Mich würde die Meinung der "Betroffenen" zu diesem Thema interessieren.
ZitatAlles anzeigenAuf nach Stuttgart - Einladung zum 1. Fortbildungsseminar zum Erwerb des DJ-Führerscheins am 24.11.2004 im „Perkins Park“, Stuttgart von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr.
Anfahrt unter: perkins-park.de
Das Thema DJ-Führerschein wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Nun endlich fällt der Startschuss. Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA) führt zusammen mit dem Berufsverband Discjockey (BVD) und dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg den DJ-Führerschein ein.
Dieser bundesweite Sachkundenachweis wird erstmalig unter Anwesenheit der Sozialministerin Tanja Gönner am 24. November 2004 in der Stuttgarter Discothek „Perkins Park“ an DJs vergeben, die an dieser Fortbildungsmaßnahme mit anschließender schriftlicher Prüfung erfolgreich teilnehmen.
Hintergrund:
Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu großer Sorge. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in Erwägung gezogen, eine Schallpegelbegrenzung auf der Tanzfläche einzuführen. In der Diskussion sind Mittelungspegel von unter 100 db(A)!! Teilweise wurde sogar der Wert von 95 db(A) genannt.
Einführung eines DJ-Führerscheins
Um ein Gesetz mit diesen unrealistisch niedrigen Werte zu verhindern, haben BDT und BVD die Einführung eines DJ-Führerscheins vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich um eine Informations- und Aufklärungsveranstaltung mit abschließender schriftlicher Prüfung für Discjockeys.
Discjockeys werden über gesundheitliche Folgen lauter Musik, über akustisch-technische Aspekte und über haftungsrechtliche Tatbestände aufgeklärt und fortgebildet. Die Inhalte dieses Seminarprogramms wurden von Experten der Technischen Universität Berlin sowie Fachleuten aus dem Bereich der Schallwirkungsforschung erarbeitet.
Die Discothekenunternehmer in Deutschland haben bereits angekündigt, dass sie zukünftig nur noch DJs beschäftigen werden, die ihre fachliche Qualifikation im Umgang mit der Musiklautstärke durch den erworbenen DJ-Führerschein nachweisen können. Denn die Unternehmer sehen sich einer steigenden Anzahl von Schmerzensgeldklagen von gehörgeschädigten Gästen ausgesetzt.
Die DJ-Branche muss hier zusammenstehen.
Nur wenn möglichst viele DJs den DJ-Führerschein erwerben, könnte eine gesetzliche Schallpegelbegrenzung verhindert werden.
Der Berufsverband Discjockey e.V. ruft daher alle seine Mitglieder auf, den DJ-Führerschein in Stuttgart zu erwerben.
Zeit: Mi., 24. November 2004, 15.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr
Ort: Discothek „Perkins Park“, Stresemannstr. 39, 70191 Stuttgart
Referenten:
Prof. Dr. Zenner, Uni Tübingen
Prof. Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp, TU-Berlin
Rechtsanwalt Stephan Büttner, Berlin
Seminarinhalte:
- Gesundheitliche Aspekte (u.a. Funktion des Ohres, Wirkung von Schall auf die Gesundheit, gehörverträgliche Schallpegel, Expositionsdauer, Bedeutung von Höhen und Bässen, Impulsschall versus Dauerschall)
- Technische Aspekte (u.a. A-Bewertung, Schallpegelmessung, Anordnung von Lautsprechern, räumliche Schallpegelverteilung bei Beschallung der Tanzfläche, Unterschied zwischen Mittelungspegel und Maximalpegel
- Rechtliche Aspekte (u.a.Rechtslage, strafrechtliche u. zivilrechtliche Beurteilung, Haftung des Unternehmers und des DJs, aktuelle Rechtsprechung, Rechtsfolgen, Versicherungsschutz für DJs)
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmegebühren zum Auftaktseminar fallen nicht an, sie werden vom BDT übernommen!!.
ZitatAlles anzeigenFortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA)
Discothekenbranche vor dem Aus? –100 dB(A) auf der Tanzfläche
(Berlin, 28. Mai 2004) Im April lud der Discothekenunternehmerverband(BDT) seine Mitglieder wieder zu einem seiner bekannten und geschätzten Fortbildungsseminare diesmal in die Discothek „Playa“ nach Bochum ein. Schallpegelbegrenzungen und GEMA-Gebührenerhöhungen standen im Mittelpunkt der Veranstaltung.
BDT-Präsident Henning Franz zeigte sich über die große Teilnahme von Über 100 Discothekenunternehmern hochzufrieden: „Sie alle nutzten die Plattform für Infos und Kontakte. Sie haben die Notwendigkeit von permanenter Fortund Weiterbildung erkannt. Denn nur wer regelmäßig an solchen Branchenveranstaltungen teilnimmt, erzielt einen Wissensvorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind spezifische Daten und Fakten, insbesondere solche, die helfen können, Kosten zu sparen, besonders wertvoll.“ Als Tagungsort wurde die Discothek „Playa“ in Bochum des Kollegen Klaus Appel ausgesucht, um gerade beim Thema Schallpegelbegrenzung realistische Lautstärkedemonstrationen vornehmen zu können.
100 dB(A) auf der Tanzfläche
Droht der Discothekenbranche das Aus? Mit dieser Frage eröffnete RA Stephan Büttner, Geschäftsführer des BDT, seinen Vortrag über die neue „Leitlinie Discothekenbetriebe“. Die von Hamburg, als erstem Bundesland, entwickelte und zwischenzeitlich erlassene Bestimmung fordert u.a. Schallpegelwerte von 100 dB(A) auf der Tanzfläche und 95 dB(A) am Rande der Tanzfläche.
„Diese Werte sind völlig unrealistisch niedrig und in der Praxis nicht einzuhalten“, kritisiert Büttner. Denn Discotheken bräuchten durchschnittlich mindestens 103 dB(A) – gemittelt über den gesamten Abend – um überhaupt eine anregende Atmosphäre zu schaffen. Wie Büttner weiter mitteilte, soll die Leitlinie zwar freiwilligen und nur empfehlenden Charakter haben. Aber „aus Erfahrung wissen wir, dass empfehlende Maßnahmen schnell zu verpflichtenden Forderungen werden. Zudem droht jetzt das Szenario, dass andere Bundesländer sich die Hamburger Leitlinie zum Vorbild nehmen und eigene Leitlinien oder sogar Verordnungen oder Gesetze erlassen“, befürchtet der BDT-Geschäftsführer.
Maßnahmen gegen Schallpegelbegrenzung
Angesichts dieser Entwicklung sei es umso unerlässlicher, dass sich jeder
Discothekenunternehmer mit diesem Thema auseinandersetzt, um zu hohe Pegelwerte zu verhindern. Büttner verwies auf die vom BDT ins Leben gerufene Initiative zur Einführung eines DJ-Führerscheins. Die Auftaktveranstaltung dazu, an die sich weitere Seminare anschließen sollen, sei für Oktober 2004 in Stuttgart geplant.
Ein Thema dieser Fortbildungsseminare zeigte die Gastreferentin Professor
Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp von der Technischen Universität Berlin in ihrem äußerst interessanten und lebhaften Vortrag auf. Nachvollziehbar und verständlich erklärte Schulte-Fortkamp die Zusammenhänge zwischen lauter Musik und Gesundheitsgefährdung der Gäste. Sie legte dar, ab welchen Werten über welche Zeit es tatsächlich zu Hörverlusten kommt und welche Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Zahlreiche praktische Hörbeispiele verdeutlichten den Seminarteilnehmern sehr anschaulich u.a. die unterschiedlichen
Pegelwerte.
Minimierung der Schallbelastung
Auf technische Möglichkeiten einer Minimierung des Schallpegels und somit
auch der Schallbelastung ging Dr. Klaus Genuit, Geschäftsführer der Firma
HEAD acoustics GmbH ein. Er setzte den Fokus auf die Psychoakustik. Er
stellte Möglichkeiten vor, wie man durch andere spektrale Zusammensetzung der Musik und eine verbesserte Raumakustik einen niedrigeren Schallpegel erzielen kann – ohne qualitativen Hörverlust für den Gast. Durch eine Optimierung der Musik kann eine Minimierung des Schallpegels erreicht werden, so seine Kernaussage.