Wenn du keine 30mann Firma hast, dann wird das mit dem durchsetzen schwierig. Man steht ja nicht ständig neben jedem einzelnen und kontrolliert ihn.
Die Durchsetzung ist sogar eine Kernforderung der LärmVibrationsArbSchV:
(3) Erreicht oder überschreitet die Lärmexposition am Arbeitsplatz einen der oberen Auslösewerte nach § 6 Satz 1 Nr. 1, hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten den persönlichen Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden.
Die Meisten sind Freelancer, da muss es eh jeder selber wissen.
Auch hier sagt die DGUV V1 in §5 und §6 und das ArbSchG §8, dass der Arbeitsschutz abgestimmt werden und dies auch vom Unternehmen für Nachunternehmen sichergestellt werden muss.
"Ich bin mein eigener Chef und muss mich nicht an die Maßnahmen meiner Gefährdungsbeurteilung halten." ist ein sehr schwaches Argument.