Unfall mit Nebelmaschine (Gerichtsurteil)

  • Zitat von "Zeitungsartikel"

    Auf eine Getränkekiste war die Nebelmaschine gestellt, die falsche, eingefüllte Flüssigkeit habe zu den heißen Tropfen und dem gefährlichen Ölfilm auf dem Metall-Boden geführt. Als »laienhafte Bedienung« bezeichnete ein Gutachter am Freitag deshalb die Arbeit eines Mitarbeiters des Angeklagten.


    Quelle:
    http://www.gea.de/region%20reu…e%20schmerzen.1372821.htm

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)


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  • Das man ruckzuck vorbestraft ist.


    Ein Fall der sich sicherlich 1zu1 auf Unternehmer ablichten lässt, z.b. fällt ein Musiker von der Bühnenkante oder irgendwas fällt vom Rigg runter.

  • Zitat von "lambda-halbe"

    Vorbestraft ist der Verurteilte sicherlich nicht. Als vorbestraft gilt man erst ab 90 Tagessätzen.


    Zitat von "Wikipedia"

    Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe


    Da im Artikel von Staatsanwaltschaft die Rede ist, würde ich von einem Strafprozess und nicht von einem Zivilprozess ausgehen. Fahrlässige Körperverletzung kann AFAIK je nach öffentlichem Interesse auf die eine oder andere Weise verhandelt werden.

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  • Vielleicht war auch einfach das Heizelement der Nebelmaschine defekt. Weiß der Geier, was für altes Gerümpel draußen rumfliegt. Nebelfluid ist dieser Tage eigentlich günstig genug, dass man nicht gleich selbst eine Glyzerin-Mischung ansetzen muss.

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  • Eigentlich sollte der Nebel nicht so heiß sein, dass man sich daran verbrühen kann. "Ölfilm" könnte sich auch auf einen undichten Hazer beziehen.

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  • Zitat von "binson"

    Eigentlich sollte der Nebel nicht so heiß sein, dass man sich daran verbrühen kann. "Ölfilm" könnte sich auch auf einen undichten Hazer beziehen.


    Nur wenn das Gerät bestimmungsgemäß benutzt wird, auf vielen Geräten steht Vorne ein Sicherheitsabstand daruf weil direkt an der Düse der Dampf schon gut heißt sein kann. Wenn naürlich das Publikum bis direkt ans Gerät kommt und direkt vor der Düse steht will ich da nicht ausschließen das man sich das verbrühen kann. nach 20-30cm ist das dann ehr schon ausgeschlossen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "dienervt"

    Einer neu eröffneten Disco in meiner Region würde seitens der Stadt jedweder Einsatz einer Nebelmaschine ohne Begründung verboten. :roll:


    Kann mit dem Vorhandensein einer Brandmeldeanlage zusammenhängen.
    Ich verbaue in solchen Fällen in absprache mit Siemens etc. gerne Relais von Soundlight.
    Die BMA wird über den selben DMX Kanal der Maschine abgeschalten und bei Signalabbruch zeitlich verzögert wieder aktiviert.

  • Den beschriebenen Effekt kann man einfach auslösen, in dem man im Baumarkt für 1,95 einen 5 Liter Kanister Aqua Dest kauft und diesen neben eine Nebelmaschine stellt.


    NICHT NACHMACHEN!!!


    Ergebnis: Der Kanister ist optisch nicht zu unterscheiden, von einem "normalen" Nebelfluid. Die Maschine nebelt beim ersten Test einwandfrei, da Fluidreste im System sind.
    Im Laufe der Zeit, wird dann einfaches H2O mit über 200°C aus der Düse gepresst. Und Wasser verhält sich da anders als das Glyceringemisch. Ich schätze dass da im Umkreis von bis zu 80cm einer starken Maschine Temperaturen über 55°C herrschen. Bei dieser Temperatur beginnen Verbrühungen 1. Grades ab 65° können 2. Grades entstehen.

  • wow.. ich bin entsetzt (über neues wissen). Hast du ne genauere Erklärung dazu? Also wie es sich anders verhält?
    Wie schaut es beim verdünnen von Nebelfluid mit dest. Wasser aus?

  • Zitat von "Zeitungsartikel"

    Auf eine Getränkekiste war die Nebelmaschine gestellt, die falsche, eingefüllte Flüssigkeit habe zu den heißen Tropfen und dem gefährlichen Ölfilm auf dem Metall-Boden geführt.


    Interessant... Ist das mit der "falschen Flüssigkeit" Tatsache oder Spekulation?
    Ich habe einen ähnlichen Fall erlebt: Ein Hazer eines namhaften Herstellers (zur damaligen Zeit war das Gerät etwa 2 Monate alt/neu) immer befüllt mit original Fluid, geflogen an einer Truss hatte ebenfalls zu (angeblichen*) Verbrennungen durch heisse Spritzer geführt. Die Geschädigte ging mit der Geschichte zur Presse (informierte allerdings an dem Anlass niemanden). Eine Anzeige oder Verfahren gab es nicht. Seit dem hängt der Hazer ausserhalb des vom Publikum zugänglichen Bereichs (über dem LJ).


    * = ich hab es zwar (sehr selten) erlebt, dass der Hazer "spuckt" aber das fühlte sich eher an wie kleine Nadelstiche und hinterliess keine Spuren o.ä.

  • Zitat von "databass.ch"

    * = ich hab es zwar (sehr selten) erlebt, dass der Hazer "spuckt" aber das fühlte sich eher an wie kleine Nadelstiche und hinterliess keine Spuren o.ä.


    Liegt wohl vor allem daran, dass ein Hazer je nach Hersteller zwischen ca. 50° und ca. 70° verdampft und die Tröpfchengröße realtiv minimal ist ;) Minderwertige Nebelmaschinen können da schon mal auf 150° kommen!

  • Vor mehr als 15 Jahren hab ich einmal diverse"duftmittel" für ein Partynebelmaschine ausprobiert.


    Bei zu hoher Dosierung kam es dabei auch zu einem "Niederschlag" auf Boden und Geräte. Die Maschine hielt auch nicht sehr lange.

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