Wer darf was? (Stromverteilungen stecken)

  • Hallo


    Hab leider dazu in der Suche nichts genaues gefunden und wollte mal nachfragen:
    -Bis zu welchen Stromstärken (Spannung=230V) darf ich Stromverteilungen stecken und in Betrieb nehmen? (Oder gibts da keine Beschränkung)
    (Wenn ich keine besondere Ausbildung habe)
    -Bin ich erst nach Abschluß des E-Technikstudiums Fackkraft oder schon nach Abschluß des Vordiploms.


    Mfg
    David

  • Ohne Ausbildung darfst du nur Tischverteiler stecken. :shock: Weil bei Stromverteilungen mußt du erden, messen etc.

    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

  • bei steckverbindungen darf bis 16Acee jeder, bis 62Acee eine elektrotechnisch unterwiesene person nach din soundso und ab 63Acee ein meister mit örtlicher zulassung vom energieversorger. einige ampere (hauspanzersicherungen z.b.) drüber dürfen nur noch besonders geschulte leute stecken. da darf auch kein normalomeister dran.

  • Hi Akustikkoppler,


    das ist mir aber neu, dass es da einen Unterschied zwischen 63A und 125A CEE gibt...


    Hast Du da irgendeine Herleitung oder einen Link, aus dem das hervorgeht?


    Und dass es eine Begrenzung für den Sicherungstausch ab xxx Ampere gibt, ist mir auch vollkommen neu...
    Dann hätte ich ja bislang "illegal" gehandelt, wenn ich eine 500NH ersetze :shock:
    Oder meinst Du Mittelspannungssicherungen?



    Gruß aus Nürnberg,


    Buzz

  • Zitat von "akustikkoppler"

    bei steckverbindungen darf bis 16Acee jeder, bis 62Acee eine elektrotechnisch unterwiesene person nach din soundso und ab 63Acee ein meister mit örtlicher zulassung vom energieversorger. einige ampere (hauspanzersicherungen z.b.) drüber dürfen nur noch besonders geschulte leute stecken. da darf auch kein normalomeister dran.



    in dem wisch für die elektrofachkraft steht bei mir, daß
    ich bis 400 A d.h. powerlock stecken darf


    wäre auch ein bißchen umständlich wenn man für jeden 12er
    dimmer einen e-meister bestellen müsste..


    wirfst du da vielleicht was durcheinander ?


    aufklemmen etc. darf nur der evu-zugelassene meister

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • das mit den panzersicherungen hab ich von einem ortsansässigem e-meister der sie nicht tauschen darf. das mit den 63Acee hab ich aus einem heft der berufsgenossenschaft das bei der arbeit rumlag und wurde mir vor einiger zeit von so verseuchten etechnikerlehrlingen bestätigt...


    buzz: zwischen 63 und 125A gibts meines wissens auch keinen unterschied und wieviel ampere 'panzersicherungen' haben weis ich auch nicht... man braucht nur einem dicken ledermantel, dicke gummihandschuhe, eine lange zange, so n kopfschutz und ganz viel mut um sie zu wechseln...


    hasenfuß: glaube wir meinen das gleiche. nur das mit den 400a ist mir neu, erklärt aber einiges...


    edit: meine infos dazu sind stand mitte 2004...

  • Können wir hier bitte mal wieder zu etwas mehr Sachlichkeit kommen !
    Vermutugen bringen nichts. Mit den Informationen aus meinen Kopf deckt sich das nicht. Da ich aber eben auch nicht alles gerade bei der Hand habe halte ich den Mund und ich möchte die anderen bitten es genau so zu halten nach der alten Regel:


    Fragen darf jeder.
    Nachfragen auch.
    Antworten nur der der weiß wovon er spricht und er die Fundstelle / DIN usw nennen kann.

  • hab grade in der bgv a3 nachgeschlagen und habe festgestellt das eine elektrofachkaft nichts mit einer elektrotechnisch unterwiesene person nach din soundso (ihk) zu tun hat. vielmehr darf eine eletrotechnisch unterwiesene person unter aufsicht einer elektrofachkraft arbeiten. aber nur eine elektrofachkraft darf ortsveränderliche anlagen prüfen und in betrieb nehmen. insofern wird das mit dem stromverteiler wohl nichts... leider finde ich grade die tabelle mit den befugnissen der einzelnen gruppen (unkundige, elektrotechnisch unterwiesene personen und elektrofachkräfte) nicht... unter dem link könnt ihr aber gerne selber suchen:


    http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_a3_a06-2005.pdf


    edit: auf seite 26 hab ich eine tabelle gefunden. in erinnerung habe ich eine viel ausführlichere mit genauen angaben von gefahrenklassen und befugnissen...

  • Hi,
    dann will ich mal zusammentragen was mir bekannt ist:
    Din VDE 0105-100 regelt in Tabelle 104 "Stromgrenzen für das gefahrlose Auswechseln von Stromführenden Sicherungseinsätzen"
    Für die Praxis interesannt dürfte nur sein das D/D0 bis 63A sowohl von Laien als auch Fachkräften unter Last gewechselt werden dürfen, drüber von beiden nicht. (also ich werde nicht versuchen eine 63 A Sicherung einzudrehen, wenn ich nicht weiss welche verbraucher dahinter liegen)
    Ansonsten dürfen sicherungen nur Lastfrei gewechselt werden und es muss sichergestellt werden das während des wechselns auch der Stromkreis Lastfrei bleibt. Dies darf von einen Laien erledigt werden, solange die Halterung gegen das direkte berühren Geschützt ist. Dies ist in der Regel bei NH's nicht der Fall.
    NH's dürfen von (besonders geschulten?) Elektrofachkräften auch mit entsprechender Ausrüstung unter Last gewechselt werden.


    Nun zu den Steckverbindungen:
    Grudsätzich kenne ich keine Vorschrift welche eine Qualifikation für das "reine Stecken" verlangt, da diese eigentlich auch unter Last erfolgen können muss, oder dagegen veriegelt sein muss. Viel wichtiger finde ich die Qualifikation die benötigt wird um die Anlage Messtechnich zu Überprüfen!
    Die 0108-1 bis 8 welche eigentlich für jeden Verteiler der von mitgliedern dieses Forums aufgestellt wird zuständig ist, verlangt eine Erstprüfung nach 0100-610! Diese hat nach 0105-100 5.3.3.5 von einer Elektrofachkraft zu erfolgen!
    Auf gut deutsch würde ich dies jetzt mal in 2 Kategorie einteilen:
    Endgeräte: dürfen wenn dieser keiner weiteren Prüfung bedürfen, und nicht anders gekennzeichnet von jedem eingesteckt werden.
    Verteiler: würden nochmal eingeteilt:
    An Endstromkreise (<16A) von Laien
    Falls Schutzeinrichtungen im Verteiler, müssen deren Wirksamkeit von einer Elektrofachkraft vor Inbetriebnahme messtechnisch geprüft werden.


    Dieser beitrag stellt keine Endgültige wahrheit dar, sondern meine Gedanken und Interpretationen zu den entsprechenden Normen ;)

    mfg
    Swemers

  • Wenn man die BGV A3 wörtlich nimmt:


    - eine elektrotechnische Anlage entsteht durch das Verschalten von zwei oder mehr elektrotechnischen Betriebsmitteln.


    - elektrisches Betriebsmittel ist alles, was irgendwie mit Strom zu tun hat


    -> im Extremfall: Wenn ich ein Mikrofon an die Mikrofonleitung stecke, errichte ich eine elektrotechnische Anlage


    - nach § 5 muss das von oder unter Aufsicht einer elektrotechnischen Fachkraft auf ordnungsgemäßem Zustand geprüft werden





    Wer glaubt, dass davon Kleinspannungsanlagen oder zumindest reine Signalverarbeitung ausgenommen ist, darf mir gerne zeigen, wo's steht...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • es steht genau in DER liste! kleinspannungen unter 90v sollen laut dieser liste auch von laien in betrieb genommen werden dürfen... das heft war din-a5 und grün, etwa 1 cm dick. es stand was von berufsgenossenschaft drauf... ich schau noch mal die uvvs durch...

  • Zitat

    Wer glaubt, dass davon Kleinspannungsanlagen oder zumindest reine Signalverarbeitung ausgenommen ist, darf mir gerne zeigen, wo's steht...


    Man kann ja auch einfach mal logisch denken... Ich hab z.B. noch nicht gehört, dass man neuerdings nen Elektriker braucht wenn der Sohnemann am nächsten Samstag seine neue Eisenbahn aufbauten will...


    Vielleicht haben die, die diese Regelungen aufgestellt haben einfach nie damit gerechnet, dass die dermassen pingelig auseinandergenommen werden wie fast täglich in diesem Forum...

  • Zitat von &quot;Michael D&quot;

    Man kann ja auch einfach mal logisch denken... Ich hab z.B. noch nicht gehört, dass man neuerdings nen Elektriker braucht wenn der Sohnemann am nächsten Samstag seine neue Eisenbahn aufbauten will...


    Im häuslichen Bereich gelten ja üblicherweise die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (wie auch die übrige Gesetzgebung zum Arbeitsschutz) nicht.


    Zitat

    Vielleicht haben die, die diese Regelungen aufgestellt haben einfach nie damit gerechnet, dass die dermassen pingelig auseinandergenommen werden wie fast täglich in diesem Forum...


    Es ist ja nicht die Frage, wie spitzfindig wir das hier auslegen, sondern wie - im Falle eines Falles - die zuständigen Richter das auslegen. Auf dem Skala zwischen "wortgetreu" und "nach dem gesunden Menschenverstand" sind da ja sehr viele Abstufungen möglich...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Vielleicht kann man ja das Topic noch mal streifen:


    Zitat


    BGV C1


    §27 (2)
    Bei Außenproduktionen ist vor dem Herstellen des Stromanschlusses dessen Fehlerfreiheit auf der Einspeiseseite festzustellen.


    Wer auf einer Veranstaltung was steckt, misst gefälligst vorher!
    Dazu genügt eine


    Zitat


    BGV C1
    DA zu §27 (2)
    "... bei Verwendung von geeignetem Prüfgerät....elektrotechnisch unterwiesene Person..."


    Lass dich unterweisen, kauf dich Messgerät,... fröhliches Stecken an "Steckdosenstromkreisen"


    Gruß
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • Zunächst bleibt festzuhalten, das es sich bei einer Elektrofachkraft wie sie in der VA-Technik als Lehrgang angeboten wird, genau genommen um eine
    "Elektrofachkraft mit festgelegten Tätigkeiten" handelt.


    Zitat von &quot;DA zu §2 BGV A3&quot;

    Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist.


    Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.


    Es gibt diese Elektrofachkräfte mit festgelegten Tätigkeiten nicht nur in der VA-Technik sondern auch in anderen Bereichen. Eine "Gleichwertigkeit" der jeweiligen einzelnen Aufgabenbereiche ist nicht gegeben. So kann eine E-Fachkraft für VA-Technik nicht ohne weiteres im Wohnungsbau arbeiten und dort die E-Anlagen errichten.


    Die Tätigkeit der Elektrofachkraft für VA-Technik ist weiterhin definiert als


    Zitat

    Aufbau und Betrieb nicht stationärer elektrischer Anlagen, die mit branchenüblichen verwendungsfertigen Betriebsmitteln und Geräten errichtet werden. Dazu ist es erforderlich, das die Anlagen beurteilt, gemessen, instandgehalten und repariert werden können.


    Wichtig ist der Punkt mit den verwendungsfertigen Systemen. Diese schließen auch Powerlock mit ein. Eine Grenze bezüglich der Strombelastbarkeit ist nicht gegeben und ehrlich gesagt auch quatsch.


    Alles in allem kann man auch als EFKmfT/VA :roll: nur die Aufgaben ausführen, für die man per Lehrgang oder Unterweisung qualifiziert ist.
    Und auch das Arbeiten im Elektrohandwerk ist tabu!


    Natürlich kann man, wenn man genauer drüber nachdenkt, nur den Kopf schütteln, wie bei vielen Reglementierungen in Deutschland - Beispiel:


    Ihr habt ein Konzert in einer Veranstaltungstätte. Beim Ausladen rammelt ihr mit eurem Amprack gegen eine 32A Steckdose an der Wand, welche darauf zerbröselt. Da es sich um einen stationären Anlagenteil handelt, kann die Dose nicht von einer EFKmfT/VA repariert werden, sondern muss von einem Elektroinstallateur ausgetauscht werden.


    Wenn ihr aber irgendeins eurer Geräte während dem Aufbau beschädigt, z.B. auf nen 63A Stecker nen Stapel Bütecs kippen lasst, dann dürft ihr diesen Stecker wechseln, da "verwendungsfertig" und "Repartur"


    ach ja und

    Zitat von &quot;akustikkoppler&quot;


    es steht genau in DER liste! kleinspannungen unter 90v sollen laut dieser liste auch von laien in betrieb genommen werden dürfen... das heft war din-a5 und grün, etwa 1 cm dick. es stand was von berufsgenossenschaft drauf... ich schau noch mal die uvvs durch...


    Diese Liste möchte ich gerne sehen. Auch würde mich interessieren, was der Verfasser im allgemeinen unter "Kleinspannung" versteht.

  • Ich finde, die urspruengliche Frage ist noch unbeantwortet.
    Da wollte jemand wissen, ab wann man fuer welche Taetigkeit qualifiziert ist, wenn
    man Elektrotechnik _studiert_. Nicht Lehrgang oder "Ausbildung zur FKET/VA".
    Die Frage lautete: Studium und Vordiplom. Was darf man damit?


    Gruss,


    Mathematiker

    Die Wurfweite der Boxen ist abhaengig vom Wurfwinkel.
    Der Einfluss des Gewichts der Boxen kann durch Muskelkraft der Hands ausreichend kompensiert werden.

  • Hi


    Danke. mathematiker hat recht, so ganz genau weiß ich jetzt immer noch nicht, was ich wann darf. Bin ich mit Vordiplom schon eine elektrotechnisch unterwiesene Person? Ich würde mal behaupten nach der Anzahl der Vorlesungen auf jedem Fall, ich kann mir nicht vorstellen, dass man in irgendeiner Ausbildung mehr lernt als in 2 Jahren Vordiplom.



    Mfg
    David

  • Hi,

    Zitat

    Ich würde mal behaupten nach der Anzahl der Vorlesungen auf jedem Fall, ich kann mir nicht vorstellen, dass man in irgendeiner Ausbildung mehr lernt als in 2 Jahren Vordiplom.

    Ich wohl ;)


    Aber zur Rechtlichen seite:
    DIN VDE 0100-610 61.1.6
    "Die Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektricher Anagen verfügen."


    DIN VDE 0100-200 2.9.1
    Elektrofachkraft
    Person die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kentnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren durch Elektrizität erkennen kann.


    Also hast du das Wissen und die Erfahrung um eine Prüfung/Messung und Protokollierung nach Din VDE 0100-610 durchzuführen, und kannst diese nachweisen, solltest du keine Probleme bekommen.


    Edit:
    Ein ja oder nein kann dir hier keiner geben, da wir dein Wissen und deine Erfahrungen in diesem Punkt nicht eischätzen können.
    Meine Erfahrung ist aber das man über solche "weltlichen Themen" wie Schutzmassnahmen in Niederspannungsnetz nicht spricht ;)

    mfg
    Swemers

  • dave:
    Ich verstehe die Problematik ein Stück weit,
    ein generelles ja/nein halte ich aber auch für recht schwierig, auch weil es immer wieder widersprüchliche Aussagen zu hören gibt.


    Ich behaupte einfach mal, dass da geschätzte 80% der E-Technik-Vordiplomanden das Wort DUSPOL noch nicht einmal fehlerfrei buchstabieren können, von den restlichen 20% das Ding nur die Hälfte richtig herum in die Hand nehmen würden , und der Rest dann immer noch nicht zwangsweise sicher ist, wo man nun tatsächlich was gegen was mißt...


    Sorry an die E-Techniker, aber ich glaube, das man das Studium auch locker bis zum Diplom schafft, ohne auch nur ein einziges mal über einen NH-Griff, eine schwarze CEE-Steckverbindung oder ein Drehstromkabel mit neuer Farbkennzeichnung gestolpert zu sein. (Von Dingen wie Powerlocks Crimpen etc will ich da noch gar nicht reden...)


    Von daher würde ich mir immer im Hinterkopf behalten, wie im Schadensfall wohl ein Richter darüber entscheiden würde.


    Als relativ safe Version würde ich auch zur bereits genannten "Elektroschwachkraft" für VT tendieren - damit darf man zwar nicht alles, kann aber u.U. seine fachliche Kompetenz nach außen hin weiter untermauern.


    Und hier noch ein Schmankerl zum Silvesterabend für alle E-techniker:
    http://www.fh-augsburg.de/~carcass/et_song1.mp3 - so sind sie wohl wirklich...

    CatCore - die vielseitigen Adapterlösungen von XLR auf Cat für Mobile Anwendungen, Rental und Installation: http://catcore.eu


    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • Naja Skyper, soweit gebe ich dir Recht.
    Allerdings erwartet man von einem fertigen Ing. das er sich mit den Vorschriften auseinandersetzt wenn er auf eine Aufgabe stößt die er so nicht bearbeiten kann.


    Bei einem Studium geht es anders als in einer Gesellen oder auch Meisterausbildung nicht darum möglichst viel (halb) Wissen eingebläut zu bekommen, sondern man lernt sich selbstständig benötigtes Wissen anzueignen.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?


    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"