Kleinanlage verleihen/vermieten

  • Hallo Leute,


    vorab möchte ich sagen, dass ich das was ich vorhabe weder professionell machen möchte noch als Konkurrenz zu Professionellen auftreten will.


    Ich besitze bedingt durch eine frühere Band eine kleinere Anlage zu Hause, die meiner Meinung nach etwa bis maximal 200 Personen beschallen könnte. Kleines Mischpult, Mikros, Ständer und so was.


    Letztens fragte ein Freund ob er die Anlage nicht für einen Geburtstag haben könnte für Hintergrundmusik und ich gab sie ihm natürlich ohne dafür etwas zu verlangen.


    jetzt meine Fragen:
    Wie weit kann ich als privater Geld dafür verlangen dass jemand diese Anlage für privat ausleiht
    Ab wann muss ich ein Gewerbe oder ähnliches anmelden.
    Wie sieht es mit Haftung aus und Versicherung falls das Ding abraucht oder abgeraucht wird
    Darf ich dafür Werbung machen z.B in der Zeitung oder in einem Forum


    Mir geht es darum dass die Anlage derzeit einfach nur rumsteht, ich aber davon auch nicht reich werden will.
    Ich kann mir das auch nur für private kleinere Veranstaltungen vorstellen da hier nicht so viel Leistung da ist.
    Wenn ich da ca. 50€ verlange inkl. aufbaun und das 10 mal im Jahr mache ist das schon Meldepflichtig?


    Ich bitte um regen austausch.


    Danke für euren Beitrag


    Sebastian

  • Ich seh es mal so:


    Wenn Du 50 Euro pro Ausleihen incl Aufbau dafür verlangst, dann ist das spottbillig.
    Damit nimmst Du jemanden, der professionell davon Leben muß seine Arbeitsgrundlage weg.


    Wenn Du so billig anbietest, dann mußt DU fast schon damit rechnen, das Dich jemand bei der Finanz oder so anzeigt.
    Weil Du damit ziemlich sicher Feinde schaffen wirst.

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  • Oh hab mich da vertan
    dachte an so was wie 50€ ausleihen + Aufbau anleitung :)
    Ich will nicht für eine Dienstleitung bezahlt werden.
    Außerdem passt das zeug in einem Corsa-kofferaum.


    Gut dass wird jetzt wahrscheinlich regional abhängig sein mit den Anbietern aber ich glaube bei uns gibts keinen der solche "Veranstaltungen" als Klientel auch nur wahrnimmt.


    Es ist ja eben keine Veranstaltung sondern eine private Feier.

  • Wenn die ganze Anlage in einen Corsakofferraum passt, können 50 € schon OK sein.
    Dass man damit aber 200 Leute partytauglich beschallen kann, da versagt bei mir die Vorstellungskraft.
    Prinzipiell mußt du nichts anmelden aber natürlich versteuern- als Kleinunternehmer ohne Mehrwertsteuer.
    Versichert ist das Material nicht und natürlich kannst du Werbung machen.
    Bei 50 € x 10/Jahr = 500€/Jahr würde ich bei Ahnungslosigkeit und Unzufriedenheit mit den
    www- Informationen den (einmaligen) Gang zum Steuerberater in Erwägung ziehen.


    ciao
    sebastian

  • Wie oft willst du das machen? Fünf Mal im Jahr? Oder noch weniger?


    Mach das schwarz und kauf dir einen Kasten Bier davon. Das ist Nachbarschaftshilfe... wegen sowas Gewerbe anmelden - so ein Quatsch. Wir haben hier auf dem Lande in jedem Dorf mindestens drei Hauptschüler, die mobile Disko und Kuchenverkauf in der großen Halle machen und für 50 Euro plus Würstchen am Abend mit Thomannzeug irgendwo rocken. Das gab's schon in den Achtzigern, und es hat sich kaum was geändert... bis auf die Zahl der Leute, die sprunghaft zugenommen hat. Wenn du jemandem mit deinen Taten die Existenzgrundlage wegnimmst, wie ein allzu weiser Mann hier weiter oben düster orakelt, dann hat erstens diese Person ein Problem und nicht du, zweitens hat sie darüber hinaus höchstwahrscheinlich noch dreimal mehr Probleme, wenn jemand mit zwei Boxen und ein paar Kabeln einem gut am Markt plazierten Unternehmen ernsthaft das Wasser abgräbt. Guck ein bisschen, wem du die Sachen verleihst, und das Thema ist durch. Wer bei sowas in dieser kindischen Größenordnung noch Steuern draufzahlt, um bloß nichts Verbotenes zu tun, der hat wohl auch noch nie falsch geparkt und ist auch sonst entweder Gutmensch oder ein bisschen naiv.


    Immer diese schlauen Lehrmeister-Reden der Alteingesessenen hier im Forum... so langsam wird das echt zur Manie :|

  • Zitat von "audiowerk"

    Immer diese schlauen Lehrmeister-Reden der Alteingesessenen hier im Forum... so langsam wird das echt zur Manie


    _________________


    Du darfst mir glauben, ob jemand solche Anlagen vermietet, egal ob 5 oder 50 mal im Jahr, das geht mir voll am Arsch vorbei.
    Das ist nicht meine Nische und betrifft mich kaum.


    Aber ich kann mich gut an die Jammereien im Cash und Co erinnern, wo seitenlang diskutiert wird, weil genau solche Kleinverleiher den örtlichen Markt kaputtmachen.
    Mit der Aussage " Ich muß ja nichts verdienen "
    Andere müßen das nämlich schon.
    Und Sozialabgaben zahlen, und Finanzamt Steuern, Versicherung uswusw....

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  • + 1 klauston


    @ audiowerk :
    traurig, wenn auch schon vermeintliche gewerbebetriebe zum schwarz-geschäftlich-agieren aufrufen :twisted:


    @ sebastian landgraf : mach das und schau dann, wie dich die finanz durch den reisswolf zieht...
    weil es kann 2 bis 5 bis 7 jahre dauern, bis über ev. andere belege / aussagen doch noch mal was hoch kommt
    viel vergnügen


    ps : es wäre schön, wenn du dich nach langer zeit ( 2007 ) endlich mal
    im pa-forum verifizieren könntest, danke :P


    weil unverifizierte kasperle haben wir leider durch all die jahre immer noch :x


    gruss dechnikusch

    stecker - drucker - schrauber - horcher - schieber - ...

  • Zum Thema Finanzamt:


    Als wir damals ein Gewerbe anmelden wollten, haben wir auf dem Finanzamt einen Termin gemacht
    und erklärt was wir vor haben.
    Das war da auch so in der Richtung Hobby und 10 Mal im Jahr.
    Die Worte der Mitarbeiterin dort waren: "Bei den paar Euro im Jahr interessiert das uns gar nicht. Wenn es mal mehr werden sollte,
    können Sie immernoch ein Gewerbe anmelden".
    Wir haben dann trotzdem eins angemeldet ;)

  • Das Problem ist, das Behördenauskünfte nicht verbindlich sind.


    Es ist eben nicht deren Aufgabe, Dich richtig zu beraten, das wissen nur wenige.
    Für wirkliche Auskünfte würde ich immer zu einem Experten gehen ( zB Steuerberater )


    Es geht ja nicht nur um Finanzamtzahlungen sondern auch um Gewerbeberechtigungen usw.


    Wäre ich jung und hätte sowas stehen, dann würde ich vermutlich auch darauf pfeifen und das machen.
    Es muß einem nur das Restrisiko klar sein, und nicht nachher jammern.
    Speziell dann, wenn Du in Deiner Gegend mit 50 Euro Vermietungen anderen Jobs wegnimmst, dann ist die Gefahr hoch das diese mal sauer werden und Dinge tun, die dir Probleme machen.


    Aber das mußt Du selber abschätzen.


    Es reicht ja schon, wenn Dir mal wer 2 Hochtöner oder 2 Tieftöner schießt und dann mit Dir streitet, weil er das nicht war.
    Oder Du mal 500 Euro Strafe zahlst für fehlende Gewerbeberechtigung.
    Ist alles nicht viel aber hat all das gefressen, Was Du noch nicht mal eingenommen hast

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  • Ich finde es gibt zwei möglichkeiten:


    Entweder du Verleihst das zeug deinen Kumpels, und die Schenken dir eine Kiste Bier dafür, oder du Vermietest das ganze, und das dann bitte Richtig, gewerbeschein, und die Nebeneinkünfte in deine Normale Steuererklärung reinschreiben. Spätestens dann stellst du fest das sich die zweite Variante eigentlich
    gar nicht rechnet (oder eben wie in den beispielen von Klauston aus anderen gründen) oder du machst halt Variante 1, und gibst es weiterhin deinen Kumpels.


    Audiowerk: Anstiftung zur schwarzarbeit, klasse, gut das sich in der PA Branche nur Finanziell Top ausgestattete großfirmen befinden, denen der verlust des Täglichen Privatvermietgeschäfts nichts ausmacht oder?

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr


    Application Support Engineer - HK Audio

  • Ich habe es am eigenen Leib erfahren dürfen, wie diese 08.15 Garagen und Hobbyverleiher die Preise ruinieren und einem die Kunden davonlaufen.


    Würde ich ich von solch einem Handeln bei mir in der Region Wind bekommen, gäbe das mit größter Warscheinlichkeit eine Anzeige beim Finanzamt.


    Ich habe ganz ehrlich die Schnauze voll von diesen Leuten.

  • Tacho!


    Solange das ganze Privat ist und auch Privat bleibt, nichts dabei kaputt geht und man direkt Naturalien (Kiste Bier, Einladung zum Abendessen) oder eine entsprechende Gegengefälligkeit (z.B. Zaun streichen) als Gegenwert erhält, dann sollte das vollkommen in Ordnung sein.
    Sobald Geld fließt sieht es anders aus und da kann das Finanzamt oder andere Behörden schon mal böse reagieren. Vor allem, wenn man es mit regelmässiger Absicht macht, denn dann kann man Gewinnstreben unterstellen und damit ist es ein Gewerbe.


    Um Freibeträge zu bekommen muss die Sache aber auch angemeldet sein.


    Bleibt eben das Risiko, dass jemand die Anlage beschädigt. Dann hat man den Ärger und bleibt wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen. Damit geht dann auch die Freundschaft den Bach runter - in den meisten Fällen. Oder eine dritte Person verletzt sich (elektrischer Schlag, Brand)... kann alles passieren und ist auch schon alles passiert. Jedenfalls steht man dann auch dumm da, vor allem wenn herauskommt, dass man so etwas eben öfters macht, im Bewustsein damit ein bisschen was nebenbei zu verdienen.


    Um auf der sicheren Seite zu stehen würde ich empfehlen ein Kleingewerbe anzumelden. Das kostet nicht viel und du kannst offiziell dann auch Werbung machen und vor allem einen entsprechenden Mietvertrag aufsetzen. Dann greifen auch solche Dinge wie Freibeträge.
    Einziger Aufwand dafür ist eben eine Einnahme-Überschuß-Rechnung, welche einen Gewinn oder eben auch Verlust ausweist, denn du kannst dann auch anfallende Kosten wie z.B. Reparaturen oder auch Fahrten zum Kunden steuerlich geltend machen. In Zeiten mit Excel und Co eigentlich keine Sache.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Zitat von "Audiowerk"

    wie ein allzu weiser Mann hier weiter oben düster orakelt

    :D:D:D


    Geh' mal (mit deiner Lohnsteuerkarte) zu einem Steuerberater und frage diesen um Rat.
    Es könnte auch ohne Gewerbeschein gehn, es kommt aber auch drauf an, wie du sonst so deinen Lebensunterhalt verdienst.
    Prinzipiell könnte man's als Nebenjob ansehen bzw. ist es vielleicht günstiger, eher die technische Dienstleistung als den Verleih der Ware ansich als Einnahmen bei der Steuererklärung mit anzugeben.
    Einfach gesagt wird das dann deinem zu versteuernden Einkommen dazugerechnet.
    Aber lieber mal einen Profi mit dicker Nickelbrille fragen.


    Ob sich das letztendlich lohnt, sagt dir auch der StB; es kann nämlich auch gut sein, das dadurch deine jährliche Rückzahlung 'aufgefressen' wird.
    Ich vermute mal; in dieser Klasse gehen eh 90% der Jobs 'schwarz' über die Bühne, weil 'private Gefälligkeit'...


    P.S. 50 Eus für den reinen Verleih sind schon OK, wenn dein Zeug in der Anschaffung so 500-1000 Euro gekostet hat..

    Never stop a running System

  • Hi nochmal
    Was würde mich denn so ein Kleingewerbe laufend Kosten? oder ist das pro Auftrag?


    Mir geht es ja auch nicht darum jemandes Kunden wegzugraben.
    Ich will auch niemanden der das für ne party mit eintritt oder ähnliches benutzen will geben.
    also nur rein wenn einer Geburtstag hat und Hintergrundmusik braucht oder Weihnachtsfeier oder sowas halt
    dem das für nen fuffi zu geben meinetwegen auch zwei kisten bier.


    Danke für eure antworten

  • Aber solange es wirklich nir für Bekannte und Geburtstage ist, würd ich mir auch keine Gedanken machen.
    Ab dem Moment, wo Du um die Kohle das "etwas professioneller" verleihst ( mit anderen Worten, du verdienst Geld ) würd ich aufpassen.
    Du mußt halt die Grenze finden, wo Du anderen Verleihern quasi mit Privat hineinpfuscht oder wirklich nur was privat machst

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums


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  • … und um die problematik auch etwas von der rechtlichen seite zu betrachten,
    abseits vom finanzamt…


    in österreich gibt es dafür die sogenannte gewerbeordnung ( GewO ) ;
    ist ein für alle verbindliches bundesgesetz, wo auch drinsteht,
    ( § 1 / § 16 / § 366 u.a.m )
    ab wann es keine privatsache mehr ist, was mann und frau so längerfristig
    und periodisch unternehmen wollen…
    in österreich über die linkliste des bundeskanzleramtes abrufbar –


    - und in deutschland gibt es sicher auch dementsprechende bundes- und ländergesetze und verordnungen
    – da muss sich halt jeder betroffene selber schlau machen…


    unwissenheit schützt - laut unbestätigten gerüchten - nicht vor strafe

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