Gestern habe ich von Kollgen gehört, dass bei einer Fastnachtsfeier Filmaufnahmen per Drohne gemacht wurden.
In einer Halle - und über Publikum.
Ich habe selbst einen „kleinen Drohnenschein“, fliege selbst DJI Avata und Mini3Pro.
Meines Wissens nach darf man über Menschenansammlungen nicht fliegen und muss mit den kleinen Drohnen einen seitlichen Sicherheitsabstand von min. 30m einhalten. Es sei denn, man beantragt bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung.
Aber irgendwie kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass sowas Genehmigungsfähig wäre.
Die Behörde für Flüge im Freien ist natürlich das Luftfahrtbundesamt. Aber wer wäre denn für Flüge innerhalb von Hallen zuständig?
Weiß das hier jemand zufällig?