Angenommen: Generalunternehmer G beauftragt Subunternehmer (Techniker) S mit der Betreuung einer Veranstaltung des Kunden K ...
S weißt K am Vorabend in die Anlage ein (3 Sicherungen an einer Verteilung mit drei Sicherungen einschalten und spielbereit).
S kommt am Morgen 15 Minuten zu spät (Bahn, hat versäumt sich bei K zu melden) nach Einlass bei K an und stellt fest dass die Anlage läuft.
Nach der Veranstaltung beschwert sich K bei G darüber und möchte die Rechnung drastisch kürzen. G geht darauf ein und möchte den Ausfall von S erstattet haben, da K einen wohl speziell für vor der Veranstaltung (während Einlass) "produzierten Film" nicht komplett zeigen konnte.
Ist das Ok oder hat G hier klar überreagiert und hätte die Kürzung der Rechnung nicht in diesem Umfang zugelassen werden dürfen? Was meint ihr?