Hallo!
Pferd Nr.2 ist hier und tritt um sich.
Vorgeschichte:
November 2007 erscheint ein Kunder, vermittelt durch einen guten Kollegen, fragt nach Installationsleistung ins seinem neuen Klub.
Er unterschreibt den ersten Auftrag mit Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten.
Zahlungen laufen unregelmäßig
Letzte Zahlung August 2008
Seitdem bis Februar 2009 Funkstille - keiner erreichbar.
Mahnbescheid im Januar 2009 resultiert in Ablehnung durch seine Anwältin - ich hätte die ganze Zeit mit einer GmbH Geschäfte gemacht, nicht mit ihrem Mandanten.
GmbH existiert nicht, es gibt auch keine Unterlagen über eine schließung.
der Club wird mittlerweile durch neue GmbH betrieben, mit selbem Namen...
die neue GmbH sagt, die Hausverwaltung hätte der alten GmbH fristlos wegen nicht gezahlter Miete gekündigt, und dann die komplette Einrichtung an die neue GmbH mitvermietet.
Folgendes Problem: wie komme ich an mein Geld/Material? Klage auf Herausgabe? gegen wen? welche belege muss ich dafür erbringen?
Gibt es einen BGB-§ der mir durch verjährung meiner Ansprüche einen Riegel vorschieben kann?
Ich hoffe mir kann geholfen werden.
MfG,
Alexei