Abschreiben: Nur wie?

  • Soo...
    Da ich nun das "Glück" habe, meine Buchhaltung selbst erledigen zu dürfen, stellt sich mir die ein oder andere Frage.


    Wenn ich mir nun als Beispiel einen PSA Gurt für 300€ inkl. Märchensteuer kaufe;
    wie läuft denn dan das genaue Prozedere ab um ihn abzusetzen.?


    Wie sieht es aus mit Dingen unter 50, 10, 5, 0,50 € ???


    Was muss oder kann ich zusammenführen?
    Ab genau welchem Betrag muss ich über mehrere Jahre oder Monate abschreiben?
    Wie ziehe ich den abzuschreibenden Betrag wovon ab?
    Monatlich oder einmal im Jahr?


    Fragen über Fragen.....


    Ich hoffe ihr könnt mir da schnell und halbwegs richtig helfen.


    Vielen Dank im Voraus

  • Der einzig wirksame Tipp ist nur der, sich mit jemandem zusammenzusetzen, der das beruflich macht...
    Das kann ein Steuerberater sein, oder ein kleiner Buchhaltungsservice etc.
    Leider ist das Steuerrecht etwas zu undurchsichtig und es ändern sich auch regelmäßig irgendwelche Feinheiten. Ganz alleine macht nur Sinn, wenn du ein wenig mehr Durchblick hast.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Tacho!


    Mal ganz rudimentär und ohne Gewähr da keine Beratung!!!!


    Im Falle eines Einkaufs
    Zunächst einmal wird der Nettopreise von der MwSt. getrennt und entsprechend auch getrennt aufsummiert. An dem Beispiel PSA Gurt sind das 252.10€ Netto und 47,90€ MwSt. (19%). Alle Wirtschaftsgüter, die einen Wert kleiner als 410€ Netto haben werden direkt verrechnet. Aufpassen bei Reparaturen o.ä.... diese können unter Umständen, auch wenn der Nettobetrag größer 410€ ist, auch direkt (keine AfA) verrechnet werden. Dazu aber bitte einschlägige Literatur lesen oder den Steuerberater konsultieren.
    Letztendlich wird bei der Umsatzsteuer die Summe der Nettobeträge jeweils mit dem aktuellen Steuersatz bzw. dem ermässigten Steuersatz berechnet. Es reicht also auch nur den Nettobetrag nebst Steuersatz festzuhalten.


    Die AfA (Abschreibung) erfolgt dann, wenn der Nettowert >= 410€ ist. Es erfolgt in der Regel eine lineare Abschreibung über 5 Jahre. Je nach Wirtschaftsgut kann sich die Abschreibungsdauer auch ändern. Der Nettowert wird bei 5 Jahren einfach durch 5 geteilt. Diesen Betrag setzt die in deiner Gewinn/Verlust Rechnung über 5 Jahre als Ausgabe an. Am besten eine separate Liste dazu, denn das Finanzamt möchte immer wieder mal gerne wissen wieviel Wirtschaftsgüter mit wieviel Restsumme vorhanden sind. Deswegen auch immer gleich die Restsumme pro Wirtschaftsgut berechnen.
    Die angefallene Mehrwertsteuer zu dem Wirtschaftsgut im AfA wird im Anschaffungsjahr komplett angesetzt.


    Im Falles einer Verkaufs
    Stellst du eine Rechnung für eine Dienstleistung hast du deinen Preis, auf den eben die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer für den Kunden) aufgeschlagen wird. Beide Beträge werden wieder getrennt aufsummiert.
    Verkäufst du ein Wirtschaftsgut, so wird der erzielte Preis von der Restsumme (immer Netto) abgezogen. Das ist dein Gewinn, der für die Steuerberechnung anfällt. Die Umsatzsteuer ist wieder getrennt zu sehen und hat damit nix zu tun.


    Am Ende des Jahres machst du deine G/V (Gewinn/Verlust Rechnung)
    Also einfach alle Nettosummen aus Einnahmen und Ausgaben aufsummieren. Das was am Ende rauskommt ist dein Gewinn, welcher versteuert werden muss. Diese Zahlen fließen dann in deine Einkommensteuererklärung ein.
    Das gleiche geschieht mit der Umsatzsteuer... also Mehrwertsteuerbeträge von den Einnahmen und Ausgaben aufsummieren. Diese Zahlen fließen in die Umsatzsteuererklärung ein.


    Ansonsten bieten IHK und andere entsprechende Kurse an.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Solchen Ausführungen würde ich lieber nicht vertrauen, auch wenn sie auf bestem Wissen und Gewissen beruhen. Aber gerade bei den geringwertingen Wirtschaftsgütern hat sich im Jahre 2008 etwas geändert und es treffen die Aussagen die hier gerade getätigt wurden nicht mehr zu. Also lieber zu jamendem gehen der was davon versteht. Der heisst Steuerberater!
    Wir wollen ja auch, dass die leute zu uns kommen da wir vom Ton und Licht was verstehen. Und da gibt es jetzt eben einen anderen Fachmann.
    Das kann in beiden Fällen viel Geld und Ärger ersparen!

  • - zuerst selber nachdenken und goggeln
    - dann im Forum Fragen
    - zur Not bei dem Finanzamt anrufen und nachfragen - man sollte einige Vorkenntnisse haben.
    - letzte Möglichkeit=> Steuerberater werden i.d.R. versuchen Dir zu erzählen, das Du erstens zweitens und drittens und darum ... (xxx,-yy Rechnung)


    ... also: Bevor der Junkie zum Dealer geht ... :wink:


    Zitat von "yamaha4711"

    Tacho!


    Aufpassen bei Reparaturen o.ä.... diese können unter Umständen, auch wenn der Nettobetrag größer 410€ ist, auch direkt (keine AfA) verrechnet werden.


    Reparaturen (Instandsetzungen) gehen direkt in den Aufwand (werden sofort gewinnmindernd abgesetzt) - es sei denn die Reparatur erhöht den Wert des Anlagegutes.
    Dazu ein Beispiel:
    Austauschmotor i.H.v. 6000,- Euro netto wird sofort abgesetzt.
    Eine Metalliclackierung 1.500,- ist wertsteigernd und wird aktiviert (als "Posten" auf der aktiv Seite der Bilanz eingetragen)

  • Zitat von "niko remy"

    In meiner persönlichen Erinnerung sind ab 2008 GWG alles zwischen 150 - 1.000 Euro. Alles unter 150 Euro wird direkt abgeschrieben. Alle Beträge sind Nettoangaben!


    ier mal ein Link zum nachlesen:
    http://www.fibumarkt.de/Fachin…-Wirtschaftsgut-2008.html


    Das ist auch das was ich so in Erinnerung habe. Und die zwischen 150 und 1.000 Euro werden zu einem Sammelposten GWG zusammengefasst und gemeinsam über 5 Jahre abgeschrieben. Aber das ist der iststand und gerade mit den Konjunkturpaketen ist da wieder recht viel in Bewegung gekommen. Deshalb genau rate ich ja zu einem Steuerberater, da das dem sein Job ist wie bei uns die Digital-Mixer. Der sollte das drauf haben und da gibt es auch keine HSK (Hobby-Steuererklärungs-Kritzler), aber die die das machen sind ihr Geld wert.

  • Ohne Steuerberater wird das nixmehr heutzutage. Spätestens für den Jahresabschluß brauchst du einen. Und falls du noch weitere Einkünfte hast, z.B. aus nem Arbeitsverhältnis, muß das am Ende sinnvoll "zusammengerechnet" werden. In den "sauren Apfel" wirst du wohl beißen müssen. Auch, weil dir Fehler teuer zu stehen kommen. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.
    Schuster bleib bei deinem Leisten; sag ich immer. 'Ne Steuerkanzlei wird ihr Sommerfest auch nich selber beschallen...

    Never stop a running System

  • Tacho!


    Zitat

    Ohne Steuerberater wird das nixmehr heutzutage. Spätestens für den Jahresabschluß brauchst du einen.


    Woher kommt denn diese Weisheit?
    Ich sag ja auch nicht als Beschaller: nur mit einem Controller kannst du Beschallen und du brauchst unbedingt einen Controller und auch nur mit Material von d&b geht das dann richtig gut.


    Zitat

    Schuster bleib bei deinem Leisten; sag ich immer. 'Ne Steuerkanzlei wird ihr Sommerfest auch nich selber beschallen...


    Ne, aber sie wird in 90% der Fälle das kostengünstigste Angebot wählen, egal ob es mit oder ohne Sachverstand gemacht wird. Das stellt sich immer erst hinterher heraus.


    Es gibt Fachliteratur und das Finanzamt ist zu einem gewissen Grad auskunftspflichtig. Zudem gibt es wie schon erwähnt entsprechende Kurse (IHK, VHS,...) zur Buchhaltung nicht zu reden von diversen Softwarepaketen.
    Ich für meinen Teil möchte zumindest das auch Nachvollziehen können was da passiert. Wenn man ein Gewerbe hat, dann sollte man doch zumindest die Basics kennen und da gehört die Buchhaltung eben auch irgendwie dazu. Da hilft einem der Steuerberater aber wenig weiter.


    Traut den Leuten doch auch mal was zu.


    Ich mutmaße mal und denke, dass der Threadstarter eher ein kleiner Betrieb bzw. 1-Mann-Betrieb ist. Da ist das nicht so heftig und überschaubar. Gut, er kennt nicht alle Tricks, aber das muss ja auch nicht sein. Hauptsache ist, dass man alles korrekt angibt und nichts "versehentlich" weglässt oder eben "zusammenrechnet".


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Ein Steuerberater soll mich in Steuerfragen beraten. :idea:
    Hier geht es aber um kaufmännische Fragen.
    Und jeder Selbstständige ist irgendwie ein Kann- Muss- oder Form- Kaufmann.
    Also kümmert Euch bitte um die kaufmännischen Fragen - danach müsst Ihr entscheiden.


    Kaufe ich ein neues Auto?
    Lease ich ein neues Auto?
    oder lasse ich das alte reparieren?


    Aus kaufmännischer Sicht hat jede der 3 Entscheidungen unterschiedliche finanzielle Folgen auf die Firma.
    Darum: Gebt das Heft nicht aus der Hand. Zum einen kann es lebensrettend sein, wenn man - zumindest in den grundlegenden Dingen - so viel weiß wie der Steuerberater.
    Mir hätte es fast die Firma ruiniert :arrow: nun habe ich einen anderen Steuerberater dem ich auch vertrauen kann.
    Trotzdem weiß ich seitdem: Ich bin der Chef und muss auch meine externen Berater kontrollieren, denn ich habe sie bevollmächtigt meine steuerlichen Dinge zu regeln.


    Außerdem macht es mir Spaß diese Dinge zu regeln, denn da schlägt das Herz der Firma. Nirgendwo muss der Firmeninhaber mehr Präsenz zeigen als in diesen Dingen.
    Ihr seid Selbst ! Ständig ! Verantwortlich! => Antwort - nicht Steuerberater fragen ... :lol:
    8) Ihr fragt doch auch nicht den Pastor vorm Altar ob ihr die nun heiraten sollt oder nicht ... :lol:
    Oder wie wäre das mit blind Autofahren? Walter Röhrl vertraut seinem Beifahrer/ Copilot sein Leben an (und umgekehrt). => der sitzt auch neben ihm :D
    Aber fliegen bei Nacht und Nebel - nur nach Instrumenten und irgendeinem Fluglotsen, der mit einer Kollegin über Katzen telefoniert... :arrow: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,644006,00.html

  • Hallo Micha,
    ich teile Deine Meinung zum GWG kleiner als 410€ nicht. Das stimmt nicht mehr. Mal so aus der Hüfte, alles bis 150,00 netto sind GWG und werden in dem anschaffenden Monat abgeschrieben. Klartext - schmählern sofort den Gewinn (+ oder - Ertrag) . Der Fredstarter kann tatsächlich versuchen, in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt, seine Steuer selbst zu erstellen. Augenscheinlich hat er noch Zeit dafür und die Buchhaltung ist überschaubar. Wenn sich das ändert dann ist halt sowieso die Zeit für einen Steuerberater gekommen.
    Ich mach Dir Mut aber machs richtig!


    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Zitat von "andy006"

    Hallo Micha,
    ich teile Deine Meinung zum GWG kleiner als 410€ nicht. Das stimmt nicht mehr. Mal so aus der Hüfte, alles bis 150,00 netto sind GWG und werden in dem anschaffenden Monat abgeschrieben. Klartext - schmählern sofort den Gewinn (+ oder - Ertrag) . Der Fredstarter kann tatsächlich versuchen, in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt, seine Steuer selbst zu erstellen. Augenscheinlich hat er noch Zeit dafür und die Buchhaltung ist überschaubar. Wenn sich das ändert dann ist halt sowieso die Zeit für einen Steuerberater gekommen.
    Ich mach Dir Mut aber machs richtig!


    Grüße der Andy


    Auch dieser Beitrag ist keine Beratung und ohne Gewähr:


    So erstmal, alles unter 150€ netto ist GWG wenn es nicht zu einer größeren Einheit gehört. Also eigenständig genutzt wird.


    Ein Beispiel:


    - ein Mikrofon für 100€ netto kann einzeln vermietet werden, wird also wohl als GWG anerkannt werden.


    - ein Drucker für 50€ ist für sich nutzlos, er muß mit einer Computeranlage verwendet werden, also auch mit dieser abgeschrieben.


    GWG können zum Ansschaffungszeitpunkt abgesetzt werden.


    Zwischen 150€ und 1000€ -> Sammelposten, dieser wird jährlich gebildet und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Das heisst auch, daß ein im Dezember gekauftes Gerät schon für das komplette Kalenderjahr mit 20% abgeschrieben werden kann.


    Über 1000€ -> Abschreibung nach AfA-Tabelle, die sich an der Nutzungsdauer des Gerätes orientiert.


    Ob ein PSA-Gurt nun unter ganz andere Regelungen fällt weiß ich nicht.

  • Soo hört sich mal recht interesant an.
    Ich hatte mit Buchhaltung bissher nicht viel am Hut, da ich hab machen lassen was nun aber nicht mehr funktioniert.
    Die Grundlegenden Dinge sind mir selbstverständlich bekannt.
    Richtig ist, dass die Buchhaltung recht überschaubar/ machbar ist.
    Trotzdem ist mir eben diese eine Sache noch unklar.


    Ich werde nun auf jeden Fall mal aufm Amt vorbeischauen.


    Gibt es gute, verständliche Bücher zum Thema?


    Gute nacht......in 4 Stunden klingelt der Wecker....

  • Natürlich gebe den Kollegen Recht, die sich nicht blindlings auf einen Berater verlassen, aber gerade beim Thema PSA und AfA dürfte es aufgrund der recht Kurzen Nutzungsdauer bis zur Ablegereife interessant werden.
    Fällt die PSA dann unter GWG 150-1.000€, muss sie z.B. als Anlagegut abgeschrieben werden (weil z.B. Komplettposten mehrerer nicht separat nutzbarer PSA-Teile über 1000,- liegen) und wenn ja, über welchen Zeitraum?


    Du wirst feststellen, dass hin- & wieder selbst die Finanzbeamten nicht 100%ig eindeutige Antwortern parat haben, manchmal kann man mit Ihnen diskutieren und etwas plausibel erklären - z.B. dass dein Schutzhelm nach 5 Jahren von der BG als ablegereif angesehen wird.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Die Steuerberaterfrage sehe ich ein wenig wie UKW. Dabei immer auch im Hinterkopf behalten: den beauftrage und bezahle ich. Trotzdem muß ich als Auftraggeber seine Leistungen ständig zeitnah kontrollieren; denn wenn der aus irgendeinem Grund Mist baut fordert das FA daraus u. U. resultierende Steuerschulden/ Verzugszinsen/ usw. von mir ein, nicht etwa von ihm. (Bei grobem Verschulden seinerseits könnte ich dann allenfalls versuchen, auf zivilrechtlichem Weg von ihm Schadenersatz zu erhalten). Und was ich ständig kontrollieren muß kann ich bis zu einer gewissen Größenordnung auch gleich selber machen.


    Denn: das ist, Steuerrechts – Stammtischparolen zum Trotz, heute ungleich viel einfacher als vor 10 oder 20 Jahren. Zwar ist die Steuergesetzgebung inzwischen wirklich so kompliziert, dass selbst der normalsterbliche FA – Sachbearbeiter in vielen Fällen nicht mehr durchblickt. Gleichzeitig gibt es aber für kleines Geld längst sehr praktische Steuererklärungs-/ Buchführungssoftware, mit deren Hilfe der durchschnittliche kleine Selbständige/ Freiberufler/ Gewerbetreibende die Sache mit einem Minimum an Arbeitsaufwand problemlos selbst erledigen kann.
    Ich nutze seit geraumer Zeit die „Steuer – Spar – Erklärung“; eine Steuersoftware, die ‚nebenbei‘ auch eine recht ausführliche Gewinnerfassung beinhaltet, eine komplette EÜR erstellt, laufend an Gesetzesänderungen angepasst und aktualisiert wird, sämtliche Steuerformulare ausfüllt und druckt, in Elster eingebunden ist, falls gewünscht tausend Tips zu Problemfragen bereit hält, Journale schreibt, bei Bedarf statistische Auswertungen vornimmt, u.v.a.m. Da ich nicht bilanzieren muß und keine Lohnbuchhaltung brauche ersetzt mir das bis auf’s Rechnungen/ Mahnungen Schreiben die gesamte Buchführung. Für die astronomische Summe von rund 20 Euro :lol:. Die beste Investition der letzten 10 Jahre; steuerlich sofort absetzbar. (Es gibt diverse ähnliche Produkte von unterschiedlichen Anbietern; dies hier schien mir für meine Bedürfnisse am geeignetsten.)


    Ganz nebenbei: kein Mensch ist fehlerlos, nicht einmal der Chef der Steuerfahndung; deshalb unterschreibt man seine Steuererklärung auch stets ‚nach bestem Wissen und Gewissen‘. Gönnt dem Steuerprüfer (der mit einiger Wahrscheinlichkeit irgendwann einmal seinen Besuch ankündigen wird) das Erfolgserlebnis eines falsch angesetzten Abschreibungszeitraumes, eines unvollständigen Beleges, eines wegen eines Formfehlers in der Rechnung nachträglich nicht als Arbeitskleidung anerkannten Overalls, einer Bemängelung der Fahrtenbuchführung nebst Anmahnung, das in Zukunft formvollendeter handzuhaben. Das kostet dann ein paar Euro fünfzig Nachzahlung, und gut. Wenn dabei im Gegenzug der Prüfer den Eindruck gewinnt, dass die Sache gewissenhaft betrieben wird und keine groben Fehler oder gar versuchte Täuschung vorliegen, wird er Dich verwaltungsintern als ‚Nullnummer‘ einstufen lassen. Im Großen und Ganzen in Ordnung, weitergehende Nachforschungen lohnen sich wegen des zu erwartenden mageren (Nachzahlungs -) Ergebnisses nicht.
    Und das ist aus steuerlicher Sicht das Beste, was Dir passieren kann :D.


    Hat mir ein musikinteressierter Umsatzsteuerprüfer vor vielen, vielen Jahren nach zwei Tagen akribischer Suche, ein paar kleinen Ermahnungen, einigen Litern Kaffee und Vorführung eines EV MT4 – Stacks bei Volllast mal ziemlich wörtlich so dargelegt. Und bisher hat er Recht behalten.


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Zitat von "billbo"


    Und bisher hat er Recht behalten.


    Nette Geschichte.
    Wie immer.


    Ob der Ablauf übertragbar ist, bleibt in Unkenntnis der Zusammenhänge spekulativ.
    Und das individuelle Verhalten eines Aussendienstmitarbeiters anlässlich einer Umsatzsteuersonderprüfung bleibt gleichfalls vorstellbar.