Installation in Gastro-Betrieb und Zusammenhänge

  • Hallo!


    Pferd Nr.2 ist hier und tritt um sich.


    Vorgeschichte:
    November 2007 erscheint ein Kunder, vermittelt durch einen guten Kollegen, fragt nach Installationsleistung ins seinem neuen Klub.
    Er unterschreibt den ersten Auftrag mit Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten.
    Zahlungen laufen unregelmäßig
    Letzte Zahlung August 2008
    Seitdem bis Februar 2009 Funkstille - keiner erreichbar.
    Mahnbescheid im Januar 2009 resultiert in Ablehnung durch seine Anwältin - ich hätte die ganze Zeit mit einer GmbH Geschäfte gemacht, nicht mit ihrem Mandanten.
    GmbH existiert nicht, es gibt auch keine Unterlagen über eine schließung.
    der Club wird mittlerweile durch neue GmbH betrieben, mit selbem Namen...
    die neue GmbH sagt, die Hausverwaltung hätte der alten GmbH fristlos wegen nicht gezahlter Miete gekündigt, und dann die komplette Einrichtung an die neue GmbH mitvermietet.


    Folgendes Problem: wie komme ich an mein Geld/Material? Klage auf Herausgabe? gegen wen? welche belege muss ich dafür erbringen?
    Gibt es einen BGB-§ der mir durch verjährung meiner Ansprüche einen Riegel vorschieben kann?


    Ich hoffe mir kann geholfen werden.


    MfG,


    Alexei

  • Als erstes würde ich folgendes versuchen:


    Du schreibst die Hausverwaltung an und erklärst das dass DEIN Eigentum ist und du es zurück haben möchtest. ( Ambesten nachweiss, Rechnunge dabei usw )
    Antwort A der HVW : Das Material ist Inventar. ( dann musst du Klagen oder dir sagen scheiß drauf ).
    Antwort B der HVW : Sie haben kein Lust auf einen Rechtsstreit und kaufen, Mieten es bei dir weiter oder sie lassen es dich abmontieren.



    Beides habe ich schon selber erlebt!!



    mfg
    David

  • blöd wird es nur, wenn die HVW im rahmen einer vollsteckung das inventar, was der vormieter als sein eigentum angegeben hat gepfändet hat um so die mietschulden zu decken.


    ich hoffe du hast eine rechtschutz...

    nebel, farbfilter und drehende gobos sind was für weicheier. [1999-2000]


    Express Yourself.

  • Zitat von "schallereignissortierer"

    Da müsste aber doch der "Eigentumsvorbehalt" greifen?


    http://www.google.de/search?q=eigentumsvorbehalt
    http://www.frankfurt-main.ihk.…recht/eigentumsvorbehalt/


    Denn das Equipment ist nun mal nicht das Eigentum desjenigen, bei dem die HVW gepfändet hat.



    ja klar am ende bekommt er es wieder, bzw es war bei uns so, wir haben das schätzen lassen und dem, verkäufer diese summe gezahlt. es ging um bareinbauten in wert von ca 35.000 euro, ca 3 jahre alt, am ende habe wir dann dem rechtmässigen eigentümer 2700 euro überwiesen. die summe deckte in etwa die anwalts und gerichtskosten.

    nebel, farbfilter und drehende gobos sind was für weicheier. [1999-2000]


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  • Zitat von "eds-germany"

    ...
    Er unterschreibt den ersten Auftrag mit Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten.
    ...
    Mahnbescheid im Januar 2009 resultiert in Ablehnung durch seine Anwältin - ich hätte die ganze Zeit mit einer GmbH Geschäfte gemacht, nicht mit ihrem Mandanten.


    Zeig der Anwältin den Auftrag... (da steht doch wohl der Rechnungempfänger - also er persönlich - drin oder?)


    Ansonsten würde ich auch zusehen, anwaltliche Hilfe zu bekommen.
    Das ganze ist ein heikles Thema und nur wer die besseren Tricks kennt, kommt besser weg...

  • fraglich nur ob die Rechtschutz hier greift.


    der Antrag auf Einbeschluss wird morgen eingereicht, habe heute meine Unterschrift in den Unterlagen gesetzt.


    MfG,


    Alexei



  • die sollte greifen, es ist ja zu deinem nachteil!

    nebel, farbfilter und drehende gobos sind was für weicheier. [1999-2000]


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  • es geht um das Alter der Rechtschutz... musste nach einem verschuldetem Verkehrsunfall die RSV wechseln. Daher auch die Sorgen.


    Ansonsten bin ich gespannt, was das Gericht aus dem Eilbeschluß macht.


    Nachtrag: eben folgendes als AG-Mail vom Anwalt bekommen:
    ...
    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.08.2009 (Eingang bei uns 17.08.2009).

    Hiermit weisen wir Ihre viel zu kurzfristig gesetzte Frist zurück und bitten um Verlängerung der Frist um 14 Tage. Um Ihr Anliegen prüfen zu können, benötigen wir noch die folgenden Unterlagen:

    a) Kopien sämtliche Rechnungen, inkl. Gerätenummern und genauen Markenbezeichnungen
    Siehe OP-Liste, Ihr Anhang
    b) Sämtliche Ratenzahlungen der *++* GmbH, mit Übergabedatum
    c) Kopien aller Lieferscheine
    d) Schriftwechsel über Reklamationen
    e) Nachweis über die geleisteten Arbeiten mit Datum, Personenanzahl und Stunden
    ...
    Bitte senden Sie die fehlenden Unterlagen bis zum 31.08.2009 uns zu.


    ...


    -> ist doch versuch Zeit zu gewinnen, oder?


    MfG


    Alexei

  • selbst wenn, dann läuft es alles auf den ursprünglichen AG zurück, der aus seiner Unterschrift dann nicht mehr rauskann und wegen ershleichung/Betru belangt werden kann... blöd nur für die jungs, dass der Clubmanager derselbe ist...


    was droht einem für lügen unter Eid? wenn es zur Verhandlng kommt, und der Clumanager sagen wird nie mich gesehen gehabt zu haben...

  • Ich persönlich würde mir solche Verträge IMMER von einem Anwalt begutachten lassen.


    Da gibt es Dinge, an die denken wir nicht und die bieten einem möglichen Gegner genügend Schlupflöcher.


    von daher würde ich lieber den kleinen Betrag investieren um dann auf der sicheren Seite zu sein.


    Ratschläge von nicht Juristen sind maximal eine gutgemeinte Hilfe, die aber nicht helfen muß.

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  • Wenn jemand Kunden hat, für die er solche Geschäftsbedingungen braucht, sollte er besser die Finger davon lassen.
    5 k€ in 200,- Raten abzahlen?
    Da ist ja die Hälfte von dem Kram schon kaputt, wenn sie noch nicht mal bezahlt ist.
    Wenn der nicht mal die Kohle für die Anlage hat, fehlt sie erst recht woanders.
    Warum wird so ein Klientel überhaupt bedient? Weil es sonst ein anderer macht?
    Was soll dieser "Liefer- und Qualitätsbericht"?
    Als wenn jemand, der von vorneherein abgreifen will, sich um so was kümmern würde.


    Hohen Unterhaltungswert haben auch solche Zusammenhänge:

    Zitat von "eds-germany"


    November 2007 erscheint ein Kunder, vermittelt durch einen guten Kollegen,
    Zahlungen laufen unregelmäßig...
    Mahnbescheid...


    Das war wirklcih ein guter Kollege.
    Der hat den Braten nämlich gerochen... :wink:

  • Das ist kein Vertrag, sondern ein Roman, den keiner liest und keiner ernst nimmt. Die Zeit, die dafür im Internet und sonstwo vergurkt wurde kann ich mir sparen, indem ich einen Anwalt meines Vertrauens beauftrage, einen Text zu entwerfen. Der nimmt dann aus seinem Sachverstand seine Textbausteine die rechtssicher sind und gut is.


    Der Teil zur Gewährleistung ist bereits haarig. Es ist zu unterscheiden zwischen Garantie (des Herstellers), Mängelgewährleistung und Produkthaftung.


    Mach dich nicht unglücklich.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "waldschrad99"


    Wer von Euch liest mal eben schnell das Kleingedruckte und gibt ne Info ob ich was ergänzen / weglassen / verbessern soll


    Ich kann mich erstens dem Falco nur anschliessen. Wenn Du es wirklich rechtssicher haben möchtest, dann lass das ganze einen Anwalt durchlesen. Man glaubt gar nicht, wieviel man falsch machen kann. Da gibt es Regelungen/Textbausteine, die schon seit Jahren nicht mehr gelten, weil sich Gesetz und Rechtsprechung geändert hat, aber natürlich laufend noch im Internet kursieren.


    Zudem kommt hier dazu, daß die konkrete Verbesserung Deiner Vertragstexte nicht erlaubte Rechtsberatung ist.


    Wenn Du allgemeine Fragen zu bestimmten Rechtskonstellationen hast, dann kann man ja darüber diskutieren. Aber Antworten, welche Passagen Du in Deinem Fall konkret ändern sollst, sind nicht gestattet.


    Und immer daran denken: Wir sind Veranstaltungstechniker und keine Juristen. Der ein oder andere hat vielleicht mal mehr Erfahrung bzw. Hintergrundwissen im juristischen/kaufmännischen Bereich als der andere. Aber wir sind alle keine Rechtsanwälte....

  • Zitat von "hell&dunkel"


    Je nach Art der Gastronomie sollte Vorkasse das Mittel der Wahl sein.


    Eben, da können die Verträge wasserdicht sein. Wenn Dein Kunde pleite ist, gibts einfach kein Geld. Und wenn der Kunde zudem noch betrügt, dann werden die Verträge auch nicht helfen.


    Man muss halt mit einem gewissen Geschäftsrisiko leben, sonst macht man auch kein Geschäft.
    Nun liegt es an einem selber: wieviel Risiko gehe ich ein (bzw. welches Risiko kann ich minimieren) und wieweit akzeptiert das der Kunde?


    Neben Vorauskasse (bei Verkauf) und Abschlagszahlungen (bei Arbeiten/Installation), wird natürlich bei Dauermiete die Mietzahlung im Vorhinein verlangt. Zudem ist noch eine Kautionsvereinbarung möglich/ratsam. Diese kann auch in Form einer Bankbürgschaft (auf erstes Anfordern, ohne Einrede der Vorausklage) gestellt werden.


    Diese Sicherheiten kosten dem Kunden natürlich etwas und er wird es vermutlich eher ablehnen, diese zu stellen bzw. einen anderen Anbieter suchen, der das nicht verlangt. Vielleicht kann der Kunde auch schon gar keine Sicherheiten mehr stellen, weil er sein Vermögen schon bis auf den letzten Cent da reingesteckt hat und er auch von der Bank keine Bürgschaft mehr bekommt, weil es an der Kreditwürdigkeit mangelt. An was es genau liegt, wirst Du aber nicht erfahren.
    Jetzt sind wir also wieder beim Thema: wieviel Risiko will ich übernehmen, um das Geschäft zu machen?


    Wenn man ohne Sicherheiten arbeitet, dann sollte man sich im Klaren sein, daß der heute noch so freundliche, partnerschaftliche Kunde schnell zu einem nicht mehr erreichbaren, ausredenreichen und hinterlistigen Geschäftsparter mutieren kann, wenn kein Geld mehr in der Kasse ist.
    Es hat sich auch gezeigt, daß einige Leute auch schnell vom redlichen und ehrlichem Pfad abkommen, wenn es an ihr persönliches Geld geht. Man lässt die GmbH Konkurs gehen, man verkauft Ware, die einem nicht gehört etc...

  • Als Mann mit Kneipenerfahrung kann ich da glaube ich mitquatschen.


    Die meisten Wirte sind abgebrannt und leben von der Hand in den Mund.
    Getränkehändler haben die gleichen Probleme wie wir, ist das Bier getrunken, dann ist es weg. Der Rechtsweg gegen einen der mit dem Rücken an der Wand steht ist langwierig und bringt oft nix. Daher sind viele Kneipenbesitzer so sehr daran gewohnt das bei Lieferung gezahlt wird, das sie ohne Aufforderung auch wenn wir liefern die Kasse aufmachen weil sie genau wissen das es sonst nix gibt.


    Aber auch abgebrannte Wirte sind nicht blöd, erkennen Sie das ein unerfahrener Jungspund unbedingt und Blauäugig ins Geschäft kommen will drehen Sie den Spieß um, und schieben das Risiko auf den Krawallladen ab, dann gibt es halt manchmal nix oder der Wirt findet plötzlich Mängel und zieht vom Dumpingpreis nochmal was ab (wenn Dirs nicht passt verklag mich halt), oder sagt bei Vermietungen es ist scheiße glaufen ich gebe Dir Die Hälfte und wir machen noch mehr Sachen und die laufen dann ganz sicher besser. Oder, oder, oder die Liste ist endlos....


    Zum Wohl. Die Pfalz.
    Wolf

  • Morgen - es handelt sich um drei Seiten pseudojuristischen C&P Textes, die Nichtjuristen "mal eben" überprüfen sollen und in einem öffentlichen Forum Änderungen einarbeiten sollen... Der Qualitätsanspruch beeindruckt mich!


    Ansonsten ist schon alles gesagt worden - für sowas wurde der Berufsstand des Anwalts geschaffen. Geld in die Hand nehmen, hingehen und den Mann machen lassen. Bitte nicht das obenstehende Dokument als Vorlage nutzen!


    Obs am Ende hilft, wenn die Schlösser getauscht und die Raten nicht bedient wurden - werden wir eventuell sehen.


    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!