Umsatzsteuer für Jobs im Ausland?

  • Ich hätte da gerne mal ein Problem :)


    Ich bin Gewerbetreibender und verkaufe meine Arbeitszeit. Gewerbe ist angemeldet mit "Bedienung und Beratung von/zu Licht- und Tontechnischen Anlagen".


    Nun hatte ich vermehrt den Fall, dass ich im Ausland tätig war. Gebucht wurde ich immer von Firmen mit Sitz in Deutschland.


    Meine Steuerberaterin meint, ich müsse für Auslandseinsätze Rechnungen ohne MwSt. stellen, und das unabhängig davon, ob die Firma, die die Rechnung bezahlt nun deutsch ist, oder nicht. Auf der Rechnung soll ich vermerken, wo ich meine Leistung erbracht habe, also das entsprechende Land angeben.



    Allerdings melden sich nun meine Auftraggeber, dass ihnen diese Vorgehensweise völlig neu sei. Sie bezahlen meine Rechnungen, aber sind der Meinung, dass ich da noch Probleme mit dem Finanzamt bekommen werde.



    Ich habe nun selbst das Umsatzsteuergesetz gewälzt und daraus gehen für mich 2 Dinge hervor:


    1.) im §1 ganz oben zu lesen: Sonstige Leistungen sind nur im Inland Umsatzsteuerpflichtig
    2.) irgendwo im §3: meine Art von Leistung wird nicht am Sitz meines Unternehmens erbracht, sondern dort, wo ich tatsächlich arbeite



    Damit ist für mich klar: In Deutschland muss ich schon mal keine Umsatzsteuer zahlen.
    Richtig?



    Eine Theorie von einem Kollegen:
    Ich müsste in dem Land, in dem ich arbeite Umsatzsteuer bezahlen und dem deutschen Finanzamt dies nachweisen.
    Holla! Das wäre aber kompliziert.




    Was meint Ihr dazu?




    Grüße



    Felix

    "die Anlage sieht aus wie ein plattgefahrenes Ü-Ei"


    "Das Mikro ist kaputt, das pfeift nicht!"

  • Hi,


    also ich bin bei dieser Thematik auch schon mal ins Grübbeln gekommen. Eine definitive Lösung kenne ich leider auch nicht. Aber ich habe mir das bisher so vorgestellt:


    Ich stelle eine Rechnung über eine Dienstleistung für eine Firma, die im selben Land ansässig ist. Quasi ein reguläres Geschäft, nur dass der Erfüllungsort der Dienstleistung woanders stattfindet. Soweit so gut, also ich habe immer die regulären 19% Umsatzsteuer benutzt ...
    Google AdWords hat mich hier auch bekräftigt, denn ich bekomme von Google mit Sitz in Irland eine Rechnung über eine Dienstleistung, die im Web (also quasi unabhänig vom Sitz der Beteiligten) erfüllt wird, mit der Irischen Umsatzsteuer (die sehr gering ist) darauf. Somit gehe ich davon aus(ev. auch fälschlicherweise), dass man in dem Land mit Firmensitz pauschal immer Umsatzsteuer auf die Rechnung mitpackt. Der Rechnungsempfänger kann soweit ich das weiss, dann ggf. diese entsprechend als Vorsteuer in seinem Land mit angeben... Ergo wird mir dieser Betrag der Steuer beim Finanzamt auch angerechnet...


    Mehr fällt mir da jetzt nicht ein. Ich würde aber rein intuitiv, das gleich machen, was dein Kunde erwähnt hat. Kann aber sein, dass ich mich da irre.. bin eher Techniker als BWLer,


    Ciao,


    Uli

  • IMMER MwSt. des Ursprungslandes drauf.
    es sei denn der Kunde weiss von der laut meinem StB gültigen Ausnahme für Leistungen im Umfang einer Auslandsmesse - da gilt rein netto mit dem Verweis auf den entsprechenden § des UStG.
    zum Verbuchen der USt. die aus Auslandsjobs hervorgeht: soweit kein Ärger, einfach wie immer..
    USt die an ausländlische Firmen bezahlt wird: sofern Europa, entweder die UST-ID angeben und netto zahlen, beim Einbuchen hier als 19%VSt/19%USt einbuchen, und entsprechend verrechnen lassen.
    wenn Rechnung an ausländische Firmen mit USt-ID dann netto abrechnen und zusatzblatt für FA ausfüllen, wo dann dieses und andere ähnliche Geschäft explizit angegeben und aufgerechnet wird


    soweit mein Wissen, welches auch von mir so umgesetzt wird.
    noch hat sich kein Kunde beschwert...
    aber das hat gedauert, bis ich das mit der Messe akzeptiert hatte, weils mir doch SEHR spanisch vorkam.. ist aber anscheinend gang und Gäbe, wird v.A. von der Auto-Branche praktiziert.


    btw. ich verkaufe eigentlich NUR meine Arbeitsleistung...


    MfG,


    Alexei

  • Zitat von "eds-germany"


    wenn Rechnung an ausländische Firmen mit USt-ID dann netto abrechnen und zusatzblatt für FA ausfüllen,


    Hi, Alexei,


    das Zusatzblatt gibts beim FA oder im Download - oder reicht hier ein formloser eigener Kommentar? Welcher Paragraph regelt diese rein Nettoberechnung?


    ciao, Gerch

  • @ eds-germany:


    Ganz blöde Frage: Ist das Ursprungsland das Land in dem mein Unternehmen sitzt, oder das Land in dem das Unternehmen meines Auftraggebers sitzt, oder das Land in dem ich arbeite?

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  • Zitat von "HMPF"


    Nun hatte ich vermehrt den Fall, dass ich im Ausland tätig war. Gebucht wurde ich immer von Firmen mit Sitz in Deutschland.


    Wir machen das (lt. unserem Steuerberater) wie folgt:


    Leistung im EU-Ausland für einen im EU-Ausland ansässigen Kunden:
    - ohne USt., wenn die UST-Ident-Nr. (UI-Nr. etc.) vorhanden ist
    - mit USt, wenn die USt.Ident-Nr. fehlt (bzw. bei Privatleuten)


    Leistung im sonstigen (nicht EU) Ausland für einen dort ansässigen Kunden: ohne USt. (z.B. Schweiz)


    Leistung im Ausland für einen deutschen Kunden: mit USt.
    Leistung im Inland für einen ausländischen Kunden: mit USt.




    ...ich hoffe unser Steuerberater hat Recht :)

  • Naja, meine Steuerberaterin will natürlich auch recht haben :)


    Welcher Meinung meine Steuerberaterin ist, habe ich oben ja beschrieben. Mag mir vielleicht jemand (per PN?) Die Telefonnummer seines Steuerberaters geben? Meine Steuerberaterin würde das gerne mal mit jemanden diskutieren, der eine andere Meinung hat.


    Vielleicht kommt ja eine definitive Aussage herraus, wenn zwei sich streiten, die was davon verstehen.


    Werde es natürlich melden, was dabei raus kommt.



    Grüße



    Felix

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  • Wie wär´s dann, wenn Deine Steuerberaterin sich ans Finanzamt wendet, und es mit den Leuten dort diskutiert? Wichtig ist doch mal deren Meinung.

  • Wenn ihr das alles richtig ganz genau machen wollt, wird es echt kompliziert. Wir sind das Thema schon einmal angegangen. Der Steuerberater hat beim Finanzamt angerufen und die konnten ihm KEINE Auskunft geben. Selbst die Oberfinanzdirektion war sich mit ihrer Antwort nicht sicher.


    Es ist nämlich nicht nur zu unterscheiden an wen du deine Rechnung schreibst und wo der Tätigkeitsort ist, sondern auch für welches Gewerk du dieses tust. Messebau auf Messegeländen ist in der Tat nicht steuerbar, Licht wird zu Messebau gezählt, Ton- und Medientechnik nicht. Die Paragraphen hab ich jetzt nicht im Kopf, bei Bedarf kann ich das nochmal schauen.
    Unterschieden werden auch Künstlerbetreuung (Tour) und andere Events.
    Allerdings musst du Ust mit der dem Tätigkeitsland zugehörigen UStID berechnen. D.h. in jedem Land ne Steuernummer beantragen und dahin abführen. Verwaltungswahnsinn ...


    Workaround (ersetzt keine Steuerberatung!!!): bei inländischen Auftraggebern immer Ust drauf und abführen. Bei einer Betriebsprüfung wird sich kein Prüfer darüber beschweren daß du zuviel USt abgeführt hast bzw. sie eigentlich hättest an Land XY abführen sollen ...


    Problematisch könnte es allerdings für die Rechnungsempfänger bei einer Betriebsprüfung werden, wenn der Prüfer die Auffassung vertreten sollte die Rechnung sei nicht steuerbar gewesen und somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Auf dieses Kuddelmuddel und die Piesackerei bei Formfehlern in Rechnungen werden wir uns wohl einstellen müssen ...


    Also wie mringhoff auch geschrieben hat, wobei mir das Thema "nicht EU Ausland" nicht geläufig ist.


    Ansonsten würd ich auch den Vorschlag von TimoTimo aufgreifen: deine Steuerberaterin möge bitte beim FA anrufen und ggf. auch bei der OFD, und sich die Antwort möglichst schriftlich geben lassen (sonst wars hinterher wieder keiner). Über das Ergebnis könntest du uns ja dann mal informieren.

  • Habe das Theater immer wieder im jahr mit Österreich


    ich habe diverse Auskünfte mit den unterschiedlichsten Argumenten


    mein Steuerberater (großes angesehen Unternehmen ) sagt definitiv mit Mwst Rechnungen an Österreichische Firmen !



    Das Finanzamt sagt je nach dem wen man fragt unterschiedliches ! erklären Kollegen sogar als unwissend !


    Allerdings das österreichische Finanzamt und Steuerberater sind mit ihrer Auskunft und Meinung identisch


    "keine MwSt "


    sagen aber auch man kann das so oder so sehen !


    Stefan

    tsssssssss

  • @ luisi:


    Hi, Stefan, sagen die österreichischen Finanzbeamten auch was dazu ob sie da irgendeinen Paragraphenhinweis auf der Rechnung sehen wollen? Erfolgt die rechnung dann mit Vermerk 0,-- € MwSt oder taucht da dann überhaupt kein Hinweis auf MwSt auf?
    Danke!


    Ciao, Gerch

  • klimper-klamper


    ich muß gestehen das weis ich so genau nicht da ich nicht die informationen in Österreich eingeholt habe



    allerdings habe ich vor 8jahren ein jahr in D mit österreichischen Gewerbeschein gearbeitet und da mußte auf jeder Rechnung so ein lustiger Satzt drauf das keine MwSt da ausland ....

    tsssssssss

  • Es ist beides möglich.
    Ich praktiziere das auf Beide Arten mit EU Inlandsfirmen.


    Die Sache ist nämlich die, wenn Du ohne Mwst verrechnest, mit UID Nummer, und der Andere führt dies dem Finanzamt nicht ab ( bzw gibt es nicht an ) dann holen sie es erst recht wieder bei Dir.


    Wenn Du mit UST schreibst, hat man zwar in der UST Erklärung am Jahresende eine extra Spalte zum ausfüllen, aber es kann sonst nix passieren.


    Bei Leistungen, die im EU Ausland erbracht sind, ist sowieso ohne Mwst

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums


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  • Zitat von "Utz Rüscher"

    Die Paragraphen hab ich jetzt nicht im Kopf, bei Bedarf kann ich das nochmal schauen.


    Moin Utz,


    wäre super wenn Du mal nachsehen könntest... ich hab nämlich gerade genau die Diskussion mit nem Messebauer für den ich die Medientechnik gemacht habe


    greetinxxx


    Toto

  • Hi,
    ich arbeite zum Großteil in der Schweiz - teils für schweizer, teils für deutsche Auftraggeber.
    Ich schreibe meine Rechnungen ohne USt, auch wenn der Auftraggeber eine Firma in Deutschland ist.
    Ein Auftraggeber (D) hat mich darauf hingewiesen, dass ich das so machen müsse, sonst gäbe es u.U. Probleme. Um sicher zu sein hab ich dann direkt beim FA nachgefragt. Die haben dann bestätigt: Rechnung ohne USt, auch wenn der Rechnungsempfänger in D ist. Allerdings muss auf der Rechnung der Leistungsort vermerkt werden. Wie ich verstanden habe, hängt das aber auch davon ab, um was für eine Dienstleistung es sich handelt - jedenfalls für Dienstleistungen im Bereich Tontechnik ist das so zu handlen.
    Gruß
    Didi

  • Ich habe meiner Steuerberaterin diesen Thread mal verlinkt. Ich hoffe, bald eine definitive Aussage zu bekommen und halte Euch auf dem laufenden.

    "die Anlage sieht aus wie ein plattgefahrenes Ü-Ei"


    "Das Mikro ist kaputt, das pfeift nicht!"

  • hallo zusammen!
    habe da im letzten jahr erfahrungen gesammelt bekommen in form einer umsatzsteuer-sonderprüfung. bin aus dem schönen saarland und oft als stagehand in luxembourg tätig gewesen und an sonsten seit 2005 als tekki auf diversen messen in europa am rumturnen.
    mein auftraggeber für lux hatte ne deutsche rechnungsadresse, gearbeitet haben wir zu 95% in lux.
    eines tages hatte er etwas davon gehört: keine 19% ust,- rechnung brutto wie netto. da anfang 2007 mein steuermann auch schon mal so etwas angedeutet hatte, fand ich das erst mal ohne weitere info's einzuholen, eine recht bequeme sache.
    bis dann mein auftraggeber ne steuerprüfung hatte und der fiskus natürlich auch auf mich zurückkam. dann ging der zirkus erst richtig los.
    es wurden alle rechnungen rückwirkend bis 2005 als "falsch ausgestellt" erklärt, ebenso alle rechnungen, für die ich bis zu dem zeitpunkt der brutto-netto-stellung in deutscheland die 19% abgeführt hatte- mit der begründung, daß die steuer unrechtmäßig in brd abgeführt wurde.
    nachdem sich ein steuerprüfer aus st. goar und einer aus neunkirchen/saar dann endlich mal über den sachverhalt einigen konnten, WAS ich eigentlich mache, bzw. WIE das mit WELCHEM § zu erklären sei.
    man denkt eigentlich: stagehand ist perso-dienstleistung, tekki ist dann eher mit werksvertrag oder freier techniker zu erklären- ABER:
    die beiden haben sich dann auf den § 3a abs. 2 nr. 3a UStG geeinigt. umsätze im inland NICHT steuerbar, da dieser § bedeutet: alle tätigkeiten, die dazu dienen, damit der künstler auftreten kann, unterliegen in der versteuerung dem land, in dem die tätigkeit ausgeführt wird. gleiches hab ich dann auch ( in einer verständlichen form) von luxembourg bestätigt bekommen. was bedeutet: wenn jemand in der lage ist, ohne weisung tätig zu sein, ist das eher der künstlerischen tätigkeit zuzurechnen. was bedeutet: theoretisch bräuchte ich für jedes eu-land ne scheiß-steuernummer und kann 4 monate mit steuererklärungen verbringen, da ich die jetzt auch für lux ausfüllen muss, ob ich da arbeite oder nicht. ich glaube, 2004 oder 5 gabs da mal ne USteuer-reform in diesem unserem lande, die das wohl neu geregelt hat.
    die lux-geschichte hat sich für mich erledigt, aber die messe-jobs mache ich noch. und ich berufe mich da in meinen rechnungen auf bestell- bzw. projektnummern. das jeweilige land taucht im rg-text nicht auf. und eigentlich ne einfache erklärung: warum sollte ein land auf steuer verzichten, bzw. wieso soll man eine rechnung OHNE steuer ausstellen dürfen oder können? übrigens, laut meinem wissen ist die USt-Id-Nr. nur für warenkauf- oder verkauf innerhalb der eu da-nicht für geleistete arbeiten.
    viel spaß an alle eure steuerberater auf der suche nach der EINZIG wahren antwort! bei mir hat sich der mist fast ein 3/4tel jahr hingezogen, bis endlich mal so ne schwindlige antwort da war. ein beliebtes thema bei jedem tekki-stammtisch, wenn's mal langweilig sein sollte!!!
    so-falls jemand noch nicht beim lesen meines beitrages eingepennt ist, hätte ich da noch was auf lager: wem fällt was zum thema "ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG" ein?
    ich hol mir jetzt mal ein kaltes bier....
    greetz!