Hat jemand Erfahrung wie folgndes "amtlich" gehandelt wird, bzw. bekommt man irgendwo her eine Ausnahmegenehmigung?
Zur Situation. Geplant ist ein Livestream mit insgesamt 2 anwesenden Personen 1x künstler/Dj + 1x Techniker. Gestreamt wird aus einem Proberaum abseits des Wohnortes beider. Einer(meinereiner) ist Mieter des Proberaums. Derzeit gilt bei uns Ausgangsperre ab 22:00. das Streaming Event wird aber erst 24:00 zu Ende sein. Also die Heimfahrt liegt innerhalb des Zeitraums der Ausgangssperre.
Ich denke eine Arbeitgeberbescheinung fällt aus, da ich zwar ein nebenberufliches Gewerbe habe aber keine Angestellten. Wie könnte man das Euer Meinung nach rechtssicher lösen, ohne Ärger zu bekommen außer der Option nicht satttfinden zu lassen. Es gibt ja entsprechende Events, wie machen die das?