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Umgang mit Ausgangsbeschränkung bei Livestreamevent

  • djwildboy
  • 6. Mai 2021 um 16:10
  • djwildboy
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    • 6. Mai 2021 um 16:10
    • #1

    Hat jemand Erfahrung wie folgndes "amtlich" gehandelt wird, bzw. bekommt man irgendwo her eine Ausnahmegenehmigung?

    Zur Situation. Geplant ist ein Livestream mit insgesamt 2 anwesenden Personen 1x künstler/Dj + 1x Techniker. Gestreamt wird aus einem Proberaum abseits des Wohnortes beider. Einer(meinereiner) ist Mieter des Proberaums. Derzeit gilt bei uns Ausgangsperre ab 22:00. das Streaming Event wird aber erst 24:00 zu Ende sein. Also die Heimfahrt liegt innerhalb des Zeitraums der Ausgangssperre.

    Ich denke eine Arbeitgeberbescheinung fällt aus, da ich zwar ein nebenberufliches Gewerbe habe aber keine Angestellten. Wie könnte man das Euer Meinung nach rechtssicher lösen, ohne Ärger zu bekommen außer der Option nicht satttfinden zu lassen. Es gibt ja entsprechende Events, wie machen die das?

  • schotte
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    • 6. Mai 2021 um 16:48
    • #2

    Hallo,

    "so früher" hätte man einfach ein Matratzenlager gemacht ohne groß Worte da drüber zu verlieren und / oder 'durch gemacht' ... "heute" macht man erst mal in einem Web - Forum ne "Fragestunde" dazu auf ... ^^

    ;) Schotte

  • marce
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    • 6. Mai 2021 um 16:52
    • #3

    Ich würde mal beim Ordnungsamt der betroffnene Gemeinde nachfragen.

  • floger
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    • 6. Mai 2021 um 17:10
    • #4

    Irgendjemand muss dafür ja rechtlich Verantwortlich sein. Der sollte dir dann den Nachweis schreiben. Bist du der Verantwortliche kannst dir den Einsatz ja als Soloselbständiger selber bescheinigen. Nimm halt den Gewerbeschein und irgendeinen Nachweis über die Veranstaltung mit.

    Wenn du als Klempner nachts zu nem Wasserrohrbruch gerufen wirst hättest du ja das selbe Problem.

  • showdepot
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    • 6. Mai 2021 um 17:47
    • #5

    Du bist beruflich unterwegs (Medientechnik) mehr darfst du wegen strenger

    Datenschutzbestimmungen nicht sagen 😉

    Man muss auch nichts mitführen, außer Fahrzeugpapiere.

    Schließlich bist du ja nicht in der Beweispflicht.

    Wat mutt, dat mutt

  • julian-k
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    • 6. Mai 2021 um 18:00
    • #6

    Beruflich. Du darfst auch Nachts um 3 nach Hause fahren / laufen / radeln / fliegen.

    Ich bin als Fahrradkurier auch nach 22.00 noch unterwegs und mit dem Schlüsseldienst erstaunlicherweise trotz Ausgangsbeschränkungen sogar noch um 2 in der Nacht 😁 Neulich sogar mit der Polizei.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • showdepot
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    • 6. Mai 2021 um 18:28
    • #7

    Fahrradkurier ist klasse...

    Ist der Kurierdienst nicht sogar Systemrelevant?

    Das heißt, Anspruch auf Kinderbetreuung, Schule etc.

    Wat mutt, dat mutt

  • julian-k
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    • 6. Mai 2021 um 18:39
    • #8

    Jo, wir dürfen Tag und Nacht egal was kommt.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • simonstpauli
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    • 6. Mai 2021 um 19:45
    • #9
    Zitat von djwildboy

    Hat jemand Erfahrung wie folgndes "amtlich" gehandelt wird, bzw. bekommt man irgendwo her eine Ausnahmegenehmigung?

    Zur Situation. Geplant ist ein Livestream mit insgesamt 2 anwesenden Personen 1x künstler/Dj + 1x Techniker. Gestreamt wird aus einem Proberaum abseits des Wohnortes beider. Einer(meinereiner) ist Mieter des Proberaums. Derzeit gilt bei uns Ausgangsperre ab 22:00. das Streaming Event wird aber erst 24:00 zu Ende sein. Also die Heimfahrt liegt innerhalb des Zeitraums der Ausgangssperre.

    Ich denke eine Arbeitgeberbescheinung fällt aus, da ich zwar ein nebenberufliches Gewerbe habe aber keine Angestellten. Wie könnte man das Euer Meinung nach rechtssicher lösen, ohne Ärger zu bekommen außer der Option nicht satttfinden zu lassen. Es gibt ja entsprechende Events, wie machen die das?

    Wenn Du diese Tätigkeit im Nebengewerbe ausführst, es also kein Privatvergnügen ist, dann fällt das unter die Ausnahmeregelung für Ausübung des Berufs.

    Theoretisch könnte ich ja auch ein Meeting in der Nacht ansetzen, das wäre dann auch Teil meiner Berufsausübung als Selbständiger.

    Ich persönlich würde mir eine Eigenbescheinigung ausstellen, wenn ich ganz sicher gehen will.

    Ach ja, direkter Weg von der Tätigkeitsstelle nach Hause wäre gut.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • wora
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    • 6. Mai 2021 um 20:27
    • #10
    Zitat von showdepot

    Du bist beruflich unterwegs (Medientechnik) mehr darfst du wegen strenger

    Datenschutzbestimmungen nicht sagen 😉

    der erste teil des satzes ist korrekt, aber mit datenschutz hat das natürlich überhaupt nichts zu tun. ;)

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Online
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    • 6. Mai 2021 um 21:42
    • #11
    Zitat von wora

    der erste teil des satzes ist korrekt, aber mit datenschutz hat das natürlich überhaupt nichts zu tun. ;)

    Das wissen viele in diesem Land aber nicht. Deswegen treibt das manchmal auch seltsame Blüten...

  • djwildboy
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    • 6. Mai 2021 um 22:16
    • #12

    Danke erst mal für die rege Beteiligung, Direkter HeimWeg, natürlich. Ich denke ich mache das so, mit der Eigenbescheinigung inkl den Details zum Event. Datum, Ort, beginn/Ende sowie Wohnanschrift. Ob das dann funktioniert, werden wir sehen. die Idee von Schotte hatte ich auch schon auf dem Schirm, aus privaten Gründen, aber eher die letzte Option.

  • Online
    Christian S.
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    • 6. Mai 2021 um 23:33
    • #13

    Die meisten werden es mit "einfach machen" erledigen. Denn schließlich wird nicht anlasslos ein jeder angetroffener Bürger kontrolliert. Unauffällig sein hilft (keine Pfastersteine rausrupfen, keine Schlangenlinien laufen oder fahren, Grüppchen bilden :)

    Zweitens etwaas mithaben, was die eigene Aussage stützt. Ein Stück Papier, im Zweifel auch einfach ein Handybild das einem bei der Arbeit zeigt (da hat man auch gleich den Zeitstempel - ja alles nicht fälschungssicher, aber darum geht es nicht), Screenshot vom Stream, etc. Freundlich mit Maske diskutiert und auf plausiblen direkten Weg nach Hause dürfte und sollte das kein Problem sein. Auch eine einfache Auftragsbestätigung des Kunden sollte reichen um dienstliche Gründe zu belegen, dem Künstler umgekehrt ebenso.
    Wer einem damit blöd kommt, der macht einem ohnehin Ärger - dagegen bleibt dann Rechtsstaat und Demokratie.


    Von anderen Teams die während größerer Ausgangs + Reisebeschränkungen unterwegs waren oder über Ländergrenzen hinweg habe ich mitbekommen, dass das Vorhaben gerne mit Ordnungsamt, Landkreis oder so vorab durchgesprochen und als Schreibeschreiben mit dabei war.

    P.S. Und den armen geprügelten Datenschutz helfen wir lieber ein bißchen. Der ist nämlich immer der Buhmann für alles und in 95% der Stammtischparolen oder hochgeistiger Kommentare zu unrecht. Etwa als die ersten Moving-Heads aufkamen haben sich Menschen noch gegen Volkzählung, Bürgernummern und so protesiert. Heute sind die gleichen Sachen ohne Regung schnell im Bundestag durchgewunken - Vorwandargument "Digitalisierung". Aber wenn es um minimale gegenseitige Rücksichtnahme geht, dann kocht die Volkseele und fühlt sich in der (persönlichen) Freiheit stärkstens beinträchtigt...

  • wora
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    • 7. Mai 2021 um 00:04
    • #14
    Zitat von robert müller

    Das wissen viele in diesem Land aber nicht. Deswegen treibt das manchmal auch seltsame Blüten...

    da hast du sicherlich recht, aber wenn der polizist auch nur ein kleines bisschen auf zack ist, dann hat er sofort das gefühl, dass du ihn irgendwie verarschen willst. ob das so zielführend ist? ;)

    also, einfach bei der wahrheit bleiben, das ist ja in diesem fall kein verbrechen, denn der weg von oder zur arbeit ist ja erlaubt.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Online
    robert müller
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    • 7. Mai 2021 um 09:16
    • #15
    Zitat von Christian S.

    P.S. Und den armen geprügelten Datenschutz helfen wir lieber ein bißchen. Der ist nämlich immer der Buhmann für alles und in 95% der Stammtischparolen oder hochgeistiger Kommentare zu unrecht. Etwa als die ersten Moving-Heads aufkamen haben sich Menschen noch gegen Volkzählung, Bürgernummern und so protesiert. Heute sind die gleichen Sachen ohne Regung schnell im Bundestag durchgewunken - Vorwandargument "Digitalisierung". Aber wenn es um minimale gegenseitige Rücksichtnahme geht, dann kocht die Volkseele und fühlt sich in der (persönlichen) Freiheit stärkstens beinträchtigt...

    Amen! Genau wie mit der Corona-Warn-App. Sauber so programmiert, dass nur ja alles lokal auf dem Telefon abläuft und ein Tracking somit erst gar nicht möglich ist. Das installiert sich aber keiner - da könnte der böse Staat ja wer weiß was mit den Daten machen, die er gar nicht erst bekommt.

    Wenn das Ding dann mangels Penetration in der Bevölkerung kaum bis wenig Effekt zeigt, war's natürlich der böse böse Datenschutz!

    Also brauchen wir unbedingt die Luca-App, bei der jetzt plötzlich keiner ein Problem hat, wenn da der ganze Datenberg bei einem privaten Anbieter landet, der jetzt schon ein paar Mal gezeigt hat, dass er die Datensicherheit gar nicht so gut im Griff hat, wie er allen weismachen will, und der auch in Sachen Transparenz nicht unbedingt glänzt...

    Aber das wird jetzt OT. Zum Thema selbst wurde ja eigentlich aber schon alles gesagt. ;)

  • wora
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    • 7. Mai 2021 um 10:29
    • #16

    das ist zwar offtopic, aber dennoch interessant.

    Luca ist ein bisschen in verruf geraten, auch weil einige hacker, z.b. der CCC, fehler gefunden haben.
    ausserdem ist es wohl so, dass man da gleich mal die nächste stufe eingeplant hat: wenn man eh schon eine app zur nachverfolgung hat, dann kann man damit doch auch gleich ein ticketsystem aufbauen... und damit in konkurrenz zu den etablierten ticketanbietern gehen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • secluded
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    • 7. Mai 2021 um 11:00
    • #17

    ...logische Schlussfolgerung :|

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • showdepot
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    • 7. Mai 2021 um 12:03
    • #18

    Irgendwie clever die Kooperation mit Ticket i/O.

    Das CTS noch nicht darauf gekommen ist...

    Wat mutt, dat mutt

  • ralle14
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    • 7. Mai 2021 um 17:11
    • #19

    Alles relevante wurde ja schon gesagt, aber trotzdem ein kleines Beispiel wie es auch anders laufen kann:

    Wir hatten letzte Woche einen ähnlichen Stream als Ersatz für eine Tanz in den Mai Veranstaltung geplant. Die örtliche Polizei hat im Vorfeld über eine öffentliche Facebook Veranstaltung davon Wind bekommen und den Veranstalter bzw. Geschäftsführer des Clubs kontaktiert.

    Mit diesem Anruf wurde angekündigt, dass die Polizei die Einhaltung aller Regeln vor Ort kontrollieren wird. Da ich dort aus privatem Vergnügen (und um die vor sich hin gammelnden schwarzen Holzkisten als DJ Monitor mal wieder auszuführen) anwesend gewesen wäre, hätte ich gegen die Ausgangssperre verstoßen, auch wenn vor Ort übernachtet hätte. Unsere Argumente bzgl. "Arbeitsplatz" und vorherigen Schnelltests plus Maskenpflicht stießen nicht auf offene Ohren, daher wurde folglich der komplette Stream abgesagt.

  • Finelight
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    • 7. Mai 2021 um 17:20
    • #20

    Wir haben in der vergangenen Woche einen Stream über 48 Stunden mit ca. 40 Künstlern veranstaltet.

    Die entsprechenden Schreiben zur Bestätigung habe ich formuliert.

    Wir bestätigen, dass Herr/Frau X/Y (Wohnort, Geb.-Dat) bei uns Beschäftigt/Auftragnehmer ist und am XX.XX.XX von XX.XX bis XX.XX Uhr beschäftigt ist. Seine/Ihre Anwesenheit ist zur Sicherstellung der Betriebsabläufe notwendig. Eine Erbringung der Arbeitsleistung aus dem Homeoffice ist nicht möglich.

    Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Finelight unter der Rufnummer XXXX.XXXXXXX wenden.

    MfG

    Name
    Funktion
    Stempel


    Das hat auch bei Kontrollen standgehalten (ohne nächtliche Anrufe). Im übrigen: Ein solches Schreiben macht die Diskussion für die Beteiligten einfach.

    Im übrigen: Die Gründe für die Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen sind nur glaubhaft zu machen.

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 13. Oktober 2026, 21:00 – 23:00

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