Wie Nullleiter prüfen

  • Du stellst ihn einfach auf Wechselspannung, den größt möglichen berreich, sollte aber über 500V liegen, dann stechst du den Roten Stift des Multimeters ind Phasen stecker der CEE und den schwarzen in den Null Stecker, dann siehst du ob Spannung anliegt, müssen 230V sein und dann funktioniert der. Das solltest du aber mit allen 3 Phasen zu null machen und mit allen drei Phasen zu PE, dann kannst dir sicher sein, dass alles geht, du kannst auch noch die Phasen einzel überprüfen überprüen, aber dabei solltest du den Messberreich auf 1000V AC stellen (aus reiner Sicherheitsmaßnahme) Leider kenn ich dein Multimeter nicht und weiß deswegen nicht, ob man ein Drehfeld damit messen kann falls doch in Deutschland ist ein Rechtsdrehfeld vorgescchrieben.

  • Wenn von jeder Phase zum Null rund 240V und vom Null zur Erde 0V rauskommen ist zumindest auf dem Nullanschluss auch was, was einen Erdanschluss hat. Wenn Du Pech hast, hat dann einer im Stecker Null und Erde kurzgeschlossen (schon gesehen)...


    [edit: war einer schneller]

  • Die beschriebene Messung mit dem Multimeter hat allerdings einen Nachteil: Sie ist so hochohmig, dass es nicht auffällt, wenn ein virtueller Nulleiter durch Kleinverbraucher (beispielsweise drei Dreheisen-Messinstrumente zur Spannungsüberwachung) gebildet wird.


    Aufschlussreicher sind Messungen mit einem zweipoligen Spannungsprüfer (Duspol), bei dem man eine Last zuschalten kann, insbesondere dann, wenn man eine "Feinanzeige" (als nicht nur LED für 110, 230 und 400V) hat. Wenn man die Messung belastet und darauf die Spannung wahrnehmbar zurückgeht, dann sollte man der Sache gründlich nachgehen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Der Netzinnenwiderstand wird von der VDE nicht gefordert.
    folglich kann nicht jedes VDE 0100 Messgerät diese Messung!


    Der Netzinnenwidersand ist aber wichtiger Messwert um einen Ordnungsgemässen Neutralleiteranschluß zu gewährleisten

    über eine VDE 0100 Teil 610 Prüfung kann man mit mir nicht streiten

  • Zitat von "bemi"

    Hi, eine Handlampe ist auch ein zuverlaessiges Messgeraet, in diesem Fall - alternativ auch Notenpultleuchte, FOH-Funzel o.ae. ;)


    Hallo.Noch besser wäre es 2 Glühlampen 230 je 100 Watt in Reihenschaltung als Belastungswiderstand zu nehmen.Diese bleiben auch bei zu hoher Spannung in Ordnung.


    mfg franz45

  • @ Test: ... wie recht Du doch hast.


    @ flippy-dick: Als Nicht-Elektro-Fachkraft lässt Du bitte die Finger, ich meine Messspitzen Deines Multimeters aus der Steckdose!

    Saludos,
    Rainer

  • kann meinem Vorgänger nur Recht geben:
    wer keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten:
    Pultleuchte an ne CEEkon Steckdose anschliessen, was nen Vorschlag, und aus Versehen mal eben 400V auf die Lampe bringen.
    ein zugelassenes Meßgerät ist der 2 polige Spannungsprüfer, in Fachkreisen auch Duspol genannt. aber nicht solche Vorschläge wie 2 Glühlampen in reihe oder ähnliche Scheisse.
    Dies Board ist für Fachleute und mit Strom ist nicht zu spassen, also hebt euch diese unqualifizierten Äusserungen für die Stammkneipe auf und bringt nicht Laien dazu, mit nem Aldi Multimeter in nem Drehstromanschluß rumzufummeln.


    M. Schwarz
    Elektro- Schwarz GmbH
    Elektromeister im Handwerk

    Nichts ist so schlecht, dass es nicht noch als abschreckendes Beispiel dienen kann!

  • Ich habe jetzt mal das Strombrett nach vergleichbaren Fragestellungen bzw. Antworten überflogen und bin trotzdem immer noch nicht schlauer.


    Recht umfangreich scheint dieser Thread zu sein, aber einige Probleme bleiben trotzdem offen, deshalb meine Fragen an die Fachleute:


    1. Gibt es eine vorschriftsmäßige Möglichkeit, wie sich ein gewissenhafter Laie (damit meine ich z.B. den selber aufbauenden Musiker, der an Steckdosen mit dem nötigen Respekt, aber halt auch ohne irgendeinen elektrotechnischen Befähigungsnachweis herangeht) davon überzeugen kann, dass zumindest die Beschaltung des geforderten und gestellten CEE-Anschlusses ordnungsgemäß ist?


    2. Trifft es tatsächlich zu, dass ich nach strengster Auslegung der einschlägigen Regularien nicht einmal ein phantomgespeistes Mikrofon ohne "e-technische Fachaufsicht" in Betrieb nehmen darf?


    3. Inwieweit spielt es bei dieser ganzen Problematik eine Rolle, ob die beteiligten Geräte als "steckerfertig konfektioniert" zu bezeichnen sind?


    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • @ Jeremy


    Fangen wir mit Punkt 2 an:


    In der BGV A3 gibt es keinerlei Beschränkungen bezüglich der Höhe der Spannung. Würde man diese Vorschrift wörtlich auslegen, dann würde es keinerlei Unterschied machen, ob ein SM 58 an ein XLR-Kabel gesteckt wird, oder ob Du ein Umspannwerk im Höchstspannungsnetz zusammenschraubst. (Lediglich die Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist auf 1000V AC beschränkt.) Alle Arbeiten müssen von oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.


    In der Praxis wird das alles sehr viel lockerer gesehen: Bei allem, was haushaltsübliche Tätigkeiten sind, wird unterstellt, dass der elektrotechnische Laie diese auch im gewerblichen Umfeld hinbekommt. Auch das mit den widerkehrenden Prüfungen nehmen selbst die Sicherheitsfanatiker nicht so genau, wenn es sich dabei beispielsweise um einen Cynch->Klinke-Adapter handelt.


    Nach strengster (also wörtlicher) Auslegung der Vorschriften darf der Laie gar nichts, wenn nicht die Fachkraft wenigstens leitet und beaufsichtigt. Praxisnah ist das allerdings nicht.




    Zu 1.) gilt im Prinzip dasselbe wie zu 2.) Wenn nicht eine Elektrofachkraft mit auf der Baustelle ist, kann man als Veranstaltungstechniker eigentlich gerade noch Rigg aufbauen.




    zu 3.) Die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik darf - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe - nur mit steckerfertigen Geräten arbeiten.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"

    In der Praxis wird das alles sehr viel lockerer gesehen: Bei allem, was haushaltsübliche Tätigkeiten sind, wird unterstellt, dass der elektrotechnische Laie diese auch im gewerblichen Umfeld hinbekommt.


    Kannst Du das irgendwie belegen? Nicht dass ich an Deinen Ausführungen zweifeln würde, nur hätte ich im Ernstfall lieber ein paar Quellen / Argumente an der Hand die etwas offizieller sind als nur "Der Admin vom PA-Forum hat gesagt, dass ..".


    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Hi also generell, darf jeder wie er will seine Elektroinstallationen machen, solange er keinen anderen damit gefärdet, wovon allerdings bei einem Laie aus zu gehen ist, also lasst Lieber die finger davon. Man muss sich nähmlich im klaren sein, das man ab 0,03A schon sterben kann und ab 0,05A liegt die Loslassgrenze, sprich man kommt nicht mehr los, wenn man an einem Leiter ist, denn die betroffenen Muskeln Verkrampfen total. Und im Vergleich dazu, wenn man an eine Phase langt, die Über 16A abgesichert ist, und kein RCD verbaut ist, dann endet es immer Tödlich, denn man sagt, der Körper hat einen Wiederstand von 1,5kOhm und dann der Übergangswiederstand von 1kOhm, sprich 2,5KOhm und wenn man dann logisch folgt, 230V/2500Ohm= 0,092A also Tödlich, da der LS-schalter nicht auslöst.


    Aber hier zu einem Testgerät, mit dem auch der Laie testen kann


    http://www.thomann.de/de/thon_cee_pruefstecker_16.htm

  • Zitat von "T-Bone"

    Hi also generell, darf jeder wie er will seine Elektroinstallationen machen, solange er keinen anderen damit gefärdet,


    Im gewerblichen Umfeld haben wird die BGV A3 als berufsgenossenschaftliche Vorschrift, und da steht etwas anderes drin - ob's uns gefällt oder nicht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • leider schreib das EVU vor das die zur errichtung gültigen VDE Vorschriften zu beachten sind

    über eine VDE 0100 Teil 610 Prüfung kann man mit mir nicht streiten

  • Wenn wir das mal aus der Sicht der EVU bzw. VNB betrachten:


    An den Versorgungsnetzen und den daran angeschlossenen Verbraucheranlagen dürfen grundsätzlich nur Bedienstete des Entsprechenden VNB Installationen ausführen.


    Ausnahme: im Installateruverzeichnes des VNB eingetragene Meisterbetriebe des Elektrohandwerks.


    So oder ähnlich steht das in den AGB der meisten VNB in Deutschland.


    Soviel zum Thema "jeder darf..."


    Jetzt wäre nur wieder die Definition von "Installationen" interessant, leider schweigen sich die mir vorliegenden AGB dazu aus...



    Gruß aus Nürnberg,


    Buzz


  • Hallo .Das ganze geht auch etwas freundlicher wobei ich auch verstehen kann das einem hier auch schon mal angesichts lebensgefährlicher (laienhafte)Meinungen und Vorschläge in einigen Beiträgen der Kragen platzen kann.
    Zum Thema Pultleuche usw hast du garantiert etwas falsch verstanden.Es hat doch niemand geschrieben diese direkt in die Cee 16A einzustecken.
    Der Haupthintergrund ist doch eigentlich nur sein teures Pa-und Lichtmaterial vor Schäden durch fehlerhafte Bauteile oder auch leider oft genug durch falsch installierte Anschlüsse von Wald-und Wiesenelektrofachfirmen( gibt es leider einige) zu schützen.Ich wüsste keinen Grund oder Vorschrift die es einem verbieten sollte an seinem Stromverteiler im Rack zuerst eine Leuchte einzustecken.Bevor ich mir die Anlage hochjage ist es wohl oder übel besser wenn es nur die Leuchte erwischt. Zum Thema 2 Glühlampen in reihe geschaltet. mit einem 230 V Stecker und das ganze mal 3 .Was ist deiner Meinung nach daran falsch oder gefährlich wobei wir uns einig sind das ein Laie das nicht zusammenbauen darf,könnte er aber durchaus von einen Elektriker durchfühen lassen.Anhand der Helligkeit der Leuchten könnte mann durchaus schon erkennen in welchem Zustand sich der Anschluss befindet. und einen grösseren Schaden am Equipment verhindern.



    mfg franz45