Zitat von "AMLB"Und wie schauts bei uns aus?
VW T5 Kombi 2,8 t (PKW-Zulassung) mit 1,3 t Hänger?
Sonntags darf gefahren werden??? kein Fahrtenschreiber???
Nach meiner Interpretation:
Sonntagsfahrverbot gilt nicht (hier schreibt das Gesetz vom "LKW mit Anhänger", Ihr habt ja PKW-Zulassung)
Fahrten mit Anhänger (zul. GG ist ja 4,1t) mit Fahrtenschreiber, wenn Ihr über den 50km-Umkreis des Fahrzeugstandorts hinaus wollt. (Hier schreibt das Gesetz ja von "Fahrzeugen" im allgemeinen)
(gewerbliche Nutzung mal vorausgesetzt)