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Filme öffentlich vorführen?

  • Martin2003
  • 13. Oktober 2022 um 17:51
  • Martin2003
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    • 13. Oktober 2022 um 17:51
    • #1

    Hallo!

    Einer meiner Kunden möchte im Rahmen von diesersen Weihnachtsaktivitäten im Dezember (Glühweinbuden, Hintergrundbeschallung das übliche) gerne indoor Filme zeigen. Geplant ist die Vorführung von jeweils einem Film für Kinder nachmittags (z.B. so was wie Polarexpress oder Einkönigin) etc. und einem Film abends für eher Erwachsenen Zielgruppe (Richtung steht noch nicht fest, kann auch eine Reportage oder sowas sein). Das Ganze dann über 4-5 Tage indoor in einem kleineren Raum ca. 50m/2, zu rechnen ist mit 20-50 Zuschauern pro "Vorstellung".

    Frage: Was muss bei der öffentlichen Vorführung beachtet bzgl. Urheberrechte oder ähnlichem beachtet werden? Gibt das da so etwas wie die GEMA ?

  • Herr Nink
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    • 13. Oktober 2022 um 18:06
    • #2

    MPLC Deutschland GmbH

  • zegi
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    • 13. Oktober 2022 um 18:58
    • #3

    Das Video von MPLC ist ja sowas von drüber. Da könnte man ein Trinkspiel draus machen. Immer bei "Lizenz" ein Glas kippen. Das würde keiner überleben...

    Der Ton macht die Musik.

  • Herr Nink
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    • 13. Oktober 2022 um 19:32
    • #4

    Ich schrub ja auch nicht dass mir das Konstrukt sonderlich sympathisch ist ;)

  • secluded
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    • 14. Oktober 2022 um 10:18
    • #5

    Ich würd mich da an die hier wenden:

    Öffentliche Filmvorführung – VGF

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • MuellerSound
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    • 14. Oktober 2022 um 10:53
    • #6

    Jau, nettes Thema...
    VGF und VDF wären mir da spontan auch in den Sinn gekommen, das Filmchen fürs Trinkspiel :D kannte ich noch nicht.

    Die Infos auf der VGF und der VDF-Webseite sind zumindest inkl. deren Merkblatt schonmal ne gute Quelle für Infos.
    Wir trugen uns im Motiv Jugendarbeit vor Jahren mal mit einer im Grunde ähnlichen Idee - und haben es am Ende bleiben lassen.

    Spoiler anzeigen

    Neben dem bürokratischen Aufwand und den Kosten blieb mir als Stolpersteine in Erinnerung, dass wir nicht abschätzen konnten ob das Angebot (ausreichend) wahrgenommen wird, weil bewerben nicht zulässig ist. Dann musste man wohl neben dem bereits genannten Lizenz- und Gebührendurcheinander auch bei den örtlichen vorführungsberechtigen Lizenzinhabern (also den Kinos im Bereich) noch ein okay für jeden einzelnen Titel holen und auch die wollten idR noch n paar Krümel abhaben (weil ja dann n paar Nasen bei uns statt bei denen sitzen könnten).
    Für uns war das dann nicht finanzierbar, da wir für einen "Jugendfilmabend" eigentlich tendenziell nichts an Eintritt nehmen, sondern nur ein nettes Angebot aufmachen wollten... Durch den vorgenannten Kram hätten wir aber Eintritt verlangen und mit ausreichender Besucherzahl rechnen müssen.

  • niggles
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    • 14. Oktober 2022 um 13:11
    • #7

    In der Praxis klappt das eigentlich nur dann legal wenn ihr jemand mit einem bestehenden Filmvorführergewerbe im Hintergrund habt. Entweder ein Kinobetreiber (kann auch ein Autokino sein) oder ein Wanderkino/FIlmclub. Anders als bei der GEMA sind die Filmverleiher leider rechtlich nicht verpflichtet jedem der einen Film öffentlich vorführen will eine Lizenz zu erteilen, egal wie viel er zahlt.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Maverick2580
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    • 14. Oktober 2022 um 14:29
    • #8

    Vielleicht ist da mein Dienstleistungsgedanke zu sehr eingeschränkt, aber es ist doch nicht Dein Problem, was Dein Kunde mit Leinwand/Projektor/Pa macht, die Du ihm hinstellst?

    "Du, eine von Deinen Wackellampen hat nen Gobo Error"
    - "Jaja, das passiert schonmal, wenn man die was härter in die Ecke tippt."

  • m64q
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    • 14. Oktober 2022 um 14:48
    • #9

    Die Kirche könnte weiterhelfen: https://medienzentralen.de

    "Alle bei der Medienzentrale ausgeliehenen, gekauften oder heruntergeladenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter hat."

    Kontrovers

    Mal angenommen da steht irgendwo ein DVD Player der irgendwas lizenzfreies abspielt, und ein nicht strafmündiges Kind hat zufällig von Zuhause den Polarexpress mitgebracht und spielt den unbemerkt vom Veranstalter ab. Dann sollte das auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Rechteinhaber das mitbekommt straffrei sein???

  • niggles
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    • 14. Oktober 2022 um 14:59
    • #10
    Zitat von m64q

    Die Kirche könnte weiterhelfen: https://medienzentralen.de

    "Alle bei der Medienzentrale ausgeliehenen, gekauften oder heruntergeladenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter hat."

    Kontrovers

    Mal angenommen da steht irgendwo ein DVD Player der irgendwas lizenzfreies abspielt, und ein nicht strafmündiges Kind hat zufällig von Zuhause den Polarexpress mitgebracht und spielt den unbemerkt vom Veranstalter ab. Dann sollte das auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Rechteinhaber das mitbekommt straffrei sein???

    Nicht Strafmündig bedeutet nicht dass keine Strafbarkeit gegeben ist. Im Zweifelsfall ist der Veranstalter dran weil er das nicht unterbunden hat.

    Noch ein Tip zur Legalisierung wären hier Kreisjugendringe. Die veranstalten teilweise selber Sommerkinos für Kinder und Jugendliche und haben entsprechende Kontakte direkt zu Filmverleihern bzw. Filmclubs und Kinobetreibern.

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  • Martin2003
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    • 14. Oktober 2022 um 22:25
    • #11

    Mein Kunden hat mich halt gefragt was beachtet werden muss. Natürlich kann ich sagen "keinen Plan" oder "kümmere dich selber" aber dann heißt es wieder "lassen wir das" und schon ist der Auftrag für 3-4 Tage Profiprojektor und Leinwand vermieten Geschichte. Und ist halt auch ein "guter" Kunden dem ich häufiger bei der Orga von VA´s helfe.....

  • TomyN
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    • 15. Oktober 2022 um 08:43
    • #12

    Fazit: Er soll schauen, dass er sich irgendwo mit dranhängen kann. Sei es Filmverein 'Große Leinwand' oder der Betreiber des Kinos vor Ort (falls noch vorhanden). Im Extremfall muss man halt die Publisher der einzelnen Filme anschreiben und fragen.

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  • niggles
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    • 15. Oktober 2022 um 10:57
    • #13
    Zitat von TomyN

    Im Extremfall muss man halt die Publisher der einzelnen Filme anschreiben und fragen.

    Das ist leider genau das was ganz sicher nicht funktionieren wird. Die Filmverleiher haben ein Quasi-Monopol auf die Erteilung der Aufführungsrechte von Kinofilmen und achten extrem eifersüchtig darauf dass ihnen und ihrer regelmässigen Kundschaft niemand Konkurrenz macht.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • TomyN
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    • 15. Oktober 2022 um 16:12
    • #14

    Aber der Publischer kann einem zumindest sagen, wer die Rechte für D hat. Da hat man dann (wie vormals der Buchbinder Wanninger) den nächsten Ansprechpartner ...

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  • ThoSchu
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    • 15. Oktober 2022 um 21:31
    • #15

    Oder man sucht sich File heraus, bei denen der Urheber vor 70 Jahren gestorben ist. Die sollen "Lizenzfrei" sein.

    Wikipedia:Public Domain Day/2022 in Public Domain – Wikipedia

  • siwi
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    • 15. Oktober 2022 um 23:39
    • #16

    Wir arbeiten hier immer mit einem Kino zusammen.

    Allerdings in einem so kleinen Rahmen nicht kommerziell, rein zur bespassung von Kindern wurde auch schon mal der Fernseher einfach auf gestellt.

    In der Größenordnung redet man ja nicht von einer professionellen Kino Anlage.

    Nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter.

  • marce
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    • 16. Oktober 2022 um 13:06
    • #17

    ... sollte aber aus irgendeinem Grund dann doch ein Rechteverwerter Wind davon bekommen kann das auch nachträglich noch echt hässlich werden...

  • siwi
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    • 16. Oktober 2022 um 18:25
    • #18

    unbestritten.

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