Kurzschlußstecker

  • Mahlzeit.


    Wenn ich nicht weiß, auf welchem RCD eine Steckdose hängt nehme ich meinen Duspol und werf den raus, damit weiß ich das.
    Wenn ich nun aber wissen mag an welcher Sicherung die Dose hängt muß ich entweder das komplette Kabelgewirr entlanglaufen und hoffen, dass ich mich nicht verzettel, eine Sicherung nach der anderen rauswerfen und schauen wann das Licht ausgeht, oder einen Kurzschlußstecker reinstecken und dann schauen welche Sicherung fliegt.


    Prinzipiell ist das mit dem Kurzschlußstecker aus meiner Sicht nicht die schlechteste Lösung, denn dieser bringt auch gleich - in der hier vorhandenen Form mit 2.5^2-Brücke den "Gegen Wiedereinschalten Sichern"-Teil mit.
    Allerdings würde ich den gerne so umbauen, dass ich bei Benutzung nicht immer die Kontakte total verbrenne.


    Hat jemand eine passende Lösung parat? Widerstand dürfte ja ob des hohen Stroms eher ausfallen ...


    Gruß,
    Hardy

    ... alles alberne

  • Ein Schalter verlagert das Problem mit dem Lichtbogen im Zweifel nur weiter zu meiner Hand hin, deswegen ist das einfach so eher ungeschickt.

    ... alles alberne

  • Also ich bezweifel, dass dein Vorhaben in irgendeiner Art und Weise zulässig ist. Es gibt Geräte, mit denen du mittels Hochfrequenz deine Kabel bis zur nächsten Verteilung zurück verfolgen kannst. Hatte mal eines von Fluke damit hab ich sogar im Verteiler noch die Sicherung rausfinden können.. Sind halt teuer.


    Für all diejenigen, die sich nicht beruflich mit Strom beschäftigen würde ich trotzdem noch die alte Variante mit "gucken bei welcher Sicherung kein Strom mehr ankommt" machen.. Alles andere wäre da nur zu gefährlich!!


    Oder noch besser: Elektriker aufsuchen! Der kennt sich aus und weis was er machen muss..

  • Warum sollte es nicht zulässig sein, eine Steckdose definiert mit mehr als 3680W zu belasten?
    Ich kann mir für den gleichen Effekt auch einfach 5 1KW-Pars holen und die alle auf eine Mehrfachdose stecken, dann fliegt die Sicherung auch.


    Zu der Hochfrequenz-Nummer: Das kann man machen wenn man sonst nix an dem Verteiler hängen hat, wenn das aber eine Unterverteilung ist, an der Geräte hängen dann würde ich sowas lassen, nicht alles hat einen Tiefpass im Netzteil.

    ... alles alberne

  • das Problem hierbei sehe ich darin, dass es nicht genau in Watt definiert ist sondern die Definition der maximale Kurzschlussstrom ist. Kann mich aber auch irren.. Bin mir aber verdammt sicher, dass das unzulässig ist!!!! Ich würde es definitiv nicht riskieren sowas anzustecken! Kurschlussströme über 1000 Ampere sind je nach Hausinstallation keine Seltenheit sind.. Das sind immerhin 230.000 Watt die da durchfließen!! Da wär die Lösung mit den 5x 1kW-Pars definitiv besser sagt mir mein normaler Menschenverstand..


    zum Leitungssucher:


    Ob es wirklich Hochfrequenz ist weiß ich nicht.. Ist folgendes Gerät:


    http://www.fluke.de/comx/show_product.aspx?pid=35295&product=ELT&type=2&locale=atde


    Hab damit schon öfters gearbeitet und funktioniert mehr als perfekt!

    Einmal editiert, zuletzt von andi.bt ()

  • 1. Wer derartige Ideen hat, sollte am Besten die Finger von der errichtung elektrischer Anlagen lassen! :twisted:


    2. Es gibt Messgeräte, welche für die Auffindung und Aussortierung verschiedener Stromkreise hergestellt werden. Diese arbeiten mit einer aufmodulierten Frequenz - Geräte, die dadurch Schaden nehmen, haben am Stromnetz nichts verloren (man denke alleine an die Rundsteuersignale, die von den Energieversorgern aufmoduliert werden).


    3. Der Kurzschluß bzw. Überlastauslöser eines Leitungsschutzschalters ist nicht für das betriebsmäßige Schalten vorgesehen, sondern nur zur Abschaltung im Störungsfall.


    4. Das Stromkreiseraten mittel Kurzschlußbrücke ist gemeingefährlich. Man nehme nur einmal an, der Leitungsschutzschalter ist defekt oder falsch dimensioniert - auf diese bzw. ähnliche Weise sind schon ganze Gebäude abgebrannt!


    Für die Konsequenzen im Falle eines Personen- oder Sachschadens befragen Sie bitte das StGB - Suchworte: Sachbeschädigung, Brandstiftung, Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge oder auch Totschlag bzw. Mord.
    Das Leben im Gefängnis soll ja nicht gerade eiens der Schönsten sein...
    Und damit sind nur die Strafrechtlichen Begriffe genannt - zivilrechtlich möchte ich die Haftplichtversicherung sehen, die derartige Methoden abdeckt bzw. die daraus entsehenden Schäden reguliert.



    Vollkommen verständnisloser Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Zitat von "buzz"


    3. Der Kurzschluß bzw. Überlastauslöser eines Leitungsschutzschalters ist nicht für das betriebsmäßige Schalten vorgesehen, sondern nur zur Abschaltung im Störungsfall.


    Interessanter Einwurf...
    Ich kenne einen ganzen Haufen Installationen, in denen das anders funktioniert... :wink:


    "Die Dinger sehen doch auch aus wie Schalter"

  • Ehrlich gesagt: ich möchte nicht unbedingt derjenige sein, der eine Steckdose erwischt, die bereits mehrmals mittels Kurzschluss malträtiert wurde.
    Im besten Fall ist der Kunststoff geschmolzen - im schlimmsten sind nur die Kontaktflächen derart korrodiert, dass hohe Übergangswiderstände vorhanden sind, obwohl der unschuldige Nutzer vom Äusseren her eine korrekte Installation annimmt. Dann kann es "lustig" werden...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Genau deswegen bin ich auf der Suche nach einer Möglichkeit, definiert einen Überstrom zu erzeugen ohne die Kontaktflächen zu verbrennen.

    ... alles alberne

  • Moin!


    ich würde auf gar keinen Fall das Ding mit dem Überstom / Kurzschussstecker probieren. Mir ist es schon häufiger passiert, dass im Fall eines Kurzschlusses nicht nur der Automat an der der Leitung, sondern auch der Dicke im Keller >500A rausgehüpft sind.
    Ich rede nicht von den NH-Sicherungen, sondern von Leistungsschaltern im Schrank direkt nach dem Trafo mit motorischem Antrieb zum wiedereinschalten.
    Und den würde ich nicht so einfach mit Last daran einschalten.

  • Zitat von "buzz"

    Für die Konsequenzen im Falle eines Personen- oder Sachschadens befragen Sie bitte das StGB - Suchworte: Sachbeschädigung, Brandstiftung, Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge oder auch Totschlag bzw. Mord.


    Sorry, das ist jetzt ähnlich unqualifiziert wie der Vorschlag mit dem Kurzschlussstecker.


    Wobei: Kurzschließen ist zur Sicherstellung des spannungsfreien Zustands durchaus vorgesehen:


    Code
    1. Freischalten
    2. Gegen Wiedereinschalten sichern
    3. Spannungsfreiheit feststellen
    4. Erden und Kurzschließen
    5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken




    Nehmen wir einmal an, wir wollten prüfen, ob der Leitungsschutzschalter denn seiner Aufgabe nachkommt. Dazu sollte es reichen, drei PAR64 gleichzeitig anzuschalten - wenn das funktioniert, dann ist zumindest bei einem 16A-B-Automaten etwas faul, da die Einschaltströme für das Ansprechen des LS-Schalters sorgen müssten: Entweder LS-Schalter nicht in Ordnung oder Leitungslängen zu hoch.


    Die steckerschonende Variante schaltet dann mit einem Triac.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Das mit dem Kurzschluss (mit einer Brücke oder gebrücktem Stecker) ist in der Praxis eine durchaus übliche Praxis.
    Von einem einmaligen Kurzschluss wird die Steckdose auch nicht derart Beschädigt dass sie unbrauchbar ist.
    Und ihr braucht mich für meine Antwort jetzt auch nicht zu steinigen, wenn Ihr ein defektes Gerät (Kurzschluss/HGehäuseschluss) in diese Steckdose steckt knallts auch und keiner sagt was. :!:


    Und für einmal eine Steckdose zu testen würde ich mir auch kein mehrere Hundert Euro teures Gerät kaufen.

  • Mechwerkandi: Der Betätigungshebel eines Leitungsschutzschalters darf natürlich auch zum beriebsmäßigen Freischalten verwendet werden, aber weder der magnetische Schnellauslöser (Kurschlußschutz), noch der thermische Auslöser (Überlastschutz) ist für betriebsmäßiges Schalten vorgesehen.


    Alleine schon deshalb, weil es sich bei beiden Auslösern um Schutzorgane handelt, die beim Abschalten einem erhöhten Verschleiss (Kontaktabbrand, Lichtbogen, Überhitzung) unterliegen. Daher geben gute Hersteller auch in den Datenblättern an, wieviele derartige Auslösungen ein Leitungsschutzschalter mindestens aushalten muss. Nur weiss natürlich niemand, wie oft die entsprechenden Auslöser schon benutzt wurden bzw. ob der Schutzschalter überhaupt noch funktioniert. Und wenn er nicht mehr (oder nicht mehr schnell genug) funktioniert, dann kommt eben im worst Case ein derart hoher Strom zum fliessen, bis das vogeschaltete Überstromschutzorgan auslöst. Bei einer Vorsicherung von 63A und einer entsprechenden Leitungslänge kann das gerne so lange dauern, bis die Adern (1,5mm²) glühen, die Isolierung von den Leitern tropft und ggf. umliegende Gegenstände entzündet werden.


    ADMIN:
    a; Mea Culpa - bin kein Jurist... Dafür weiss ich aber, dass derjenige, der per Kurzschluß oder dgl. Leitungen prüft, vollumfänglich für sein Tun verantwortlich ist - und wie ein Richter im Fall des fiktiven abgebrannten Hotelgasthofes mit Mehrzwecksaal mit x Verletzten oder Toten entscheidet, steht in den Sternen. Ich für meinen Teil möchte dann aber nicht in der Haut des Kurzschliessers stecken...


    b; Netter Einwand, aber leider nich ganz korrekt: Die "Fünf Sicherheitsregeln" (welche die Grundlage der in der TRBS 3121 genannten Punkte sind) haben immer in der Reihenfolge 1 - 2 - 3 - 4 - 5 zu erfolgen, wobei die Punkte 4 und 5 bei Spannungen unter 1000V auch entfallen können (je nach Abschätzung der Fachkraft).


    Erden und Kurzschliessen nach TRBS 3121 hat erst nach den drei voranliegenden Schritten zu erfolgen und soll den Arbeiter an der, zu diesem Zeitpunkt spannungsfreien(!), Anlage schützen, falls sich wer über den in Punkt 2 geforderten Schutz vor Wiedereinschalten hinwegsetzt (aus welchem Grund auch immer).
    Betriebsmässiges Erden und Kurzschliesen zur Herstellung der Spannungsfreiheit dagegen ist in keiner mir bekannten TRBS, DIN, VDE oder sonstigen Vorschrift gefordert, geduldet oder empfohlen.


    Mein Fazit: Kurzschliessen zur Stromkreisidentifikation ist einer Elektrofachkraft unwürdig, entspricht definitiv nicht dem "Stand der Technik" und birgt enorme Risiken, die ein Laie schlicht nicht abschätzen kann (was auch in diesem Thread eindrucksvoll zur Schau gestellt wird...).


    Gruß aus Nürnberg,


    buzz (der immer noch verständnislos mit dem Kopf schüttelt...)

  • Zitat von "Andy2006"

    Das mit dem Kurzschluss (mit einer Brücke oder gebrücktem Stecker) ist in der Praxis eine durchaus übliche Praxis.
    Von einem einmaligen Kurzschluss wird die Steckdose auch nicht derart Beschädigt dass sie unbrauchbar ist.
    Und ihr braucht mich für meine Antwort jetzt auch nicht zu steinigen, wenn Ihr ein defektes Gerät (Kurzschluss/HGehäuseschluss) in diese Steckdose steckt knallts auch und keiner sagt was. :!:


    Und für einmal eine Steckdose zu testen würde ich mir auch kein mehrere Hundert Euro teures Gerät kaufen.


    Ich bin sogar geneigt Dir in diesem Punkt recht zu geben. Die Wahrscheinlichkeit, dass beim ersten mal was passiert oder die Dose/Kontakte bis zur unbrauchbarkeit verbrand sind ist gering.
    Aber wer sagt Dir, dass Du der erste bist der auf diesem Weg testet, bzw. wer stellt sicher das dies nach dir keiner mehr tut?
    Eben niemand! Und daher Finger weg von solchen Konstruktionen!

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.


    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)

  • Der Vollständigkeit halber zu Buzz Erläuterungen:
    Die 4. Sicherheitsregel (Kurzschließen & Erden) soll (neben dem ungewolltem Wiedereinschalten durch Deppen) induzierte Spannungen (z.B. bei Freileitungen) verhindern und alle Leitungen auf das Potential vom Arbeitenden (Erde) bringen.


    Zum Kurzschlussstecker:
    Nimm dir nen Schweißtrafo (der sollte Kurzschlüsse aushalten), einen Sicherungsautomaten und löse ihn kontrolliert 30-50x per Kurzschluss vom Schweißtrafo aus. Danach öffne den Automat und schau dir die Kontakte an - evtl. überlegst du dir dann, dass ein Kurzschlussstecker KEINE gute Idee ist.


    Gruß,


    Kachel

  • ...schon mal die Spitzzange vom Elektropfuscher um die Ecker gesehen? Die schalten ja gerne mal auf die Art frei. Dann weiß man, wie sich der Auslösestrom verhält, auch wenn es "nur" ein B16-Automat ist....

  • Zum Identifizieren der Leitungen in der Verteilung benutze ich immer mein gutes altes Zangenamperemeter. "Großen Verbraucher" 2KW stufenlinse oder Omas alten Heizlüfter an die Steckdose und in der Verteilung solange die fließenden Ströme messen bis ich die Leitung gefunden habe dann Verbraucher vom Netz trennen und das Zangenamperemeter sollte keinen Stromfluss mehr anzeigen. Das Schöne an der Methode ist das ich keine Sicherungen abschalte die ich nicht abschalten sollte sondern meine Leitung vor Abschalten identifizieren kann.
    Allerdings muss ich dazu die Verteilung öffnen, was laut meinen Kenntnissen nur von einer E-Fachkraft durchgeführt werden darf!
    Zum Thema Spitzzange und Kurzschluss kann ich nur sagen das ich in 99% der Fälle, wo dies zur Anwendung kam, die Steckdose austauschen durfte, weil die Kontakte verbrannt waren.

    und vergesst niemals den Eimer mit dem Spannungsabfall fachgrecht zu entsorgen!!!