in der aktuellen Diskussion um die Messung von Lärmbelastung wird die A-Bewertungskurve eingesetzt. Ich vermeine mich erinnern zu können, daß diese als "gehörrichtig korrigierend" gilt. Ohne dies in Frage zu stellen interessiert mich, wie es letztlich dazu kommt. Ich stolpere nämlich über den Aspekt, daß übermäßig laute tieffrequente Geräusche eine erhebliche Gehörbelastung darstellen.
Während des Quellenstudiums zu meiner DA stiess ich m.E. zufällig auf einen Artikel, der dies beschrieb, konnte ihn leider derzeit nicht wiederfinden. Möchte daher auch nichts unsinniges pseudozitieren. Es ging in die Richtung, daß tieffrequenter Schall alle Sinneshaare im Ohr gleichermaßen schädigen kann, während hochfrequenter Schall nur die betreffenden Härchen trifft.
Stimmt dieser Ansatz?
Desweiteren musste ich vor kurzem feststellen, daß ich ein live-konzert als für mich zu laut empfand, ein Blick auf einen digitalen SPL-Messer (firma leider nicht bekannt) am FoH zeigte Momentanwerte von durchschnittlich 95dB(a). Das verwunderte mich (ok, nur so ein subjektive gefühlssache), jedoch wurden bei C-bewertung durchschnittlich 115dB(c) angezeigt. Der dortige Basspegel war für meine Begriffe auch deutlich überzogen. Bei anderen Veranstaltungen, bei denen ich interessehalber selber "gemessen" habe komme ich bspw. auf 102dB(a) und 112db(c) - alles "durchschnittliche Momentanwerte".
Könnte das bei einer Leq(a)-Messung bedeuten, daß man mit sehr hohem Basspegel arbeiten kann, ohne den Grenzwert zu überschreiten???
In der TA Lärm bspw. gibt es unter A1.5 "Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche" - auch wenn PA-Systeme dort nicht aufgeführt sind. Könnte es dazu kommen, daß aufgrund der Tieffrequenzfähigkeiten von PA-Systemen Grenzwerte nach unten korrigiert werden müssen?