Da es das letzte mal vor ca. 20 Jahren den Vorfall in den Niederladen gab, bei dem die Abnahme einer Traversenkonstruktion verweigert wurde, weil die Diagonalsteben unsachgemaß eingeschweißt waren. Dachte ich, das dieses Problem bekannt ist und eigentlich nicht mehr vorkommen sollte.
Am Wochenende arbeitete ich auf einer recht neu aussehenden Trailerbühne, eines mir noch nicht bekannten Herstellers.
Schaut es euch selbst an.
Also Leute, Augen auf bei der Risikoanalyse welche Kräfte die Konstruktion wohl wirklich abkann.
Grüße Wolf