Hallo zusammen !
Ich arbeite gerade an Bestuhlunsplänen für eine Versammlungsstätte, und mir ist dabei folgendes Paradoxum zum Thema 'Kongress-, bzw Konferenzbestuhlung' (also die Form der Bestuhlung, bei der die Teilnehmer an rechteckigen Sitztischenreihen nebeneinander sitzend mit Blick auf's Geschehen verweilen) aufgefallen:
Unsere geliebte VStättVO gibt uns in Teil 2 / Abschnitt 3 / § 10 / (6) einen Abstand von Tisch zu Tisch von 1,50m vor. Das wäre bei dieser Form der Bestuhlung natürlich eine gravierende Form der Platzverschwendung, denn 1,5m zwischen den Tischen bei einer Stuhltiefe von 55-60cm ist natürlich üppig...
Tatsächlich finden sich Bestuhlungspläne im Netz (und auch in der Wirklichkeit), wo man praktischerweise diese 1,50m auf ein vernünftig erscheinendes Maß von ca. 1m oder etwas weniger reduziert hat.
Nun meine Fragen: gibt es ein weiteres Werk/Vorschrift/Norm welche dieses Thema evtl. weitergehend regelt neben/ergänzend der VStättVO, oder handelt es sich um (zweifelsfrei vernünftige) Eigeninitiative des Verfassers des Bestuhlungsplanes ??
Danke + Gruß,
lorbas