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  • ADMIN
  • 8. Dezember 2007 um 11:15
  • wora
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    • 20. November 2024 um 17:59
    • #11.541

    ja, manchmal kocht einem das blut so hoch, da kann man einfach nicht anders ... das muss dann raus ;)

    so hab ich hier gelegentlich auch schon über autofahrer abgelästert, die das "system straßenverkehr" nicht verstanden haben... passt ja auch nicht so wirklich in das pa-forum :)

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • HenrySalayne
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    • 20. November 2024 um 18:08
    • #11.542
    Zitat von wora

    ja, manchmal kocht einem das blut so hoch, da kann man einfach nicht anders ... das muss dann raus ;)

    so hab ich hier gelegentlich auch schon über autofahrer abgelästert, die das "system straßenverkehr" nicht verstanden haben... passt ja auch nicht so wirklich in das pa-forum :)

    Wenn das auf dem Weg zur Arbeit war, ist das doch gerechtfertigt. Die Unfallversicherung greift schließlich auch ab Haustür. ^^

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • ThoSchu
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    • 21. November 2024 um 23:27
    • #11.543

    Aber nicht der Arbeitgeber selber. Nennt sich Wegerisiko

  • wora
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    • 22. November 2024 um 00:58
    • #11.544
    Zitat von ThoSchu

    Nennt sich Wegerisiko

    vermutlich ist das einer der gründe, warum man mittlerweile so viele ultraschwere PKW auf den straßen sieht... das risiko zu sterben sinkt für sie selbst ja deutlich, selbst bei eigenem fahrfehler.

    ganz ehrlich: ich kenne tatsächlich jemanden, der mir gegenüber mal aus genau diesem grund seinen SUV verteidigt hat.

    die lösung gegen dieses ego-problem könnte heißen: lasst uns alle superschwere SUV kaufen, dann gleicht sich das risiko wieder aus.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Christian S.
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    • 22. November 2024 um 01:45
    • #11.545
    Zitat von wora

    die lösung gegen dieses ego-problem könnte heißen: lasst uns alle superschwere SUV kaufen, dann gleicht sich das risiko wieder aus.

    Ironie dabei: Gedacht waren die Dinger doch mal, um, zumindest im Ausland weniger Sicherheitsanforderungen erfüllen zu müssen. Wie bei anderen Themen auch: Nur weil es alle machen, werden Dinge selten besser.

    In diesem Fall wären doch sonst so geliebte marktbasierte Lösungen sinnvoller: Steuer nach Flächenverbrauch und Straßenschädigung durch Gewicht. UND: Deutlich bessere Opferentschädigungen, die entsprecht auf die Fahrzeugklasse umzulegen sind. Und im Zweifel einfach mal klare Vorgaben für Frontschürzenhöhen, die ja einen deutliche Unterschied machen, ob der Weg über die Windschutzscheibe oder unter die Räder angetreten werden muss. Das nützt den Betroffenen und Hinterbliebenen auch nicht unbedingt, setzt aber vielleicht früher an.

    IDN: Ego-Probleme aller Art. Auf der Bühne, der Straße, Politik, ...

  • wora
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    • 22. November 2024 um 15:28
    • #11.546

    aus aktuellem anlass: heute mittag hat mich auf der autobahn ein großer BMW-SUV abgedrängt, nachdem er rechts überholt hatte. ich muste stark abbremsen, um einen crash zu verhindern.

    danach hat er vor mir weitere autos rechts überholt (die autobahn war ziemlich voll), jeweils ohne blinker setzen oder sonstwelche rücksichtnahme.

    ich hab das alles auf dashcam und überlege gerade, ob ich den wahnsinnigen anzeigen soll...

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • robert müller
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    • 22. November 2024 um 15:33
    • #11.547

    Die Frage ist, ob du dich dabei nicht sogar selbst strafbar machst. Ich glaube, diese Dashcam-Aufnahmen darf man nur aufbewahren und verwenden, wenn man selbst Geschädigter ist oder so. Müsste da nochmal nachsehen.

  • wora
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    • 22. November 2024 um 15:40
    • #11.548

    die rechtsprechung ist da in der tat etwas gespalten. eigentlich darf man keine aufnahmen machen, aber vor gericht sind schon viele solcher aufnahmen als beweise genutzt worden. deshalb hab ich in meinen fahrzeugen dashcams, denn wenn man z.b. alleine im auto ist, kann die gegenseite sich sehr leicht herausreden oder gar das gegenteil behaupten... stichwort: "aus mangel an beweisen"

    da ich in dem fall selbst betroffener bin und die videoaufnahmen auch nie in der öffentlichkeit zeigen werde, käme es wohl auf einen versuch an.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • robert müller
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    • 22. November 2024 um 15:44
    • #11.549

    Nach dem, was ich gerade so quergelesen habe, wären die Aufnahmen wohl nicht zulässig. Es muss hier eine Güterabwägung getroffen werden zwischen Persönlichkeitsrechten (auch unbeteiligter) Dritter und dem berechtigten Aufklärungsinteresse. Nachdem dir ja nun kein Schaden entstanden ist (es kam ja nicht zum Unfall), dürfte diese Güterabwägung gegen dich ausfallen.

    Ich bin aber natürlich kein Jurist, das ist nur mein gesunder Menschenverstand bei der Arbeit der Interpretation mir bekannter Rechtsprechung. Inwiefern gesunder Menschenverstand hier anwendbar ist, ist wohl auch eine höchst subjektive Einschätzung.

  • wora
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    • 22. November 2024 um 16:04
    • #11.550

    ich habe auch ein bisschen quer gelesen. immerhin weiß ich jetzt, dass der bundesgerichtshof 2018 die verwendung solcher aufnahmen als zulässig bewertet hat - in letzter instanz.

    die polizei ist auch eher dafür, dass die aufnahmen auch für anzeigen bei groben verkehrsverstößen verwendet werden dürfen.

    allerdings ist es nicht gnaz eindeutig, ob das ohne unfall von allen gerichten so gesehen wird. und da der riesige BMW eine Baden-Badener autonummer hatte kann man mutmaßen, dass er genug geld für rechtsanwälte hat, die ihn da rausboxen können... andererseits: wenn man solchen idioten einfach alles durchgehen lässt, ändert sich gar nix.

    das ist jetzt eine schwere entscheidung. ich werde mir die beiden filme (nach vorne und hinten) bei gelegenheit mal in ruhe anschauen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • secluded
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    • 22. November 2024 um 16:37
    • #11.551

    ...und ich dachte, Du wärst im Gewerke "Ton" ansässig und nicht "Video" :S

    *pieps* - und nu schnell wech ^^ ^^ ^^

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • floger
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    • 22. November 2024 um 16:56
    • #11.552

    Du musstest bremsen. Dann war es eine Gefährdung, was als Straftat geahndet wird. Meines Wissens müssen Dashcam Aufnahmen zyklisch gelöscht werden und dürfen nur im Falle eines Falles permanent gespeichert werden. In sofern sollte das rechtlich OK sein.

  • wora
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    • 22. November 2024 um 17:36
    • #11.553

    das sehe ich ja genau so. es war nötigung.

    aber es ist wohl so: wenn es nicht zum unfall gekommen ist, kommt es auf den richter an, ob er den beweis haben will oder nicht. und wenn nicht, könnte die verteidigung die karte mit dem datenschutz ziehen... und in diesem fall könnte es nicht für den verursacher der verkehrssituation teuer werden, sondern für mich.

    wie gesagt: ich scheu mir das in ruhe nochmal an... und nur wenn es wirklich ganz eindeutig ist entscheide ich, ob ich es anzeige.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • robert müller
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    • 22. November 2024 um 18:15
    • #11.554

    Wenn du wirklich stark bremsen musstest, sehe ich das wieder etwas anders. Aufnahmen dürfen ja anlassbezogen erstellt werden. Es muss also ein Indikator ausgewertet werden, ob ein Unfall passiert oder wahrscheinlich ist. Starkes Bremsen gehört dazu.

    Insofern gab es einen konkreten Anlass für die Aufnahme, ihre Anfertigung war also nicht per se unzulässig.

  • Loloverde
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    • 22. November 2024 um 20:23
    • #11.555

    Der Satz "Muß den eigentlich immer erst etwas passieren." läßt sich hier IMHO gut anwenden.

    Das betrunken Autofahren wird ja auch bestraft, obwohl bei dieser einen Fahrt, bei der man erwischt wurde, nix passiert ist.

    http://www.thewhitelodge.de

    Einmal editiert, zuletzt von Loloverde (22. November 2024 um 22:33)

  • medimaxx
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    • 22. November 2024 um 21:13
    • #11.556

    Das Problem wird leider sein, dass man nicht feststellen kann, wer der Fahrer des Wagens war. Deshalb verlaufen solche Anzeigen leider häufig im Sande. Leider.

  • TomyN
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    • 22. November 2024 um 21:32
    • #11.557

    Oder sie enden mit der Auflage Fahrtenbuch ....

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Loloverde
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    • 22. November 2024 um 22:34
    • #11.558
    Zitat von medimaxx

    Das Problem wird leider sein, dass man nicht feststellen kann, wer der Fahrer des Wagens war. Deshalb verlaufen solche Anzeigen leider häufig im Sande. Leider.

    Wora schrieb von Aufnahmen von vorne und hinten. Da wird dann wohl ein Gesicht zu finden sein.

    http://www.thewhitelodge.de

  • wora
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    • 22. November 2024 um 22:47
    • #11.559
    Zitat von Loloverde

    Der Satz "Muß den eigentlich immer erst etwas passieren." läßt sich hier IMHO gut anwenden.

    Das betrunken Autofahren wird ja auch bestraft, obwohl bei dieser einen Fahrt, bei der man erwischt wurde, nix passiert ist.

    gute argumente!

    danke dafür

    Zitat von Loloverde

    Wora schrieb von Aufnahmen von vorne und hinten. Da wird dann wohl ein Gesicht zu finden sein.

    das kann man nicht sicher sagen.

    es kommt erstens auf den winkel an, in dem er die hintere kamera passiert hat. wenn er zu weit außen war, ist die qualität schnell eingeschränkt.

    und zweitens, ob das gesicht bei der schnellen fahrt hell genug beleuchtet war, sodass die kamera es erkennen konnte. die meisten autos sind ja innen deutlich dunkler als die umgebung außen - und die dashcam-kameras haben ja keine ultra-hohe qualität. es ist wie überall beim thema kamera: da wird mit vielen pixeln geworben, aber die realität zeigt dann, dass es auf die pixel eigentlich gar nicht ankommt...

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • wora
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    • 23. November 2024 um 00:53
    • #11.560

    ich hab mir die videos gerade angesehen.

    der wahnsinnige hat in einer lücke auf der ganz rechten spur (3-spurige autobahn) mehrere fahrzeuge rechts überholt. bei sehr dichtem verkehr. da ich auf der linken spur war, konnte ich sein einscheren direkt vor mich (in meinen sicherheitsabstand) erst sehr, sehr spät sehen. er fuhr quasi außerhalb des sichtbereiches meines rechten rückspiegels, im toten winkel.

    die aufnahmen sind eindeutig, man erkennt in meiner rückkamera auch, wie sich durch meine starke bremsung mein fahrzeugheck angehoben hat. zum glück hat der nachfolgende fahrer ebenfalls einen sinnvollen sicherheitsabstand eingehalten.

    aber:

    wie ich befürchtet hatte, ist das gesicht des rasers nicht zu erkennen. dazu war das fahrzeug zu weit außen im bild...

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

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