass man zu vielen HiEnd Plugins oftmals auch eine brauchbare Alternative findet. Auf meinem SAC System sind die Freeware oder günstigen Plugs (unter 20,- EUR) mittlerweile in der Überzahl...

  • Grundsätzlich ist es ja mal so, daß man keine Software kaufen kann sonder Nutzungsrechte, die in der Lizenz festgelegt sind. Und wenn da drin steht "iLok", dann ist die Software so und nicht anders legal nutzbar. Alles Andere kann man nur mit dem Hersteller verhandeln.


    Praktikabel ist das in der Situation natürlich nicht, es sei denn, ein Hersteller ist so cool, daß er 2 Instanzen mit 2 iLoks erlaubt.

  • Es gibt aber auch Hersteller die Ihren Kunden beides anbieten: iLok oder normale Registierung via Challange/Response o.ä..
    Auschließlich iLok kann für manche Anwendungen ein Problem darstellen. Mein GbR Partner hat das so geregelt, dass er seinen iLok innerhalb des PCs Gehäuses installiert hat. Da ist er zwar "sicher", aber wenn er Plugins updaten will, oder neue installieren möchte, muss er jedesmal seinen PC auseinander bauen...das kann es doch nicht sein :?


    LG
    WW

  • Mehrere Instanzen will ich ja eigentlich auch gar nicht, bzw in einem geschlossenen System wie Logic oder eben auf dem Haupt SAC Rechner kann ich ja das eine Plugin mehrfach laden, kein Problem.
    Ich will ja nur das eine Plugin von einem anderen Rechner fernsteuern....
    Ist also etwas anderes als die mp3 Version meiner cd, bzw wäre es ja eher so, als ob ich die mp3 lediglich dazu nutze die cd zu steuern, der klang kommt nach wie vor vom original


    Ich glaub ich Schreib einfach mal an waves eine Email.

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  • Zitat von "mediennutte"

    Mehrere Instanzen will ich ja eigentlich auch gar nicht, bzw in einem geschlossenen System wie Logic oder eben auf dem Haupt SAC Rechner kann ich ja das eine Plugin mehrfach laden, kein Problem.
    Ich will ja nur das eine Plugin von einem anderen Rechner fernsteuern....
    Ist also etwas anderes als die mp3 Version meiner cd, bzw wäre es ja eher so, als ob ich die mp3 lediglich dazu nutze die cd zu steuern, der klang kommt nach wie vor vom original


    Ich glaub ich Schreib einfach mal an waves eine Email.


    So wie ich es verstanden habe, musst Du aber in Deinem beschriebenen System das gleiche Plug-In auf zwei Rechnern gleichzeitig laufen lassen. Das ist sind dann zwei Instanzen auf zwei verschiedenen Rechnern.


    Mit Teamviewer wäre das ja kein Problem, da muß das Plug-In nur auf dem Host laufen. Also ein iLok und gut.


    Bei einer Audio-CD wäre es eine hypothetische Betrachtung, ob die Rechte für eine mp3-Kopie eingeräumt werden, die zur gleichen Zeit laufen darf. In der Praxis ist das in dem Fall als Privatkopie kein Problem.
    http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html
    Allerdings darf diese Kopie nicht öffentlich aufgeführt werden. Also eine mp3-, wav- oder CD-Kopie einer CD zum Auflegen zu benutzen ist verboten, die mp3 vorzuhören und das Original aufzuführen ist okay, die mp3 als Steuerung für das Original zu benutzen auch. Streng rechtlich gesehen, dort wird auch nicht geregelt, was denn passiert, wenn die Original-CD zerkratzt ist. Was ja einer der Gründe ist, warum man Kopien machen möchte. Oder ob das Abspielen einer Privatkopie im Auto mit heruntergelassenen Scheiben nun eine unerlaubte öffentliche Aufführung ist.
    Aber das führt zu weit.


    Für Software gelten etwas andere Regeln, in Juristendeutsch UrhG §69a ff, bitteschön:
    http://www.gesetze.juris.de/ur…JNR012730965BJNG004201377


    Was sagen denn die Lizenzen konkret?

  • Na ja, Juristen ist es ja nicht verboten hier mit zu lesen, und der ein oder andere Tontechniker soll ja auch dem rat der Eltern folgend was
    "vernünftiges" gelernt haben.


    dazu kommt das auch durch eine offene disskussion ohne die voreingenommene sicht von juristen evtl. auch andere von mir
    nicht bedachte aspekte dazu kommen oder eben andere sichtweisen.


    also fleißig weiter brainstormen;)

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  • Karel, ohne weitere Informationen (Originallizenzbedingungen z.B.) nützt ein weiteres Brainstorming nichts.


    Um welche Plug-Ins geht es denn konkret und wie sehen die Bedingungen aus?


    Das System bei SAC (2 laufende Versionen des Plug-Ins nötig) kann ich mir selbst recherchieren.

  • Hi,


    der Hersteller müsste ein freies 'Dummyplugin' liefern, dass nur Presets erstellt und abruft. Die eigentliche Funktionalität braucht man nur am SAC Rechner.


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Mal so als Workaround:


    Ich habe auch oft gesehen, daß iLoks gerne "abgezogen" werden. Für Studios, wo oft reger Puplikumsverkehr herrscht, hab ich folgendes entworfen (eher gebastelt):


    1 USB Hub (Dr. Bott T3 oder ähnlich)
    1 Geldkassette, schön massiv, aber recht klein.


    In die Kassette wurde eine Öffnung gefräst, die den Ausgang des USB Hubs nach Außen getragen hat.
    Der USB Hub wurde dann mit 2-Komponentenkleber (Hardcore Variante) oder Heißkleber (Weichei-Variante)
    in der Geldkassette fixiert. Alternativ kann man noch mit Gewindestangen und Co noch ne zuätzliche Befestigung bauen.



    In die Kassette kommen dann noch 4 Löcher. Durch die kommen Schrauben, die durch eine Metallplatte an der Caseaußenseite gesteckt werden.


    Die Kassette wird also ins Pre-Amp-Case innen gesetzt. Damit man die nicht so einfach aus dem Case brechen kann, wird mit ner Metallplatte, die außen auf das Case gesetzt wird, gekontert. Die Schrauben sollten bündig in der Platte eingelassen sein (vorher anfasen) und einen SEHR unegwöhnlichen Einsatz aufweisen (Pentalobe oder so).
    Alternativ kann man auch Kreuz nehmen und die Schraubeinsätze nachher ausbohren oder festschweißen oder sonstwas. :)


    Das war die Hardcore Variante.


    In kleineren Studios reichte auch schon eine Kassette aus Blech, hier sollte ja nur das "schnelle Abziehen des Sticks im Vorbeigehen" vermieden werden.


    Vorteil der Kassettenlösung: Man kommt (mit Schlüssel) immer dran.


    Nachteil: Klar kann man immer noch das ganze Case klauen... aber das kann man auch ohne iLok.

    lieben Gruß,
    Jan.
    ----
    Jan Gerhard, Ton-Heini.

  • Wow.....


    und wer dann die Plug ins am Remote nutzen möchte muss nur noch die Gewindestangen durch den Laptop schrauben und schon kann man das Geldkasetten Plug-In an Host und Remote nutzen......... ich find den Sound aber ein wenig Blechern :D