Uns wird zur Zeit die folgende (gebrauchte) Bühne angeboten:
- 14 Bühnenpodeste mit Steckfüssen und wetterfester Platte (7 x 4 Meter)
- Seitliches und rückseitiges Geländer (anschraubbar an Podesten)
- Bühnentreppe
- Überdachung aus Dreipunkttraversen
Und meine Frage dreht sich um die Überdachung:
Sie hat ein Format von 6,8 x 3,8 Metern und eine Höhe von 2,4 Metern. An den 4 Eckpunkten sind die Bodenplatten der Traversen auf den Bühnenpodesten (fachgerecht) festgeschraubt. Oben (in 2,4 m Höhe) ergibt sich dann ein umlaufendes Dreipunkttraversen-Rechteck. Dieses ist mit einen schwer-entflammbaren Plane abgedeckt.
Die Bühne macht einen sehr guten Eindruck und ist für kleine Firmenevents, Werbefeste etc. gut einzusetzen. Aber wie schaut´s mit der rechtlichen Situation aus??? Müssen Standsicherheitsnachweise oder ähnliches erbracht werden (Wo doch jeder Depp mit den Partypavillons inzwischen Mobile Bühnen baut) oder ist die Konstruktion von Grund her in Ordnung?
Halbwissen erleichtert meine Kaufentscheidung auch nicht (Ich bin VA-Techniker), deshalb bitte Fakten, Fakten, Fakten...