...einen Anhörungsbogen der Polizei, in dem ich des Überklebens von Zirkusplakaten für eine Ü33 1/3-Party in der Gaststätte "zum tropfenden Hahn"* beschuldigt werde... => daraus abgeleiteter Straftatbestand:
Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen (§ 303 Stgb)
In einem kurzen Telefonat mit der Polizei konnte ich dann klären, dass ich weder besagte Gaststätte kenne, noch dort jemals eine Veranstaltung durchgeführt habe - und Plakate klebe ich erst recht nicht, ich hab schliesslich keine Lust mich mit *sowas* rumzuärgern
Fragt sich nur wie sie an mich gekommen sind. Ganz einfach:
Der Gastwirt kannte seinen DJ wohl nur als "DJ Tom" und besaß ausser einer Telefonnummer wohl nichts. Also fragt man Google nach "DJ Tom $Ort" und findet an siebter (!) Stelle mich :twisted:
Tom
*Name geändert, aber die "Kategorie", die man aus dem Namen der Kneipe ableiten kann, lässt nicht unbedingt eine Gastronomie auf gehobenem Niveau vermuten...