Gastronom hat keinen Bock geliefertes Zeug zu bezahlen......

  • Ja, so kann man das nennen!


    Im Februar/März diesen Jahres krempelte ein mir bekannter und nett wirkender junger Gastronom seine Kneipe um, und wollte bei dieser Gelegenheit auch eine Beschallung installieren.


    Im Vorfeld mietete der Zeitgenosse auch schon mal die ein oder andere Konfiguration zur Kneipenbeschallung zwecks solcher Anlässe wie Karneval und Tanz in den Mai. Die Rechnungen wurden beglichen, wenngleich auch mit auffälligem Delay!


    Zur dauerhaften Installation entschied er sich dann für vier Boxen und einer Endstufe aus unseren Verleihbeständen, die ich ihm komplett für recht günstige 900.- Netto im Paket offerierte. Die Komponenten waren eine alte KMT 960 Endstufem, und 4 gepimte Plastikkübel ala EV SX, bestückt mit einem EV12L und einem BMS4549, sowie angepasster Weiche.
    Kein schlechter Kurs für den Kollegen, und er war sogar derart begeistert von den Sachen das er die sofort kaufen wollte.


    Das ist nun einige Monate her! Das Zeug hängt in seinem Laden und spielt (Fuck.....noch nicht mal die olle KMT geht kaputt... :evil: ), und ich warte seither auf Zahlung!


    Habe ihn angerufen, SMS geschickt, nochmal angerufen usw. Reaktion war bisher lediglich eine SMS mit Hinweis auf desolate Portokasse und einem "Sorry bis bald"


    Nun reicht es allerdings, ich bin weder Caritas noch Hausbank des Kollegen.
    Habe ihn heute definitiv aufgefordert den Krempel auszubauen und vorbeizubringen. Leider geht er nicht ans Telefon, bislang muss ich mich auf SMS beschränken.


    Wahrscheinlich bringt er die Teile aber nicht vorbei. Nun habe ich folgendes Problem: eigentlich mag ich den Menschen, möchte ihn auch nicht wirklich in den Konkurs wegen der Kisten treiben. Zum anderen halte ich es nicht für sinnvoll gleich die vollständige Inkassomühle ans rollen zu bringen. Letztlich habe ich ja nichts gegen ihn, und habe ja auch verständniss für Engpässe.
    Aber ich möchte es nicht mehr so schleifen lassen wie in den vergangenen Monaten.


    Hat jemand gute Ideen wie ich den Kameraden nun behandeln sollte?
    Stefan

  • Gespräch über Ratenzahlung bringt bestimmt am ehesten was, da stimme ich zu.


    Wenn es nicht Deine Stammkneipe ist, Fax schicken mit der Ankündigung, die Sachen alsbald auszubauen und Sendebericht einpacken sowie Rechnung, auf der steht "bis Bezahlung nicht Deine Anlage, sondern Rocklines". Samstag Abend mit Leiter und nem kräftigen Kumpel hin, Plastikkübel abschrauben, Endstufe einpacken und der Bedienung einen schönen Tag wünschen. Eine schlaue Thekenmaus könnte ganz schnell den Chef mit etwas Bargeld herzitieren, sagen wir 1044€.


    Ja, ich gucke zu viel Fernsehen...

  • -Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Gastro IMMER Vorkasse zu nehmen oder bei Lieferung zu kassieren.


    Wir haben in unseren AGB´s einen verlängerten Eigentumsvorbehalt und in die Verträge (betrifft eher Dauermieten/Leassing) kommt ein Passus wenn die Rechnung nicht bezahlt ist haben wir das Recht jederzeit die Anlage auf Kosten des Wirts auszubauen, dies befreit ausdrücklich nicht von der Zahlungsverpflichtung.


    In deinem Falle würde ich einen Besuch machen zur Hauptgeschäftszeit in den Wirt nochmals freundlich aber bestimmt auf seine Forderung hinweisen, fragen wieviel er per sofort Zahlen will (kann) und wie Ihr den Rest regelt (bitte kein vertrösten auf Morgen). Du brauchst warscheinlich nicht zu erwähnen das er sonst gleich ohne Musik da steht und jeder seiner Gäste (sofern vorhanden) mitbekommt wie es mit Ihm steht.


    Wenn Du ggf. wartest bis zur Insolvenz bekommst Du nix mehr, darum sofern die Kiste noch läuft sein Geld holen.


    Gruß


    Jürgen

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • Ich gehe da dann mit Mahnbescheid vor. Mein Motto: Kunden, die nicht bezahlen, finde ich an jeder Ecke. Das heißt umsonst arbeiten kann ich überall. Und mehrere Kunden, denen ich einen Mahnbescheid geschickt habe, kommen immer noch mit Auftrgägen. Ist jetzt halt klar, daß sie zahlen müssen, es mit mir nicht machen können. (Habe gerade wieder so einen Fall am Schreibtisch)

  • Das mit dem Mahnbescheid ist für mich in so einem Fall eher ein Zusatz. Das Problem beim Mahnbescheid ist einfach die Zeitkomponenete ( bis da was passiert gehen etliche Wochen ins Land) und daß der Kunde im Zweifelsfalle den Finger hebt und sagt er hat nix mehr. Und Du bleibst auch noch auf diesen Kosten sitzen.


    So lange der noch Umsatz macht und er genau weiß ohne Musik kein Umsatz, bist Du noch in einer ganz guten Position um Dein Geld zu bekommen. Nur man muß halt frech sein da mal entschlossen genug aufzutreten, daß er kappiert jetzt muß eine Lösung (Geld) her ansonsten muß ich selber singen....

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • Hallo rockline/ Stefan


    die Vorschläge der Kollegen sind allesamt mal gut, aber am besten ist es in diesem Falle zur Erlangung einer gesicherten Rechtsposition (auch als "Druckmittel" bestens geeignet) dem Vorschlag von timotimo zu folgen und einen Mahnbescheid zu beantragen. Allerdings das kostet etwas Geld ( Gebühren beim AG Hagen) und im Insolvenzfalle ist das letztlich nur Papier. Du hast dann am Ende zwar eine titulierte Forderung, aber wenn keine Kohle da ist, gibt´s auch nix! Der Insolvenzverwalter zahlt dann nämlich nicht aus seiner Tasche, wie viele Zeitgenossen immer noch meinen :)


    Beim Mahnbescheid ist es ja so: entweder er zahlt oder es geht ins steritige Verfahren (sprich: Gericht-Klage-Verurteilung...). Das überlegt sich der Käufer dann doch noch.


    Schlau ist es aber sicherlich vorher mit dem Käufer eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die er auch tunlichst einhalten sollt (weil sonst -> siehe oben)


    Wenn Du da noch Fragen hast - Du hast ja mich...


    Gruß


    stb

  • Vielen Dank für die guten Ratschläge!


    Ich kann ihn nach wie vor nicht erreichen, und zum eben vorbeifahren ist das zu weit.
    Aber ich habe gute Freunde, die den Kollegen auch kennen. Sie werden die Angelegenheit ansprechen und eine gütliche Lösung anstreben. Mir ist der Schuldner ja auch als netter und liebenswerter Zeitgenosse in Erinnerung, eigentlich möchte ich ihm nicht mal mit der Rechtskeule drohen. Meinetwegen reicht es das Zeug zurückzubekommen, und der Fisch ist gelutscht! Auf die offene Miethire der kleinen Anlagen kann ich auch hinwegsehen - aber Materialunterschlagung geht zu weit!


    Zeigt er sich nicht wirklich einsichtig mache ich das große Fass auf. Rechtsanwalt, Titel usw. (jawoll Thomas..), und sogar noch einen Eintrag ins Brett der Warnungen. Dann ist der Kunde für mich durch, sowohl privat als auch geschäftlich.....ein Nobody halt!


    Warten wir mal ab, ich halte auf dem laufenden. Und danke für die Tips!
    Stefan

  • ..oder du lädst da zum nächsten Forentreffen..
    rockline gibt einen aus!

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?


    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • @ svenM:Jau! das ist definitiv die beste Idee!! Aber dann sind auch alle Hands und Kunden eingeladen!!!;-))


    rockline: Jaja, Stefan, so garstig bin ich ja auch garnicht. Aber manchmal braucht der ein oder andere halt auch mal einen "Denkanstoß", wobei die friedliche Lösung immer die bessere ist.


    stb

  • Hallo Stefan !


    Wenn er Dich zu sehr ärgert schlage ich vor hinzufahren, das Material auszubauen ( sofern unter Eigentumsvorbehalt verkauft), ihm eine Mietrechnung für die Nutzung zu schicken und diese dann wie hier beschrieben beizutreiben.


    Wenn ihm die Mietrechnung zu hoch sein sollte kann er noch den Kaufpreis bezahlen und die Dinger gehören ihm.


    Lästig wird es, wenn er den Ausbau freiwillig nicht zuläßt.


    Viele Grüße,
    Volker

  • Prinzipiell gibt es ja auch Inkassounternehmen, die, wenn sie nicht zu groß sind unter akzeptablen Bedingungen arbeiten.


    Hier: ca. 10 Euro bei Aufnahme des Jobs, dann bei Erfolg bis max. 50% der Aussenstände und im Falle nichts erwirkt werden kann nochmal ca. 50 Euro.


    Denn, MB, oder ein erreichter Titel nutzen ja gar nichts, wenn der Schulder einen OE geleistet hat. Dann könnte man theoretisch 3 Jahre warten aber selbst danach sind die Erfolgsaussichten eher bescheiden.

  • Am besten mit ein paar Freunden hinfahren , richtig bechern und wenn am Ende abkassiert werden soll einfach mal sagen dass du das dann mal irgendwann in 2 Monaten bezahlst weil du im moment keine kohle hast, dann weiß er bescheid wie man sich fühlt ;)

  • Zitat von "DJPEPPER"

    Am besten mit ein paar Freunden hinfahren , richtig bechern und wenn am Ende abkassiert werden soll einfach mal sagen dass du das dann mal irgendwann in 2 Monaten bezahlst weil du im moment keine kohle hast, dann weiß er bescheid wie man sich fühlt ;)



    oder er ruft die polizei und die wollen dann das geld von dir für ihn haben oder du wanderst in bau und gleichzeitig erhälste auch noch hausverbot


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • Zitat von "Micromann"

    oder er ruft die polizei und die wollen dann das geld von dir für ihn haben oder du wanderst in bau und gleichzeitig erhälste auch noch hausverbot


    ???


    Es mag ja durchaus sein, dass die Herren in Grün einem Gast "nahelegen", seine Rechnung zu bezahlen, einfach deswegen, um die Sache unbürokratisch aus der Welt zu schaffen. Rein rechtlich dürfen sie nicht mehr tun, als die Personalien aufnehmen.


    Das Aufrechnen von zivilrechtlichen Forderungen ist in den §§ 387 bis 396 BGB geregelt.


    Bau?


    Hier in Deutschland bei unseren notorisch überarbeiteten Staatsanwälten ???


    Vielleicht eine Einstellung des Verfahrens gegen 100,- Euro, wenn denn nun wirklich Zechprellerei vorliegen sollte, aber für gewöhnlich dürfte der Wirt auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden.


    Hausverbot könnte es geben, aber vermutlich dürfte der Wirt nicht daran interessiert sein, die Situation zu eskalieren. Und bei den Margen, die er vermutlich hat, dürfte das der günstigste Weg sein, seine Rechnungen zu begleichen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ich kenne eine Firma, die hat das in einem ähnlichen Fall so gelöst, daß die ganze Belegschaft zum Essen / Trinken gekommen ist und als es ums Bezahlen gegangen ist, wurde darauf verwiesen, daß der Betrag doch mit der ausstehenden Rechung zu verrechnen sei. Muss wohl recht erfolgreich gewesen sein :)

  • Mein Fall hat sich geklärt!


    Durch die Hilfe einiger lieber Freunde im Umkreis des Gastronomen hat sich nun alles zum guten gewendet.


    Die Erreichbarkeitsprobleme haben sich auch gelichtet: der gute Mann war bei Verwandten zu Besuch, vergass dort noch das Handy und war somit vorläufig "unerreichbar". Nachdem ihm das Handy wieder zugeschickt war las er wohl mit Schreck meine finsteren SMS und Mailanrufe - und entschuldigte sich erst mal für die "Sturheit". Wir klärten dann schnell auf, was ein guter Freund im Vorfeld schon persönlich mit ihm besprochen hatte, wie wir das regeln - und gestern beim Kaffee in der Kneipe gab es dann auch Salär!


    Gut, mehrere Monate Verzug sind schon außerordentlich, die Rechnung war zwischenzeitlich auch schon im Altpapier und mußte neu gedruckt werden, aber ich möchte zufrieden sein und bin auch wieder etwas schlauer geworden.
    Stefan

  • Zitat von "rockline"

    ... aber ich möchte zufrieden sein und bin auch wieder etwas schlauer geworden.
    Stefan


    Na schau her.


    Da beweist sich doch die Weisheit von Winston Churchill: "Blabla ist besser als Pengpeng." (Wobei dem alten Zigerrenraucher sicher klar war, dass ein bisschen blabla über pengpeng manchmal ganz schön zielführend sein kann.)


    Die Geschichte mit dem Handy ist aber schon eine ziemliche Räuberpistole. Wenn ich einzig und allein über das Handy erreichbar bin und das dann tage- oder wochenlang vergesse, erfüllt das für mich in der heutigen Informationsgesellschaft den Tatbestand des vorsätzlichen Untertauchens.


    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."