• SO:
    Ich habe die ganze Woche schon ein Gespräch mit meinen Eltern geführt über ein Gewerbe:
    1. Darf ich ein Gewerbe anmelden mit Zustimmung meiner Eltern ?
    2. Wird das Kindergeld gekürzt wenn ich einen gewissen Betrag überschreite? Wenn ja, wie hoch liegt der Betrag ?
    3. Dann darf ich Werbung, Rechnungen schreiben, und bekomme bei jedem neuen Produkt die MwSt. zurück, oder ???


    Freu mich auf eure Antworten!
    Sebastian


  • 1. Ja, du wirst die zustimmung brauchen!
    2. :D Irgendwie gefällt mir die Frage!! :lol:
    3. Du darfst Werben, du darfst Rechnung schreiben. Du bekommst nicht unbedingt die MwSt zurück. Hängt vom Typ des Gewerbes ab. Generell ist es bei uns in Österreich so, und wird wahrscheinlich auch in Deutschland so sein, das du das kannst wenn du das willst. Weil ja bei deiner größe auch noch Kleingewerbe in betracht zu ziehen ist, gibt es die Option keine Mwst zu verrechnen, und auch keine zurückzubekommen.


    Generel: Wenn du MwSt zurückbekommen willst für gekaufte produkte, dann mußt du auch bei deinen Rechnungen MwSt abführen..




    Ich würd mich aber mit der zuständigen Behörde für Gewerbeanmeldungen, bei uns Wirtschaftskammer, in Verbindung setzen.


    ach ja, solang du schüler bist gibts da eventuell auch eine spezielle form dafür.. Steuerrechtlich besser.


    mfg,
    christian

  • Also:


    1. Ja, aber die Zustimmung alleine reicht nicht aus. Du wirst dich hauptsächlich vor dem Vormundschaftsgericht verantworten müssen, die dich ausquetschen, wie es mit Sachen wie Kapitaleinlage/Kapitalrücklagen, fachlicher Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, geistiger Reife, usw. aussieht.


    Ich war damals 17 und bei mir hat das 3 Monate gedauert, bis ich dann den Wisch von denen in der Hand hatte. Beamte halt... ;)


    Es hilft immer, wenn du sagst, dass du die Schule nie vernachlässigen wirst und keinen Vollzeitjob draus machst und den Gewerbeschein brauchst, um auch für Schulen und Vereine rechtsgültige Rechnungen schreiben zu dürfen.



    2. Ab 16400,- UMSATZ im Jahr fällst du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung, du musst/darfst dann Umsatzsteuer ausweisen und bist Vorsteuerabzugsberechtigt.
    Dafür dürfen deine Eltern für das ganze Jahr das Kindergeld zurückzahlen (!!!) und du bist nicht mehr bei deinen Eltern krankenversichert und musst dich um deine eigene Versicherung kümmern. Im Jahr kostet dich das mindestens 3000,- Euro mehr! Also gut überlegen!


    Ab 7000,- Euro GEWINN musst du deine Einnahmen versteuern. Alles was darunter ist, muss zwar angegeben, aber nicht versteuert werden.



    3. Die USt = Umsatzsteuer (MWST gibt es nicht mehr!!!) bekommst du nicht zurück, du darfst sie nur "weiterreichen": Angenommen du kaufst was für 116,- Euro ein (100,- Euro + 16% Steuer) und verkaufst es für 126,- Euro weiter. Dann musst du nicht noch einmal 16% auf die 126,- Euro ans Finanzamt abführen, sondern nur deinen "Gewinn", also 10,- Euro mit den 16% versteuern.


    Das angeben von UST entbindet dich aber von der Kleinunternehmerregelung und du darfst dich sofort ohne Kindergeld auf die Suche nach einer Krankenversicherung machen und verlierst evtl. später mal deinen Studentenstatus, wenn die Uni arg penibel ist.


    Werbung machen und Rechnungen schreiben darfst du natürlich dann auch. Pass aber auf, was du in deine Werbung schreibst, wenn sich da ein "Großer" irgendwie auf den Schlips getreten fühlt, schleppt er dich wegen Wettbewerbsverzerrung vor Gericht. Also keine Übertreibungen, unfundierte Vergleiche, etc.

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Also:
    Ich muss/ darf dann Rechnungen schreiben, darauf muss ich dann auch immer schreiben inklusive 16 % MwSt. oder ?
    Wenn ich etwas für mein Gewerbe kaufe: Angenommen einen Flower für 116 €, dann bekomme ich die 16 % wieder am Jahresende vom Finanzamt zurück, oder?


    2. Also ich darf 7000 € im Jahr verdienen, damit ich keine Steuernzahlen muss, oder ? Zählen damit dann auch Jobs wie Zeitungen austragen, Ferienjobs usw. dazu ?
    3. Bei der Werbung muss doch immer der Inhaber dabei stehen, oder ? Weil es könnte ja eine Firma geben, die den Namen rechtlich geschützt hat, und mich dann verklagen könnte, oder?


    Sebastian

  • Hab mir auch schon überlegt, deinen Namen zu nutzen....scherz!
    Beim Firmennamen gibt es feste Regeln. Dein Name und Deine Tätigkeit muß drin stehen. Hans Müller - Licht- und Tontechnik.


    Fantasienamen sind alleine nicht zulässig.


    Wenn Du einen Flower für 116,00€ kaufst und Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, bekommst du die vorgelegte Umsatzsteuer wieder. Außerdem kanst Du den Flower Netto als GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) voll abschreiben und als Betriebsausgabe verbuchen. Du mußt aber auch von allen Einnahmen 16% ans FA abführen. D.h, daß Du siie miteinkalkulieren mußt Preis x zzgl. Ust oder Preis yyy incl USt. Für Privatkunden bist Du dann immer teuerer oder verdienst weniger. Um aus nem Laden 7000,00€ Reingewinn zu ziehen mußt Du ein Vielfaches umsetzen, alles andere ist ne Milchmädchenrechnung ( auch wenn Ihr nebenbei Kuchen verkauft).

    rettet den ROCKPALAST

  • DJ-R(16):Ich muss/ darf dann Rechnungen schreiben, darauf muss ich dann auch immer schreiben inklusive 16 % MwSt. oder ?


    -> Du mußt Rechnungen schreiben, aber nicht "inklusive 16% USt". Das berechtigt Deinen Kunden nur zum Vorsteuerabzug im Falle einer Kleinbetragsrechnung, vgl. dazu auch die UStR und die UStDV ! Ansonsten bitte NEtto-BMG und USt getrennt ausweisen. Wenn Du die USt falsch zu hoch berechnest, mußt Du diese auch abführen !


    DJ-R(16):Wenn ich etwas für mein Gewerbe kaufe: Angenommen einen Flower für 116 €, dann bekomme ich die 16 % wieder am Jahresende vom Finanzamt zurück, oder?
    -> ja, sofern du nicht von der kleinunternehmerregelung Gebrauch machst und zum Regelbesteuerungsverfahren optierst. Das solltest Du aber nur machen, wenn Dein Verkaufanteil höher als Dein Dienstleistungsanteil ist oder Du sowieso absehen kannst, dass Du die Grenzen spregnst. Ansonsten wäre Kleinunternhmer zum Einstieg einfacher.


    DJ-R(16): 2. Also ich darf 7000 € im Jahr verdienen, damit ich keine Steuernzahlen muss, oder ? Zählen damit dann auch Jobs wie Zeitungen austragen, Ferienjobs usw. dazu ?
    -> es zählt alles zusammen ! Vom Gewerbe allerdings nur der Gewinn und bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit kannst Du noch Werbungskosten abziehen. Ausserdem noch die Vorsorgeaufwendungen (Versciherungen etc...). Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens solltest Du rein interessehalber mal die ersten 22 §§ des EStG lesen.

    3. Bei der Werbung muss doch immer der Inhaber dabei stehen, oder ? Weil es könnte ja eine Firma geben, die den Namen rechtlich geschützt hat, und mich dann verklagen könnte, oder?
    -> DJ Rider e.K. geht auch (sofern es DJ Rider noch nicht gibt).


    Fazit:
    Es ist nicht alles so einfach wie es scheint.
    Ohne Betriebshaftpflicht würde ich schonmal garnicht anfangen.
    Einen Steuerberater solltest Du auch haben oder zumindest mal ein paar VHS Kurse über Buchführung besuchen um den Unterschied zwischen GWG, AfA usw... zu kennen.

  • wenn es den namen "dj rider" schon als firmennamen gibt dann werden sie dir das eh sagen wenn du dein gewerbe anmelden möchtest.. nehm ich mal an ;)

    drop movinglights, not bombs! ;)

  • Neee, Gobogeek, da sagt dir keiner was!


    Die kassieren einfach nur die Kohle und drücken dir dann ein formloses Blatt namens Gewerbeschein in die Hand.


    Beratung und freundliche Worte gibt's wo anders, aber nicht im KVR! :D



    @ DJ Rider:


    Du solltest dir DRINGEND überlegen, von der USt-Ausweisung abzusehen, da in deinem Alter 3000,- Euro, die deine Eltern NICHT an Kindergeld bekommen und an Krankenversicherung zahlen, kein Pappenstiel sind!


    Ich bin jetzt 20 und studiere und versuche krampfhaft noch unter den 16400,- Umsatz zu bleiben, weil es sich einfach nicht lohnt!


    Es gibt da nämlich so eine Rechnung, dass du zwischen 15% und 20% von deinem Umsatz als Gewinn verbuchen kannst (je nach Branche). Bei der Umsatzgrenze sind das grad mal ca. 3000,- Euro. Macht 250,- Euro pro Monat. Kannst du mir sagen, wer davon leben will?!

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Hallo Sebastian,


    ich kann Dir nur dringend anraten, Dich vor der Gründung Deines Unternehmens ausführlich zu informieren.
    Ich empfehle Dir zunächst ein Existenzgründerseminar bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) sowie begleitend eine Beratung eines guten Steuerberaters.
    Es gibt Steuerberater, welche sich auf Existenzgründungen spezialisiert haben.


    Wenn Deine Eltern schon einen Steuerberater haben, ist es sicherlich sinnvoll, diesen zu kontaktieren, da er besser abschätzen kann, mit welchen Auswirkungen Deine Eltern zu leben haben, wenn Du Dich selbständig machst (Kindergeld etc.).
    Vorab ist es wichtig, dass Du Dir ein Konzept erstellst, was Du eigentlich machen willst, wer Deine Zielgruppe ist, wer Deine Mitbewerber sind und wo Du in 5 bzw. 10 Jahren stehen willst.
    Merke:
    Nimm das Finanzamt ernst, die kommen auch noch nach Jahren auf Unregelmässigkeiten, an die Du schon garnicht mehr denkst. Und gerade beim Thema Steuern sollte man sich auf jemanden verlasen, der sich wirklich auskennt. Da kann man als "Greenhorn" sehr teure aber einfach vermeidbare Fehler machen.


    Gruss aus Nürnberg,


    Buzz

  • Zitat von "Wolfpack"

    Neee, Gobogeek, da sagt dir keiner was!


    Die kassieren einfach nur die Kohle und drücken dir dann ein formloses Blatt namens Gewerbeschein in die Hand.


    Beratung und freundliche Worte gibt's wo anders, aber nicht im KVR! :D


    hm, bei uns in ö gibts da ne webseite von der wirtschaftskammer wo man per suchformular nachschlagen kann welche firmen es gibt...
    aber egal, die namensfrage wird nicht das größte problem dabei sein ;)

    drop movinglights, not bombs! ;)

  • Manche Leute finden auch in der Verwandtschaft jemand, der eine so kleine Rente hat, dass er noch ein wenig dazuverdienen darf, ohne dass es gleich steuerlich weh tut. Da fragt dann auch keiner nach der Volljährigkeit, und niemand wird das Kindergeld gekürzt...


    Das hat auch noch einen weiteren Vorteil: Nehmen wir an, die Sache geht gründlich schief (beispielsweise: Betriebshaftpflicht will dann doch nicht zahlen...), dann tut das einem "alten Opa" nicht besonders weh, wenn er mit der Rente ohnehin unter der Pfändungsfreigrenze liegt und in ein paar Jahren ohnehin alle Schulden mit ins Grab nimmt. Als Schüler dagegen hat man sein Leben noch vor sich.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • @ ADIMIN super Tip.
    Das aber bei einem Schaden ggf. auch ein 16 Jähriger Querschnitts Gelähmt ist weil ein kleiner DJ seine Boxen nicht richtig aufgehangen hat daran denkst du nicht. Das dieser 16jährige dann sein Leben vor sich hat und keine Schadenersatzansprüche mehr stellen kann weil der Opa ja schon Tot ist findest du schlau. Bei solchen Tips kommt mir die Galle hoch, wenn die dann noch vom ADMIN eines Forums für „Professionelle Audio Technik“ kommen dann weis ich nicht wo das noch hin führen soll.


    Meine Aufforderung and die Moderatoren den ADMIN und in folge dann meinen Beitrag löschen.


    Eine Betriebshaftpflicht ist die ERSTE und WICHTIGSTE Versicherung für JEDEN in unserer Branche. Danach kann ich jedem nur dringend raten sich bei der BG (VBG) freiwillig zu versichern. Zusammen kostet das ca. 600-1000 Euro / Jahr wenn das nicht drin ist braucht ihr auch gar kein Geld für eure Tätigkeit zu nehmen, dann ist es ein Hobby und das ist über die Private Haftpflicht mitversichert.

  • Zitat von "Markus Verza"

    Meine Aufforderung and die Moderatoren den ADMIN und in folge dann meinen Beitrag löschen.


    Das einfachste wäre jetzt sicher, hier zwei Beiträge zu löschen, und in wenigen Tagen erinnert sich dann keiner mehr an diese Diskussion.


    So einfach möchte ich es mir allerdings nicht machen, zumal diese Diskussion jetzt die schöne Möglichkeit bietet, zwei sehr interessante Themenbereiche zu beleuchten: Haftung und Sicherheit.


    Fangen wir mit dem Thema Haftung an: Für den Einzelkaufmann wie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gilt, dass alle Beteiligten mit ihrem vollen Vermögen für die Verbindlichkeiten haften. Ganz klare Sache: Wenn jemand Waren bestellt, dann sind die auch zu bezahlen, hier weiss man aber vorher, was man tut, da sollte nicht viel passieren können.


    Es kann natürlich auch sein, dass man für einen größeren Auftrag Waren bezogen hat, und dann zahlt der Kunde nicht, beispielsweise, weil er selbst insolvent ist. Es kann auch sein, dass man durch Dry-Hire viel teures Material hinstellt, und dann hat die Security die Lage nicht im Griff oder der LKW wird aufgebrochen oder was auch immer. Da können schon mal Verbindlichkeiten in sechsstelliger Höhe auftreten, für die man dann voll haftet.


    Und da ist das Problem, dass auf einer Veranstaltung jemand zu schaden kommt. Wenn ich mir so ansehe, wie manche Kollegen arbeiten, dann muss man sich eigentlich schon wundern, dass so wenig passiert. Aber manchmal passiert halt doch etwas. Und das muss man gar nicht selbst verursacht haben.


    Konstruieren wir mal einen Fall: Ein kleiner Ton-Verleiher und ein kleiner Licht-Verleiher geben ein gemeinsames Angebot ab, weil die Mitbewerber halt auch Komplettangebote abgeben, bekommen den Auftrag, einer der beiden arbeitet etwas schlampig, ein Stativ fällt um (egal, ob das jetzt ein Boxen- oder Lichtstativ ist...), ein Zuschauer wird arbeitsunfähig und nun beginnen die Mühlen der Justiz zu mahlen...


    Nehmen wir mal an, der "schuldige" Kollege hat keine Betriebshaftpflicht, und die eigene Betriebshaftpflicht zahlt nun mal nicht für das, was fremde Firmen verbocken. Aber durch das gemeinsame Angebot hat man eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gebildet, diese ist nun schadensersatzpflichtig und somit jeder der Beteiligten.


    Früher hätte man da gezahlt, bis "man schwarz wird", inzwischen gibt es die Möglichkeit des Privatinsolvenzverfahrens, aber auch das ist reichlich unangenehm, vor allem muss man erst mal einen Anwalt finden, der einen da über knapp ein Jahrzehnt betreut, ohne dass er dafür viel Gebühren in Rechnung stellen kann.





    Ich halte es nun für ein legitimes Interesse, solche Risiken auf andere abzuwälzen, solange es im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bleibt.


    Möglichkeit Nummer eins ist die Betriebshaftpflicht, die jeder Unternehmer und jeder Freiberufler in dieser Branche abschließen sollte. Aber wir das Beispiel eben zeigt, schließt sie nicht alle Risiken aus. Schon gar nicht die Risiken, dass die eigene Kundschaft nicht zahlt, was bei größeren Verkaufsaufträgen eine kleine Firma ganz schnell in den Ruin treiben kann.


    Möglichkeit Nummer zwei ist die Gründung einer juristischen Person, normalerweise einer GmbH. Dazu benötigt man 25000 Euro Einlage, das geht auch über eingebrachtes Material ("Sachgründung"), was aber seine Tücken hat. Gerade im Veranstaltungsbereich ist es nicht unüblich, für jedes größere Projekt eine eigene GmbH aufzumachen. Geht es gut, schön, geht es nicht gut, dann werden viele Gläubiger aus ein wenig Insolvenzmasse bedient. Man hat dann noch zehn weitere GmbHs, ein paar werden schon Gewinn abwerfen. Man kann über solche Konstruktionen denken wie man will, aber der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, also ist es legitim, sie zu nutzen. (Damit kein falscher Verdacht aufkommt: Ich habe bislang keine GmbH in die Insolvenz geführt, aber bei mehreren solcher Insolvenzen insgesamt rund 10.000,- Euro verloren. Aber die Regeln sind halt so...)


    Und dann gibt es noch einige etwas außergewöhnliche Konstruktionen der Haftungsbeschränkung. Beispielsweise die GbR mit beschränkter Haftung. Benötigt kein Stammkapital, ist aber recht unübersichtlich in der praktischen Durchführung, und ob diese Haftungsbeschränkung bei einem Personenschaden wirklich greifen würde, wage ich zu bezweifeln.


    Die von mir angeregte "Konstruktion Opa" ist keinesfalls dafür angelegt, eine Betriebshaftpflicht zu ersetzen, sondern vor allem, um die Probleme mit den Verdienstgrenzen zu umgehen. Und im Schadensfall könnte sie eine Betriebshaftpflicht ergänzen. (Man sollte sich auch immer klar sein, dass im Schadensfall die Vermögenswerte einer Firma so oder so flöten gehen)


    Zitat von "Markus Verza"

    @ ADIMIN super Tip.
    Das aber bei einem Schaden ggf. auch ein 16 Jähriger Querschnitts Gelähmt ist weil ein kleiner DJ seine Boxen nicht richtig aufgehangen hat daran denkst du nicht. Das dieser 16jährige dann sein Leben vor sich hat und keine Schadenersatzansprüche mehr stellen kann weil der Opa ja schon Tot ist findest du schlau.


    Wenn der normale Gewerbetreibende die Möglichkeit hat, über eine GmbH sein Risiko zu begrenzen, dann halte ich den entsprechenden Wunsch bei einem Schüler für sehr legitim, zumal er meist noch nicht wirklich überblicken kann, welche rechtlichen Folgen sein Handeln haben kann. Wer denkt beispielsweise schon an Haftungsfragen, wenn er einen Sub-Unternehmer beauftragt?



    Zitat

    Eine Betriebshaftpflicht ist die ERSTE und WICHTIGSTE Versicherung für JEDEN in unserer Branche. Danach kann ich jedem nur dringend raten sich bei der BG (VBG) freiwillig zu versichern. Zusammen kostet das ca. 600-1000 Euro / Jahr wenn das nicht drin ist braucht ihr auch gar kein Geld für eure Tätigkeit zu nehmen, dann ist es ein Hobby und das ist über die Private Haftpflicht mitversichert.


    Nur die Betriebshaftpflicht alleine kostet (zumindest mich) 318,54 Euro. Darin sind auch sporadisch beschäftigte Hilfen mitversichert (man haftet als Arbeitgeber ja auch voll für seine Angestellten...)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Kommen wir zum zweiten Thema: Sicherheit. Darüber könnte man nun ein ganzes Buch schreiben...


    Kurz gefasst gibt es vier Regeln:


    1.) Es dürfen keine Dritten zu Schaden kommen. Nie und unter gar keinen Umständen.


    2.) Man darf selbst nicht zu Schaden kommen.


    3.) Nach Möglichkeit sollte das Material heil bleiben.


    4.) Es soll versucht werden, die künstlerischen Vorgaben umzusetzen.


    Wie die Formulierung schon andeutet, gibt es bei diesen Regelb eine Priorisierung. Man darf also nicht Regel eins verletzen, um Regel drei zu erfüllen, aber schon mal umgekehrt.


    Ein schönes Beispiel dafür ist ein ACL-Satz, den ein Kollege mal aus Einzel-PAR-Töpfen gebaut hat. Dort stellt sich ja bekanntlich das Problem, dass die Brenner alle in Reihe geschaltet werden. Vernünftigerweise verwendet man dafür ein ganz eigenes Stecksystem. Aber wir das nun mal so ist im frei finanzierten Theaterbereich: Man nimmt das billigste, was man bekommen kann, nämlich Schuko, und somit besteht die Gefahr der Verwechslung.


    Der Kollege erzählte mir ganz stolz die "Lösung" des Problems (er verwendete dafür sogar die Vokabel "sicher"... :roll: :( Die Hinleitung erfolgt über die beiden Stifte des Schukosteckers, die dafür kurzgeschlossen sind, die Rückleitung erfolgte über die Schutzkontakte, jeder Topf hatte 'nen Stecker und 'ne Kupplung, am Ende kam ein Kurzschluss-Stecker rein. Steckt man nun einen solchen Topf auf eine normale Dose, dann fliegt wegen der kurzgeschlossenen Stifte die Sicherung, deshalb "sicher". (Sicher halt nach Punkt drei, der Brenner bleibt heil...)


    Problem Nummer eins: Für die Schutzerdung gab es nun natürlich keine freien Pins mehr (Zitat "gibt ohnehin nur Streß mit dem FI"... :roll: )


    Viel größer Problem Nummer zwei: Wenn mal jemand schnell 'nen Par-Topf testen möchte und in der Kette 'nen ACL-Topf aussteckt und auf die Kupplung 'nen normalen Topf steckt, dann hat er das Gehäuse auf Phase und den Topf normalerweise in der Hand. Vielleicht steht er dazu noch auf der Leiter (soll im Theater ja hin und wieder vorkommen, und die Leiter ist aus Alu, an's Rigg gelehnt, und das ist zumindest über die normalen Töpfe geerdet...)




    Der langen Rede kurzer Sinn:


    1.) Es ist grober Unfug, Personen gefährden zu wollen, um Material zu sichern.


    2.) Zumindest mein Phantasie reicht nicht dazu aus, mir solche Sachen auszudenken, ich glaube das auch immer erst dann, wenn ich es mit eigenen Augen gesehen habe. Von daher sollte man sich ein gesundes Misstrauen gegenüber allem bewahren, was man nicht selbst getestet hat.


    (Bei Polizei und Militär gilt beispielsweise der Grundsatz, dass eine Waffe so lange als geladen zu betrachten ist, bis man sich vom Gegenteil überzeugt hat. Auf der VA-Technik übertragen würde das beispielsweise bedeuten: Eine CEE-Dose hat so lange keinen Nulleiter, bis man nachgemessen hat.)


    3.) Bei manchen Personen müsste man eigentlich das Wort "Kollege" in Anführungszeichen setzen. Aber man muss ihm zumindest zugute halten, dass er recht schnell eingesehen hat, dass seine Konstruktion dann doch nicht so vorbildlich sicher war.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hallo Rider!


    Nun zum praktischen Teil: Als Student habe ich als technischer Zeichner gejobbt und meine Leistung in Rechnung gestellt (= ich war nicht angestellt, hab aber immer für denselben gearbeitet = scheinselbstständig :oops: ). Auf meinen Rechnungen stand unten immer der Passus


    "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.",


    d.h. für meinen Kunden, er kann diese Rechnung als Betriebsausgabe angeben, aber in seiner Umsatzsteuererklärung keine Umsatzsteuer zurückfordern, weil er eben keine bezahlt hat. Meine Tuschefüller, Lineale, Zirkel etc. habe ich einschließlich Umsatzsteuer bezahlt. :cry:


    Vereinfachend darf man (als Kleinunternehmer oder als GbR) die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben als Gewinn ansetzen - das muß nicht von Vorteil sein, ist aber deutlich einfacher.


    Heutzutage mache ich das immer noch neben meinem Gewerbe als VA-Techniker. D.h. die Rechnungen über Zeichenarbeit sind ohne Umsatzsteuer, und bisher hat das Finanzamt nicht gemeckert.


    Tschö,
    Christoph

  • Sagt mal, was läuft denn hier eigentlich?
    Wo kommen wir denn da hin, wenn jetzt jedes Kind ein Gewerbe anmelden kann.


    Rider ist nicht geschäftsfähig.


    Damit haben sich alle anderen Überlegungen hierzu erledigt, weil er keinen einzigen Vertrag im Geschäftsleben unterzeichnen kann.


    Gewerbetreibender wäre also der Vater und selbst wenn Sohnemann (ahnungslos und grün wie er ist) den Vater dazu überredet, für ihn zu unterschreiben, dann ist allenfals der Sohn ein Angestelter des Vaters.


    ICH WÜNSCHE SCHON JETZT VIEL SPASS BEI DER STEUERERKLÄRUNG!


    Und wer ist dann eigentlich beim Anmieten Vertragspartner? Nem minderjährigen, kann man hierzu keine Vollmacht erteilen.


    Und weils mich nervt, dass das PA-Forum 1. verkommt und 2. dazu benutzt wird um die hier angegeben Adresse für Werbemails zu benutzen werd ich mir was dazu überlegen.(Rider ist ein Spamer von vielen hier aus dem Forum). Also sein Verhalten und seine Aktionen werden sicher nicht nur mich annerven, daher wird sich auch sein Vater sehr über die dann gehäuft folgenden Unterlassungserklärungen und Abmahnungen freuen.


    Ich hau sonst nicht so auf die Kacke, aber das nervt jetzt langsam wirklich und dass hier einige noch schlaue Ratschläge abgeben, ohne dabei zu beachten, dass man nem Minderjährigen auch mal sagen muss, dass er warten muss bis er 18 ist und sich im Geschäftsleben anderst zu benehmen hat.


    Leicht angefressene Grüße vom Alex

  • Zitat von "DJ-JAJA"

    ........Rider ist nicht geschäftsfähig........


    .........benutzt wird um die hier angegeben Adresse für Werbemails zu benutzen werd ich mir was dazu überlegen.(Rider ist ein Spamer von vielen hier aus dem Forum).


    Aber dafür scheint er geschäftstüchtig zu sein. :D


    Genau genommen ist er beschränkt geschäftsfähig, d.h. im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel, kann er z.B. Geräte kaufen.
    Stichwort "Taschengeldparagraph".


    Nur wage ich anzuzweifeln ob ein 15-Jähriger imstande ist, die Tragweite seines Handelns zu überblicken. Gerade in der VA-Branche lauern vielfältige Gefahren. Er verkauft ja nicht nur Kuchen. (… und da gibt´s dann auch Dinge die man beachten sollte).



    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Zitat

    Aber dafür scheint er geschäftstüchtig zu sein.


    Klar in dem Alter hat man noch viel Zeit für sowas!


    (Ich nicht...ich hatte nur Frauen im Kopf...aber das war fast noch teurer :D )


    Aber ich gebe Dir uneingeschrenkt Recht!
    Das hat nämlich zur folge, dass jeder Mietvertrag erstmal durch den Erziehungsberechtigten abgesegnet werden muss.
    Mal ehrlich....wer mietet denn bei so jemandem? Wenn nicht auch Minderjährige, die es sonst nirgends könnten.

  • Zitat von "DJ-JAJA"


    Mal ehrlich....wer mietet denn bei so jemandem? Wenn nicht auch Minderjährige, die es sonst nirgends könnten.


    du hast dir die frage soeben hervorragend selbst beantwortet ;)

    drop movinglights, not bombs! ;)

  • DJ-JAJA,


    leider scheint dir die gängige Rechtslage nicht geläufig zu sein. Oder du verdaust immer noch dein BGB aus dem Wirtschaft- und Rechts-Leistungskurs.


    Oder hast du das mit der Geschäftsfähigkeit irgendwo aufgeschnappt und fandest das Wort cool?


    JEDE Person JEDEN Alters kann VOLL geschäftsfähig sein, sofern das zuständige Jugendamt bzw. Vormundschaftsgericht dies rechtsgültig beschließt!


    Desweiteren darf man einem Minderjährigen durchaus eine Vollmacht ausstellen und er darf die Bevollmächtigung, soweit im gesetzlichen Rahmen, durchaus wahrnehmen und durchsetzen!


    Und: WAS ZUM GEIER IST AN EINER STEUERERKLÄRUNG SO SCHWIERIG?


    Also Alex: Erst denken und erst richtig informieren, bevor du hier über unsere Ratschläge ablästerst.


    Und wenn du mir sagst, dass stimmt nicht, dann Fax ich dir meinen Ausweis und meinen Gewerbeschein rüber, und dann wirst du feststellen, dass das KVR "komischerweise einen Fehler gemacht hat", nämlich mir den Schein gegeben, obwohl ich erst 17 war.


    Sorry, aber so was regt mich auf!
    DJ Rider ist zwar nicht mein Favorite Buddy, aber so was REGT MICH EXTREM AUF!!!


    .
    ..
    ...
    *Valium schluck*
    ....
    .....
    ......
    *Noch mehr Valium schluck*
    .......
    ........
    .........
    *Rüüüüllllppssss*


    So, jetzt geht's wieder... Wo waren wir stehengeblieben?!


    :D:D:D:D:D

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    Wolfgang Röhler
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    80689 München